Neuer Medienstaatsvertrag ab 2023

Herr Buhrow hat in einem Interview in dieser ÖRR-Ideologie (so darf man das mittlerweile wohl nennen?) gerade nachgelegt. Seine geradezu stalkerhaften Gedanken erinnern mich an "1984", wo man der Beschallung nie und nirgends ausweichen konnte. Und damit es hier auch forenthematisch passt - zum Schluss erläutert er auch noch seine Ideen zum Thema Radio:

"Die Radiowelt muss eine emotionale Heimat sein. Die ganze Ansprache muss für die Region sein. Hier hat das Radio seine Chance."
Wenn ich über die Radioskala drehe, wären "Heimat" und "Region" so ziemlich die letzten Begriffe, die mir dann in den Sinn kommen.
 
Über das Warum könnte man durchaus diskutieren.

Im Medienstaatsvertrag ist kein Auftrag für einen ö-r. TV-Sportkanal, oder ein Sportradio enthalten. Darf aber Politik oder Staat deshalb (Sport)Inhalte und ihren Umfang beschneiden? Eine klare Aussage scheint (mir) nicht möglich.

Das letzte Gerangel bei den Thema ging so aus:
 
Die Kannibalisierung zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem kommerziellen System wird jedenfalls weder gestoppt, geschweige denn zurückgedreht. Ich kenne eine Menge trauriger Kollegen, die entgeistert auf "ihre" jeweilige Landesrundfunkanstalt schauen.

Statt von beiden Seiten mehr einzufordern, bleibt man vom Gesetzgeber am Ende im Ungefähren.

Für den Hörfunk gesprochen: Die ARD-Sender, die in der ersten Phase nach Einführung des Privatfunks 1984 hörerfreundlicher wurden, ohne ihren Auftrag zu verletzen, senden heute unterirdisch schlechte Programme, für der sich jeder fachkundige Kollege, der sich heute vor oder im Rentenalter befindet, schämt.

Die kommerziellen Anbieter haben zwischenzeitlich jeden publizistischen Anspruch aufgegeben. Man steckt in die Programme sowenig wie möglich rein, um möglichst viel herauszupressen. Das Spiel wird soweit perfektioniert und findet zielgenau vor der Stelle seine Grenze, an der die Hörer abschalten würden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der 'neue' Medienstaatsvertrag: WAS wird da 'neu' geregelt? - Getretener Quark! - Ich habe wenig Hoffnung, dass da ein Ruck durch die ÖRR geht. Echte Reformen, insbesondere im Bereich Radio?
 
Dank mehr Wischi-Waschi in den ProgrammAnforderungen wird es der Vertrag in Zukunft erlauben den Rundfunkbeitrag nicht zu erhöhen. Eine Neufestsetzung des Rundfunkbeitrages wird zum 1.1.2025 fällig.

Damit der Plan - nicht die Politik entscheidet über Kürzungen, sondern die Anstalten kürzen selber solange, bis trotz Teuerung keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags nötig wird - aufgeht, erhöht die Politik, die Gunst der Stunde nutzend, den Druck und fordert "finanzwirksame Selbstverpflichtungserklärungen":
 
Damit der Plan - nicht die Politik entscheidet über Kürzungen, sondern die Anstalten kürzen selber solange, bis trotz Teuerung keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags nötig wird - aufgeht, erhöht die Politik, die Gunst der Stunde nutzend, den Druck und fordert "finanzwirksame Selbstverpflichtungserklärungen":

Zugleich aber erhöht die Politik auch die Verpflichtungen für die Sender, was den Auftrag angeht. Wie soll das zusammen passen?

"Doch die Beauftragung wurde nicht reduziert und es wurden auch keine strukturellen Veränderungen beschlossen, die eine kostengünstigere Verwaltung und Produktion ermöglichen. Im Gegenteil durch neue digitale Angebote von themenspezifischen Plattformen, ist mit einem höheren Finanzbedarf zu rechnen."
(aus dem o.g. medienpolitik.net-Artikel)​
 
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Ich bin mindestens für die Verdoppelung des Rundfunkbeitrags, denn laut kress.de hat der Geschäftsführer des ZDF-Werbefernsehen, Hans-Joachim Strauch, schon alles genau durchgerechnet und warnt:

"Ein Werbewegfall bei ARD und ZDF würde Werbungtreibende dazu zwingen, ihre Zielgruppen über andere Kommunikationswege - nämlich die GAFAs (Google, Amazon, Facebook und Apple) dieser Welt - zu erreichen. Eine Folge, die besonders Mittelständler treffen würde. Große Plattformen bedeuten auch große Kunden. Kleinere, mittelständische Unternehmen, die gezielt auf die Werbeflächen der ARD und des ZDF setzen, wären dann vom Werbemarkt ausgeschlossen. Eine Monopolisierung der Werbung und des Sponsorings bei privat-kommerziellen Fernsehsendern würde sich daher negativ auf den Wettbewerb und die Preispolitik im deutschen Werbemarkt auswirken. Ein Werbeverbot in den Öffentlich-Rechtlichen bedeutet dann auch zwangsläufig rückläufige Nettoreichweiten bei deutlich höheren Kontaktpreisen, sprich Mehrkosten für die Werbewirtschaft. Dabei ist es gerade die Werbung in den öffentlich-rechtlichen Sendern, welche die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere mittelständischer Unternehmen sichert und stärkt."
 
(...) laut kress.de hat der Geschäftsführer des ZDF-Werbefernsehen, Hans-Joachim Strauch, schon alles genau durchgerechnet und warnt:

"Ein Werbewegfall bei ARD und ZDF würde Werbungtreibende dazu zwingen, ihre Zielgruppen über andere Kommunikationswege - nämlich die GAFAs (Google, Amazon, Facebook und Apple) dieser Welt - zu erreichen.

Es ist klar, dass hier jemand seinen Job verteidigt.
Aaaber...

Tatsächlich war auch in NRW bei der Reduzierung der Werbemöglichkeiten im Hörfunk vom "Gattungsschaden" die Rede.
Wenn die Werbekunden meinen, dass sie eine Zielgruppe über ein Medium - sei es linearer Hörfunk oder lineares Fernsehen - nicht mehr erreichen, dann schauen sie in andere Mediengattungen. Und den Schaden haben nicht ARD und ZDF (die werden nämlich bedarfsgerecht finanziert und wenn das Geld nicht über Werbung reinkommt, dann muss es über den Beitrag kommen), sondern die kommerziellen Hörfunk- und TV-Sender, denen ggf. Werbeerlöse verloren gehen...

 
... erhöht die Politik auch die Verpflichtungen für die Sender, was den Auftrag angeht. Wie soll das zusammen passen?

"Doch die Beauftragung wurde nicht reduziert und es wurden auch keine strukturellen Veränderungen beschlossen, die eine kostengünstigere Verwaltung und Produktion ermöglichen. Im Gegenteil durch neue digitale Angebote von themenspezifischen Plattformen, ist mit einem höheren Finanzbedarf zu rechnen."
(aus dem o.g. medienpolitik.net-Artikel)​

Ich lese aus dem neuen Medienstaatsvertrag eine Reduktion bisher bindender Beauftragungen:
(Hervorhebung und Namen der Programme von mir):

"§ 32a (1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF können die in § 28 Abs. 5 genannten Fernsehprogramme [Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One (ARD)] ganz oder teilweise einstellen oder deren Inhalte in Angebote im Internet gleichartigen Inhalts überführen."

Der medienpolitik.net-Artikel empfiehlt, zumindest im nachfolgenden Absatz, was ich oben als Plan der Politik vermutete:
"Da der novellierte Medienstaatsvertrag keine Strukturreform vorsieht und damit nicht „automatisch“ zu einem geringeren Bedarf und einem stabilen Rundfunkbeitrag führt, kann eine nächste Beitragserhöhung, die die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter verringern würde, nur durch die Anstalten abgewendet werden."
 
Die üblichen Verdächtigen:
[Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One (ARD)] ganz oder teilweise einstellen oder deren Inhalte in Angebote im Internet gleichartigen Inhalts überführen."
"Tagesschau24" geht die Muffe und versucht sich neu zu profilieren ... als Nachrichtensender a la n-tv.
Hm, bisher gelingt das wenig überzeugend. "Phoenix" kann sich auch nicht so richtig entscheiden: Doku-Sender, oder Parlamentsfernsehen? ... Und was wird aus "arte" und "3sat"?
 
Ich lese aus dem neuen Medienstaatsvertrag eine Reduktion bisher bindender Beauftragungen:
(Hervorhebung und Namen der Programme von mir):

"§ 32a (1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF können die in § 28 Abs. 5 genannten Fernsehprogramme [Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One (ARD)] ganz oder teilweise einstellen oder deren Inhalte in Angebote im Internet gleichartigen Inhalts überführen."

Dazu müssten aber erst die Gremien - in einem langen und teuren Prozess (Drei-Stufen-Test) - ihr "Go" geben.
Danach würde tatsächlich der entsprechende Satelliten-Transponder nicht mehr benötigt (einige hier kennen die Preise), es würde Platz im DVB-T2-Mux frei, sowie die Abgabe an die Kabelnetzbetreiber (die ich eh für verrückt halte!).
Aber die Verbreitungskosten IP sind natürlich schwierig zu kalkulieren (und erheblich höher als bisher), wenn alle Zuschauer dann nur noch einen Stream aus dem Internet verwenden!

Da den Sendern aber insgesamt neu aufgegeben wurde, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten, heißt das ja nicht, dass dadurch weniger Programm gemacht werden kann!

ARDalpha würde ich z.B. als mögliches Mediatheken/Abruf-Programm sehen. Aber dazu bräuchte man ein entsprechend gut programmiertes Portal (für Menschen, die konkrete Bildungs-Inhalte suchen) und es müssten ja - wie bisher - in einem bestimmten Rahmen regelmäßig neue Inhalte produziert werden. Es gibt also Kosten für den DST, für das Portal und der Rest bleibt wie er war.

Neo und One sind bestimmt als Portale machbar oder als eigenes "Programm" verzichtbar. Die Frage ist, ob für die Zielgruppe dieser Sender weiterhin "Originals" produziert und angekauft werden (dann unter anderem Namen). Dann ergibt sich auch dafür keine Reduzierung der Programmaufwendungen - die aber im Vergleich zu anderen Programmen eh nicht wirklich hoch sind.

Für Programme wie TS24 und KiKA würde es (meiner Meinung nach) gar keinen Sinn machen, eine lineare Verbreitung (dann im Internet) zu beenden. Diese Programme sind dazu angelegt, linear zu laufen. D.h. die Herstellung des Programms würde weiter Kosten verursachen, die gleichen Kosten wie bislang!

Zusammen gefasst:
Nein, die Beauftragungen werden nicht **wirklich** reduziert, es gibt
- die Möglichkeit zur Reduktion von Verbreitungswegen
- und die Möglichkeit der Umschichtung von Programmaufwand, um wirklich alle Zielgruppen zu erreichen.

Allerdings sind gerade Kinder und Jugendliche die Zielgruppen, für die bisher nicht übermäßig viel Aufwand betrieben wurde, hier könnte also eigentlich nochmal etwas draufgelegt werden!
Und die Programmkosten für die Spartensender sind sehr gering im Vergleich zu den Hauptprogrammen (phoenix 4 ct, alpha 3ct, Neo+One+Info-TS24 zusammen 3ct vom Rundfunkbeitrag).
 
Man könnte die Inhalte aus den Digitalsendern auch einfach wieder in die Hauptprogramme verlagern, das ging ja vorher auch. Und dank Mediathek und Co. kann man trotzdem alles jederzeit abrufen, da braucht es keine dutzend Abnudelstationen. Da es hier aber um Radio gehen soll: Auch da trifft das zu. Vieles, was in kleinen Digital-Nischen-Spartenkanälen stattfindet könnte auch in den Hauptprogrammen stattfinden. Warum braucht es ein SWR Aktuell, wenn laut Gesetz das erste Rundfunkprogramm des SWR für Informationen vorgesehen ist? Warum braucht man ein Cosmo, wenn man sich eigentlich um interkulturelles Zusammenleben und Integration bemüht? Das sollte doch ganz integrativ in den Hauptwellen passieren? Wofür braucht man ein NDR Blue, wenn man die eigenen Spezialsendungen auch gut in die Haupt-Musikwellen integrieren könnte? Kindersendungen? Auf Abruf im Internet und in den Hauptprogrammen wie früher auch. Extra Klassikdudelwelle? Warum? Es gibt auch keinen reinen Metal- oder Jazzsender.
 
Dazu müssten aber erst die Gremien - in einem langen und teuren Prozess (Drei-Stufen-Test) - ihr "Go" geben.

Meine Erfahrung ist, wenn genug Druck im Kessel ist, dann können auch in Deutschland Änderungen, die kompliziert, langwierig oder unmöglich schienen, ganz schnell gehen. (Letztes Beispiel: LNG-Terminals.)

die Beauftragungen werden nicht **wirklich** reduziert, es gibt
- die Möglichkeit zur Reduktion von Verbreitungswegen
- und die Möglichkeit der Umschichtung von Programmaufwand, um wirklich alle Zielgruppen zu erreichen.

In der Tat ist der neue Medienstaatsvertrag etwas schizophren. Vermutlich das Ergebnis eines politischen Kompromisses. Auf der einen Seite bleiben Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One (ARD) "weiterhin beauftragt" (§ 28 (5)). Auf der anderen Seite "können" die genannten "Programme" (da steht nicht Verbreitungsweg!) "teilweise" oder "ganz" "eingestellt" werden. Ich bin kein Jurist, aber die Möglichkeit zur Abschaffung, als eine von mehreren Handlungsoptionen, klingt für meine Ohren schon sehr unzweideutig.

Da den Sendern aber insgesamt neu aufgegeben wurde, ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten, heißt das ja nicht, dass dadurch weniger Programm gemacht werden kann!

Ich glaube der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte schon immer für Alle Programm anbieten. Weil er dies aber nicht (mehr) macht, wurde es noch einmal ausdrücklich in die Beauftragung geschrieben. Früher hat er dies mit 3 x 15 Stunden TV Programm am Tag geschafft. Zumindest für das Verfassungsgericht war das ausreichend. Ich meine, Vielfalt und Qualität gingen auch heute mit weniger Programmstunden!
Ein Fitnessprogramm für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, mit dem dieser schlanker, frischer, aber effektiver wird, wäre dringend angebracht. Wirkt am besten, wenn dies aus eigener Initiative geschieht!

Ich hatte einmal versucht das auf eine greifbare Formel zu bringen:
Und hier, exklusiv für Hörfunkdirektoren, Intendanten und Rundfunkräte, ein lustiger Bastelbogen zum Ausschneiden und Einrahmen:


Maßstab für Privatradio =

  • Quote, weil die Frage lautet: Wie überzeuge ich die Werbekunden?

Maßstab für öffentlich-rechtliches Radio =
  • Quote x Zuhörintensität, weil die Frage lautet: Was hat der Beitragszahler vom Programm?
 
Danach würde tatsächlich der entsprechende Satelliten-Transponder nicht mehr benötigt
Auf dem TP 39 mit Alpha, One und T24 sind aber noch SR Fernsehen, Bremen Fernsehen und der größere Teil des Hörfunks drauf. Ok, mindestens eins davon kann man dann auf TP 25 verlagern, falls es Phoenix auch noch erwischen sollte. Und der Hörfunk... wenn die Kulturprogramme zu einem zusammengeschmolzen werden, wird ja vielleicht genug Platz, um die wertvolle Vielfalt des ARD-Popfunks irgendwo zu verteilen.

Langsam verstehe ich, wohin der Zug fährt.
 
Für den 3. Medienänderungsstaatsvertrag war der Anlauf länger. Jetzt geht es Schlag auf Schlag. Die aktuellen Änderungen sind noch nicht einmal in Kraft (geplant für 31. Juli 2023), da wurde schon ein 4. Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen und ein 5. wird vorbereitet.

Beim 5. Änderungsvertrag wollen die zuständigen Bundesländer "finanzwirksame Entscheidungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk" treffen. Diese sollen vermutlich vor oder zum 1.1.2025 in Kraft treten - dem Beginn der nächsten Gebührenperiode:
 
Die Medienpolitik tagte gestern.

Meine Zusammenfassung:
- Alles Internetgedöns- und die über 100 Apps von ARD & ZDF sollen auf einer Plattform zusammengefasst werden. Vorbilder: Netflix, Spotify
- Die über 50 Gemeinschaftseinrichtungen von ARD und ZDF sollen auf Zusammenlegung geprüft werden
- Die Rundfunkkommission (das was ich oben als "Medienpolitik" tituliert habe) wird sich von einem "Zukunftsrat" beraten lassen. Buhrows "runder Tisch" Vorschlag?
- Anstalten sollen nicht zusammengelegt werden
- Tendenziell soll der Rundfunkbeitrag "stabil" bleiben. Ich sage: die Finanzausstattung der Sender wird um den zufälligen Betrag der Inflation gekürzt.

Originalbeschluss:
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Beschluß steht ja durchaus vieles richtige drin. Aber wie das hier gehen soll, müßten die Verfasser dann vielleicht doch mal genauer erläutern.
....Mantelprogramme unter Berücksichtigung der regionalen Vielfalt konzipiert werden.
Entweder Mantelprogramm oder Regionalität, beides zusammen beißt sich. Beispiele dafür gibts genügend.
 
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