Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

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Makeitso

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Aus "Welt online":
Die GEZ kassiert auch im Urlaub ab
Radios und Fernseher in Urlaubswohnung sind gebührenpflichtig. Selbst wenn für die Geräte schon Gebühren bezahlt werden. Ein Gericht fellte nun dieses Urteil, was einige Schrebergärtner und Wochenendhaus-Besitzer teuer zu stehen kommen könnte.
Foto: DPAAuch im Urlaub werden Gebühren fällig
Wer sein tragbares Radio mit in die eigene Urlaubswohnung mitnimmt, muss dafür extra Rundfunkgebühren bezahlen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil eine Klage einer Gebührenzahlerin ab, die gegen einen Kostenbescheid der GEZ vorgehen wollte. Die Frau muss nun für zwei Rundfunkgeräte, die sie aus ihrer Wohnung für die Zeit ihres Urlaubs mit in ihre Ferienwohnung genommen hatte, Gebühren zahlen. Die Geräte seien von der Gebührenpflicht befreit, solange sie in der Hauptwohnung als Zweitgeräte stünden, erklärten die Richter. Sobald sie aber auch nur vorübergehend in der eigenen Ferienwohnung zum Empfang bereit gehalten werden, seien sie gebührenpflichtig. Sie beriefen sich auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der für Rundfunkgeräte in mehreren Wohnungen eine eigene Gebühr für jede Wohnung vorsieht. Ob es sich dabei um eine Neben- oder Ferienwohnung handele, spiele keine Rolle, entschieden die Richter.
Auch eine Ausnahmevorschrift, wonach tragbare Geräte von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn eine Person sie vorübergehend außerhalb ihrer Wohnung zum Empfang bereit hält, trifft nach Ansicht des Gerichts nicht zu. Denn die Geräte der Klägerin hätten sich ja wieder in einer Wohnung, nämlich der Ferienwohnung, befunden. Der Verwaltungsgerichtshof ließ eine Revision gegen das Urteil nicht zu. Die Frau hat aber die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen.
:wall: :wall: :wall: :wall:
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Also heißt das im Klartext, dass man nur bereits in der Hauptwohnung angemeldete Erstgeräte vorübergehend und kostenlos in der Ferienwohnung zum Empfang bereit halten darf?:confused: Oder hat das Gericht diese Möglichkeit ebenfalls ausgeschlossen?

GEZ schrieb:
4. Rundfunkgeräte in Zweit- / Ferienwohnungen

Ich habe in meiner Zweitwohnung ein Radio und ein Fernsehgerät aufgestellt.
Muss ich diese Geräte zusätzlich zu den Geräten in meiner Hauptwohnung anmelden?

Ja. Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.

Ich bin Rundfunkteilnehmer. Das tragbare Fernsehgerät nehme ich jetzt mit in den Urlaub. Muss ich nun hierfür zusätzlich Gebühren zahlen?
Nein. Wenn Sie Ihre Geräte nur für eine kurze Zeit (Urlaub) mitnehmen, besteht keine zusätzliche Gebührenpflicht.
 
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Eine Unverschämtheit sondersgleichen.

Wie kann es sein, daß ich als Einzelperson doppelt und dreifach Gebühren für eine Leistung zahlen muss, die ich ja eigentlich schon bezahlt hab.

Daß das auch noch rechtens sein soll ärgert mich ungemein.
 
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Wieso erzählt man der GEZ überhaupt, dass man irgendwleche Empfangsgeräte (Radio, TV, PC) vorhält? Man weiß doch, dass so was einen bürokratischen Rattenschwanz nach sich zieht und Kosten verursachen kann...
 
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NURadio schrieb:
Also heißt das im Klartext, dass man nur bereits in der Hauptwohnung angemeldete Erstgeräte vorübergehend und kostenlos in der Ferienwohnung zum Empfang bereit halten darf?
Nein, ganz im Gegenteil. Im Klartext heißt das, daß Du für Geräte, die in Deiner Hauptwohnung stehen, und für die Du dort bereits Gebühren zahlst, nochmal Gebühren zahlen mußt, wenn Du sie vorübergehend in Deine Zweitwohnung mitnimmst - anders ausgedrückt: ein Gerät, zweimal blechen!

Wer angesichts eines solchen Irrsinns nicht den Verstand verliert, sollte sich fragen, ob er noch einen hat... :mad: :wall: :mad:
 
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Abgesehen davon, dass das in der Tat ein kaum in Worte zu fassender Schwachsinn ist, bist auch du, geschätzter Makeitso, Nutznießer solcher obskuren Praktiken, denn auch du hast dich hier schon mehrfach als Radio1-Hörer geoutet. :p

Tut mir ja leid, aber wer solche Steilvorlagen liefert... :D
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Und deshalb muß ich stillschweigen angesichts der Tricksereien und Spitzelmethoden, mit denen dieses obskure Gebilde GEZ arbeitet, der Absurditäten, die die Rundfunkgebührenpflicht so mit sich bringt und eklatanter Unverschämtheiten wie der PC-Gebühr? Das kann Dein Ernst ja wohl nicht sein...
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Natürlich ist das nicht mein Ernst! Das sollte nur ein Scherz sein. Vielleicht sollte man in dem speziellen Fall aber ausnahmsweise mal nicht die GEZ anprangern, sondern eher die Richter, die dieses reichlich merkwürdige Urteil gesprochen haben. Gibts irgendwo eine Urteilsbegründung zum nachlesen? Die Urteilsfindung würde mich mal interessieren.
 
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Also ich melde mein tragbares Radio von Zuhause im Urlaub immer ab, nehme es mit und melde es in der Ferienwohnung vorübergehend an. Wenn ich's mal anzumelden vergesse, mache ich es nur im Auto an. Da ist es ja mitbezahlt. Ist das nicht furchtbar schlau?
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Ach Gottchen...

Wie viele Leute betrifft das wohl? Ich meine, wer schleppt schon Radio und Fernseher mit in seine Ferienwohnung?

Und dabei handelt es sich ja augenscheinlich um eine Wohnung, für die ein Zweitwohnsitz angemeldet ist. Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, daß das Mitnehmen des Kofferradios (wer hat sowas eigentlich noch?) in eine für zwei oder drei Wochen angemietete Ferienbutze ein Problem für die GEZ darstellt. Zumal es zuviel Aufwand wäre, entsprechend Nachforschungen anzustellen.
 
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Gilt das eigentlich nur für Ferien- und Zweitwohnungen im Inland?

Theoretisch könnte ich ja auch im Basislager in der Antarktis einen deutschen Sender empfangen. Und immer dann, wenn man theoretisch das hochwertige deutsche ÖR-Grundversorgungskulturnieveauprogramm empfangen kann, dann wird man doch zur Kasse gebeten...:D
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Gilt das eigentlich nur für Ferien- und Zweitwohnungen im Inland?

Theoretisch könnte ich ja auch im Basislager in der Antarktis einen deutschen Sender empfangen. Und immer dann, wenn man theoretisch das hochwertige deutsche ÖR-Grundversorgungskulturnieveauprogramm empfangen kann, dann wird man doch zur Kasse gebeten...:D

Wer sich in Bordellen rumtreibt, der verreist vielleicht auch gern ... :D
 
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Radiokult schrieb:
Vielleicht sollte man in dem speziellen Fall aber ausnahmsweise mal nicht die GEZ anprangern, sondern eher die Richter
Ich habe bewußt niemanden angeprangert. Daß die GEZ für diesen Hirnriß nichts kann, ist mir schon klar; mir ging es nur darum, auf eine weitere Absurdität dieses gesamten Systems hinzuweisen.

@ Mannis Fan: Ich fürchte, Du weckst schlafende Hunde... ;)
 
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Richter sind keine Erfüllungsgehilfen der GEZ, sie entscheiden auch nicht aus dem Bauch heraus, sondern auf rechtlicher Grundlage. WENN hier also jemand anzuprangern ist, dann die Länder, welche den Rundfunkstaatsvertrag verzapft haben. Im durchschnittlichen deutschen Schrebergarten dürfte das Urteil trotzdem für Laune sorgen..... :D
 
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radiohexe schrieb:
Richter sind keine Erfüllungsgehilfen der GEZ, sie entscheiden auch nicht aus dem Bauch heraus, sondern auf rechtlicher Grundlage.
Nicht nur in diesem Fall machte man es sich (und den Robenträgern) zu leicht, wenn man sie darauf reduzierte, lediglich Gesetze in Urteile umzuformen. Richter entscheiden stets anhand ihrer Auslegung der jeweiligen Normen - und das heißt oft nichts anderes als "aus dem Bauch heraus".
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Richter entscheiden stets anhand ihrer Auslegung der jeweiligen Normen - und das heißt oft nichts anderes als "aus dem Bauch heraus".

Dem stimme ich zu. Schließlich gibt es bei den Richtern unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wenn man sich die Bundesgerichte anschaut, wird man feststellen, dass dort mehrere Richter in einem Senat zu entscheiden haben. Da kommt es dann zu Abstimmungen. Würden alle Richter nur maschinell nach Gesetzeslage entscheiden, wäre ja die Praxis der Rechtsmittel überflüssig.
 
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Natürlich, sonst brauchte es ja kein Gerichtssystem. Fakt ist aber, dass der Rundfunkstaatsvertrag das Urteil hergab. Und die Anwendung gleich welcher Interpretationshilfe - ob systematischer, historischer, teleologischer Auslegung oder Wortlaut - ist definitiv sehr viel komplexer als eine Entscheidung "aus dem Bauch heraus". Über die private Meinung der Richter ist hier jedenfalls nichts gesagt.
 
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Vielleicht meinte Makeitso mit "aus dem Bauch heraus" auch, dass manche Entscheidungen, die, wie du richtig sagst, "sehr viel komplexer" sind, manchmal einen gewissen Wirkungsweitblick vermissen lassen.
 
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Mir fehlen echt die Worte. Unglaublich.

Was ist eigentlich mit PDAs bzw Handys die Radioempfang haben? Muss ich die auch anmelden? Und da ich damit ja ziemlich viel unterwegs bin, komm ich ja aus dem an und abmelden garnicht mehr raus. Am besten ich hab dann nen Walki-Talki mit dem ich ständig mit den Abzockern in Verbindung stehe. Per W-Lan geht dann das Geld gleich aufs Konto. Diese Technik ist doch was schönes.


P.s.: merkt doch keine sau ob ich nen radio mit mir rumtrage. und wer dumm fragt wird ignoriert :)
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Es ist aber schon ein Urteil in zweiter Instanz. Dass da ein paar unbedarfte Verwaltungsrichter ihre Neigung zu, was weiß ich, Bayern 4 ausgelebt haben, ist wohl eher nicht anzunehmen. Es ist auch nicht Aufgabe der Richter, über Sinn und Unsinn der Rundfunkgebühr nebst ihrer Verwaltungsphänomene zu entscheiden. Es gibt einen Rundfunkstaatsvertrag, aus dessen Inhalt sich das genannte Urteil offenbar ohne große Schwierigkeiten ableiten lässt. Sollte mit Wirkungsweitblick gemeint sein, dass jeder Schrebergärtner nun ein Problem hat, ist das in der Tat nicht Sache der Richter - sondern eine Aufgabe des Gesetzgebers, diese Wirkung, die nun bekannt ist, bei entsprechendem politischen Willen mit einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrages auszuschließen. Zumindest geht die Verfassung davon aus, dass diese Kompetenz dem durch Wahlen legitimerten Gesetzgeber zukommt. Dass der seine Verantwortung mit zunehmender Vorliebe an die Justiz abschiebt, ist dabei ein anderes Thema.
 
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Ein Finanzierungssystem, das eine derartige Fülle von Unsinn und Grauzonen und lächerlicher Justizbeschäftigungstherapie wuchern lässt, gehört grundsätzlich neu geregelt.

Eine Art Mediensteuer als Flatrate macht sehr viel mehr Sinn als diese anachronistische Rundfunkgebührenwelt.
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Sollte mit Wirkungsweitblick gemeint sein, dass jeder Schrebergärtner nun ein Problem hat, ist das in der Tat nicht Sache der Richter - [...]

Am Beispiel GEZ ist das mit dem Weitblick wohl eher nicht so schlüssig. Ok. Es hat aber durchaus Fälle in der Rechtssprechung gegeben, die nicht nur aufgrund knallharter rechtlicher Rahmenbedingungen getroffen wurden, sondern in Abwägung zu den Folgen (Bsp. nachträgliche Legalisierung wilder Streiks in den 70ern durch die Einführung des Begriffs Warnstreik)

Gegenwärtig fallen Richter am Bundesverfassungsgericht z.B. dadurch auf, dass sie sich zunehmend in ökonomische Fragen einmischen. Mal so mal so. In der Haushaltspolitik werden Maastricht-Kriterien gefordert, beim Wettbewerb hingegen, solle der Staat seine steuerungspolitischen Aktivitäten zurückfahren (FAZ_1, FAZ_2)
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Ich nehme auch überall ein Radio mit,nur ich sage es KEINEN ! Bin ich jetzt ein "Steuerhinterzieherer"?

Reden ist Silber-Schweigen ist Gold

Gruss - Hempe
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Mein Handy hat eine Radiofunktion, wenn auch eine qualitativ ziemlich miese. Muss ich also für jeden Haushalt, den ich mit diesem Handy betrete, künftig Rundfunkgebühren zahlen?

Zwischenfrage: An welche Rechtschreibreform hält sich "die Welt" denn zur Zeit?
Welt online schrieb:
Ein Gericht fellte nun dieses Urteil
 
AW: Mal wieder was Schönes zum Thema "Rundfunkgebühren"...

Mein Handy hat eine Radiofunktion, wenn auch eine qualitativ ziemlich miese. Muss ich also für jeden Haushalt, den ich mit diesem Handy betrete, künftig Rundfunnkgebühren zahlen?
Nur, wenn für einen Haushalt, den du betrittst, ansonsten keine Rundfunkgebühren gezahlt werden.

Zwischenfrage: An welche Rechtschreibreform hält sich die Welt denn zur Zeit?
Ach, das Urteil wurde in Fell gewickelt, damit es nicht so weh tut?
 
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