GVL-Verbot für Songankündigung auch für Votings gültig?

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seekwhencer

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Hallo,

es ist laut GVL verboten, Songs anzukündigen. Das ist klar, da man ja die dann mitschneiden könnte. Gilt das auch für Votings aus denen meinetwegen automatisch Sendungen generiert werden?

Wenn beispielsweise eine Auswahl von 100 Songs gegeben ist, die Leute abstimmen und nach 2-3 Songs der "Gewinner" dann gespielt wird, handelt es sich dann auch um eine Ankündigung?

Wohl doch nicht wirklich, dennoch ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass ein bestimmter, erwarteter Song gespielt wird. Wo ist die Grenze?

Gruß
Seek
 
AW: GVL-Verbot für Songankündigung auch für Votings gültig?

Bitte,bitte bitte.... wenn ihr nur auf "Halbwahrheiten" aus dem Netz zurückgreifen könnt, dann fragt doch die Leute, die das wirklich wissen - sprich: in diesem Falle die GVL...

Es ist nicht verboten, Songs anzukündigen, ganz im Gegenteil, diese müssen sogar angekündigt werden. Nicht gestattet im Rahmen der Lizenzierung der GVL ist lediglich die Ansage "Um genau 9.30 spielen wir für euch den neuen Song xxx von yyy" oder die Vorveröffentlichung einer Playliste für eine kommende Sendung.

EIn Voting dagegen, aus welchem dann eine Playliste erstellt wird, hat einen anderen Hintergrund - das könnte im Rahmen einer "interaktiven Einflussnahme" gesehen werden, welche ebenfalls nicht gestattet ist.

Hier kommt es insbesondere darauf an, wie der zeitliche Zusammenhang zwischen Voting und Spielen des Titels letztendlich aussieht (kleiner Tipp, das was VIVA macht, ist deswegen in Deutschland noch lange nicht problemlos möglich ;) )

Gruß,
Croydon
 
AW: GVL-Verbot für Songankündigung auch für Votings gültig?

Bitte,bitte bitte.... wenn ihr nur auf "Halbwahrheiten" aus dem Netz zurückgreifen könnt, dann fragt doch die Leute, die das wirklich wissen - sprich: in diesem Falle die GVL...

Für jede Frage die einem einfällt muss man nicht gleich zum Telefon greifen. Ein Fragenkatalog gen GVL zu schicken wäre sinnvoller...


Ein Voting dagegen, aus welchem dann eine Playliste erstellt wird, hat einen anderen Hintergrund - das könnte im Rahmen einer "interaktiven Einflussnahme" gesehen werden, welche ebenfalls nicht gestattet ist.

Aha! Interessant! On-Demand ist die direkteste aller Einflussnahmen. Ziehe ich jetzt ein grundsätzliches Verbot aus dem Satz - oder ein "Ich weiß es nicht"?

Hier kommt es insbesondere darauf an, wie der zeitliche Zusammenhang zwischen Voting und Spielen des Titels letztendlich aussieht

Kennst du den Zusammenhang?

Gruß
Seek
 
AW: GVL-Verbot für Songankündigung auch für Votings gültig?

Aha! Interessant! On-Demand ist die direkteste aller Einflussnahmen. Ziehe ich jetzt ein grundsätzliches Verbot aus dem Satz - oder ein "Ich weiß es nicht"?

OnDemand ist nicht verboten (Hat auch niemand nur mit einem Wort behaupett), sondern nur enorm teuer.
Wurde mittlerweile schon sooft hier im Forum drüber was geschrieben, das es langsam ein Fall für die FAQ wird. Da die aber sowieso keiner liest, halte ich das aber dennoch für überflüssig.
 
AW: GVL-Verbot für Songankündigung auch für Votings gültig?

Was heisst da die liest keiner, naja andererseits wenn ich mir so einige Posts durchlese sind viele wirklich zu "faul" sich soetwas durchzulesen. Oder selber mal die Forensuche zu bemühen.

Ich selber bin kein Radioprofi, eher ein Anfänger auch wenn ich selber fast 1,5 Jahre ein Radio geleitet habe, was jetzt vorrübergehend den Betrieb eingestellt hat. (Es mangelte an Personal und die Kosten waren leider zu hoch).

Aber Ich lese hier fast alle Beiträge die in irgendeiner weise interessant klingen, und mich evtl. im Webradioleben weiterbringen. Dazu gehören dann auch FAQ.

Und was die GVL und Gema Richtlinien angeht, sind die schon etwas undurchsichtig wenn man sich nicht auskennt. Da wäre die Idee mit dem Fragenkatalog eine gute Lösung!

So long
Rebel
 
AW: GVL-Verbot für Songankündigung auch für Votings gültig?

OnDemand ist nicht verboten (Hat auch niemand nur mit einem Wort behaupett), sondern nur enorm teuer.
Wurde mittlerweile schon sooft hier im Forum drüber was geschrieben, das es langsam ein Fall für die FAQ wird. Da die aber sowieso keiner liest, halte ich das aber dennoch für überflüssig.

hauptsache posten... ;)
 
AW: GVL-Verbot für Songankündigung auch für Votings gültig?

Redest du von dir? Oder was willst du uns jetzt damit sagen?
Ich frage nur, weil ich in deinem Posting weder einen Bezug zum Thread erkenne, noch irgendeinen Mehrwert für den Leser, der diesen Thread studieren sollte.
 
AW: GVL-Verbot für Songankündigung auch für Votings gültig?

Für jede Frage die einem einfällt muss man nicht gleich zum Telefon greifen. Ein Fragenkatalog gen GVL zu schicken wäre sinnvoller...

Man kann sich seine Fragen ja auch sammeln und gesammelt am Telefon oder noch besser schriftlich von den Verwertungsgesellschaften beantworten lassen. Letztlich geht es nur darum: Nur diese Stellen können Dir rechtsverbindlich Auskunft erteilen.



Aha! Interessant! On-Demand ist die direkteste aller Einflussnahmen. Ziehe ich jetzt ein grundsätzliches Verbot aus dem Satz - oder ein "Ich weiß es nicht"?

Es geht hier doch immer noch um ein Webradio, also was sollte das dann mit "On-Demand" zu tun haben ??? Äpfel und Birnen miteinander zu mischen gibt Süßmost....

On-Demand kannst Du jederzeit lizenzieren lassen, wenn Du das nötioge Kleingeld dafür hast, aber On-Demand im Rahmen einer Webradiolizenz ist definitiv nicht gestattet (und daß weiß ich recht genau!)

Kennst du den Zusammenhang?

ISt nicht näher definiert und wird wohl von den Verwertungsgesellschaften mehr oder minder am Einzelfall festgemacht - die einen haben schon was von "mind. 24 Stunden" erzählt, bei anderen war es mind. 1 Stunde und wieder wo anders durfte der Zeitpunkt selber halt nicht ersichtlich sein.

Deswegen kann ich mich halt einfach nur wiederholen - fragt doch die Leute, die sich diesen "Bockmist" an Tarifwerken ausgedacht haben ;) wenns die nicht wissen, wer sollte es dann wissen ???

Gruß,
Croydon
 
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