• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Muss ein Sender für die Musik zahlen?

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AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

stereo schrieb:
Können denn die Rechte für die Ausstrahlung importierter Musik (wenn die Rechteinhaber bei der GEMA nicht gemeldet sind) beim jeweiligen Verleger erworben werden? Oder ist eine rechtmäßige Ausstrahlung solcher Musik von vornherein ausgeschlossen?
Gute Frage, richtige Frage: Von wem erwirbt man die Senderechte eines aus Afrika oder Fernost importieren Tonträgers, wenn man ihn partout senden möchte? Ich werde mich mal sachkundig machen.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Ein wenig sagt die GEMA selber darüber:
der GEMA schrieb:
Bei importierten Tonträgern ist ein Rechteerwerb über die Direktion Industrie der GEMA durch den Importeur für die Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich, soweit dies nicht durch den ausländischen Hersteller auch für die Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist. Für Importe aus den USA und Kanada müssen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte grundsätzlich bei der GEMA eingeholt werden. Für Exporte von Tonträgern nach USA erteilt die GEMA grundsätzlich keine Exportlizenz, jedoch für sonstige Exporte.


Gruß TSD
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

@ tsd : du zitierst mich auch nicht VOLLSTÄNDIG , sondern pickst dir das heraus , was du gerade am liebsten zerpflücken willst , also wo liegt DEIN problem , wenn ich mich dir gegenüber ganz genauso verhalte ?

Tondose schrieb:
Du fragtest nach Gründen, warum der (von Dir übrigens nicht belegte) Einsatz von Tonträgern ohne Labelcode nicht verfolgt würde.

nein , daß stimmt so nicht !
ich wollte - zumindest zuerst ! - nur wissen , warum DU & zum teil auch count down so einen wind darum macht , daß so etwas "illegal" sei , wenn ihr doch beide eigentlich genau wisst , daß es quasi gang & gebe bei bestimmten sendern ist ! :rolleyes:

was den einsatz dieser stücke angeht , so besitze ich viele dieser "illegalen white label" selber ... & spiele sie natürlich auch ! :eek:
daher kann ich MIT SICHERHEIT sagen , wenn ich diese stücke in der form ungefähr zur selben zeit irgendwo im radio höre , wie ich sie auch bei mir vorliegen hab' , daß es sich um eben jene "white label" handeln MUSS , da keine anderen versionen ZU DER ZEIT irgendwo erhältlich bzw. im umlauf sind ! ;)

meine frage aber bleibt , wie kann man derart "illegale" scheiben irgendwo wieder "legal" anmelden bzw. abrechnen lassen ?

Der vorhandene LC sagt dem Sender in Deutschland, dass er hierfür die Senderechte erworben hat. Auch dem Offenen Kanal und dem Bürgerradio. Alles andere ist unstatthaft.

beim ok bzw. bf bei dem ich sende , werden aber schon seit jahren keine individuellen playlisten mehr über das tatsächlich gesendete tonmaterial geführt bzw. vom sender offiziell angefordert , sondern irgendwann vor einigen jahren ( der genau zeitpunkt ist mir leider entfallen , sorry ) teilte man uns als sendeverantwortlichen mit , daß ab jetzt ALLES ( ja , wirklich ALLES ! ) über die pauschalabrechnung des senders läuft & der einzelne sendeverantwortliche keine listen mehr irgendwo einreichen noch für sich selber führen MUSS !
ist das also "unstatthaft" , was dort - & wohl auch bei jedem anderen ok bzw. bf in d-land - geschieht ? :eek:

"der doc" bittet die experten hier um aufklärung , da ihn das ganze mittlwerweile ziemlich verunsichert , was noch "legal" & was schon wieder oder noch "illegal" ist ...
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Ich wollte das Wort vermeiden, daher schrieb ich "vollständig". Also: Du hast mein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen. Was ich mit Deinen nicht tat. Dies jedoch nur nebenbei.
DocJones schrieb:
beim ok oder bf , bei dem ich sende werden aber schon seit jahren keine individuellen playlisten mehr über das tatsächlich gesendete tonmaterial geführt...
Und noch mal: Auch wenn die Abrechnung pauschal erfolgt, dann darfst Du nur lizensierte Tonträger senden. Daß der Weg der Pauschalabrechnung gewählt wurde, ist einerseits eine freundliche Geste der Verwertungsgesellschaft(en) gegenüber Euch, daß Ihr nicht mit endlosem Meldungschreiben überlastet werdet, andererseits eine Maßnahme, um die Gemaminute nicht durch überzogene Bürokratie unnötig zu schmälern. Daher mußt Du keine Listen mehr einreichen, aber, und ich wiederhole es, die Art und Weise der Abrechnung hat eben nichts mit den Senderechten der Tonträger zu tun.


TSD
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Es ist aber doch auch so, dass es sich bei diesen "White Label"-Platten vielmals um illegale Pressungen (meistens sogar aus Deutschland) handelt, die merh oder weniger offen in den einschlägingen Kreisen als "Import" oder "Promo" gehandelt werden. Die "Verursacher", die die Platte pressen ließen aber keinerlei Rechte an den Titeln besitzen.
Nach meinem Rechtsverständis braucht man dann über die Legalität der Ausstrahlung eines solchen Tonträgers gar nicht streiten, da dieser selber schon illegal ist und damit auch sein Besitz.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Das ist schade, dann muss u.a. Sunshine Live schließen - habe den mir populärsten Sender ausgesucht.
Die spielen sogar Bootlegs:eek: :eek: :eek: !
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Tondose schrieb:
die Art und Weise der Abrechnung hat eben nichts mit den Senderechten der Tonträger zu tun.

okay ... das wäre damit jetzt also geklärt !
DANKE ! ( ja , ganz ehrlich ! )

HectorPascal schrieb:
Es ist aber doch auch so, dass es sich bei diesen "White Label"-Platten vielmals um illegale Pressungen (meistens sogar aus Deutschland) handelt, die mehr oder weniger offen in den einschlägingen Kreisen als "Import" oder "Promo" gehandelt werden. Die "Verursacher", die die Platte pressen ließen aber keinerlei Rechte an den Titeln besitzen.
Nach meinem Rechtsverständis braucht man dann über die Legalität der Ausstrahlung eines solchen Tonträgers gar nicht streiten, da dieser selber schon illegal ist und damit auch sein Besitz.

du hast es erfasst , hector pascal !
es ist speziell in dj kreisen & der dazugehörigen szene inkl. plattenläden , clubs & auch radiosendern schlicht & ergreifend SEIT JAHREN - um nicht zu sagen : seit anfang an ! - doch gang & gebe , daß sich die "guten" djs sogar von den weniger guten dadurch unterscheiden , daß sie von "ihrem händler des vertrauens" mit diesen "illegalen white labels" speziell versorgt werden , damit sie die scheiben einem möglichst großen publikum ALS ERSTER vorspielen können & damit einen vorsprung gegenüber anderen , weniger guten djs bekommen , die an solche scheiben gar nicht erst ran kommen !

daher finde ich das ganze scheinheilige getöse wegen der "illegalität" dieser produkte auch absolut lächerlich , denn jeder ( der nicht blind ist oder davor ganz bewußt seine augen verschließt ) weiß doch von ihrer existenz & ihrer allgemeinen nutzung - ob er es nun "gut" oder auch "illegal" findet ist dabei doch lediglich eine ganz persönliche auffassung , aber letztendlich doch - wie von mir hier schon zuvor geschrieben - scheißegal ! :rolleyes:

nun ja ... damit wurde dieses leidige thema wohl nun wirklich "erschöpfend" behandelt , wie ich denke ...

"der doc"
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Das hat nichts mit persönlicher Auffassung zu tun. Es ist sicherlich auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Eine Strafverfolgung der Urheber dieser illegalen Scheiben ist oft nicht einfach und die Aussichten auf befriedigen Erfolg eher gering. Aber es gab auch schon Razzien in Discotheken, in denen solche Platten beschlagnahmt wurden.

Und das Verbote nicht immer eingehalten werden in unserer Gesellschaft, ist ja leider auch an der Tagesordnung. Das geht mit den bereits erwähnten roten Ampeln los, über diverse Formen illegaler Werbung und Geschäftspraktiken, bis hin zum Mord. Alles verboten und leider passiert es dennoch immer mal wieder...
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Neulich im Autofahrerforum:
Dr. Joe schrieb:
hPa schrieb:
Es ist aber doch auch so, dass diese Raser vielmals illegal handeln, mehr oder weniger offen trotz Geschwindigkeitsbeschränkung beim Überholen drängeln, aber keinerlei Recht dazu besitzen.
Nach meinem Rechtsverständis braucht man dann über die Legalität eines solchen Überholmanövers gar nicht streiten, da die Geschwindigkeit selber schon illegal ist und damit auch das Überholen mit solcher.
du hast es erfasst , hpa !
es ist speziell in raserkreisen & der dazugehörigen szene schlicht & ergreifend SEIT JAHREN - um nicht zu sagen : seit anfang an ! - doch gang & gebe , daß sich die "guten" fahrer sogar von den weniger guten dadurch unterscheiden , daß sie sogar RECHTS überholen , damit sie von diesen dämlichen linksparkern nicht behindert werden, ALS ERSTER anzukommen & damit einen vorsprung gegenüber anderen , weniger guten autofahrern bekommen , die sich an sowas gar nicht ran trauen !

daher finde ich das ganze scheinheilige getöse wegen der "illegalität" dieser überholmanöver auch absolut lächerlich , denn jeder ( der nicht blind ist oder davor ganz bewußt seine augen verschließt ) weiß doch von ihrer existenz & ihrer allgemeinen verbreitung - ob er es nun "gut" oder auch "illegal" findet ist dabei doch lediglich eine ganz persönliche auffassung , aber letztendlich doch - wie von mir hier schon zuvor geschrieben - scheißegal !

nun ja ... damit wurde dieses leidige thema wohl nun wirklich "erschöpfend" behandelt , wie ich denk

Gruß TSD
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

*lach*
Genial, Deine Zusammenfassungen, Tondose! Auch Dein anderes Zitat aus dem "Autofahrerforum" in einem anderen Thread, super!

Besser kann man es nicht zusammenfassen:wow:
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Zum Abschluss: Es ist dies alles hier kein Getöse, sondern der Versuch, die Rechtslage verständlich darzustellen. Das ist jetzt meines Erachtens zu einem hohen Maße gelungen. Dass kleine Sender wie z.B. OKs und BFs von der Abgabe der Spiellisten befreit sind, habe ich in Punkt 5 in Posting #10 erwähnt.

Was die White Labels anbetrifft: sind die Tracks ein paar Wochen später regulär in Deutschland veröffentlicht, ist die Aufführung quasi nachträglich legitimiert. Ich vermute, dass gegen diese Praxis auch bei größeren Stationen keine Einwände hervorgebracht wird, zumal Titellisten ohnehin in großen zeitlichen Abständen abgeliefert werden.

Wie ich von kompetenter Stelle erfahre, könnte ein Sender auch Tonträger ohne LC legal aufführen, wenn er mit dem Labelinhaber in Tumbuktu oder Posemuckelshausen einen Sendevertrag abschließt. Diesen bei GVL eingereicht, würden Erlöse auch jene Label berücksichtigen. Bei großen Sendern würde das Ansinnen einer solchen Prozedur vermutlich mit der Bemerkung quittiert: "Lass sein, spiel'n anderes Stück!" ;)
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Gemafreie Musik - die gibts schon!
IMHO z.B. das Gedüdeldü, das früher bei den "teschnischen Versuchsabstrahlungen der Deutschen Bundespost" lief.
Ach ja, das Eurosignal war natürlich auch gemafrei :wow: :wow:
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Radiocat schrieb:
Bitte alle beiden in der Müllkiste entsorgen, porduzieren nur Brechreiz und Ohrenausschlag!
Ja, klar musst du GEMA bezahlen, unabhängig davon, WELCHE Titel Du spielst. Die meisten rechnen wohl pauschal ab und nicht pro gespieltem Titel.
Campusradios zahlen weniger.
Oder gar nichts, wenn sie eben GEMA-freie Musik spielen ;)
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Für die ganz Wissbegierigen habe ich noch diesen interessanten Artikel gefunden.

Und zur Erinnerung: In der Geschichte der GVL und des Rundfunks hat es in den 60er Jahren einen für Monate nicht beigelegten Streit über die GVL-Vergütung gegeben, der dazu führte, dass die Rundfunkanstalten keine Industrie-Tonträger mehr aufführen durften. Da der Anteil von Industrie-Tonträgern an der Sendezeit damals ohnehin nicht sehr hoch war, konnten die Rundfunkanstalten mit Eigenproduktionen auffüllen. Lustig aber muss es sich angehört haben, als dennoch attraktive Tagesschlager gesendet wurden, die die Anstalten mal eben schnell mit den hauseigenen Orchestern und Chorsängern nachproduziert haben. Viele Hörer haben auf AFN und BFBS umgeschaltet, die von dem Verbot nicht betroffen waren. Hier konnte man weiterhin Elvis und die Beatles hören. Ich selbst war zu klein, um die ARD-Coverversionen auf Tonband aufzunehmen. Ich glaube, dafür wäre mir auch das Band zu schade gewesen. :)
 
Nachfrage bzgl. GEMA-Gebühren

Hallo, bei uns im Sender (privat) ging vor kurzem eine Demo-CD von einem Offenen Kanal - Nutzer ein, der seine Sendungen an uns verkaufen wollte. Da ich daran sehr interessiert bin wollte ich mal nachfragen, wie das mit den GEMA-Gebühren aussieht. Müssen wir die bezahlen oder der OK-Nutzer?
 
AW: Nachfrage bzgl. GEMA-Gebühren

Bocuse schrieb:
Hallo, bei uns im Sender (privat) ging vor kurzem eine Demo-CD von einem Offenen Kanal - Nutzer ein, der seine Sendungen an uns verkaufen wollte. Da ich daran sehr interessiert bin wollte ich mal nachfragen, wie das mit den GEMA-Gebühren aussieht. Müssen wir die bezahlen oder der OK-Nutzer?

Was arbeiten heute eigentlich für Leute beim Radio ? Natürlich muss der Sender GEMA zahlen, der es ausstrahlt...:wall:
 
AW: Nachfrage bzgl. GEMA-Gebühren

Was arbeiten heute eigentlich für Leute beim Radio
Sorry, aber in solchen Sachen kenn ich mich nicht besonders gut aus....
Und soviel wie ich weiß musste man früher bei verschiedenen OK's als Nutzer selbst noch GEMA-Gebühren bezahlen - deshalb die Nachfrage.
 
AW: Nachfrage bzgl. GEMA-Gebühren

Bocuse schrieb:
Sorry, aber in solchen Sachen kenn ich mich nicht besonders gut aus....
Und soviel wie ich weiß musste man früher bei verschiedenen OK's als Nutzer selbst noch GEMA-Gebühren bezahlen - deshalb die Nachfrage.

Als Mitnutzer im Offenen Kanal solltest du doch eigentlich über solche Dinge informiert sein. Oder hoffst du auf Zuspruch deiner Sendung bei Privaten? :p

Wohl kaum.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

Ich kann mich an diese nachgesungenen Versionen bekannter Songs aus dem DDR-Hörfunk erinnern. Manchmal erstaunlich gut nachgespielt, manchmal eher zum Weinen schlecht. Wo sind diese Aufnahmen eigentlich verschollen ?
 
AW: Nachfrage bzgl. GEMA-Gebühren

Bocuse schrieb:
Hallo, bei uns im Sender (privat) ging vor kurzem eine Demo-CD von einem Offenen Kanal - Nutzer ein, der seine Sendungen an uns verkaufen wollte. Da ich daran sehr interessiert bin wollte ich mal nachfragen, wie das mit den GEMA-Gebühren aussieht. Müssen wir die bezahlen oder der OK-Nutzer?
Interessant !!! ..... Nur mal so nebenbei. Wenn er nur "sich und sein Format" verkaufen will, dann geht dies in Ordnung; wenn es um die ganze, beim OK produzierte ( sogar evtl. dort schon mal ausgestrahlte ) Sendung geht, dann verstösst er mit ziemlicher Sicherheit gegen die Nutzervorschriften des OK !! Die Frage, welcher OK es ist, stelle ich mal lieber nicht ... ;)
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

magisches Auge schrieb:
Interessant !!! ..... Nur mal so nebenbei. Wenn er nur "sich und sein Format" verkaufen will, dann geht dies in Ordnung; wenn es um die ganze, beim OK produzierte ( sogar evtl. dort schon mal ausgestrahlte ) Sendung geht, dann verstösst er mit ziemlicher Sicherheit gegen die Nutzervorschriften des OK !! Die Frage, welcher OK es ist, stelle ich mal lieber nicht ... ;)
"Mit ziemlicher Sicherheit?", "...geht dies in Ordnung". Vermutungen und Einschätzungen.
Richtig ist:
a) Gema muss gezahlt werden wie in Posting #10 beschrieben.
b) Können darüberhinaus noch Andere Rechte an auszustrahlenden Sendungen geltend machen, dann muss auch das geregelt werden. In Deinem Falle wäre nicht nur zu vereinbaren, ob und wie der Produzent der Originalsendung zu beteiligen wäre, sondern überhaupt erst einmal die Frage zu klären, ob DER eine produzierte Sendung überhaupt bei einem weiteren Sender ausstrahlen DARF. Diese Frage berührt den Themenbereich "Syndication", den wir lieber in einem neuen Thread behandeln - oder besser noch - die Suchfunktion bemühen wollen.

Übrigens: Abgesehen von WAZmanns Frage, wo welche Aufnahmen zu finden sind, werden nachgesungene Versionen urheberrechtlich exakt genauso behandelt wie Originalversionen. Ich schrieb in Posting #10, Punkt 4: "Prinzipiell meldet jeder Sender die gespielten Titel inklusive der Spiellänge an die Gema. Diese - und nicht der Sender! - verteilt dann die eingenommenen Gelder an die Berechtigten (Komponist, Textdichter, Verleger. Nicht an die Label, nicht an die Sänger)"
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

@ count down: Mein zitiertes posting bezog sich nicht auf GEMA / VGL / VG Wort ( die sind selbstverständlich vom ausstrahlenden Sender zu bezahlen ), sondern ausschliesslich auf den Umstand, dass da möglicherweise Sendungen weiterverkauft werden sollen, die ( neutral ? ) bei einem OK produziert wurden. Ich will nicht behaupten, die Nutzerordnung bei allen OKs / NKLs zu kennen, aber bei den mir bekannte ist eine kommerzielle Nutzung und Weiterverbreitung von dort produzierten Sendungen gemäss Nutzerordnung untersagt. Irgendwo ja wohl auch logisch.
 
AW: Muss ein Sender für die Musik zahlen?

@ magisches Auge: schon klar. Da Du schon näher darauf eingehst, möchte ich dann doch den Bereich "Syndication" anschneiden (gehört im weitesten Sinne ja zum Thema) und ergänzen, dass das Verkaufen von Musiksendungen nicht ohne Weiteres möglich ist, egal ob sie von einem OK, einem anderen Sender oder von einer Privatperson produziert worden sind.

Die IFPI sagt dazu:
"Schließlich existiert noch der Bereich der Radio- Syndication. Darunter versteht man Zusammenstellungen (Kompilationen) von Musikprogrammen, die zur Abgabe an Rundfunksender zu Sendezwecken bestimmt sind. Da private Rundfunksender regelmäßig keine eigenen Musikredakteure besitzen, haben sie Bedarf für solche professionell gestalteten Musikprogramme. Soweit die Hersteller von derartigen Programmen die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte der Repertoireinhaber in Anspruch nehmen, müssen sie diese von allen betroffenen Herstellern erwerben. Nun ist die titelweise Einzellizenzierung direkt über die jeweiligen Rechtsinhaber für die Anbieter von funktioneller Musik unpraktikabel, dazu personal- und zeitaufwendig. [...] Nach eingehenden Diskussionen über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in den Gremien des Verbandes konnte den Interessenten folgende Verfahrensweise vorgeschlagen werden: Die Deutsche Landesgruppe der IFPI tritt auf als gemeinsame Bevollmächtigte der Tonträgerhersteller und schließt als solche einen Lizenzvertrag mit dem jeweiligen Anbieter. Dies bedeutet, vor allem, dass die Deutsche Landesgruppe selbst keinerlei Rechte am Repertoire der Vollmachtgeber erwirbt. Dies erfordert auf der anderen Seite aber auch, dass die Mitgliedsfirmen der Deutschen Landesgruppe für jeden einzelnen Lizenzvertrag eine gesonderte Vollmacht erteilen." Quelle.

Sind die Voraussetzungen dann erfüllt und ist man sich handelseinig, so zahlt der Sender den Ankauf der Sendung. Merke: die Gema hat er schon bezahlt, jährlich, pauschal. Am Ende muss er (wenn er groß genug ist) nur berichten, welche Musiktitel er gespielt hat. Die Gema lenkt die Finanzströme. Aber das stand ja oben wohl schon. ;)
 
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