ein Verstoss dagegen einen Straftatbestand darstellt.
Dass ein Versto
ß eine Straftat sein soll, davon war an keiner Stelle zu keinem Zeitpunkt die Rede.
Deswegen muss man es doch noch lage nicht tun, wenn anderen Menschen dadurch ein Schaden entstehen könnte! Werbung im RDS-PS oder in der Slideshow lenkt den Autofahrer ab und führt möglicherweise zu schweren Verkehrsunfällen.
Es gibt Übereinkünfte, die man getroffen hat, aber einige Neuen auf dem Markt meinen, es besser zu wissen und sich darüber hinwegsetzen zu können.
Und nur weil etwas nicht reguliert ist, weil man es schlichtweg gar nicht auf dem Schirm hatte (warum hat man wohl das Telemediengesetz oder das Bundesdatenschutzgesetz in den letzten Jahren an die digitale Transformation angepasst?) heißt es nicht, dass man für derartigen Schwachsinn, wie die missbräuchliche Nutzung eines Zusatzdienstes, der dem Hörer einen informativen Mehrwert bieten soll, Beifall klatschen.
zeige uns doch bitte mal wo genau die in Gesetzesform gegossen und damit zwingend verbindlich ist
"RDS Forum 2009 has adopted a Position Paper explaining why the
PS name must be static and why
dynamic/alternate PS is expressly forbidden in the RDS standard IEC 62106."
"This is
vital to ensure appropriate operation of hundreds of millions of RDS equipped radios in use, requiring compliant transmissions for correct functionality. "
Deshalb auch die Forderung: Die Medienanstalten werden sich mit diesen neumodischen, ekelhaften Werbeformen auseinandersetzen müssen, die die bisherigen Regularien zur Rundfunkwerbung aushebeln oder umgehen.
Aber wir leben leider in einem Land, wo jeder für sich sein Schlupfloch sucht, um Verbote zu umgehen. Daher kommen die Aufsichtsbehörden bei dem Treiben kaum hinterher.
Bin gespannt wann die erste Onlinecasino-Werbung oder AFD-Werbung in der SLS einiger Stationen auftaucht und ob das dann auch immer noch so gut geheißen wird.