Novellierung des Landesmediengesetzes: Wie setzen die Lokalsender das Gesetz um?

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Und deshalb wäre schon interessant, auf welche Weise die Sache eigentlich geplatzt ist. Der Watz... äh, WAZ-Artikel schweigt sich darüber nämlich aus.

Ich hätte die beiden Typen einfach zu Gästen deklariert und damit hätte sich der Horst gepfiffen, oder ist es im Würgerfunk auch verboten, solche in die Sendungen einzuladen? Mein Gott, wenn sich jeder so anstellen würde wie diese Schule ...
 
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Die Auslegung des neuen Gesetzes wird im Einzelfall noch richtig lustig, wenn in reichlich Streitfällen zu klären ist, was denn nun bitte "lokaler Bezug" ist, und was nicht.....
Jedes schwammige Gesetz findet eine Umgehung, wenn der Wille dazu da ist, und das könnte ich manchem engagierten Betroffenen nicht verdenken.
Schließlich wurde hier mit der vorgeblichen Absicht einer Qualitätssteigerung ein restriktives Gesetzeswerk aufgeschrieben, das die bisherige Freiheit erkennbar einschränkt.
Mit Professionalisierung hat das rein gar nüscht zu tun, im Gegenteil.... selbst den näher an der Wirklichkeit befindlichen Fachleuten in der LfM graust es intern angesichts dieser "politischer-Wille-Zwangsjacke"....
Noch nichtmal dieser Wille ist der Skandal, sowas ist halt Politik, aber handwerklich ist das für´s echte Leben ein Supermurks mit X Widersprüchen.
Diese Geschichte mit der Schule ist EIN winziges Beispiel dafür, was passiert, wenn man sich brav deutsch an sowas hält..... :wall:
 
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@Funkgeist
Die Streitfälle sind im Grunde schon vorprogramiert, insbesondere dann wenn es um die "Förderwürdigkeit" von BF-Beträgen geht.
 
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Radio hagen beginnt mit der Ausstrahlung des Bürgerfunks ab dem 01.07.07 um 21:00Uhr und Sonntags um 19:00Uhr. Ist unter den Radio Hagen Stadtnachrichten zu lessen. Schätze mal das an diesem Tag noch viele andere Sender nachziehen werden.
 
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Wie ein Bekannter mitteilte, soll bei einem Anbieter der Bürgerfunk bald schon um 18 Uhr beginnen und sogar um eine Stunde nach Hinten verlängert werden. Ein Bürgerfunk-Plattenleger habe dies in seiner Musiksendung gestern so kundgetan. Ob es sich bei dieser Meldung um eine Ente handelt? :confused: Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, da laut Gesetz die Sendezeit landesweit auf eine Stunde ab 21 Uhr verlegt wird und nach einer Übergangszeit bestimmt keine Ausnahmen geduldet werden.

Bei einem anderen Sender soll der Bürgerfunk erst zum vierten Quartal auf 21 Uhr verschoben werden, weil wegen Urlaub eben noch kein entsprechendes Programmschema von der VG verabschiedet worden ist. :cool: Ob es aber im dritten Quartal bei den zwei Stunden Sendezeit bleibt, ist fraglich. Gefördert werden jedefalls ab sofort nur noch maximal 60 Minuten und dass wohl auch nur noch, wenn sie lokalen Inhalt aufweisen. Ab Januar 08 soll es dann keine Minutenförderung mehr geben und auch die Bezeichnung "Anerkannte Radiowerkstatt" Geschichte sein.
 
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Wie ein Bekannter mitteilte, soll bei einem Anbieter der Bürgerfunk bald schon um 18 Uhr beginnen und sogar um eine Stunde nach Hinten verlängert werden. Ein Bürgerfunk-Plattenleger habe dies in seiner Musiksendung gestern so kundgetan. Ob es sich bei dieser Meldung um eine Ente handelt? :confused: Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, da laut Gesetz die Sendezeit landesweit auf eine Stunde ab 21 Uhr verlegt wird und nach einer Übergangszeit bestimmt keine Ausnahmen geduldet werden.

offiziell gibt es für die Zeitverschiebung keine Übergangszeit. Wenn das Gesetz ungebremst (letzte Unklarheit wg Verfassungsklage, Achtung !) gültig wird, gilt dann, daß die VG n "zeitnah" umsetzen sollen. Das ist ungefähr wie die Umsetzung einer Vorgabe aus Brüssel auf Landesrecht..... wird also je nach Struktur vor Ort zwischen 1.7. und vielleicht 31.12.07 laufen. Eine amtliche Übergangszeit gibt es nicht.

Weitere Ausweitung von Sendungen aus dem bisherigen Bürgerfunk sind dann unwahrscheinlich, aber keinesfalls ausgeschlossen per Gesetz. Dann muß es der jeweilige Sender als "eigenes lokales Programm" definieren.... was wohl die Wenigstens machen.
Gefördert werden jedefalls ab sofort nur noch maximal 60 Minuten
so jedenfalls die Ansage der LfM, abzüglich bereits geplanter Rechtseinsprüche dagegen...
und dass wohl auch nur noch, wenn sie lokalen Inhalt aufweisen.
...DANN kann ein Chefredakteur sie gleich vor der Ausstrahlung ablehnen und gefördert würde eh nur, was gesendet würde. Die Rechtsstreite über lokalen Bezug sind auch schon absehbar. was ist zB wenn in einer Musiksendung jede Moderation die Hörer aus dem Kreis sowieso gezielt anspricht ? Laut Gesetz muß das Programm so sein, daß es nicht ohne wesentliche Änderung in anderen Gebieten laufen kann, und das wäre So zB klar erfüllt.... nur als eine Idee zur Umgehung...
Ab Januar 08 soll es dann keine Minutenförderung mehr geben und auch die Bezeichnung "Anerkannte Radiowerkstatt" Geschichte sein.

DAS ist korrekt, amtlich. Wenn alles genauso letztgültig bleibt....
 
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Weitere Ausweitung von Sendungen aus dem bisherigen Bürgerfunk sind dann unwahrscheinlich, aber keinesfalls ausgeschlossen per Gesetz. Dann muß es der jeweilige Sender als "eigenes lokales Programm" definieren....

...und auch wohl bezahlen. Das wird aber der Mantelanbieter nicht gerne sehen. Schließlich soll doch durch die Zeitverschiebung das Programm der Lokalsender "hörbarer" werden. Ich glaube kaum, dass ein Bürgerfunker zum Redakteur mutiert.


@Funkgeist
Wie stehen denn die Chancen, dass die BF-Klage Erfolg hat? Wann wird entschieden?
Wird es dann vielleicht möglich sein, dass sich Radiowerkstätten einiger Verbreitungsgebiete zusammentun, um einen eigenen Bürgerfunksender (NKL oder durch Sponsoren getragen) zu gründen?

Ich finde gerade die Verlegung der Sendezeit in den späten Abend sehr schade.

Ach so:
Als nächste Hürde kommt ab Mitte 2008 wohl der "Bürgerfunk"-Führerschein. Dann dürfen (nachdem so ca. 300 Euro oder auch mehr für die Kursmodule gezahlt worden sind und die Prüfung bestanden wurde) nur noch Scheininhaber ans Mikrofon.
 
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Als nächste Hürde kommt ab Mitte 2008 wohl der "Bürgerfunk"-Führerschein. Dann dürfen (nachdem so ca. 300 Euro oder auch mehr für die Kursmodule gezahlt worden sind und die Prüfung bestanden wurde) nur noch Scheininhaber ans Mikrofon.

Ans Mikro darf jeder, aber gefördert wird es nicht mehr. Geld gibt es nur für Leute die einen Schein haben und ein Projekt mit Jugendlichen durchführen.
 
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Wie ein Bekannter mitteilte, soll bei einem Anbieter der Bürgerfunk bald schon um 18 Uhr beginnen und sogar um eine Stunde nach Hinten verlängert werden



das kann ich mir nicht vorstellen ! bei welchem sender soll dass den sein ?
hat das dein bekannter auch gesagt ?
 
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Ans Mikro darf jeder, aber gefördert wird es nicht mehr. Geld gibt es nur für Leute die einen Schein haben und ein Projekt mit Jugendlichen durchführen.

Das dachte ich erst auch. Aber laut der Aussagen einiger CR's ist dem nicht so. Senden darf ab Mitte 2008 nur noch jemand, der ne Qualifikation nachweisen kann. Nur wer hat da in Anbetracht der nächtlichen Sendezeit noch Bock drauf? :wall:
Klingt zwar paradox - aber dem ist wohl leider so.

Ebenfalls werden Sendungen ohne lokalen Inhalt (also reine Deejay-Sendungen) offenbar von der Ausstrahlung ab Juli ausgeschlossen.
Zum Thema "lokaler Inhalt" soll es aber demnächst wohl noch Rundschreiben geben.

Schulprojekte gut und schön - aber in NRW dank einer Gesetzesänderung im Unterricht bzw. innerhalb der Lehrzeit nicht mehr möglich. Die Schüler (und Lehrer) müssten also für so ein Projekt ihre Freizeit nach der Schule opfern. Ebenfalls müssten zwei Lehrer (mit entsprechender Radio-Qualifikation ???) aus dem Verbreitungsgebiet bereit sein, das Projekt zu unterstützen. Zudem muss - wie in dem oben zitierten Zeitungsartikel - sichergestellt sein, dass die Schüler im Verbreitungsgebiet des Senders wohnen und der Rest des LMG beachtet wird. An vielen Schulen kommen aber auch Schüler aus Nachbarstädten und Kreisen zusammen. Die von so einem freiwilligen Projekt auszuschließen zu müssen ist nun mal nicht so schön.
Überhaupt Jugendliche zu finden, die an einem ernsthaften Radioprojekt mit interessanten Themen und Inhalten (z.B. vertonte Schülerzeitung) nach Schulschluss interessiert sind, dürfte nicht leicht sein. Kids hängen doch heute lieber vor der Playstation, gucken DVD's und hören MP3.
 
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Ich hätte gern den Sendeberechtigungsschein A19, dessen Anwendung mit dem Rundschreiben B65 angewiesen wurde!

Die Auslegung, wonach zur Teilnahme am Würgerfunk künftig ein Zeddel erforderlich sei, hat man im Vorfeld eigentlich fast überall gelesen. Man müßte den Gesetzestext konsultieren, aber ist die Sache denn nun schon in Kraft? Unter http://sgv.im.nrw.de findet sich nach wie vor die „alte“ Fassung des Landesmediengesetzes (letzte, nur andere Paragraphen betreffende Änderung vor zwei Jahren). Nun weiß ich nicht, wie zuverlässig und schnell hier der Änderungsdienst ist, aber wenn er zuverlässig und schnell ist, dann ist der ganze Gegenstand dieser Diskussion immer noch kein geltendes Recht. Habe jetzt keine Lust, noch die Gesetzblätter durchzuwühlen, um zu schauen, ob es da nun schon drinstand oder nicht ...

Mal davon ausgehend, daß die genannte Darstellung der Rechtslage zutreffend ist: Besagter Zeddel soll also runde 300 Thaler kosten? Auch eine gute Methode, den Sendemonopolisten die Leute vom Hals zu halten.
 
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Ich bezog mich an der Stelle zunächst auf Aussagen, wonach manche Sender schon ab Juli die neuen Sendeplätze einführen wollen. Dazu müßten die bisherigen Bestimmungen des Landesmediengesetzes erstmal formell aufgehoben sein. Wobei die seit dem Fall Welle West aber ohnehin niemanden mehr zu interessieren scheinen, solange es nicht darum geht, z.B. die wehrlose Radio-AG einer Schule zu drangsalieren.

Dieses Qualitätsmanagement ist natürlich ... ja, also sollte ich meine persönliche Meinung darstellen, die auf meinen eigenen Eindrücken beruht, dann würde ich angesichts dieser Internetpräsenz von einem „aufgeblasenen Popanz“ sprechen.
 
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...
@Funkgeist
Wie stehen denn die Chancen, dass die BF-Klage Erfolg hat? Wann wird entschieden?
Wird es dann vielleicht möglich sein, dass sich Radiowerkstätten einiger Verbreitungsgebiete zusammentun, um einen eigenen Bürgerfunksender (NKL oder durch Sponsoren getragen) zu gründen?
QUOTE]

..vorerst schlecht, da auch äußere Konkurrenz zur NRW Lokalkette nicht gewünscht ist. Man betrachtet den kommerziellen Lokalfunk derzeit in Kreisen von CDU/FDP immer noch als besonders schützenswert gegenüber einem unfair übermächtigen WDR. Noch mehr Anbieter werden da ganz sicher im freien Markt nicht gern gesehen. Der private Monopol-Verlegerfunk (höchste Marktanteile in ganz Deutschland im Sendegebiet) braucht ja noch mehr Unterstützung von der Politik..... das wird der WDR übrigens bei der nächsten großen Novelle des LMG in ein, zwei Jahren auch zu spüren bekommen, wenn Rüttgers Club dran bleibt....

Sponsoring wurde übrigens nochmal explizit verboten, da "wildern" in gewerblichen Revieren der Lokalfunkkette.....
 
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Sponsoring wurde übrigens nochmal explizit verboten, da "wildern" in gewerblichen Revieren der Lokalfunkkette.....

Wie sieht es denn mit neuen Medien aus? Internet-Radio wäre doch eine interessante Alternative. Ob da auch Sponsoring verboten ist?
IP-Radios sind schon ab 149 Euro zu bekommen und haben einen recht guten Klang. Und W-Lan dürfte sich immer weiter durchsetzen.
 
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Wie sieht es denn mit neuen Medien aus? Internet-Radio wäre doch eine interessante Alternative. Ob da auch Sponsoring verboten ist?
Seit wann brauche ich für Internet-Radio eine Lizenz? Warum sollte dort also Sponsoring verboten sein, wenn das Programm nicht durch die Medienanstalt gefördert würde ( die ich dann ja eigentlich überhaupt nicht dazu brauche )? Das Programm ist dann nur anders GVL- / gemapflichtig usw.

NUR: So würde man den Bürgerfunk freiwillig ins Internet abschieben, also genau dahin, wo ihn viele Politiker und kommerzielle Stationen ohnehin haben wollen. Mal davon abgesehen, dass nicht jeder Interessierte über Internet oder WLAN verfügt. Halte ich nicht für besonders empfehlenswert !!
 
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@Funkgeist: Wie war das mit den "1 bis 2" Jahren ? Ist da schon wieder etwas angedacht ?
 
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@Funkgeist:
Falls die BF-Klage dennoch Erfolg haben sollte, was wird dann passieren? Kommt der BF wieder auf seine alten Sendeplätze oder stürzt eventuell auch das 2-Säulen-Modell und damit das Privatfunkmonopol in NRW ein?
Es ist traurig, dass selbst die "neue" Regierung an diesem Monopolkonzept festhält. In keinem anderen Bundesland ist die Auswahl an privaten Radioprogrammen auf UKW so extrem mager wie in NRW. Bleibt also leider nur zu hoffen, dass das angestaubte UKW-System endlich durch neue Technologien mit höheren Reichweiten (z.b. DRM oder IP-Radio) überrollt wird.

Warum ist in NRW kein offener Radiokanal möglich? Haben die hohen Herren etwa Angst, dass das Lokaldudelkonzept durch den Laienfunk Hörer verliert?
 
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@WAZ mann : geplant war (ist?) eine weitere große Novelle des LMG, da ja diese erste Änderung auch als "kleine Novelle" benannt und vorgezogen wurde. Was dann kommt, weiß ich natürlich nicht (bin ich MdL ?!..:D)... aber die "Linie" der Medienpolitik von schwarzgelb ist ja allgemein bekannt, gell...

@Funkgeist:
Falls die BF-Klage dennoch Erfolg haben sollte, was wird dann passieren?
..weiß der Geier. Vor Gericht ist Vieles möglich. Von glatter Ablehung der Klage bis zu theoretisch Vollablehung der ganzen Novelle ist alles möglich
Kommt der BF wieder auf seine alten Sendeplätze
...nicht von selbst. Wo jetzt bereits ein geändertes Sendeschema angemeldet und in der LfM festgehalten wurde, müßten dann schon Bürgerfunker wieder auf Anpassung an das wie auch immer ausfallende Karsruhe-Urteil drängen...
oder stürzt eventuell auch das 2-Säulen-Modell und damit das Privatfunkmonopol in NRW ein?
Keinesfalls zwangsläufig. Das Verfassungsgericht könnte maximal höhere Vielfalt in realer Umsetzung einfordern. WIE der Gesetzgeber das dann ermöglicht, wäre seine Sache....
Warum ist in NRW kein offener Radiokanal möglich? Haben die hohen Herren etwa Angst, dass das Lokaldudelkonzept durch den Laienfunk Hörer verliert?

naja, das ist wohl etwas krass, aber siehs mal so : warum für etwas Geld, Aufwandt und Kapazitäten ermöglichen, was man selbst für überflüssig hält ?
Aus Sicht der momentan Regierenden nachvollziehbar.....;)
 
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Und ich dachte schon, dass nur die Kaczynski-Brüder völlig Banne sind. Wenn ich mir angucke, was in NRW abgeht, dann glaube ich NRW ist näher an Warschau gerückt, als uns allen lieb wäre. Vielleicht liegt es nur an der rechten Politik.

Da versucht die Schwarz-Gelbe Koalition schnellstmöglich das neue Landesmediengesetz einzuführen, bedenkt aber die Schulferien nicht. Das LMG sollte bis zu den Schulferien veröffentlicht worden sein, ist aber nicht. Die Veranstaltergemeinschaften müssen der Änderung des Programms zustimmen, aber das Gesetz liegt nicht vor. Wenn es vorliegt, tritt es sofort in Kraft. Nur die VG-Mitglieder sind bereits im Urlaub und die verbliebenen erhalten auf ihrer Sondersitzung keine Mehrheit und es entsteht ein gesetzloser Zeitraum. Kommt keine Mehrheit der Stimmen zu Stande muss ein Lokalradio nach dem alten Programmschema senden, verstößt aber gegen das neue LMG, wenn es den Bürgerfunk nicht um 21 Uhr ausstrahlen lässt. Also werden wir Wochen erleben, in denen kein Bürgerfunk ausgestrahlt wird, weil eine Rechtsunsicherheit bei den Redaktionen herrschen wird. Ich hoffe es ist mit der zweiten VG-Sondersitzung getan, aber Freunde machen sich die Schwarz-Gelben damit nicht, wenn sie die Vertreter der Unternehmer, Parteien und „Kleingärtnervereine“ zur VG-Sitzung zweimal in einer Woche antanzen lassen, um einmal die Hand zuheben. Schade nur, dass man sich aus dem Urlaub nicht einfliegen lassen kann, selbstverständlich auf Kosten des Gesetzgebers.
Anscheinend ist bei dem Vorhaben einiges nicht bedacht worden, wie es aussieht kennen die Gesetzgeber die Folgen ihrer eigenen Gesetzgebung nicht. Noch kritischer wäre zu sehen, dass die Partein nicht wissen, wie lange Sie für die Umsetzung eines Gesetzes benötigen. Dabei erlassen sie ständig neue Gesetze. Anscheinend fehlt ein Qualitätsmanagement im Landtag, ob die Politiker auch eine Qualifizierungsmaßnahme benötigen? Lieber nicht, denn die Politiker-Kurse würden um die 300,- Euro pro Stunde kosten, da sind die Kurse für die bildungswilligen Bürgerfunker etwas billiger. Oder werden nun die Kosten für die Dauerfortbildungsmaßnahmen der LfM aus den ehemaligen Produktionsstudioausschüttungen bezahlt? Wohl ja, so begünstigt die Regierung irgendwelche Privatunternehmen und lässt ihnen GEZ-Gelder zukommen, die bis dato breiter angelegt waren. Das Gebilde Lokalfunk in NRW ist etwas komplizierter und nicht so einfach durchzuschauen - nicht nur für die Bürger, auch für die Politiker.
 
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So wie ich durch einen Kollegen erfahren habe, wird wohl die Nutzung des Bürgerfunkes demnächst grundsätzlich mit Kosten verbunden sein.
Statt die hohe Minutenförderung einzustreichen, die ab Januar Geschichte sein wird, muss für eine Sende-Qualifikation in die Tasche gegriffen werden.
Zur Zeit werden offenbar schon einige Funklaien kostenpflichtig zu sogenannten Bürgerfunktrainern geschult. Diese sollen später ihr Wissen - natürlich ebenfalls gegen Bezahlung – dann an einzelne Funker (in VHS - Kursen?) weitervermitteln.
Die Bürger-Sendequalifikation ist offenbar einmal im Jahr durch den Besuch eines ebenso kostenpflichtigen Seminars aufzufrischen.

Was wird das Ganze bringen?
Ich vermute mal, dass es spätestens bis Mitte 2008 wegen der harten Einschnitte und Auflagen sehr still auf den BF-Sendeplätzen werden wird. "Normale" Bürger, die ohne spezielle Qualifikation (aus Zeit-, Alters- oder auch Geldgründen) funken möchten, werden in die Schranken gewiesen. Ihnen bleibt dann offenbar nur noch der legale Abgang ins Internet oder die Ausstrahlung über Piratensender und Relais im Ausland.
( www.vogelfreies-radio.de )
 
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LMG NRW im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht - Bürgerfunk-Novelle tritt zum 01. Juli in Kraft (de jure) - de facto aber erst mit neuem Programmschema
Am 29. Juni 2007 ist das Gesetz zur Aenderung des Landesmediengesetzes NRW, 12. Rundfunkaenderungsgesetz (LMG-NW) im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW veroeffentlicht. Mit seiner Veroeffentlichung tritt das Gesetz zwar de jure zum 01. Juli 2007 in Kraft, aber nicht in allen Punkten. In manchen konkreten Punkten, in denen naemlich das Gesetz erst noch umgesetzt werden muss – und das braucht Zeit – tritt das Gesetz aber tatsaechlich oder wie der Jurist zu sagen pflegt, de facto erst in Laufe der Zeit in Kraft. So gilt z.B. die Buergerfunksendezeit solange nach altem Programmschema, bis ein neues Programmschema von der Veranstaltergemeinschaft beschlossen und deren Recht- und Gesetzmaeßigkeit durch die LfM (Beschluss der Medienkommission) bestaetigt ist.

Mit der Umstellung von der Minutenförderung auf reine Projektförderung, mit der Förderung von ausschließlich Maßnahmen und Projekten, vorrangig Maßnahmen und Projekte, die die Medienkompetenz durch Schulprojekte in Kooperation mit einer Veranstaltergemeinschaft stärken also mehr als die Hälfte des Bürgerfunks demnächst Schülerinnen und Schülern vorbehalten bleibt, wird der Bürgerfunk faktisch abgeschafft. Die Produktion von Bürgerfunksendungen wird nicht mehr gefördert.

Mit dem In-Kraft-Treten des Landesmediengesetzes gilt ab sofort (ab 01.07.2007):
- Bürgerfunk-Beiträge nur noch in deutscher Sprache;
- Bürgerfunk-Beiträge müssen einen lokalen Bezug zum Verbreitungsgebiet haben;
- Produktionshilfeverpflichtung der Veranstaltergemeinschaften entfällt;
- Fortführung der Minutenförderung bis 31.12.2007.

Erst nachdem die Änderung des Programmschemas in Eurem Verbreitungsgebiet von der Veranstaltergemeinschaft beschlossen und durch die LfM bestätigt ist, gilt:
- der Sendeumfang höchstens 1 Radiostunde täglich;
- Ausstrahlungszeit werktags 21-22 Uhr, sonn- und feiertags 19-20 Uhr;
- Ausfälle bzw. Verschiebungen von Bürgerfunksendungen sollen sonn- und feiertags 20-21 Uhr nachträglich ausgestrahlt werden.

Erst mit Jahreswechsel oder später gilt:
- Einführung des "Führerschein-Prinzips" (Nachweis geeigneter Qualifizierung), erforderlich ab 01.01.2008, in begründeten Ausnahmefällen aber spätestens zum 30.06.2008;
- Umstellung der Förderung von der Minuten- auf die Projektförderung am 01.01.2008 (Qualifizierungsprojekte und Schulprojekte).
 
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radio nrw ändert die Programmstrecken am Abend zum 1.9.

Montag bis Freitag:
"Soundcheck brandneu" von 20.00 bis 21.00 Uhr
"Soundcheck" von 21.00 bis 22.00 Uhr
"Soundcheck Deluxe" von 22.00 bis 24.00 Uhr (Mo-Do)
"Soundcheck Charts" von 22.00 bis 24.00 Uhr (Fr)

Am Samstag bleibt alles wie gehabt, am Sonntag gibts
"Pop-Hits" von 18.00 bis 21.00 Uhr
"Soundcheck Classics" von 21.00 bis 24.00 Uhr.

Die bisherige Sendung Herzflimmern entfällt damit zum 1. September 2007.
 
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Wie dämlich sind denn diese Änderungen?
Sinnvoll wäre es gewesen, eine neue Sendung Mo-Fr von 18-21 Uhr mit einem anderen Namen als Drivetime einzuführen und Sonntags mit Herzflimmern (oder von mir aus auch Soundcheck Classics) um 20 Uhr anzufangen. Wie dumm ist es denn wenn um 20 Uhr der Soundcheck anfängt und dann für eine Stunde unterbrochen wird und dann weitergeht? Genau das gleiche gilt für Pohits am Sonntag. Pophits, Bürgerfunk, Pophits - selten dämlich.
 
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