Droht RPR1. das Aus?

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AW: Droht RPR1. das Aus?

Ohne Details des rhl.-pfälz. Mediengesetzes zu kennen: Eine Lizenz wird neu ausgeschrieben und die gleiche Firma, nein dieselbe, die bisher RPR 1 betrieben hat, bewirbt sich wie alle anderen wieder um die Lizenz. Warum sollte sich eine neue Firma dazu gründen? Steht irgendwo, dass derselbe, vorhergehende Lizenznehmer nicht mehr mit spielen darf?
Ich bezog mich damit auf den Passus, dass eine Verlängerung nicht vorgesehen ist. Deswegen KÖNNTE es sein, dass die Betreiber-GmbH einen neuen Namen braucht.
 
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Hallo,

das ist wohl einfach ein "Missverständnis".

Die Welle hat eine Lizenz, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig ist, sagen wir mal als Beispiel bis zum 31.10.2011. An dem Tag läuft sie ab. Würden sie darüber hinaus , also ab 1.11.2011 weitersenden wäre das ein Piratensender und verboten! So hab ich das herausgelesen.

Mit "eine Verlängerung ist nicht zulässig" ist gemeint, dass man das Enddatum 31.10.2011, also den Termin für den Ablauf soweit ich das weiß, nicht mal "einfach so" nach hinten schieben kann, und z.b. statt dessen den 31.05. 2025 festsetzt.

Das wäre ja eine handfeste "Benachteiligung" anderer Leute, die auch große Pläne für einen eigenen Sender haben.

Also wird die Lizenz nicht "verlängert" sondern wie gewohnt "aufgehoben". Aber bevor der 31.10.2011 ran ist, wurde die Welle neu verschachert und der Sender hat sich einfach wieder beworben, bekommt sie also erneut zugeteilt.

Also nicht verlängert, sondern eine neue Lizenz (meinetwegen vom 1.11.2011 bis 31.05.2025) wird einfach an den selben Sender vergeben, weil die sich ja "bewährt" haben usw.

So hab´ ich das verstanden.
Ob das nun für die Leute im Rheinland ein Fluch oder Segen ist, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht sollte man eher dem Radio-Rockland die Wellen geben, denn bei denen sieht es ja ganz offensichtlich derzeit nichtso gut aus und damit hätten die bestimmt mehr Hörer.
 
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Genau. Der "neue" Inhaber wird der alte Inhaber der Frequenzkette und RPR1 kann ununterbrochen weitersenden. So einfach ist das. Es besteht gar kein Grund irgendwelche gesellschaft(er)liche Klimmzüge zu veranstalten oder sich Sorge um den Dudelfunker zu machen. Die Wortwahl der PM läßt einfach sensationelleres Vermuten (oder erhoffen?) als in Wirklichkeit dahinter steckt.
 
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Tja, das hat mich eben auch fast umgehauen:
Das Programm, das hier in den Radioforen so ziemlich die meiste Prügel abbekommt, schaltet einen Werbebanner :wow:
 
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Horizont.net: RPR1. und Antenne West buhlen um erste Privatradio-Kette in Rheinland-Pfalz
Die Trierer Radio- und TV-Gruppe Antenne West bewirbt sich nach Informationen des Branchendienstes Horizont.net für die Frequenzen des Ludwigshafener Senders RPR1. Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hatte die derzeit von RPR1. genutzten zehn UKW-Frequenzen im März ausgeschrieben.

Ausschreibungsschluss war der 24. April. Offenbar auf den letzten Drücker habe laut Horizont außer RPR1. auch die benachbarte Kette Antenne West eine Bewerbung "für die Ausschreibung von UKW-Frequenzen für die Zuordnung an einen Veranstalter eines landesweiten Hörfunkvollprogramms mit regionalen Informationsteilen" abgegeben. Die Entscheidung soll voraussichtlich nach der Sommerpause am 13. Juli fallen. Die UKW-Frequenzen würden gegebenenfalls zum 1. Juni 2010 neu geordnet.

Do, 30. Apr 2009

(SatNews: http://www.satnews.de/mlesen.php?id=455c2a4461174e57aeb4f27ec1258e85)
 
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Würde uns mit Antenne west eine Verschlechterung, oder doch eher eine Verbesserung im Vergleich zu RPR 1 ins Haus stehen?

Ich persönlich glaube aber nicht daran, dass die Vergabe zu Gunsten von Antenne West verlaufen wird.
 
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Wenn aber RPR1 schon seinen Hut ziehen muss, dann können wir uns vielleicht auf ein völlig neues, spannendes und interessantes Programmformat freuen.

Antenne West? Interessant? Ich möchte nicht näher auf die Hintergründe und Geschäftspolitik des Senders eingehen, aber den wünsche ich mir nicht flächendeckend.
 
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Die LMK Rheinland-Pfalz muss nach dem Gesetz entscheiden. Hier gibt es für die Gesellschaft von RPR1 eine große Hürde.

Da bei RPR1 Zeitungsverleger stark beteiligt sind wird das kein Selbstläufer, es könnte sogar auch wegen den Pluralitätsgründen bigFM zu einer Vorrangentscheidung für Antenne West kommen. Auf jeden Fall ist eine LMK Entscheidung hier anfechtbar.

§22 LMG Rheinland Pfalz

(5) Wer Tageszeitungen im jeweiligen Verbreitungsgebiet in Rheinland-Pfalz verlegt oder über Senderechte für Informationsprogramme verfügt und dabei eine marktbeherrschende Stellung har, darf sich an einem Rundfunkveranstalter eines nicht bundesweit verbreiteten Fernsehprogramms oder eines Hörfunkprogramms mit höchstens 35 v. H. des Kapitals und höchstens 25 v. H. der Stimmrechte beteiligen. Auf den Rundfunkveranstalter darf auch weder unmittelbar noch mittelbar ein beherrschender Einfluss ausgeübt werden. Sind bestimmte Sendeteile eines solchen Beteiligten vorgesehen, darf der entsprechende Anteil an dem jeweiligen Programm und an den Informationssendungen als Teil des Programms jeweils 25 v. H. nicht übersteigen; dies gilt entsprechend für Regionalfensterprogramme.

Bei RPR sind fast durchgängig Tageszeitungsverleger beteiligt. Bei Antenne West nach meinen Informationen gar nicht. Eine Vergabe an RPR1 wird auch schon deswegen fast unmöglich, weil bigFM und neuerdings mit der Radio Union auch Rockland organisatorisch bei RPR1 eingebunden ist. Weiterhin hat sich RPR1 verpflichtet die Lokalsender mit zu vermarkten.

In §30 Abs 5 heißt es weiterhin:
(5) Lässt sich innerhalb einer von der LMK zu bestimmenden Frist keine den Anforderungen des Absatzes 4 Satz 2 genügende Einigung erzielen, trifft die LMK eine Vorrangentscheidung. Dabei legt sie die Meinungsvielfalt in den Programmen (Programmvielfalt) und die Vielfalt der Programmanbieter (Anbietervielfalt) als Kriterien zu Grunde. Die LMK beurteilt die Programmvielfalt eines Programms nach
1. der inhaltlichen Vielfalt des Programms, insbesondere seinem Anteil an Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung und
2. seinem Beitrag zur Vielfalt des Gesamtangebots, insbesondere zur Angebots- und Spartenvielfalt sowie zur regionalen und kulturellen Vielfalt.
Soweit zusätzlich vergleichbare Telemedien übertragen werden sollen, ist auch deren Beitrag zur Vielfalt entsprechend einzubeziehen. Die LMK beurteilt die Anbietervielfalt nach der Erfahrung der Antragstellenden im Medienbereich und deren Beitrag zur publizistischen Vielfalt. Ferner ist die Einrichtung eines Programmbeirats, seine plurale Zusammensetzung und sein Einfluss auf die Programmgestaltung zu berücksichtigen. Ergänzend ist einzubeziehen, in welchem Umfang den redaktionell Beschäftigten im Rahmen der inneren Rundfunkfreiheit Einfluss auf die Programmgestaltung und Programmverantwortung eingeräumt wird.

Gerade der Punkt 2 Meinungsvielfalt könnte RPR1 das Genick brechen.

Nach meiner Meinung sollte RPR1 auch weiter senden, als RPR1 sich damals konstituierte, gab es den §22 noch nicht. Dieser ist jetzt zu berücksichtigen. Nach §30 muss sich die Versammlung auch richten.

RPR1 müsste sich von nahezu allen Zeitungsverlegeranteilen trennen und dann noch von bigFM und und und.

Ist nur so ein Denkanstoß.
 
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Antenne West? Interessant? Ich möchte nicht näher auf die Hintergründe und Geschäftspolitik des Senders eingehen, aber den wünsche ich mir nicht flächendeckend.

Den würde man sich auch gerne in Trier (der Stammsitz von Antenne West) wegdenken, nicht nur wegen der primitiven und katastrophalen Berichterstattung damals im Fall von Tanja Gräff. Der Sender wurde deswegen abgemahnt.
 
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...das hat sich nun erledigt, RPR hat die Lizenz wieder erhalten:

Montag, 13. 07. 2009
Landesweiter Hörfunk Rheinland-Pfalz: LMK erteilt erneut Zulassung an RPR1 (Nr. 13)

Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 13. Juli 2009 beschlossen, der Rheinland-Pfälzischen Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen, erneut die Zulassung zur Veranstaltung eines 24-stündigen landesweiten Radioprogramms (RPR1) zu erteilen. Gleichzeitig wird der Veranstalterin die erste Hörfunkkette, die zahlreiche UKW-Frequenzen an verschiedenen Standorten zur flächendeckenden Versorgung von Rheinland-Pfalz umfasst, zur Verbreitung des Angebots zugeordnet.

Auf die Ausschreibung hatte sich neben RPR1 nur noch eine andere Veranstal-terin, die Antenne-West Rheinland-Pfalz GmbH i. G. mit Sitz in Trier, beworben.

Seit 1989 veranstaltet die Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG mit einer Lizenz der LMK (damals noch LPR) das Hörfunkprogramm RPR1. Der Sender erreicht nach den letzten Mediabefragungen 227.000 Hörer pro Stunde (ma 2008/II) und ist damit das beliebteste rheinland-pfälzische Programm. Dabei spielt die regionale Ausrichtung von Informationsinhalten eine wesentliche Rolle. Der Sender ist verpflichtet, in bestimmtem Umfang informierende Wortbeiträge auszustrahlen, von denen ein Viertel einen Bezug zum jeweiligen Verbreitungsgebiet (Eifel/Saar/Mosel; Rheinland; Rhein-Main; Rhein/Neckar/Pfalz) aufweisen muss.

Der Direktor der LMK, Manfred Helmes, erklärte: „Regionale Information als me-dienpolitisches Ziel und Erfolg im Hörermarkt als Unternehmensziel schließen sich gerade nicht aus, sondern sind, wie man sieht, natürliche Partner.“

Für Rückfragen: Dr. Joachim Kind, LMK-Pressesprecher
Tel.: 0621 - 5202-206, E-Mail: kind@will-kein-spam.lmk-online:de
 
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