Interviews auf der Straße, Telefoninterviews und Telefonscherze

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Lord Femto

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Hallo liebe User,

ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin. Wenn dem nicht so ist, bitte ich dies zu entschuldigen und bei Möglichkeit zu verschieben.

Mein Anliegen liegt in Bezug auf Internetradios und folgende Fragen. Zur Info vorweg, ich bin Webradiomoderator und möchte gerne wissen:

Wie sieht die rechtliche Grundlage bei Interviews auf der Straße, Telefoninterviews und Telefonscherze aus?

Ich habe mich schon etwas informiert. So soll das Mitschneiden von Telefongesprächen strafbar sein. Wie sieht es mit Interviews auf der Straße aus, quasi ein Face-to-Face-Interview? Ab wann genügt es eine mündliche und wann braucht man eine schriftliche Bestätigung des Gegenübers? Muss dies vor oder nach dem Interview geschehen? Ich bitte um Eure Hilfe und zahlreiche Antworten. Desweiteren würde ich gerne Quellen von Euren Informationen erfahren! Woher habt ihr die Informationen auf die Ihr beruht.
Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Lord_Femto
 
AW: Interviews auf der Straße, Telefoninterviews und Telefonscherze

Mitschneiden darfst du Telefonate, wenn du deinem Gesprächspartner das vorher mitteilst und er einverstanden ist. Bei Interviews brauchst du ja auch nur fragen und hast es dann auf Band.
Grundsätzlich reicht eine mündliche Zustimmung nur dann, wenn du glaubwürdige Zeugen hast. Ansonsten ist die soviel wert, wie ein Popel im Taschentuch.
 
AW: Interviews auf der Straße, Telefoninterviews und Telefonscherze

Hallo Pegasus,

danke erst einmal für deine Antwort. Hast du zu deiner Aussage irgendwo eine Quelle, wo man sich dies durchlesen kann? Bei einem Telefoninterview sehe ich das ein. So etwas ist leicht zu klären. Man verabredet sich ja eh vorweg via E-Mail oder Brief, wann das Interview stattfinden soll. Wie sieht es bei Telefonscherzen und Interviews in der Öffentlichkeit aus?
Widersprichst du dir nicht selbst, wenn du sagst, dass mündliche Zustimmungen nicht ausreichen aber bei Interviews das Einverständnis nur auf Band zu haben braucht?
 
AW: Interviews auf der Straße, Telefoninterviews und Telefonscherze

Das Einverständniss AUF BAND ist wohl der Beste Zeuge, erst denken, dann fragen Lord Femto....

Generell ist alles was ein Mensch von sich gibt geistiges Eigentum des selben. Wer eine Stimme benutzt ohne vorher den Urheber zu fragen, verstößt gegen geltenes Recht, egal ob die Stimme in einem Lied oder als Jingle benutzt oder einfach nur abgespielt wird.

Gruß
 
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Bei Telefonscherzen kann der "verarschte" theoretisch den Ausführenenden verklagen, da er das Telefonat mitscheniden ohne den anderen Teilnehmer vorher davon in Kenntnis zu setzen.

Und wie Clausel schon sagte, eine Bandaufnahme ist ein sehr glaubwürdiger Zeuge und ich hab geschrieben, das mündliche Zustimmungen nur Sinnm machen, wenn es Zeugen gibt.

Und nein, ich hab keine Quellen zum nachlesen, das sind alles Dinge die ich noch weiss, als ich selbst noch ein Webradio hatte und einen passenden Anwalt, der sich darum kümmerte und mir entsprechende Infos gegeben hat.
 
AW: Interviews auf der Straße, Telefoninterviews und Telefonscherze

Vorweg

erst denken, dann fragen Lord Femto....

Ich bitte doch auf solche Kommentare in Zukunft zu verzichten. Es zeigt den geistigen Mangel des Autoren. In der Tat habe ich mich bevor ich fragte mit dem Thema auseinandergesetzt, sogar die Suche habe ich verwendet. Man mag es kaum glauben. Fündig wurde ich aber nicht.

@Clausel
In einer Gesellschaft wo man Tag täglich mit dem Recht (sei es in den Medien, in der Öffentlichkeit oder bei der Arbeit) konfrontiert wird, frage ich lieber zwei mal nach.
Seit wann kann ein "Band" ein Zeuge sein? Soweit ich weiß sind Zeugen immer Personen. Vielleicht auch hier erst denken, dann schreiben ;)
Aber zurück zum Thema. Das Problem, warum ich so verdutzt bin, ist, dass jeder eine andere Meinung zu diesem Thema hat, es aber nirgendwo einheitlich niedergeschrieben steht; quasi schwarz auf weiß.

Fassen wir doch noch einmal zusammen. Egal ob ein Interview auf der Straße, ein Telefoninterview oder ein Telefonstreich. Es muss immer eine Zustimmung der Aufnahme folgen. Bei einem Interview auf der Straße tut man das vorher. Die frage ist, ob es ausreichend ist die interviewte Person zu fragen "Sind sie mit der Aufnahme des Interviews einverstanden?" oder dieser auf einem Schriftstück unterschreiben muss.
Bei einem Telefoninterview ist dies einfacher. Man verabredet sich vorweg via E-Mail oder Brief zu diesem Interview. Ist dies als Zustimmung zur Aufnahme rechtskräftig oder muss auch hier ein Formular mit der Unterschrift vorliegen (z.B. gefaxt)?
Simultan verhält sich die Frage bei Telefonstreichen. Schriftlich oder mündlich? Die Frage hier ist außerdem. Wenn ich vorher erfragen muss, ob eine Zustimmung erfolgt, kann ich den Telefonscherz vergessen. Ist es legitim die Zustimmung nach dem Telefonscherz eizuholen?
Danke im Voraus für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Lord Femto
 
AW: Interviews auf der Straße, Telefoninterviews und Telefonscherze

Grundsätzlich ist vor der Verwendung fremden Eigentums, egal ob es sich um geistiches, sprachliches oder sachliches Eigentum handelt, die Zustimmung des Eigentümers notwendig. Ich betone "vor der Verwendung/Benutzung" !!

Ob der Eigentümer der Sache oder Dings auch Besitzer dieser oder dieses ist, ist zweitrangig.

Die Sachlage bei einem abgestimmten und zugesagten und dann auch stattgefunden Telefoninterview ist eindeutig, innerhalb des Rahmens(Anlaß, Grund) durch den das Interview zustande gekommen ist, darf der Besitzer ( Recorder) des Interviews dieses auch verwenden und die Zustimmung des Eigentümers (der Stimme) ergibt sich unter anderem auch aus dem Interview selbst.

Ähnlich sind Umfragen/ Interwies auf Straßen zu händeln.

Bei Telefonscherzen reicht es die Zustimmung "nach" erfolgtem Scherz zu erlangen, in welcher Form diese Erfolgt zweitrangig. Die Schriftform ist schon lange nicht mehr die einzige Form einer Willenserklärung!
 
AW: Interviews auf der Straße, Telefoninterviews und Telefonscherze

LordFemto schrieb:
Es zeigt den geistigen Mangel des Autoren.

Gefährliches Terrain, Eure Lordschaft. Dekliniert sich doch des Autors Wortendung ausdrücklich nicht auf -en, sondern auf -s. :rolleyes:
 
AW: Interviews auf der Straße, Telefoninterviews und Telefonscherze

Es zeigt den geistigen Mangel des Autoren.

Was zeigt dann die Tatsache, das du meinen Beitrag nicht richtig gelesen hast und dadurch eine völlig unsinnige Nachfrage stellen musstest?
Durch solche Aussagen zeigst du ganz deutlich, das du bei kostenloser Hilfe keinen Respekt vor den helfenden hast.
Auch wenn die Wortwahl von Clausel nicht die Beste war, aber direkt beleidigt hat er dich nicht. Wieso du das jetzt aber offen gegenüber ihm machst, erschliesst sich mir nicht.

Das, Aufgrund deines Tippfehlers, deine AUssage wirklich auf die "Autoren" bezogen werden könnte, erwähn ich mal so nebenbei. Denn beim schnellen Lesen kann das passieren und du machst dir schnell ne menge Feinde.
 
AW: Interviews auf der Straße, Telefoninterviews und Telefonscherze

@Radioallways
Ich danke dir für deine ausführliche Darlegung. Nun weiß ich Bescheid, ob und wie man die Erlaubnis heranholen muss. Vielen Dank noch einmal.

@Raumschiff
Du hast vollkommen Recht. Ich werde meinen Beitrag oben noch einmal editieren. Danke für den Hinweis

[EDIT]: Leider kann ich das Thema nicht mehr editieren.

@Pegasus
Ich habe deinen Beitrag erst nach meinem Post gelesen, da ich ein Telefonat annehmen musste. Während ich schrieb, hattest du erneut geantwortet. Allerdings hast du meine Frage, aus meiner Sicht nicht ausführlich genug beantwortet. Aus diesem Grund sah ich keinen Anlass meinen Post zu überarbeiten und somit ist er keineswegs ünsinnig. Im Gegensatz dazu kann ich dein Einmischen in diese Problematik nicht verstehen. Ich habe lediglich darum gebeten, die Kommentare in Zukunft zu unterlassen. Clausel hab ich nicht beleidigt. Ich sehe überhaupt keinen Hinweis darauf, dass ich Clausel beleidigt haben soll. Im Gegenteil: Ich habe Ironie angewandt (mit einem Smilie verdeutlicht) nicht mehr und nicht weniger. Im Übrigen respektiere ich sehr wohl den Support dieser Community.
Deinen zweiten Absatz verstehe ich nicht. Er ist unsinnig, da Raumschiff dies schon erwähnte. Ich hoffe, dass du die Ironie erkennst. ;)

Für all diejenigen, die sich angesprochen fühlen, möchte ich mich entschuldigen. Es war nicht meine Absicht die Gesamtheit der Autoren zu bezichtigen.
 
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Clausel hab ich nicht beleidigt.

Wenn du jemanden geistigen Mangel unterstellst, ist das durchaus eine Beleidigung. Und da ist auch kein Smilie zu sehen. Meiner Meinung nach ist hier eine Entschuldigung angebracht. Ansonsten für mich hier EOT.
 
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Bei Telefonscherzen kann der "verarschte" theoretisch den Ausführenenden verklagen, da er das Telefonat mitscheniden ohne den anderen Teilnehmer vorher davon in Kenntnis zu setzen.

Hmmm... Aber dann würden "Telefonscherze" doch gar nicht mehr funktionieren?

Ich frage mich dann schon, wie Paul Panzer (um mal eine bekannte Grösse zu nennen) sowas dann hinbekommt.

Kann es nicht sein, dass entweder erst nachher nach dem OK gefragt wird? Oder hat der Paul und sein Management einen entsprechend guten Anwalt?

Oder: Wie sieht es aus, wenn der Name des "Opfers" ausgepiept wird? Dann ist es ja nur noch eine "Stimme"?

Fragen über Fragen... *g*
 
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Auch die "Stimme" ist geistiges Eignetum, auch wenn sie keinem Namen zugeordnet werden kann. Du kennst den Untertitel "Nachgesprochen" bei div. Reportagen? Würden die sicher nicht machen, wenn es nicht nötig wäre.

Und zu den Telefonstreichen: Ich sagte "theoretisch". Praktisch wird das keiner tun und auch jeder Richter dürfte das abschmettern, solange es nicht gesendet wird. Trotzdem ist es schlichtweg verboten, ein Telefonat mitzuschneiden, wenn nicht alle Gesprächspartner vorher(!) eingewilligt haben. Aber du weisst ja, wo kein Kläger da kein Richter.
 
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