Song-Austausch rechtmäßig?

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[molsch]

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Hallo,
Kürzlich hat jemand zu mir gemeint, das ein Song Austausch unter den Radiomoderatoren eines einzelnen Internetradios rechtlich ist, wenn dieser intern betrieben wird und somit nicht für andere Leute zugänglich ist. Ich konnte dies gar nicht glauben und wollte mal die Experten unter euch fragen.

Viele Grüße
Felix
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Wenn dafür eine entsprechende Abgabe bezahlt wird, ist es legal.
Ich glaube, die liegt bei 25cent pro Song und Person. Das kann ich aber nicht sicher sagen.
Sollte über die Suchfunktion was zu finden sein, einfach mal testen, kostet nicht extra.
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Mir wurde von der GVL einmal schriftlich bestätigt das ein interner "Musikpool" legal und für die GVL in Ordnung ist sofern die einzelnen Nutzer dieses Musikpools die daraus entnommene Musik beim verlassen des Radios löschen und nicht für andere zwecke oder bei anderen Sendern weiterverwenden.
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Schließe mich meinen beiden Vorrednern an.

Allerdings meine ich, daß diese Regelung nur bei nicht kommerziellen Sendern angewendet werden darf.

Zur Not aber einfach nochmal beim Hr. Abraham anfragen. Kostet ja nix. ;)
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Worraus darf sich dieser Songpool zusammensetzen?

Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass es auch legal ist wenn jeder aus dem Team sein gesamtes Archiv auf den (internen geschützen) Server schmeißt (bisschen geordnet versteht sich) und von dort jeder nehmen kann was er will.

Also: Gilt dieser Pool nur für besondere Stücke/Songs bei denen besondere Abgaben geleistet werden oder tatsächlich für die komplette Musik die die einzelnen moderatoren oder auch das Radio an sich so haben?
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Meine Info seitens der GVL bezog sich auf KEINE bestimmten Songs, sondern auf einen generellen Pool. Auch wurde NICHT darauf hingewiesen, daß es "kommerziell angemeldeten Radios" verboten sei, einen solchen Pool zu betreiben. Einzig auf die Tatsache, daß wenn jemand das Radio verlässt, dieser dann die lokal gespeicherten Songs zu löschen hat, wurde definitiv hingewiesen.

Ob sich mit heutigem Datum diese Aussage noch halten lässt, entzieht sich meiner Kenntnis. Für unser Radio ist sie aber bindend, da wir noch keine gegenteilige Bestimmung seitens der GVL erhalten haben.

Abgesehen davon, würde die GVL sich um Einnahmen bringen, wenn sie das verbieten würde. Gründe ergeben sich aus mehreren Tatsachen (weniger verschiedene Songs, die gesendet werden würden, Kopierabgabe usw.).

In diesem Sinne
Rainer
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Jedes Musikstück, welches auf Tonträgern mit Labelcode-Nummer oder Marke, Katalognummer oder EAN, Titel und Interpret identifizierbar ist und nicht ausschließlich anderen Zwecken als der Vorführung (siehe Aufdruck, siehe Vertrag über deiner Unterschrift) gilt darf zum senden ohne Veränderung bei entsprechender Lizenzierung genutzt werden. All diese Musikstücke dürfen ebenso zum Zwecke des Sendens vervielfälltigt werden. Dafür gibt es eine weitere Lizenzierung im Webcasting-Vertrag.

Für die Vervielfältigungsrechte zum Zwecke der Speicherung von Titeln ist eine zusätzliche
Vergütung zu zahlen. Diese beträgt € 0,125 pro Titel und Jahr.

Da die GVL aber bis auf weiteres nicht imstande ist eine geeignete Schnittstelle zur Anpassung und Übertragung der dafür notwendigen Daten zu liefern wird meines Wissens bei gängigen Webradios kleineren Formates auf die entsprechend einzureichenen Listen verzichtet da der Aufwand der manuellen Bearbeitung den Wert übersteigt. Daher wird eine pauschalisierte Frage im Anmeldeformular genutzt.

15. Wie viele Titel halten Sie durchschnittlich im Jahr in Ihrem Programmserver zum Zwecke der
Webcasting - Verbreitung gespeichert?
………… Titel

Alles diesbezügliche ist mit der GVL vertraglich abzuschließen, zuständig ist der Herr Abraham im GVL-Sitz in Berlin. Viel Spaß beim telefonieren.
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Vielen Dank für die zahlreichen und umfangreichen Informationen. Das Telefonat mit dem Herrn Abraham werde ich aber lieber den Verantwortlichen meines Radiosenders überlassen.
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Mir wurde von der GVL einmal schriftlich bestätigt das ein interner "Musikpool" legal und für die GVL in Ordnung ist sofern die einzelnen Nutzer dieses Musikpools die daraus entnommene Musik beim verlassen des Radios löschen und nicht für andere zwecke oder bei anderen Sendern weiterverwenden.
Im Zusammenhang mit einer anderen Frage hier (Sortierung des Pools) bietet es sich an - wenn es nicht gar zwingend ist - auf dem Server zu unterteilen: Songs von xy (pro Bereitsteller einen Ordner). Scheidet dieser Bereitsteller aus dem Moderatoren-Team aus, ist dieser Ordner auf dem Server vollständig zu löschen.

Wer sich aus dem Pool bedient, sollte die gezogenen Songs pro Moderator (!) in einem eigenen Ordner (!!) ablegen:
* Radiopool
** Moderator A
** Moderator B
** Moderator Z
etc.
Begründung: Beim Ausscheiden des Moderators B sind dessen gezogene Songs von der eigenen Festplatte zu löschen. Wie will man das sonst noch auseinander halten?

Das gesamte Konstrukt sollte mittels schriftlichem Vertrag fixiert werden und ist von jedem Moderatoren-Pool-Teilnehmer zu unterschreiben. Vor allem ist Wert darauf zu legen, dass eine Verwendung zu anderen Zwecken als des broadcastings bei diesem Sender (!!!) untersagt ist (wie es ja schon im Zitat steht). Sichert Euch da schriftlich ab!

In dieser Form finde ich das eigentlich eine sehr gute Sache.
Gruß, Uli ;)
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Also gilt dieser Songpool nur für die tatsächlich angemeldeten mp3s?
Ich habe für mein neues Projekt 1000 mps bei der GVL über das Formular angemeldet und das mit der Kontrolle und Verwaltung und so habe ich ja auch schon mitbekommen *g* (Wirklich nur 2 Leute bei der GVL für die Webradios zuständig?).


Achja, kleiner Tip meinerseits: Die Songs der jeweiligen Moderatoren kann man auch per Kennziffer unterscheiden, also "Titel - Interpret [Kennziffer].mp3", ist für mich einfacher, weil ich dann ggf. Doppelte entsorgen kann und gleich eine Übersicht über die Titel habe, weil je mehr Moderatoren, umso mehr Verzeichnisse hätte ich ja.

Gruß
Woody
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

also ich bin genauso informiert, dass man sowas anmelden muss bei der GVL und dass ist bei 2500 MP3 gar net mal soooo günstig!
Mich würde ja jetzt echt mal interessieren welches Radio das echt anmeldet, denn wenn schon so viele Radios Probleme haben, die Gema für 32 Euro monatlich zu zahlen. Wie siehts dann erst mit so etwas aus. Übrigens finde ich es echt traurig unser einer macht sich gedanken ob man soetwas alles anmelden muss und andere machen ein schwarz radio nach dem nächsten auf. Gibt es überhaubt noch Gerechtigkeit??? Glaube eher nicht. Ich bin echt dafür dass sobald ein Radio net mal die Gema hat, dass die Gema sofort einen Beschluss bekommt die Webseite zu schließen.
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

dass die Gema sofort einen Beschluss bekommt die Webseite zu schließen.

Warum sollte die GEMA ihree Webseite schliessen?

Mal angesehen davon hat die GEMA mit einer Webseite absolut gar nichts zu tun. Sie ist eine Firma, die die Nutzungsrechte von Musik für viele Künstler vertritt.
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Wenn man danach gehen würde, wäre man nur noch am "Anschwärzen", nicht nur Shoutcast-Radios, sondern z.B. auch Flatcast (sehr schnell aufgebaut), aber ich denk mal, dass sowas nicht als Webradio sich bezeichnen lässt *g*.

Back to topic:
Es wird ja im GVL-Vertrag gefragt, wieviele Titel man durchschnittlich bereithält... Also, nur angemeldete auf dem Server lagern oder wie?
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

das stimmt auch wieder ... naja ist nen heikles thema ... wie heisst es immer so schön der dumme zahlt
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Ich bin grade etwas verwirrt.
Hier ist die Rede von durchschnittlich bereitgehaltenen Titeln und angemeldeten mp3s.

Da ich selber kein Betreiber bin und von Papierkram weitestgehendst verschon bleibe habe ich da vermutlich ne kleine bildungslücke, aber angenommen ich mache ein Radio auf und soll da beantworten wieviel MP3s/Titel ich bereithalte und gebe dort eine zahl .. sagen wir mal.. 8000 an weil ich soviele sendebereite MP3s habe.
Nun stele ich jedoch einen moderator ein (oder ich stelle ihn nicht einmal ein sondern lasse ihn lediglich auf meinem Stream senden ohne jeglichen vertrag o.ä.) und dieser Moderator hat seine ganze schallplattensammlung und bemusterung von zig platten/promofirmen und jede Menge anderer Musik zu sendezwecken digitalisiert und kommt auf eine Ziffer von 40.000 sendebereiten MP3s (was ja 5mal mehr ist als bei eröffnung des Radios angegeben). Muss ich sofort einen neuen Vertrag machen und entsprechend mehr zahlen?
 
AW: Song-Austausch rechtmäßig?

Ich bin grade etwas verwirrt.
Hier ist die Rede von durchschnittlich bereitgehaltenen Titeln und angemeldeten mp3s.

Da ich selber kein Betreiber bin und von Papierkram weitestgehendst verschon bleibe habe ich da vermutlich ne kleine bildungslücke, aber angenommen ich mache ein Radio auf und soll da beantworten wieviel MP3s/Titel ich bereithalte und gebe dort eine zahl .. sagen wir mal.. 8000 an weil ich soviele sendebereite MP3s habe.
Nun stele ich jedoch einen moderator ein (oder ich stelle ihn nicht einmal ein sondern lasse ihn lediglich auf meinem Stream senden ohne jeglichen vertrag o.ä.) und dieser Moderator hat seine ganze schallplattensammlung und bemusterung von zig platten/promofirmen und jede Menge anderer Musik zu sendezwecken digitalisiert und kommt auf eine Ziffer von 40.000 sendebereiten MP3s (was ja 5mal mehr ist als bei eröffnung des Radios angegeben). Muss ich sofort einen neuen Vertrag machen und entsprechend mehr zahlen?

Generell gilt, soweit ich informiert bin, die Abgabe für im Radio verbreitete mp3s vom Original, sprich, Du meldest meinetwegen 1000 mp3s an, dann können Deine Moderatoren die angemeldeten durchdudeln. Wenn jetzt Dein Moderator auch welche zur Verfügung stellen möchte, müssen die dann angemeldet werden.

Solange die mp3s auf dem Rechner "bleiben", dem sie gehören, müssten die nicht angemeldet werden. Da aber offiziell (!) nur von Original-Tonträgern gesendet werden darf, ist das Streamen von den "nicht angemeldeten" mp3s nicht gestattet, offiziell jedenfalls ^^
usw.

Hoffe ich konnte ein wenig Klarheit schaffen :cool:
 
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