YouTube-Musikvideos für Webradio nutzen?

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Also ich kenne dort einen Sender, der Hörspiele des Labels "Europa" gesendet hat.
Also, ich finde einige Europa-Hörspiele und auch einige Trümmer davon auf dem Server. Die Trümmer halte ich für ziemlich interessant, denn die wirken auf mich irgendwie, als ob da jemand mit dem Wischmop durch ist und bestimmte Ecken übersehen hat ...

Gibt es dafür eine belastbare Quelle jenseits des geschlossenen laut-Universums?
Müßte ich lügen. Höchstwahrscheinlich nein.
Ich kann von meiner Seite aus noch nicht mal sicher sagen, daß das, was ich zur Löschung freigegeben habe, tatsächlich gelöscht wurde.
Oder exakter, weil ich glaube, daß das bei der Einschätzung eine Rolle spielen könnte: wenn beim Upload ein Hoppla passiert ist und die Datei fehlerhaft auf dem Server landet (z. B. in der Mitte abbricht), dann gebe ich diese Datei zur Löschung frei. Sie verschwindet dann aus meinem Datenbestand, kann aber trotzdem noch einige Zeit (also ein paar Stunden wahrscheinlich) über eine übergreifende Suche gefunden werden. Ob im Hintergrund tatsächlich eine Löschung vorgenommen wurde, kann ich nicht sagen, aber die Datei mit der falschen Laufzeit kann zumindest nicht mehr von den Usern in ihr Programm eingebunden werden.
Anderer Fall. Wenn ich vor Monaten eine Datei hochgeladen habe und aktuell beschließe, das Lied nicht mehr nötig zu haben und nie wieder im Programm einsetzen zu wollen, dann kann ich es ebenfalls aus meinem Datenbestand löschen. Da es aber schon seit Monaten im Bestand ist, besteht durchaus die Möglichkeit, so ich das Lied nicht als "privat" markiert habe, daß auch andere Sender diese Datei in ihr Programm eingebunden haben. Zwei Aussagen:
a) Wenn es sich um ein Lied handelt, das mehrfach auf dem Server enthalten ist, habe ich nach dem Entfernen aus meinem Datenbestand keine Möglichkeit mehr, "meine" Ex-Datei zu identifizieren, d. h. ich kann nicht sagen, welche dieser Varianten auf dem Server mal meine war - oder ob sie zwischenzeitlich gar nicht mehr auf dem Server liegt, sprich: gelöscht oder unsichtbar gemacht wurde. Eine Markierung mittels Tippfehler oder so einzubauen bringt nicht viel, denn jeder Nutzer kann in den Tags rumpfuschen, auch wenn er selbst nicht der Hochladende war - man kann also eventuelle Markierungen wieder entfernen.
b) Ich habe aus dokumentarischen Gründen noch einige meiner Playlisten aus der Zeit 2010 bis Anfang 2014 auf dem Server liegen, in denen Titel aus dem Pool enthalten sind (ab 2014 hab' ich die Programme ausschließlich mit Material bestritten, das von mir selbst hochgeladen wurde). Es sind nach wie vor sämtliche Titel in diesen Listen enthalten (erkennbar an der Laufzeit der einzelnen Listen), obwohl sie acht bis zwölf Jahre auf dem Buckel haben. Entweder hab' ich so ein unverschämtes Glück, daß von all den Leuten, die ihr Material für diese Listen ungefragt zur Verfügung gestellt haben, kein einziger die Segel beim Taubenschlag laut.fm gestrichen hat, oder das Material wird nicht gelöscht, weil es eben noch unter anderem oder ausschließlich in meinen Listen eingebunden ist. Vielleicht fällt Dir noch eine weitere Variante ein.

Gruß
Skywise
 
Ist leider nicht mehr online bzw. spielt nur noch Musik.
Tja, warum wohl?
In der Tat dürfte das mit den Hörspielen schwierig werden, wahrscheinlich ähnlich wie mit Comedys, die auf CD erscheinen oder erschienen sind. Ich glaube jedenfalls nicht, dass ich beispielsweise einfach mal so ein paar Spots von "Radio. Geht ins Ohr, bleibt im Kopf" ins Programm einstreuen dürfte, einfach, weil die Laut AG hier keinen passenden Rahmenvertrag geschlossen haben wird.
 
Ich glaube eher, dass es am Betreiber liegt. Von dem hat man 2 Jahre nichts mehr gehört. und hoerspielprojekt.de betreibt auch einen Sender mit Hörspielen. Also das ist glaube ich nicht so schlimm.
Schon, aber hoerspielprojekt.de ist die Schnittstellen verschiedener Gruppierungen, die aus Jux und Dollerei Amateur-Hörspiele produzieren (ohne das jetzt despektierlich zu meinen). Das sind nichtkommerzielle Sachen, also wahrscheinlich auch keine Sachen, die über GEMA oder VG Wort verwertet werden, sprich: da stören sich bei einer öffentlich Widergabe weder die Beteiligten noch laut.fm dran. Europa, Maritim & Co. sind da andere Kaliber.

Gruß
Skywise
 
Es gibt so einige (UKW-)Sender die gerade bei Wunschmusik einfach Spotify oder YouTube Music über einen Studio-PC laufen lassen. Natürlich wird darüber kein Wort verloren.

Rechtlich natürlich nicht in Ordnung aber ich glaube das ist den Labels heutzutage egal.
Was nicht heißen soll dass es jetzt okay ist.
 
Laut.FM scheint ein Internet-Portal aus Konstanz zu sein, immerhin mal eine IT-Spezialität aus Deutschland.
Aber was macht es aus, wo liegt das besondere? Ist das ein Sammelsurium für Amateurradios und hat die Seite viele Besucher/Fans? Mich turnt das nicht an.
Na ja, immerhin ist Laut.FM so interessant dass sich seit 2018 sogar Antenne Bayern daran beteiligt.😉

 
Gut, das muss jetzt nicht unbedingt ein Argument für laut.FM sein, schließlich Sind die eigenen Programme aus Ismaning auch nicht gerade das, was ich als besonders interessant bezeichnen würde. ;)
 
Es gibt so einige (UKW-)Sender die gerade bei Wunschmusik einfach Spotify oder YouTube Music über einen Studio-PC laufen lassen. Natürlich wird darüber kein Wort verloren.
Das merkt doch eigentlich niemand worüber das läuft. Ich denke nicht, dass da Leute gezielt sich in die PC's von Privatpersonen hacken und zu überprüfen worüber das Webradio läuft.


und verzichte auf illegale Downloads von YT.
Die Videos von YouTube runterladen ist grundsätzlich erst einmal keine illegale Aktion - es wird ja sogar bei vielen Videos angeboten, dass es auch einen Download-Button gibt.
 
Das merkt doch eigentlich niemand worüber das läuft.
Manche Videos unterscheiden sich doch insbesondere an Anfang und Ende (credits!) vom Radio Edit. Das kann man mitunter schon hören, wenn es nicht sauber gemacht wird.
Du kannst von separater Quelle zugespielte Videos nun mal nicht so einfach einCUEen wie einen Titel in deiner Musikdatenbank oder wie die Nadel bei einer Vinylplatte exakt auf [x] Sekundenbruchteile vor den Liedanfang setzen, dass es mit dem Faderstart klappt.

Die Videos von YouTube runterladen ist grundsätzlich erst einmal keine illegale Aktion - es wird ja sogar bei vielen Videos angeboten, dass es auch einen Download-Button gibt.
Es fehlt nur blöderweise der Button für den Erwerb der Wiedergaberechte (selbst, wenn sie gratis zu bekommen wären). Das kann YT nämlich nicht.
 
Na ja ...
also, grundsätzlich hatte ich beim Überfliegen das Gefühl, daß hier etwas sehr Allgemeines kundgetan wird, was verständlich ist, denn es betrifft die EBU-Mitglieder, was allerdings nicht heißt, daß es keine landeseigene Rechtslage gäbe, die ebenfalls berücksichtigt werden muß. Allein schon das Problem, daß hier oft genug auf das Copyright eingegangen wird, nicht aber auf das Urheberrecht, kann für Verwirrungen sorgen, und ich finde es offen gestanden nicht gut, daß die EBU sich hier an einigen Stellen ausdrücklich auf die europäische Situation konzentriert, obwohl in der EBU auch Stationen anderer Kontinente vertreten sind.

Tatsächlich aufgehört zu lesen habe ich auf Seite 10, nachdem ich dort über die Passage gestolpert bin
"The duration of protection is harmonised within the eu. The term of protection of copyright for a literary or artistic work is set at 70 years from the death of the author of the work (or from the death of the last surviving author in the case of joint authorship). In practice, this means that for literary, dramatic, musical and artistic works created by people who died before 1944 you can assume that copyright has now expired."
was für mich andeutet, daß die Veröffentlichung mittlerweile eine Handvoll Jahre auf dem Buckel haben dürfte, denn 1944 plus abgelaufene 70 Jahre, das wäre 2015, und damit wären wir in einem Jahr, in dem noch sehr viele Grauzonen existierten, gerade was das Internet angeht (die GEMA und Youtube einigten sich z. B. erst 2016, und sehr viele Einigungen, die von den Verwertungsgesellschaften zuvor mit anderen Plattformen geschlossen wurden, standen ebenso wie heute am Pranger der Kunstschaffenden, Spotify war auf dem internationalen Markt nahezu nicht existent ...), somit werden die aktuelle Rechtsprechung und auch diverse Anpassungen beim Urheberrecht hier nicht berücksichtigt, ...

Gruß
Skywise
 
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Nun ist diese Broschüre in englischer Sprache verfaßt, und auf englisch heißt „Urheberrecht“ nun mal „Copyright“. Einen Begriff „Copyright“ gibt es im deutschen UrhG nicht. Was Du vermutlich meinst, so interpretiere ich Deine Worte, ist das „Leistungsschutzrecht“.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind "Urheberrecht" und "Copyright" in ihren Ausprägungen und ihrem Umfang also identisch und können in jedem Land der EBU deckungsgleich angewandt werden?
Lege mir bitte keine Behauptungen in den Mund, die ich nicht gesagt habe. Willst Du eine gesamthafte Klärung aller Urheberrechts(!)fragen auf europäischer Ebene? Dann bist Du hier falsch.

Ich weiß nicht, was Du gegen diese Veröffentlichung der EBU in ihrer Gesamtheit hast, aber nach dem, was ich bisher von ihr sah, gibt sie einen umfassenden Überblick über urheberrechtliche (!) Aspekte der Radioproduktion.

Erkläre doch bitte mal den Unterschied, der zwischen „Copyright“ und „Urheberrecht“ besteht, zunächst beschränkt auf die Rechtslage in Deutschland. Dann kommen wir vielleicht auf eine gemeinsame Ebene und müssen nicht aneinander vorbeireden.
 
Lege mir bitte keine Behauptungen in den Mund, die ich nicht gesagt habe. Willst Du eine gesamthafte Klärung aller Urheberrechts(!)fragen auf europäischer Ebene? Dann bist Du hier falsch.
Ich lege Dir überhaupt nichts in den Mund.

Ich weiß nicht, was Du gegen diese Veröffentlichung der EBU in ihrer Gesamtheit hast
Das habe ich in meinem Beitrag bereits gesagt:
a) sie ist offenkundig bereits älteren Datums und berücksichtigt daher aktuelle Entwicklungen und Kritikpunkte nicht.
b) daß sie nicht spezifisch auf die Rechtslage in Deutschland eingeht. Ich könnte auch sagen: daß sie hier verlinkt wird, obwohl sie zum Thema erst mal nichts beiträgt, weil sie eben die Situation in Deutschland nicht betrachtet und ein schwammiger Überblick über die EBU-Sicht nicht hilfreich ist.

Gruß
Skywise
 
Zur Eingangsfrage:
Es ist rein rechtlich zwar nicht erlaubt, in der Praxis interessiert es aber niemanden mehr.
In der heutigen Zeit, wo fast niemand mehr CD's oder auch kommerzielle Einzel-Downloads kauft, sondern nur noch streamt, werden viele aktuelle Songs gar nicht mehr als CD oder Download angeboten, sondern halt nur noch im Stream.
Radiomacher und DJ's sind heutzutage so ziemlich die einzige Spezies, die darauf angewiesen sind, Songs besitzen zu müssen. Nur für diese Minderheit lohnt sich die Bereitstellung eines kommerziellen Downloads i.d.R. nicht. Also kommt man nur an den Song ran, wenn man den Spotify- oder Youtube-Stream mitschneidet.
 
@UKW 100 Das glaube ich ehrlich gesagt auch, aber ich weiß nicht, ob ich es wirklich probieren soll. Denn wenn dann doch was passiert, dann bin ich dran.
 
Ich würde auch davon ausgehen, dass fast alles, was elektronisch in Umlauf ist, mittlerweile mit digitalen Wasserzeichen versehen ist, so dass man die Quelle nachvollziehen kann.
Nahezu alles, was über Streaming verfügbar ist, kann man auch als Download erwerben. Lücken gibt es in den Katalogen hauptsächlich in den 90er Jahren. Hin und wieder passiert es, dass Veröffentlichungen in Deutschland von der Plattenfirma aus strategischen Gründen zurückgehalten werden. So passiert z.B. mit "Come with me now" von Kongos, wo die Plattenfirma den Titel für Deutschland gesperrt hat, als er in den USA in die Charts ging, um ihn dann Monate später hier zu veröffentlichen (und damit die Chance auf einen Hit komplett zu ruinieren).
Gelegentlich kommt es auch vor, dass Titel nur auf lokalen Märkten veröffentlicht werden. In solchen Fällen haben wir die Labels oder Bands direkt angeschrieben, und die waren immer sehr hilfsbereit.
 
Bei Unklarheiten antworte ich mit folgender Email an den oder die Urheber:
( ... ) please confirm your granting of usage rights for ( ... ) radio broadcast via ( ... ). Tnx in advance, ( ... )
 
Ich würde auch davon ausgehen, dass fast alles, was elektronisch in Umlauf ist, mittlerweile mit digitalen Wasserzeichen versehen ist, so dass man die Quelle nachvollziehen kann.
Das mit den Wasserzeichen in Musikstücken scheint mir eine moderne Legende zu sein. Zum einen ist nicht ein einziges solches Wasserzeichen tatsächlich mal nachgewiesen worden. Außerdem Wie soll das technisch funktionieren? In die Metadaten reinzupacken bringt nichts, weil jeder z. B. die MP3-Tags editieren oder die Datei umbenennen kann. Also müsste es hörbar sein - und zwar so, dass zwar eine Musik-Erkennungs-App à la Shazam die Quelle erkennen kann ("Das isr ein YouTube-Rip"), das menschliche Ohr dieses Wasserzeichen aber nicht hören kann. Das ist einfach nicht möglich.

Nahezu alles, was über Streaming verfügbar ist, kann man auch als Download erwerben. Lücken gibt es in den Katalogen hauptsächlich in den 90er Jahren.
Auch bei vielen neueren Sachen ist das der Fall. Da kommt es durchaus vor, dass eine Newcomer-Band einen Song aufnimmt, als Promo bei YouTube hochlädt, aber kein Label findet, das den Titel offiziell veröffentlicht. Kurze Zeit später löst sich die Band dann schon wieder auf, lässt aber den YouTube-Clip einfach online und kümmert sich nicht mehr um den Account.
Dann gibt es den Fall, dass eine Band einen Song tatsächlich nur im Selbstverlag und nur als Stream anbietet. Der Titel "A und O und sowieso" von der Rockband See You etwa gibt's auf YouTube und Spotify zum Stream, nicht aber als kommerziellen Download:


Ich musste folglich den Stream mitschneiden, um daraus eine MP3 zu bekommen.
 
@UKW 100: https://de.wikipedia.org/wiki/Digitales_Wasserzeichen

Insbesondere die Bildfolge am Anfang des Artikels gibt einen Einblick, wie so etwas gehen kann. Bei entsprechenden Stellen könnte dann bei gewisser Häufigkeit Alarm ausgelöst werden. Es ist also nicht vöölig ausgeschlossen.

Ich musste folglich den Stream mitschneiden
Nein, niemand hat Dich dazu gezwungen. Du hättest den Titel auch weglassen können. (Bzw. alternativ Dich um die Senderechte bei deren Inhaber bemühen können.)
 
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