• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Titelsuche Vermutlich 80er Jahre / Synthie-Pop

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Bavarian Radio

Benutzer
Hallo zusammen,

ich bin schon sehr lange auf der Suche nach einem Musikstück, das ich auf einer alten Kassette gefunden habe.
Durch Shazam usw. habe ich es schon gejagt, leider kein Erfolg.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee?

Hier zwei Ausschnitte aus dem Song...
 

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  • Unbekannt_Ausschnitt1.mp3
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  • Unbekannt_Ausschnitt2.mp3
    640,8 KB
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Klingt gut, die Lösung würde mich auch interessieren. Man versteht den sehr schlecht, children often play on the playground? I'm stitting there and dance for a while??

Ich habe schon Titel rausgefunden, indem ich den Text in Gänsefüßchen gesetzt und gegoogelt habe. Da muss aber jedes Wort stimmen.
 
Das hat hier ja das Zeug, zum "Second Most Mysterious Song on the Internet" zu werden. 😲 (Sorry, falls jemand hier auf das Thema geklickt hat, weil er dachte, dass jemand einen sachdienlichen Beitrag geschrieben hat...)
 
Am Besten stellst Du mal das ganze Stück hier rein oder verlinkst einen Downloadlink.
 
Ganze Musikstücke sind leider nicht erlaubt, bzw. der Download ebenfalls nicht, das verstößt gegen das Urheberrecht.
 
Oben steht groß geschrieben:
Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.
Dein Kommentar ist eine Unverschämtheit. Nicht du haftest für hier begangene Urheberechtsverstöße.
 
Gilt definitiv, weil die Absicht rein privater Natur ist.

Die Radioforen-Nutzungsbedingungen nicht verwechseln mit dem Urheberrecht.
 
Die Absicht spielt überhaupt keine Rolle. Du würdest das Stück hier einer Öffentlichkeit kostenfrei zugänglich machen und das kannst du erst, wenn du vom Urheber bzw. Rechteinhaer des Stückes eine schriftliche Genehmigung dafür vorweisen kannst. Es ist nunmal etwas anderes, ob man in einem privaten Chat mit zwei Beteiligten ein Musikstück austauscht oder ob man es in ein Forum stellt, in dem aktuell über 40.000 User darauf zugreifen können.
 
Stichwort öffentliche Zugänglichmachung, § 19a UrhG. Die Verwertungshandlung liegt im Zugänglichmachen des Werkes, nicht im Abruf oder Download.
 
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Die Radioforen-Nutzungsbedingungen nicht verwechseln mit dem Urheberrecht.
So ganz verstehe ich zwar nicht, was du mit dem Satz sagen möchtest, aber laut beidem ist es nicht erlaubt.

Es ist nunmal etwas anderes, ob man in einem privaten Chat mit zwei Beteiligten ein Musikstück austauscht oder ob man es in ein Forum stellt, in dem aktuell über 40.000 User darauf zugreifen können.
Korrekt.
 
Mir gehen solche Kommentare echt auf die Nerven
Seltsame Debatte. Jeder Grundschüler weiß seit Napster, was in Bezug auf Musik erlaubt ist - und was eben
nicht. Das Aufrufen bzw. Ermutigen zu Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten ist übrigens nicht straffrei.

Welcher Zweck soll damit verfolgt werden, hier die Nutzer zu derartigen Urheberrechtsverstößen animieren?
 
Wer einen eigenen Youtube-Kanal hat (am besten noch einen "alten"), der kann folgendes machen (völlig legal - denn Youtube schützt den "Creator" - sprich Benutzer - vor möglichen Urheberrechtsverstößen und "sperrt" das Video im Zweifelsfall, bevor es überhaupt ins Netz gelangen kann): Im eigenen Kanal als "Privat gelistet" hochladen - wichtig: Nicht auf "Public" stellen / Nicht veröffentlichen ("Publish")! - und dann beginnt Youtube das Video automatisch durchzurechnen und zu prüfen ("Pending"). Wenn es fertig ist, sieht man einen möglichen Urheberrechtsverstoß, dann kann man auf "Copyright claim" klicken und erfährt Namen und Titel. Man erfährt sogar den Rechteinhaber und die Gebiete wo dieses Video gesperrt ist. Anschließend kann man das Video problemlos wieder löschen und der Kanal ist wieder "sauber" - ohne "Copyright claim". Und vor allem ohne dass irgendjemand das urheberrechtlich geschützte Material zugänglich gemacht bekommt. Der geschilderte Vorgang dauert wenige Sekunden, ist aber dank der hartnäckigen YT-Erkennungssoftware oftmals sehr effektiv. Und legal. Da das Video nur für sich selbst sichtbar ist und gar nicht erst veröffentlicht / Dritten zugänglich gemacht wird.
 
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Wer einen eigenen Youtube-Kanal hat (am besten noch einen "alten"), der kann folgendes machen (völlig legal - denn Youtube schützt den "Creator" - sprich Benutzer - vor möglichen Urheberrechtsverstößen und "sperrt" das Video im Zweifelsfall, bevor es überhaupt ins Netz gelangen kann): Im eigenen Kanal als "Privat gelistet" hochladen - wichtig: Nicht auf "Public" stellen / Nicht veröffentlichen ("Publish")! - und dann beginnt Youtube das Video automatisch durchzurechnen und zu prüfen ("Pending"). Wenn es fertig ist, sieht man einen möglichen Urheberrechtsverstoß, dann kann man auf "Copyright claim" klicken und erfährt Namen und Titel. Man erfährt sogar den Rechteinhaber und die Gebiete wo dieses Video gesperrt ist. Anschließend kann man das Video problemlos wieder löschen und der Kanal ist wieder "sauber" - ohne "Copyright claim". Und vor allem ohne dass irgendjemand das urheberrechtlich geschützte Material zugänglich gemacht bekommt. Der geschilderte Vorgang dauert wenige Sekunden, ist aber dank der hartnäckigen YT-Erkennungssoftware oftmals sehr effektiv. Und legal. Da das Video nur für sich selbst sichtbar ist und gar nicht erst veröffentlicht / Dritten zugänglich gemacht wird.
Das hatten wir doch schonmal. Was du da schreibst ist NICHT mehr zutreffend seit sich Youtube mit der Gema geeinigt hat. Wenn in deinem Video urheberrechtlich geschütztes Material erkannt wird, wird dir das grundsätzlich angezeigt. Solange der Urheber das Material nicht generell für Youtube gesperrt hat, was nur noch in wenigen Einzelfällen (meistens länderabhängig) so ist, passiert überhaupt nichts. Dein Video ist sauber, was dir Youtube auch mitteilt! Das einzige was passiert ist, dass du dieses Video dann nicht monetarisieren kannst, weil eventuelle Einnahmen daraus automatisch an den Rechteinhaber der Musik umgeleitet werden. Das passiert völlig geräuschlos im Hintergrund. Irgendwelche weiteren Einschränkungen oder Benachteiligungen hast du als Videoinhaber dadurch nicht.
 
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Back to topic: Ich hatte mal meinen Spezl aus Kalifornien wegen des Textes gefragt. Er bestätigt ein britisches Englisch, empfiehlt Anfragen in dortigen Musikforen und hört, in Ausschnitt 1, wenn auch nicht zu 100% sicher:

"Turn us to play in a playground,
I'm sitting on a natural void,
Days are not as long as centuries,
I'm living in a phosphorus mine." / (oder doch "prosperous mind") ?!?

Diese Zeilen brachten aber auch keine Lyrics-Treffer. Vielleicht mal den eigentlichen Refrain hochladen, nach dessen Text ein Titel-Treffer wahrscheinlicher ist?
 
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