Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

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AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

ok dann hab ich mich falsch ausgedruckt :D, als ich noch jung war nutze man als Kopierschutz die fehlerkorektur von Laufwerken. Wenn ein Laufwerk sich darum nicht kümmert hat man auch keine Probleme sie abzuspielen oder zu kopieren.
Rechtlich ist es ja verboten einen Kopierschutz zu übergehen bzw. überlisten?!

Haben die meißten CDs heutzutage noch so einen Schutz oder ist man wieder davon abgekommen.
Da wir viele Sendungen vorproduzieren müssen is es unabdingbar die Stücke im Server zu haben.

Deshalb suche ich einen Mp3 shop bei dem ich als Radiosender einkaufen darf und diese Titel auch spielen darf.
Eine Bemusterung werden wir erstmals nicht erhalten.

Mittelalter find ich cool :D wie heißt dein Sender?
 
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Wenn Du wirklich mal unter zig oder hunderten CDs eine vereinzelte mit Kopierschutz findest, dann überspiel sie doch einfach im Echtzeitmodus; anders macht man es mit Tonbändern und Schallplatten (das sind die schwarzen Dinger mit 17, 25 und 30 cm Durchmesser) doch auch nicht.
 
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Derzeit habe ich nur einen unmoderierten Stream auf Laut.fm laufen.
Dieser soll zu meinem Hauptprojekt Marktkalendarium die passende musikalische Untermalung liefern. Mittlerweile ist allerdings auch eine eigene Homepage zum "Radio" entstanden. Wobei man über die Bezeichnung Radio bei den Laut.fm Streams sicher trefflich streiten kann.
Neben Mittelalter und Folk habe ich noch Liedermacher bzw. Singer/Songwriter mit hinzugenommen um etwas abwechslungsreicher zu sein.
Moderierte Sendungen lässt meine DSL-Bandbreite auf dem pfälzer Dorf nicht zu. Aber demnächst sollen wir DSL 50000 bekommen. Das wird ein Sprung vom kastrierten 1000er auf 50000.
 
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Eben. Hier muss ich Guess zu 100% zustimmen. Wie heisst es immer so schön: Radiomachen ist Arbeit. :D

Verschneite Grüße,
Oddy
 
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das überspielen is kein problem :D ich bin nur davon ausgegangen das mittlerweile alle so nen Schutz haben. Sollte mal zum CD laden gehen und mir Paar anschauen.
 
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"anschauen". Ah ja.

Kaufen? Anhören? Umwandeln? Archiv aufbauen?
Sorry, offenbar bin ich (mal wieder) zu alt für diese Welt da draußen...
 
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nein mit anschaun mein ich das wenn ein Kopierschutz drauf is das auf dem label vermerkt sein muss :D.
Dann werden natürlich erworben und auf den server digital überspielt.
 
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Eine von mir schriftlich an die die GVL gestellte Anfrage, ob legal erworbene Downloads für Sendezwecke eingesetzt werden dürfen, ist nie beantwortet worden. Bei telefonischer Nachfrage, warum ich keine Antwort bekomme, erhielt ich den Eindruck, dass die Frage nicht geklärt ist und eine schriftliche Antwort der GVL einen Präzidenzfall judizieren könne. Klar ist, dass Senderechte auch gegenüber Webradios seitens der Plattenfirmen automatisch beim Kauf von CDs erteilt sind. Warum Senderechte beim Kauf von Downloads ausgenommen sein sollen, ist schwer verständlich. Ich würde sagen: machen und abwarten.
 
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Eine von mir schriftlich an die die GVL gestellte Anfrage, ob legal erworbene Downloads für Sendezwecke eingesetzt werden dürfen, ist nie beantwortet worden.

Mir schon. Dazu liegt mir seit dem 28.01.2009 auch ein entsprechendes Schriftstück der GVL vor:


Ihre Faxanfrage vom 27.01.2009


Sehr geehrter Herr ......,

Titel, die ein Endverbraucher von Musicload etc. herunter geladen und gespeichert hat, sind nicht nur legal, sondern können natürlich auch legal genutzt werden – und zwar nach Maßgabe der beim Kauf eingegangenen Bedingungen. Sofern nach diesen Bedingungen der Titel auf eine Computer-Festplatte kopiert werden darf und keine weitere Nutzungseinschränkungen (etwa durch DRM-Systeme) vorliegen und für den Käufer verpflichtend sind, kann der Titel natürlich auch für Webcasts verwendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON
LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN mbH. (GVL)

i.A.

David Abraham

Vielleicht solltest du nochmals bei der GVL "anklopfen". In Einzelfällen ist also zu klären, ob die AGB der Portale eine Nutzung für Webcasting explizit untersagen; oder eben zulassen.



Schönen Sonntag,
Oddy
 
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Und genau hier fangen die Probleme an, Oddy. Denn die meisten MP3-Download-Anbieter verbieten in ihren AGB ausdrücklich die Weiterverbreitung (und auch Sendung) der bei ihnen gekauften Titel. Beispiel Amazon:

2.2 Beschränkungen. Sie versichern und stimmen zu, dass Sie den Service nur zum privaten und nicht-gewerblichen Gebrauch zu Ihrer Unterhaltung und nicht zur Weiterverbreitung der digitalen Inhalte oder zu sonstigen Zwecken nutzen werden, die den Beschränkungen dieses Paragrafen 2.2 unterliegen. Sie verpflichten sich, bei Ihrer Nutzung der digitalen Inhalte die Rechte der Urheberrechtsinhaber der digitalen Inhalte nicht zu verletzten und alle anwendbaren Gesetze zu beachten. Außer soweit im vorstehenden Paragrafen 2.1 angegeben, verpflichten Sie sich, die digitalen Inhalte nicht weiterzuverbreiten, zu übermitteln, abzutreten, zu verkaufen, auszustrahlen, zu vermieten, zu teilen, zu verleihen, zu ändern, anzupassen, zu bearbeiten, zu lizenzieren oder in sonstiger Weise zu übertragen oder zu nutzen. Ihnen werden keine Rechte zu Synchronisierung, öffentlicher Aufführung, Verwendung zu Werbezwecken, gewerblichem Absatz, Weiterverkauf, Vervielfältigung oder Vertrieb der digitalen Inhalte erteilt. Sie erkennen an, dass die digitalen Inhalte geistiges Eigentum von Amazon oder einem Dritten beinhalten und gesetzlich geschützt sind.

Das entspricht in etwa dem, was auch auf jeder CD aufgedruckt ist: Keine öffentliche Vorführung oder Sendung.

Jetzt ist es natürlich so, dass du dich durch deinen Vertrag mit der GEMA und GVL gerade von diesen Beschränkungen entbindest, also eben doch das Recht erwirbst, die Titel zu spielen. Der Satz auf den CDs gilt für dich nicht, sofern du brav deine Gebühren bezahlst.

Insofern ist es aber etwas ungeschickt von der GVL, auf die AGB des Anbieters zu erweisen. Denn die Bestimmungen in den AGB werden mit Sicherheit auf Drängen der Rechteanbieter dort drin verankert sein, um den normalen 08/15-User darauf hinzuweisen, dass er die MP3s nicht einfach so senden darf. Als lizenzierter Webradiobetreiber steckst du jetzt in der Zwickmühle - einerseits sagt dir die GVL, du darfst die Musik nutzen, andererseits lässt sie dir über den Umweg AGB ausrichten, du darfst es nicht.

Mein gesunder Menschenverstand sagt: Es ist schon in Ordnung, die MP3s zu senden. Aber es wäre besser, wenn die GVL/GEMA auch formal ein bisschen Rechtssicherheit schaffen würde.
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Dank Euch für weitere Klärung. Einiges wurde vor langer Zeit im Faden Muss ein Sender für die Musik zahlen? diskutiert.

Eines ist zumindest klar: Hat der Sender den Tonträger physisch oder via MPN legal erworben, hat er damit auch das Senderecht erworben. Er hat ein Senderrecht allerdings noch nicht erworben, wenn er zwar GVL-Gebühr abführt, den Tonträger aber nicht gekauft hat. Insofern ist Dein dritter Absatz nicht richtig, yps77.

Ist schließlich Tonträger und damit das Senderecht erworben worden, ist es m.E. dann nicht mehr relevant, von wo die Sendedatei stammt (digital gewandert von CD, digital gewandelt vom MPN, meinetwegen die Downloadversion von musicload o.a.). Im Falle einer Prüfung ist ja das physische Exemplar vorzeigbar oder der MPN-Zugang nachweisbar.

Nach der Aussage von GVL in Posting #34 sehe ich nun den Kauf eines Titels bei den Downloadportalen auch als legalen Erwerb des Titels und damit den Erweb des Senderechtes innerhalb des Sendevertrages zwischen Sender und GEMA/GVL an.
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Eines ist zumindest klar: Hat der Sender den Tonträger physisch oder via MPN legal erworben, hat er damit auch das Senderecht erworben. Er hat ein Senderrecht allerdings noch nicht erworben, wenn er zwar GVL-Gebühr abführt, den Tonträger aber nicht gekauft hat. Insofern ist Dein dritter Absatz nicht richtig, yps77.

Von illegal kopierten MP3s war gar nicht die Rede, zumindest nicht in meinem Beitrag.

Es geht hier ja gerade um die Frage, ob der (legale) Erwerb einer Musikdatei über Musicload, Amazon, iTunes usw. äquivalent zum Kauf des physikalischen Tonträgers ist, was die Erlaubnis zum Senden der Musik angeht (gültige GEMA/GVL-Verträge vorausgesetzt).

In dem Brief an Oddy spricht die GVL davon, dass die "beim Kauf eingegangenen Bedingungen" eingehalten werden müssen. Und genau das ist der Punkt: Die AGB der meisten (wenn nicht aller) Anbieter untersagen ausdrücklich die Ausstrahlung der bei ihnen erworbenen Titel.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, bräuchte der Webradiobetreiber also einen Freibrief von GEMA und GVL, in dem sinngemäß steht: "Sie dürfen die legal per Download erworbenen Titel senden, auch wenn die Nutzungsbedingungen des Anbieters dies untersagen."

Stattdessen schreibt die GVL aber: "Sie dürfen die legal per Download erworbenen Titel senden, außer wenn die Nutzungsbedingungen des Anbieters dies untersagen." Und damit ist das Schreiben formal gesehen wertlos.
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Mein gesunder Menschenverstand sagt: Es ist schon in Ordnung, die MP3s zu senden. Aber es wäre besser, wenn die GVL/GEMA auch formal ein bisschen Rechtssicherheit schaffen würde.

Da kann ich mich nur deinem Menschenverstand anschließen; meiner denkt da ähnlich. :D

Solange wir keine verbindliche Aussage der Verwerter haben, greifen wir ausschließlich auf Tonträger zurück.


Schneefreien Sonntag,
Oddy
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Stattdessen schreibt die GVL aber: "Sie dürfen die legal per Download erworbenen Titel senden, außer wenn die Nutzungsbedingungen des Anbieters dies untersagen." Und damit ist das Schreiben formal gesehen wertlos.
So hat das die GVL aber nicht formuliert. Sie schreibt:

"Sofern nach diesen Bedingungen der Titel auf eine Computer-Festplatte kopiert werden darf und keine weitere Nutzungseinschränkungen (etwa durch DRM-Systeme) vorliegen [...] kann der Titel natürlich auch für Webcasts verwendet werden."

Ich interpretiere das als Genehmigung zur Aufführung. Genauso, wie bei physisch erworbenen Tonträgern der Hinweis "keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung!" hinfällig ist, wenn die Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung erlaubt ist.

p.s.:
Jetzt ist es natürlich so, dass du dich durch deinen Vertrag mit der GEMA und GVL gerade von diesen Beschränkungen entbindest, also eben doch das Recht erwirbst, die Titel zu spielen.

Ich wiederhole: nicht ganz. Das Recht, Titel zu spielen, erwirbt man nicht durch einen Vertrag mit GEMA und GVL (der ist lediglich Voraussetzung), sondern durch Erwerb des Titels.

Der Satz auf den CDs gilt für dich nicht, sofern du brav deine Gebühren bezahlst.

Auch nicht ganz richtig: der Satz gilt erst dann nicht, wenn der Sendevertrag mit GEMA und GVL vorhanden ist und die Titel käuflich erworben sind.

Ich bin da jetzt zugegeben etwas spitzfindig, hoffe aber, dass es zur Klärung beiträgt.
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Ich wiederhole: nicht ganz. Das Recht, Titel zu spielen, erwirbt man nicht durch einen Vertrag mit GEMA und GVL (der ist lediglich Voraussetzung), sondern durch Erwerb des Titels.

Unter dem Strich heißt das aber, man braucht beides, um den Titel spielen zu können:

1. Der Titel muss legal erworben sein. (Bemusterung ob physikalisch oder per MPN lassen wir mal ganz außen vor.)
2. Man muss einen gültigen Vertrag mit GEMA und GVL haben.

Beide Voraussetzungen sind notwendig, keine von beiden ist allein hinreichend: Nur der Erwerb des Titels berechtigt noch nicht zur Ausstrahlung (sonst bräuchte man keinen GEMA/GVL-Vertrag), und allein der GEMA/GVL-Vertrag berechtigt noch nicht zum Spielen von Titeln aus "irgendwelchen" Quellen (Raubkopien).

Soweit sind wir uns einig, oder?

Ausgangspunkt der Diskussion ist die Frage, ob ein MP3-Download (aus einer legalen Quelle wie Musicload oder Amazon) eine "legaler Erwerb" im Sinne der o.g. Voraussetzungen ist, oder ob immer ein physikalischer Tonträger wie eine CD oder Schallplatte benötigt wird. In der Hinsicht sind die Vertragstexte nämlich etwas "von gestern", weil immer von "Tonträgern" die Rede ist.

Die GVL hat Oddy sinngemäß geantwortet: "(Legale) MP3-Downloads gehen auch, wenn die Bedingungen des Anbieters eingehalten werden." Und damit können nicht nur technische Einschränkungen (z.B. DRM - auch wenn das nicht grundsätzlich ein Hindernis ist) gemeint sein, sondern ich interpretiere das so, dass sich das auf sämtliche Nutzungsbedingungen bezieht, die Teil des Vertrages sind.

Und da ist es nunmal so, dass die Anbieter regelmäßig schreiben: "Keine Sendung."
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Ich kann da counties Argumentation durchaus folgen, denn auf dem physikalischen Tonträger steht auch "Keine Sendung".

Na ja - streng genommen steht da "Keine (unerlaubte) Sendung" - und ich glaube, das Wort"unerlaubt" (unauthorized) macht den winzigen Unterschied. Der Vertrag mit der GVL - Vervielfältigungsrechte - stellt hier nämlich die Erlaubnis dar, während die Download-AGB mit dem absoluten "keine Sendung" die Möglichkeit der GVL-Lizenz außen vor lassen, vielleicht auch nur unbewusst oder gar fahrlässig.

Jetzt gerate sogar ich ins Grübeln, wenngleich ich eh keine Downloads habe, mich aber als DJ mal durch die AGB gewühlt habe (hier: iTunes).

Wahllos eine CD aus dem zu rippenden Stapel gegriffen:
Unauthorized copying, lending, hiring, public performance and broadcasting of the record prohibited.
Als DJ vor Ort oder sendender Moderator dürfte ich diese CD also nicht einsetzen - außer, mein Auftraggeber bzw. Sender zahlt GVL.

Das ist meine Interpretation. ABER: Ich hänge mich am Wort "unauthorized" auf.

Gruß, Uli
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

Soweit sind wir uns einig, oder?
Absolut!

Die GVL hat Oddy sinngemäß geantwortet: "(Legale) MP3-Downloads gehen auch, wenn die Bedingungen des Anbieters eingehalten werden." Und damit können nicht nur technische Einschränkungen (z.B. DRM - auch wenn das nicht grundsätzlich ein Hindernis ist) gemeint sein, sondern ich interpretiere das so, dass sich das auf sämtliche Nutzungsbedingungen bezieht, die Teil des Vertrages sind.

Sehe ich nicht so. Ich lese das Schreiben der GVL so, dass sie sich durch die Einschränkung ("...und keine weitere Nutzungseinschränkungen vorliegen") absichert, falls eben doch noch andere Nutzungseinschränkungen vorliegen. Solche anderen Nutzungseinschränkungen könnten z.B. Plattenfirmen vorgeben. So ist es ja - auch nur ein Beispiel - Webradios nicht gestattet, ohne Genehmigung der Plattenfirma mehr als zwei Titel pro Künstler pro Stunde zu senden (Sind es zwei? Bitte ggf. um Korrektur).

Ich bleibe dabei: gerade weil im Schreiben der GVL konkret gesagt wird: "...kann der Titel natürlich auch für Webcasts verwendet werden.", kann ein Download-Titel gesendet werden. Würde er niemals gesendet werden dürfen, hätte die GVL nicht diese ihre Formulierung gewählt.

Edit nach Posting StudioRebstock:

Der Vertrag mit der GVL - Vervielfältigungsrechte - stellt hier nämlich die Erlaubnis dar

Wir sind schon einen Schritt weiter, Rebi. Allein der Sendevertrag mit GEMA/GVL stellt eben noch keine Erlaubnis des betreffenden Titels dar (siehe weiter oben im Fred). Auch die Bezahlung an GEMA/GVL allein stellt noch keine Erlaubnis dar. Erst der legale Erwerb des Titels komplettiert das Recht, diesen Titel senden zu dürfen. Klaro?

Als DJ vor Ort oder sendender Moderator dürfte ich diese CD also nicht einsetzen - außer, mein Auftraggeber bzw. Sender zahlt GVL.
Doch, Du darfst sie senden, wenn Dein Sender die CD für sich gekauft hat oder Du sie dem Sender für immer überlässt. Ob er GVL zahlt (was er muss), ist nur ein Teil aller Bedingungen.
 
AW: Woher bekomme ich legale Musik (keine CDs) in mp3-Qualität?

So ist es ja - auch nur ein Beispiel - Webradios nicht gestattet, ohne Genehmigung der Plattenfirma mehr als zwei Titel pro Künstler pro Stunde zu senden (Sind es zwei? Bitte ggf. um Korrektur).
Vier in drei Stunden ;) - die Verteilung in dem Zeitraum ist wurscht. Die Sperre von drei Stunden beginnt mit dem vierten innerhalb des Zeitraums gespielten Titel; sobald der erste aus der Reihe länger als drei Stunden her ist, kann wieder einer davon gespielt werden. Sehr kompliziert, das einem Scheduler beizubringen (ich schiele hier mal zu yps).

B2T: Doch, ich bin genau so weit: Nach dem Erwerb des Tonträgers ist der der GVL-Vertrag die Authorization zur Sendung, vorher wäre es unauthorized. Da in den Download-AGB das Wort "unerlaubt" aber offenbar zu fehlen scheint, könnte auf diese Art und Weise eine Sendung trotz legalen Erwerbs und GVL-Vertrages untersagt sein. Könnte!

Ich vermute, genau das ist der Knackpunkt.

Gruß, Uli
 
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Ich folgere: wenn die Nutzung der Downloads unter Voraussetzungen für Sendung gestattet ist (siehe #34), dann kann sie nicht generell verboten sein. Ist doch logisch, oder?

Mir reichen nach meiner Lesart der Sendevertrag und der legaler Erwerb des Titels (auch Download) durch den Sender aus, um das Recht der Aufführung erworben zu haben.

Zu bedenken ist auch, dass die GVL als Gesellschaft für Vervielfältigungs- und Leistungsschutzrechte per Wahrnehmungsvertrag die Interessen von Künstlern und Labels vertritt, dieselben, die den Downloadportalen ihre Produkte zum Verkauf übergeben. GVL antwortet also im Sinne der Plattenfirmen.

Ich habe noch nicht gehört, dass Plattenfirmen durch Erwerb von Industriemusik per Download das Senderecht grundsätzlich nicht mitliefern - während sie es beim Verkauf von pyhsischen Tonträgern grundsätzlich liefern.
 
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ok nachdem wir nun alle auf dem gleichen stand sind und kurz vorm Weihnachtslieder singen stelle ich meine frage erneut :D.

Gibt es einen Shop bei dem es in den AGBs nicht verboten ist Musik auszustrahlen? Amazon etz fallen ja weg.
 
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Gibt es einen Shop bei dem es in den AGBs nicht verboten ist Musik auszustrahlen? ...
Wie getz?
Jetzt suchst du einen Shop der dich Musik 'ausstrahlen' laesst? Nachdem du in einem Campus Radio zu Gange bist, duerfte dir das Procedere bezueglich der Frequenzen und deren Belegung bekannt sein. Ob Shops das explizit moechten, dass du, respektive das Campus Radio dort Musik ausstrahlen, moechte ich bezweifeln, da es sicherlich bessere Standorte fuer Antennen gibt, aber mach es dir einfach und frag' dort mal mal nach - oder mach dich in den AGB (ja, denn wtf. sind Allgemeine Geschaeftsbedingungens?) durch lesen schlau.
 
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ok falsch ausgedrückt mit dem Ausstrahlen, wir strahlen ab nächsten Jahr per Webstream aus. GEMA, GVL alles geklärt. Jetzt suche ich nurnoch einen Webshop bei dem ich schnell einzelne Lieder erwerben kann. Am Besten mit der GEMA Nummer.
Mir ist es klar das ich nun 100 AGBs von Webshops durchsuchen kann aber vielleicht hat sich einer ja schon die mühe gemacht und kann mir einen oder zwei nennen.
 
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Mir ist es klar das ich nun 100 AGBs von Webshops durchsuchen kann aber vielleicht hat sich einer ja schon die mühe gemacht und kann mir einen oder zwei nennen.

Bis dato habe ich noch keinen Anbieter gefunden. Davon abgesehen sind mir "richtige" Tonträger lieber.
 
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das verstehe ich, jedoch suche ich einen Weg für Hörer wünsche schnell ein Lied anzuschaffen. Kurz in Laden rennen is eben nicht :D
 
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