Ich habe mich vor 2 Jahren mit einer Comedy Figur bei diversen Radiosendern beworben, leider vergeblich! Jetzt läuft genau diese Figur täglich bei RSH.
Kann man in so einer Angelegenheit rechtliche Schritte einleiten, auch wenn ich diese Figur nicht namentlich geschützt habe?
Kann man in so einer Angelegenheit rechtliche Schritte einleiten, auch wenn ich diese Figur nicht namentlich geschützt habe?