GEMA-pflichtige Musik

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wisst ihr, ob es sich in den Apple AGBs ähnlich verhält
Entschuldige bitte, aber du erwartest jetzt nicht ernsthaft, dass wir, die in aller Regel Tonträger käuflich erwerben, geschenkt oder vererbt bekommen, jetzt für dich die Apfel-AGB durchlesen?
Wäre das nicht dein Job als potenzieller, aber verunsicherter Kaufwilliger?

Der Markt ist voll von CDs, neu und gebraucht, an allen Ecken und Enden und höchst interessanten Preisspannen. Bei Vinyl mag das ein wenig anders aussehen, da kenne ich mich zu wenig aus.

Mir sind neulich ca. 600 CDs (na gut, viele davon Singles / Maxis) zugeflogen. Einige aus einer Haushaltsauflösung, wo der Erbe nix mit anfangen konnte und sie nur loswerden wollte, andere aus einem "nimmt doch nur Platz im Keller weg"-Geschenk. Ich sortiere sie, filtere sie, suche mir die Schätzchen heraus und gebe die, die für mich nicht in Frage kommen, in andere Kanäle von Freunden der originalen Tonträger.

Ja, da steckt Arbeit drin, aber ich habe sie für genull nau Euro 🙃 bekommen. Da fange ich doch gar nicht erst mit den Downloads an.
Na gut, ich fahre auch kein Top-40-AC-Programm mit einer Chartssendung, also von daher...
 
wie sollen Sender anders an Materialien herankommen, wenn Mittler die weitere Nutzung rigoros ausschließen? Ich gehe davon aus, daß Tonträger mehr oder weniger dem Tod geweiht sind
Und genau deshalb, weil viele neuere Songs nicht mehr auf CD und oft auch nicht mehr als Download erscheinen, interessieren diese AGB's schon seit Jahren kein Schwein mehr - sogar beim terrestrischen Radio kräht da kein Hahn mehr nach. Von den NRW-Lokalradios weiß ich es, dass - zumindest im Bürgerfunk - oft einfach Spotify- oder YouTube-Rips verwendet werden - insbesondere bei letzteren muss man allerdings drauf achten, dass die Qualität gut ist. Und wenn sich schon bei einem UKW-Lokalradio mit oft über 10.000 gleichzeitigen Hörern niemand darum kümmert, ist es bei einem Webradio mit <10 Hörern komplett egal.

Insbesondere bei kleineren Geschichten lohnt sich weder eine CD-Pressung noch ein kommerzielles Download-Angebot. Oft ist sogar Spotify außen vor, weil man dort nur über teure externe Firmen Material hochladen kann. Bei YouTube kann wirklich jeder vom heimischen PC aus kostenlos die Sachen veröffentlichen, und folglich sind viele Songs nur als YouTube-Rip erhältlich.
 
Und genau deshalb, weil viele neuere Songs nicht mehr auf CD und oft auch nicht mehr als Download erscheinen, interessieren diese AGB's schon seit Jahren kein Schwein mehr
Keine Ahnung, ob sich keiner mehr für die AGBs interessiert ... ich glaub' schon, daß es genügend Leute gibt, die sich noch an geltendes Recht halten wollen. Und ich glaube weiterhin, daß es genügend Rechtsanwälte gibt, die sich gerne etwas dazuverdienen möchten.
Die GEMA macht mit ihren Bestimmungen für Online-Radios die Geschichte eigentlich auch vergleichsweise einfach - im Kern sagt sie "Du brauchst eine legal erworbene Kopie des Materials, das du senden willst, und gut ist". Die Schwierigkeit tat sich früher und tut sich augenscheinlich auch jetzt wieder bei der Stelle auf, an der man das Material erwerben kann. Daß Vereine wie Amazon & Co., die - natürlich rein zufällig - nicht nur als Content-Verkäufer, sondern auch als Content-Verwerter am Markt auftreten, sich diverse interessante Bedingungen einfallen lassen, um mögliche Konkurrenz auf Distanz zu halten oder im Bedarfsfall juristische Zeichen setzen zu können, versteh' ich, aber ich hab' immer Bauchweh, wenn jemand versucht, sich eine Art Quasi-Monopol zu schaffen.

Insbesondere bei kleineren Geschichten lohnt sich weder eine CD-Pressung noch ein kommerzielles Download-Angebot.
Richtig. Bei kleineren Geschichten bin ich daher auch schon an den Rechteinhaber direkt herangetreten und habe um eine Datei gebeten, um mich da in rechtlicher Hinsicht abzusichern (weil - wenn er mir das Material mit einem Okay rüberschickt, sehe ich die Datei als "legal erworben" an).

Oft ist sogar Spotify außen vor, weil man dort nur über teure externe Firmen Material hochladen kann.
Joah, auch da gibt's Möglichkeiten wie bandcamp oder so ... Rips von Streaming-Diensten würde ich persönlich allerdings völlig ablehnen, und für die Verwendung im Online-Radio verbieten sie sich ohnehin.

Gruß
Skywise
 
Die GEMA macht mit ihren Bestimmungen für Online-Radios die Geschichte eigentlich auch vergleichsweise einfach - im Kern sagt sie "Du brauchst eine legal erworbene Kopie des Materials, das du senden willst, und gut ist".
Nein, das ist die GVL.

wenn er mir das Material mit einem Okay rüberschickt, sehe ich die Datei als "legal erworben" an
… wenn Du nicht vergessen hast, auch um die Senderechte anzusuchen.

Ist aber egal, denn bei Sendung im Webradio steigt Dir die GVL sowieso auf den Hut (zumindest im Prinzip), weil Du ausschließlich aus deren Repertoire zu senden befugt bist.
 
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Ist doch einfach: Als Sender musst Du sowohl mit GEMA als auch mit GVL Verträge schließen, um a) urheberrechtlich und b) leistungsschutzrechtlich geschütztes Musikmaterial senden zu dürfen. Diese Verträge sind übrigens mit Auflagen verbunden.

Wohin die eingenommenen Gelder fließen, wer also "bedacht" wird, ist GEMAs und GVLs Sache. Muss nicht Dein Problem sein.

Hier ging es um die Senderechte und darum, bei welchem Erwerb von Musik aus welcher Quelle damit gleichzeitig das Recht erworben wird, sie zu senden. Das ist beim belegbaren Kauf des Senders von physischen Tonträgern oder autorisierter Bemusterung durch die Plattenfirmen für GVL-Repertoire gestattet, bei Digitalkopien von privat eben nicht. Und dazwischen gibt es eine gewisse Zone...
 
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Bei Aufführungen war das bei mir die letzten Jahre vor Corona so, dass ich angeben musste, ob die Titel von Musikträgern oder von digitalen Quellen abgespielt werden. Musik von digitalen Quellen wird dann einfach nachlizensiert, so dass ich davon anging, dass man somit auch sogenannte "Privatkopien" verwenden darf.
 
Vergleichbar vielleicht, aber nicht zielführend.

Öffentliche Aufführungen (Kapellen, Veranstaltungen, Discos, Clubs) berühren das Urheberrecht (viele Urheber lassen sich durch die GEMA vertreten). Genehmigungen für Aufführungen obliegen nicht der GEMA, wenngleich bei dabei Abgaben anfallen.

Sendungen, die immer öffentlich sind, müssen von GEMA und GVL bei geschütztem Musikmaterial laut Vertrag genehmigt werden.

Zum nachlesen:
Unter https://gvl.de/rechtenutzerinnen/lizenzierung-durch-die-gvl/sendung#h_rfunksender

Näheres in der pdf.
Bei §1.1.1. steht: "Die GVL nimmt gegenüber dem Vertragspartner die Vergütungsansprüche für die in der Bundesrepublik Deutschland erfolgende Sendung (unabhängig vom Vertriebsweg, beispielsweise terrestrisch, per Satel-lit, per Kabel, oder online als Simulcasting oder Webcasting) von CDs, Schallplatten und anderen erschienenen Tonträgern wahr"

Daraus lese ich zunächst nicht (mehr), dass GVL prüft, woher das Audiomaterial stammt. In jedem Fall muss das gesendete Material offiziell "erschienen" sein. Allein das Vervielfältigen zum nichtprivaten Gebrauch bleibt unstatthaft. Heißt: Kaufen, downloaden, bemustern lassen und fröhlich senden.
 
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Nochmal danke für die Diskussion. Ich habe mich jetzt entschieden CDs zu kaufen und dann eben auf die aller aktuellsten Chart-Titel zu verzichten :)
 
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