Ab wann darf man sich als ... bezeichnen?

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WAZmann

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Gibt es eine festgelegte Definition, ab wann man sich "Moderator", "Redakteur", Programmchef" und so weiter nennen darf ?

In unserer Redaktion damals gab es darüber widersprüchliche Meinungen. Ein Bürgerfunker stammelte ins Mikro und gab auf seiner Visitenkarte "Moderator und technischer Leiter" an, dies nur mal so als Beispiel für das, was ich in der Vergangenheit gesehen habe. Darf er das das, ab wann darf man das, ist das alles Rechtens ?
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen ?

Puh, das ist ein weites Feld... zumindest für Moderator und Redakteur bin ich mir aber ziemlich sicher, dass bei diesen Bezeichnungen verfahren wird wie bei der Bezeichnung des Journalisten - jeder darf und kann sich so nennen, die Bezeichnung ist nicht geschützt.
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen?

Geschützt ist der Berufszugang im Journalismus überhaupt nicht. Dabei wird immer wieder auf Art. 5 GG (Pressefreiheit) verwiesen.
Moderator ist der, der moderiert. Egal wo und wie. Ob es ein guter ist, bzw. ob er was kann, darüber muss sich der potentielle Kunde durch des "Moderators" Referenzen ein Urteil bilden.
Als Redakteur allerdings, ich weiß nicht, ob das festgelegt ist, darf mE sich nur der bezeichnen, der ein Volontariat, sprich eine Ausbildung, hinter sich hat.
Bzw. ist "Redakteur" eine Arbeitsstelle, bei der ich redaktionell arbeite. Wie das mit Freien (Reportern) gehandhabt wird, weiß ich nicht.
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen ?

Coldplay schrieb:
Puh, das ist ein weites Feld... zumindest für Moderator und Redakteur bin ich mir aber ziemlich sicher, dass bei diesen Bezeichnungen verfahren wird wie bei der Bezeichnung des Journalisten - jeder darf und kann sich so nennen, die Bezeichnung ist nicht geschützt.

Also Moderator kann sich auch der Metzger auf'm Wochenmarkt nennen, oder der Losverkaufer auf'm Volksfest.
Lustigerweise ist ein MODERATOR von der Definition her kein Quassler sondern ein VERMITTLER :)

Ein Redakteur hat seinen Beruf erlernt! Das sollte er auch nachweisen können.

So long
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen ?

OPTIMOD schrieb:
Lustigerweise ist ein MODERATOR von der Definition her kein Quassler sondern ein VERMITTLER :)

In der heutigen Zeit, in der das (Radio-)Moderieren meist nichts anderes ist, als die aktuelle Majorpromo zu vermitteln, ist dem Nichts entgegen zu bringen :p
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen?

@ coldplay

deswegen erkenne ich bei den meisten radiokindern die berufsbezeichnung MODERATOR auch gar nicht erst an...

:wall:
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen?

Ein Moderator ist ein Gestalter. Er gestaltet Veranstaltungen, Sendungen oder Gespräche zweier Konfliktparteien. Gestalter also bei und durch verbale(r) Kommunikation.
In diesem Sinne sind mE die Claimdrescher bei diversen Sendern nicht als Moderatoren anzusehen, sondern als Programmsprecher. Denn sie gestalten keine Sendungen.
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen?

Im Prinzip darf sich jeder als Journalist bezeichnen. Er muß vom Gesetz her keine entsprechende Ausbildung haben. Allerdings ist es immer gut dieses auch mit einem Presseausweis zu beweisen. Wenn man einen solchen von einem anerkannten Journalistenclub in der Tasche hat, ist man einer. Denn die haben da schon ihre Kriterien wie man einen Journalisten von einem Möchtegerne auseinander hält.
 
Berufsbezeichnung nach Ende des Volos

Hallo in die Runde,

wie nennt man eigentlich einen "Radiomenschen", der mit seinem Volo fertig geworden ist, richtig ? Gerade in Hotels oder wenn man ein Konto eröffnet wird man ja öfter nach seinem Beruf gefragt. Aber was ist korrekt ?

Hörfunkjournalist ? Radioredakteur ? Rundfunkredakteur ? Radiomoderator ?

Nachrichtensprecher ?

Oder ist das "Radiofuzzi sein" etwa gar kein richtiger Beruf ?!

Ich bin gespannt auf Euere Antworten.
 
AW: Berufsbezeichnung nach Ende des Volos

Wer sein Volo erfolgreich abschließt, hat zumindest auf dem Papier die Fähigkeit, als Redakteur arbeiten zu können.
Leider gibt es nach der Ausbildung nicht immer automatisch auch einen Redakteursvertrag im eigenen Hause oder woanders, so dass viele Ex-Volos tatsächlich nicht als Redakteur - sondern als (Feste) Freie oder anderweitig für den Sender tätig sind.
Hörfunk-Journalisten sind sie natürlich trotzdem ;)
 
AW: Berufsbezeichnung nach Ende des Volos

"Redakteur", "Journalist", "Publizist" sind alles (leider) keine geschützten Berufsbezeichnungen, sondern Tätigkeiten. Genauso übrigens wie "Unternehmensberater" (oder "Programmberater"). Schließlich darf man sich auch mit diesen ganzen Bezeichnungen selbständig machen, ohne jemals ein Volo absolviert zu haben. Jeder, der ab und zu mal einen kleinen Artikel über die C-Jugend des VFL Schlagmichtot im dortigen Gemeindeblättchen veröffentlicht, kann sich theoretisch "Journalist" oder "Publizist" nennen. Ob das fair ist, steht wiederum auf einem völlig anderen Blatt. Wobei quer durch die Gesellschaft das Wort "Beruf" im Sinne von "derzeitiger Arbeitsplatz" zu werten ist, da sich schon jetzt und in Zukunft noch mehr die Menschen mehrmals im Leben umorientieren müssen. Wenn jemand "KFZ-Mechatroniker" lernt, heißt das nicht, dass er diesen Beruf auch in 10 Jahren noch ausüben (können) wird. Auf Radiofuzzis trifft das genauso zu (wie oft hier zu lesen).
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen?

Was is denn dann mit Diplomen, die eine Hochschule verleiht? Ist das eigentlich rechtlich in Ordnung, wenn die den Begriff "Journalist" mit einem "Diplom-" garnieren?
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen?

In diesem Sinne sind mE die Claimdrescher bei diversen Sendern nicht als Moderatoren anzusehen, sondern als Programmsprecher. Denn sie gestalten keine Sendungen.

Holla, holla, Sachsenradio (frohes Neues, übrigens) --- wir sind ja häufig einer Meinung, aber in diesem Fall: Widerspruch! Und zwar ein ganz lauter!!!
Ein Programmsprecher ist kein Claimdrescher!
Dass gerade Du die Sprecher und die Drescher in einen Topf schmeißt, lässt mich Dich virtuell verdreschen... ;)
Ansonsten:
Aufgelockert bewölkt über Frankfurt am Main...
Gruß
Onkel
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen?

Also, fassen wir zusammen: Theoretisch kann sich jeder, der zwei oder drei Leserbriefe für die "Bäckerblume" geschrieben hat, Journalist nennen.
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen?

Also, fassen wir zusammen: Theoretisch kann sich jeder, der zwei oder drei Leserbriefe für die "Bäckerblume" geschrieben hat, Journalist nennen.

Und daran ist der Berufsstand selbst schuld. Solange Methoden über die Inhalte bestimmen, bleibt auch das Anforderungsprofil bescheiden.
 
AW: Ab wann darf man sich als ... bezeichnen?

Nein - er muss noch nicht einmal drei Leserbriefe geschrieben haben. Die Freiheit der Bezeichnung hat einfach einen guten Grund. Kommunikative Macht ist per Grundgesetz sozusagen auf viele Institutionen aufgeteilt. Wem sollte es also anstehen, eine Vorauswahl zu treffen - und nach welchen Gesichtspunkten? Das ist Sache der Unternehmen, die ihr Personal rekrutieren und Sache der Berufsverbände, die schauen müssen, wem sie einen Presseausweis in die Hand drücken und wem nicht. Im übrigen gibt es in jedem Beruf ein Qualitätsgefälle. Es zählen am Ende die Referenzen. Nicht jedem, der einen Dr. med vor dem Namen stehen hat, würde ich meinen zarten Körper anvertrauen.
 
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