SPD-Klage gegen Ypsilanti-Spaßtelefonat abgewiesen

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Cocorita

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Hannover (ddp). Die Strafanzeige der hessischen SPD gegen den
Radiosender ffn wegen eines Telefonscherzes mit der ehemaligen
hessischen Parteivorsitzenden Andrea Ypsilanti (SPD) ist abgewiesen
worden. Wie der Sender am Mittwoch mitteilte, hat die
Staatsanwaltschaft Hannover das Ermittlungsverfahren gegen
ffn-Comedyautor und -Stimmenimitator Jochen Krause eingestellt. Eine
Behördensprecherin bestätigte dies auf ddp-Anfrage.

Die hessische SPD hatte im vergangenen September Strafantrag gegen
den niedersächsischen Sender gestellt, nachdem der Mitschnitt eines
Scherzanrufes von Krause bei Ypsilanti auf der Internetplattform
YouTube aufgetaucht war. Der Sender hatte der SPD zuvor zugesichert,
dass das Gespräch nicht gesendet werde. Krause hatte sich als Franz
Müntefering (SPD) ausgegeben, damals noch designierter
SPD-Bundesvorsitzender.

Paragraf 201 des Strafgesetzbuches zufolge ist bereits die
unbefugte Aufnahme des «nichtöffentlich gesprochenen Wortes»
strafbar. Telefonscherze im Radio oder vergleichbare TV-Formate sind
demzufolge eigentlich verboten. Die Staatsanwaltschaft sah laut ffn
nach «umfangreichen Ermittlungen» aber offenbar keinen
Straftatbestand.

«Der Humor hat gesiegt», sagte ffn-Programmdirektorin Ina Tenz.
Seit über 40 Jahren machten Radiosender in Deutschland
«Spaßtelefonate». Noch nie habe es allein wegen der Aufzeichnung eine
Strafanzeige gegeben. Auch bei ffn werde es das Spaßtelefon weiter
geben, betonte Tenz und fügte hinzu: «Trotz Humorlosigkeit von Frau
Ypsilanti."
 
AW: SPD-Klage gegen Ypsilanti-Spaßtelefonat abgewiesen

so muss das sein...

Finde ich nicht. Natürlich bin ich nicht dafür, dass der Clown verurteilt wird. Aber entweder untersagt das Strafrecht solche Aufnzeichnungen oder es erlaubt sie. Warum mache ich mich strafbar, wenn ich mich z.B. im Rahmen einer Recherche über die Geschäftsgebaren privater Kreditgesellschaften als jemanden ausgebe, der einen Kredit sucht und bei einem dieser Haie anrufe, das Gespräch aufzeichne und hinterher sende, der Spaßvogel, der sich für Münte ausgibt, jedoch nicht? Wie wurde in dem Urteil argumentiert? Gilt das öffentliche Interesse im Rahmen einer solchen Recherche weniger als im Rahmen einer Comedy-Sendung?
 
AW: SPD-Klage gegen Ypsilanti-Spaßtelefonat abgewiesen

Auf HR-Info hatten sie vorhin eine Meldung dazu, in der es hieß, die Ermittlungen seien eingestellt worden, weil ein Schuldiger (im Sinne von demjenigen, der die entsprechenden Beiträge im Internet veröffentlicht hat) nicht ermittelt werden konnte. Und da Sender und Stimmenimmitator ja offiziell zugestimmt hatten, den "Scherz" nicht zu senden, konnte man sie auch nicht verurteilen.

Juristisch würde ich als Laie dieses Ergebnis einwandfrei werten, da hier klar der Grundsatz "in dubio pro reo" angewandt wurde. Wenn ein Schuldiger nicht zweifelsfrei bestimmt werden kann, kann kein Schuldspruch ergehen.

Von moralischer Seite bleibt aber der bittere Beigeschmack, daß da jemand "billig davongekommen" ist und nicht den Mumm gehabt hat, zu seinen Taten zu stehen.

LG

McCavity
 
AW: SPD-Klage gegen Ypsilanti-Spaßtelefonat abgewiesen

Das Urteil - darüber kann man streiten. Aber der juristische Fachkommentar von ffn ist eindeutig daneben: "ein Sieg für den Humor" wäre höchstens ein großflächiger freiwilliger Verzicht auf Telefonscherze. Dann würden die wenigen guten vielleicht auch mehr auffallen.
 
AW: SPD-Klage gegen Ypsilanti-Spaßtelefonat abgewiesen

Nur der Vollständigkeit und vor allem Richtigkeit halber:

Es ging hier nicht um eine Klage der SPD, sondern eine Strafanzeige.

Die zuständige Staatsanwaltschaft hat lediglich die Ermittlungen eingestellt.

Somit gibt es in diesem Fall auch logischerweise kein Urteil.
 
AW: SPD-Klage gegen Ypsilanti-Spaßtelefonat abgewiesen

Gottlob. Dass ich noch ein vernünftiges Urteil in der deutschen Rechtsklüngelei erleben darf! Gelobt sei dieser Tag. Dann kann es ja jetzt losgehen mit der neuen Comedyreihe: Dem TSG sein Doppelkinn und das YPS!
 
AW: SPD-Klage gegen Ypsilanti-Spaßtelefonat abgewiesen

Ja, ja Spaß haben die Roten nie so richtig verstanden :D ... vor allem wenn se sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben.
 
AW: SPD-Klage gegen Ypsilanti-Spaßtelefonat abgewiesen

Finde ich nicht. Natürlich bin ich nicht dafür, dass der Clown verurteilt wird. Aber entweder untersagt das Strafrecht solche Aufnzeichnungen oder es erlaubt sie. Warum mache ich mich strafbar, wenn ich mich z.B. im Rahmen einer Recherche über die Geschäftsgebaren privater Kreditgesellschaften als jemanden ausgebe, der einen Kredit sucht und bei einem dieser Haie anrufe, das Gespräch aufzeichne und hinterher sende, der Spaßvogel, der sich für Münte ausgibt, jedoch nicht? Wie wurde in dem Urteil argumentiert? Gilt das öffentliche Interesse im Rahmen einer solchen Recherche weniger als im Rahmen einer Comedy-Sendung?

möglicherweise würde es helfen, wenn du dich zunächst mit der Sachlage vertraut machst.
 
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