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ja ist denn heute schon der erste April?Registriert seit: 13.04.2002
Genaugenommen darf er nichteinmal die IPs mitloggen.
Ist nicht ganz korrekt, diese Aussage - er darf in gewissen Fällen schon mitloggen, nämlich immer dann, so lange es sich um sog. "Verkehrsdaten" handelt, die IP-Adresse also z.B: zur Erstellung eines Geschäftsvorganges (Abrechnung etc.) benötigt wird.
Ohne die entsprechenden Admin-Passwörter wird das schwer. *g*Ob die demnächst einen Megastreamrip-Server installieren, um die Auswertungen der Auslandszugriffe in Echtzeit (also mit Verkehrsdaten) durchzuführen ???