Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

flexonair

Benutzer
Hallo zusammen
Gerade habe ich bei der SUISA angerufen, weil ich eine Frage hatte: Ich habe wohl einmal eine falsche Volksmeinung aufgefasst, man müsse keine Urheberrechtsgebühren zahlen, wenn man nur eine ganz kleine Sekundenzahl von geschützter Musik in einem downloadbaren Beitrag habe. Die SUISA hat mir nun widersprochen und sogar gesagt, ich müsse Gebühren zahlen, wenn ich einen Aircheck online stelle, bei dem im Hintergrund meiner Moderation noch zwei, drei Sekunden Musik laufen.
Nun bin ich etwas verwirrt, da es ja viele Leute gibt, die ihre Airchecks, welche auch noch Soundfragmente enthalten, online stellen: Verstossen die denn alle gegen das Urheberrecht? (Ich nehme ja nicht an, dass alle Hobby-Moderatoren Gebühren für Musikfragmente in ihren Airchecks zahlen...)
Der Mann kam wir etwas wie ein Praktikant vor, weshalb ich hier nochmals nachfrage...

gruss
flex
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

ist halt die Frage der Verhältnismäßigkeit ne...

ich glaube wenn jemand Abgemahnt wird wegen eines Airchecks, dann hören wir das hier bestimmt zu erst!
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Genau, diese Frage der Verhältnismässigkeit stellte ich dem Mann der SUISA auch und sagte, das könne doch nicht sein, da ja wohl niemand Musikfetzen aus meinem Aircheck rausschneide oder sonst daran interessiert sei. Aber der Mann blieb hart.
Darum ersuche ich euch auch hier um Empfehlungen und frage nach, ob es eine online verfügbare, klare Regelung gibt...
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Fakt ist aber das es so ist, egal ob Aircheck, oder als In-Outro alles was Urheberrechtsschutz hat fällt darunter.

Wobei auch ich bisher nichts von einer Klagewelle gehört habe.
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Na dann werde ich mich hald der weitverbreiteten Urheberrechtsverletzung anschliessen müssen... Denn 30 Franken Grundgebühr für vielleicht insgesamt 30 Sekunden Musikschnipsel, ist eindeutig zu teuer.
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Mahlzeit.

Theroretisch = Gesetz
Praktisch = Zuteuer

Warum? Wenn die Suisa jeden Sender, jeden Verein und jedes Webradio in Deutschland, sowie alle anderen Aussländischen derartigen Einrichtungen mit einer Klagewelle belangen würde, könnten die sich auf Ihre eigentliche Arbeit nicht mehr Konzentrieren.

Auch laufen sie dann die Gefahr aus das an verschiedenenen Gerichten die Klage abgewiesen wird und somit vereinzelt Niederlagen vorprogrammiert sind.

Zum andern, was sollen denn 3 sek. Out-Fade Kosten? - 0,0003 €?

Würde dann bedeuten irgendwer müsste sich die Arbeit machen und die Musik o.ä. messen und die Sekundenangabe addieren aufs Jahr und dann quasi eine Abrechnung selbst zur Suisa schicken? - Wer sollte denn so was machen? Ist ja wie als wenn ich meine Telefongebühren sowie meine Einheiten selber zählen würde und am Monatsende meiner Telefongesellschaft eine Verbrauchsanzeige schicke, damit die mir anhand des Verbrauches eine Rechnung schreiben kann.

Also wird sich da auch keiner bei denen Rühren.
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Zum andern, was sollen denn 3 sek. Out-Fade Kosten? - 0,0003 €?

Genau das fragte mich auch und bekam die Antwort für die Schweiz: 30 Fr. (20 Euro) Grundgebühr sei auf jeden Fall fällig. Weil mich aber wegen ein paar Sekunden, wie meine Vorredner richtig sagten, keiner verklagen wird, werde ich hald mal das liebe Urheberrecht verletzen müssen...

Ich finde es einfach kleinlich von der SUISA, so zu antworten und zeigt, dass die SUISA (fast) kein Konzept für solche Sachen hat.

Dazu gerade noch n bisschen Offtopic:
Ich habe vor ca. einem Jahr für unsere Schülerzeitung über das Thema "Filesharing - Ein Kavaliersdelikt?" berichtet und dabei auch einen gewissen Herrn Högger von der SUISA befragen dürfe. Ein Interviewausschnitt:
Schülerzeitung: Das Filesharing soll verboten werden, per Internetradio kann aber immer noch jeder und jede völlig legal Hits mitschneiden. Müssten Sie nicht auch dort so konsequent sein, wie beim Filesharing?
B. Högger: Gemäss unseren Informationen kann man beim Internetradio keine Beiträge
mitschneiden, ohne technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Dies soll auch in der
Neuauflage des sich in der Revision befindenden Urheberrechtsgesetzes
festgehalten sein.
Bemerkung der Redaktion: In dieser Sache liegt der IFPI eine peinliche Falschinformation vor. Das Mitschneiden jeglicher Hits, die im Internetradio gespielt werden, ist ohne Umgehen von Schutzmassnahmen mit dem Windows Audiorecorder (siehe Bild) oder speziell dafür programmierten Programmen, bisher legal, möglich.

Ist das Laufenlassen eines Soundrecorders ein Umgehen von Schutzmassnahmen???
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Wenn Du analog mitschnittest (Soundkartenausgang...) umgingest Du keinerlei Schutzmaßnahmen. Auch das reine Hören soll noch erlaubt sein.


Gruß TSD
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Nunja - jetzt frage ich mich ja nur eines - das Alphabet hat nun mal nur 26 Buchstaben, mache ich mich beim Tippen eines Beitrages in den radioforen nun strafbar, weil ich ja definitiv Buchstaben und Wörter benutze, die schon in irgendeinem Buch zu finden sind ????

Oder anders gefragt - mir war so, als wenn da auch irgendwo im Urhebergesetz eine Klausel verankert wäre, nachdem eine geringfügige Nutzung (mir war so, als wenn das bis zu 10 Sekunden wären) ohne weitere Konsequenzen erlaubt wäre ?!? Muß aber nochmal genauer schauen....

Gruß,
Croydon
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Ich finde es einfach kleinlich von der SUISA, so zu antworten und zeigt, dass die SUISA (fast) kein Konzept für solche Sachen hat.

Das ist hier auch nicht anders für jedes Institut gilt: Niemals Schwäche oder "nicht Wissen" nach Aussen sichtbar machen.

Lieber irgendeinen mist erzählen Hauptsache man verleirt nicht sein Gesicht!

Arme Welt wenn Sie schon so tief gesunken ist. :mad:
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Lach Croy, ein schöner Beitrag würde aber den Vorschlag machen, wenn Du den Text findest mache eine Kopie und sende das mal zu GVL und GEMA, denn die haben so ein paar Informationen scheinbar auch noch nicht enthalten.

Würde mich aber auch intressieren wie das ganze nun letztendlich ist, darf man es oder darf man es nicht, denn wenn ja dann würde ja auch die Welt des Podcast schon wieder ganz anders aussehen und es gäbe dort auch einige Möglichkeiten mehr.
 
AW: Überraschende Auskunft der SUISA: Urheberrechtsgebühren für 2-3 Sekunden Musik?

Lach Croy, ein schöner Beitrag würde aber den Vorschlag machen, wenn Du den Text findest mache eine Kopie und sende das mal zu GVL und GEMA, denn die haben so ein paar Informationen scheinbar auch noch nicht enthalten.

Würde mich aber auch intressieren wie das ganze nun letztendlich ist, darf man es oder darf man es nicht, denn wenn ja dann würde ja auch die Welt des Podcast schon wieder ganz anders aussehen und es gäbe dort auch einige Möglichkeiten mehr.


Nee, war leider doch nur ein Irrtum... die magische Grenze ist :

GEMA schrieb:
Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig.

Allerdings können kleine "Phrasen" (max. 45 Sek.) u.U. als "Prelisting" abgerechnet werden, und sind dadurch etwas günstiger....

Also sorry, war auf dem Holzweg.... passiert auch mir ab und an mal *gg*

Gruß,
Croydon
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben