Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Das Gericht sagt, ein durch Staatsvertrag sanktioniertes System wie das der Öffentlich-Rechtlichen ist in seiner inneren Ausgestaltung (und Finanzierung) dem Zugriff der Politik entzogen. Nachvollziehbar!

Die Politik könnte aber immer noch das Öffentlich-Rechtliche System als solches kippen. - Durch Gesetzesänderung!

Insofern muss man dem Gericht sogar dankbar sein. Es zeigt deutlich auf, dass es mit partiellen Disziplinierungen nicht möglich ist, den Moloch in den Griff zu kriegen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder man lässt ihn weiterfressen, oder man erlegt ihn!
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

... und für welche dieser Alternativen sich die Politik entscheiden wird, steht wohl außer Frage.

Unfaßbar, daß der Selbstbedienung der Anstalten nun erst recht Tür und Tor geöffnet sind. :wall::wall::wall:
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Die Politik könnte aber immer noch das Öffentlich-Rechtliche System als solches kippen. - Durch Gesetzesänderung!

Da müsste es schon das Grundgesetz geändert werden. Rundfunkgesetze für das Gericht jedoch Teil der Medienpolitik. In die Gebühren dürfe hingegen nicht aus Gründen der Medienpolitik eingegriffen werden.

"Den Moloch zu erlegen" wird also nicht so leicht werden, immerhin wurde er nun wiederholt vom Verfassungsgericht zum Teil des demokratischen Systems erklärt. Wer hat eigentlich diese Absicht geäußert?
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Warum werden eigentlich ARD und ZDF nicht aus Steuermitteln finanziert? Käme auf daselbe hinaus, wäre aber ehrlicher und würde uns dieses ganze scheinheilige Tamtam mit GEZ, KEF u.s.w. ersparen. Glaubt einer von Euch, daß die KEF wirklich unabhängig ist?
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Warum werden eigentlich ARD und ZDF nicht aus Steuermitteln finanziert?

Weil dann wahrscheinlich nur noch aus dem Hauptstadtstudio gesendet würde.
Gut, die Volksmusiksendungen währen wir dann glücklich los, aber meinst du ernsthaft es würde dem Programm gut tun?
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

immerhin wurde er nun wiederholt vom Verfassungsgericht zum Teil des demokratischen Systems erklärt. Wer hat eigentlich diese Absicht geäußert?

...konkrete Quellen habe ich jetzt nicht parat, aber der ÖR-Rundfunk geht auf das Nachkriegsdeutschland und das Vorbild der britischen BBC zurück, soweit ich weiß.
man wollte primär Abstand vom "Staatsrundfunk" a la Großdeutscher Rundfunk finden und das Radio als Massenmedium (damals war noch nicht viel mit TV ) in demokratische Strukturen abbilden, siehe "Rundfunkräte, Parteienproporz später usw usw ).
Heute geht es beim ÖR aber ehr um Distanz zu individuellen Wirtschaftsinteressen, damit Sender ein Programm weitgehend unabhängig von Werbeträgern gestalten können.

schön, daß Karlsruhe diese Prinzipien immer mal hochhält.....:)
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Schaut euch die Zusammenhänge zwischen GEZ - KEF - ÖR an, dann wisst ihr, ob es da eine Politferne gibt oder nicht. Und wer sitzt im BuVfG ?
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Warum werden eigentlich ARD und ZDF nicht aus Steuermitteln finanziert?

Weil über Steuermittel die Politiker entscheiden und damit die materielle Unabhängigkeit des Rundfunks von der Politik aufgehoben wäre.

Funkgeist schrieb:
man wollte primär Abstand vom "Staatsrundfunk" a la Großdeutscher Rundfunk finden und das Radio als Massenmedium (damals war noch nicht viel mit TV ) in demokratische Strukturen abbilden, siehe "Rundfunkräte, Parteienproporz später usw usw ).

Exakt das war der Grund, warum die ARD 1950 als föderale Anstalt gegründet wurde und öffentlich-rechtlicher Rundfunk bis heute eisern Ländersache bleibt: eben um zu verhindern, dass das gesamte Rundfunkprogramm eines Landes noch einmal direkt vom Schreibtisch eines Herrn Goebbels diktiert wird.

Deshalb haben die Väter des Grundgesetzes ja auch andere Bereiche in Länderhoheit gelegt, die von den Nazis ganz besonders grausam zentralistisch missbraucht wurden: Kultur, Erziehung, Filmförderung und Polizei.
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

...konkrete Quellen habe ich jetzt nicht parat, aber der ÖR-Rundfunk geht auf das Nachkriegsdeutschland und das Vorbild der britischen BBC zurück, soweit ich weiß.
man wollte primär Abstand vom "Staatsrundfunk" a la Großdeutscher Rundfunk finden und das Radio als Massenmedium (damals war noch nicht viel mit TV ) in demokratische Strukturen abbilden, siehe "Rundfunkräte, Parteienproporz später usw usw ).
Heute geht es beim ÖR aber ehr um Distanz zu individuellen Wirtschaftsinteressen, damit Sender ein Programm weitgehend unabhängig von Werbeträgern gestalten können.

schön, daß Karlsruhe diese Prinzipien immer mal hochhält.....:)


Danke lieber Funkgeist. Meine Frage bezog sich eigentlich auf die von Manni zitierten Alterativen, "den Moloch in den Griff kriegen, weiterfressen oder erlegen". Ich wollte wissen, worauf er sich bezog, wer so etwas gesagt hat, oder womit er meint, dass dieses Urteil dieses Ziel rechtfertigen könnte.

Denn ganz im Gegenteil, sämtliche Urteile zur Rundfunklandschaft (irgendwo habe ich heute eine kleine Liste gesehen) haben den ÖR-Rundfunk immer wieder gestärkt.

Insofern müsste schon das Grundgesetz verändert werden, wenn man den Moloch erlegen möchte.
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

mir schrieb:
Warum werden eigentlich ARD und ZDF nicht aus Steuermitteln finanziert?
Diese Frage habe nicht ernst gemeint. Ich wollte damit nur die Perfidität des Systems zum Ausdruck bringen. Der Staat räumt dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk eine Sonderstellung ein. Der wiederum ermittelt über die KEF den eigenen Finanzbedarf. Mit dem Schutz des Staates versehen treibt die GEZ die Gebühren ein. Am Ende ist jeder in der Situation, daß es es auf den anderen schieben kann.

Um nicht OT zu gehen (GEZ-Faden gibt's schon genug), für sich gesehen war die Entscheidung der Richter folgerichtig, die Ministerpräsidenten durften nicht Einfluß nehmen. Aber eben nur für sich gesehen.
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Um mehr ging es ja auch nicht. ARD, ZDF und DLR wollten die Frage klären: dürfen die Ministerpräsidenten in dieser Frage mitreden? Die Antwort: nein, dürfen sie nicht.

Ansonsten bleibt es immer noch beim bekannten Prozedere, das hier aber (wieder einmal) im beliebten ARD/ZDF-Bashing verzerrt dargestellt wurde:

Die Sendeanstalten melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. In dieser KEF sitzen von den Ländern entsandte, aber ansonsten unabhängige (!) Wirtschaftsfachleute, Rechnungsprüfer und andere Experten, die diesen Finanzbedarf prüfen. Anschließend wird dieser Vorschlag den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt. Erst wenn alle Landesparlamente zugestimmt haben, darf die Erhöhung in Kraft treten. Dieses dreistufige Verfahren wurde 1996 im 8. Rundfunkurteil des BVerfG so festgelegt.

Das hat nichts mit Selbstbedienungsmentalität zu tun, aber natürlich hört sich dieser Vorwurf immer gut an.

Nur zur Info: Fast alle europäischen Länder haben einen gebührenfinanzierten Rundfunk; im Ländervergleich liegt Deutschland in Sachen Rundfunkgebühr auf Platz 8.

Quelle
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Was ist das denn für eine komische Statistik mit 204 Euro/Jahr? Pro Einwohner, oder wie?
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Genau. Monatlich 17 Euro mal 12 macht 204 Euro im Jahr, nach Adam Riese.

Ups, wir begrüßen Sie zur Live-Gedankenübertragung....
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Die Sendeanstalten melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. In dieser KEF sitzen von den Ländern entsandte, aber ansonsten unabhängige (!) Wirtschaftsfachleute, Rechnungsprüfer und andere Experten, die diesen Finanzbedarf prüfen. Anschließend wird dieser Vorschlag den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt. Erst wenn alle Landesparlamente zugestimmt haben, darf die Erhöhung in Kraft treten. Dieses dreistufige Verfahren wurde 1996 im 8. Rundfunkurteil des BVerfG so festgelegt.
Richtig, die KEF schlägt es vor. Wo also steht bitte, dass ein Vorschlag der KEF bereits ein verbindliches "Gesetz" darstellt? Dann kann man die (Pro-Forma-)Absegnung durch die Länder doch gleich sein laßen...

Ich bleibe dabei: Weg mit dem derzeitigen Gebührensystem und Einführung einer Rundfunksteuer. Das wäre gerecht und würde den GEZ-Popanz abschaffen. Außerdem wäre dann ein geringerer "Gebührenanstieg" zu erwarten, weil endlich alle zur Kasse gebeten würden, wovon letztlich aber alle auch etwas hätten.
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Richtig, die KEF schlägt es vor. Wo also steht bitte, dass ein Vorschlag der KEF bereits ein verbindliches "Gesetz" darstellt?

Nirgendwo. Die Länder können den Vorschlag der KEF ablehnen. Das hat das BVG ja heute noch einmal ausdrücklich festgestellt. Zitat aus der Urteilsbegründung:

"Dennoch seien Abweichungen von den Empfehlungen der KEF erlaubt.
Die Länder dürften dazu neben rundfunkspezifischen Gründen auch
die wirtschaftliche Lage, die Einkommensentwicklung oder
sonstige Abgabenbelastungen der Bürger als Begründung anführen."

Wohlgemerkt: die Länderparlamente, nicht die Ministerpräsidenten.

Ansonsten haben die Versuche von Politikern, das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem für ihre Zwecke zu vereinnahmen, in Deutschland eine lange, lange Tradition. Und, ja, sie wurden in den meisten Fällen in Karlsruhe abgeschmettert. Das ist gut so. Schon Adenauer scheiterte 1960 mit dem Versuch, über das Netz der Bundespost durch die Hintertür ein zentrales (und natürlich ihm genehmes) Staatsfernsehen einzuführen, am Einspruch der Länder vor dem BVerfG. Und weil sich Kohl in den 70er Jahren über die widerborstige ARD geärgert hatte, setzte er in den 80ern den Privatfunk durch.

Es ist also nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht die Politik zur Räson ruft. In den meisten Gesetzgebungsverfahren wird dem Einspruch aus Karlsruhe meist großer Beifall gezollt: richtig so, haben diese wackeren Richter mal wieder die wildgewordenen Politikheinis gestoppt!

Aber wenn die öffentlich-rechtlichen Sender ihr Recht bekommen, heißt es gleich: igitt, Speichellecker des "Molochs".
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

@divy
Ich wollte wissen, worauf er sich bezog, wer so etwas gesagt hat, oder womit er meint, dass dieses Urteil dieses Ziel rechtfertigen könnte.

Ich bezog mich auf niemanden, niemand hat so etwas gesagt, ich habe nur meine eigene, ganz persönliche Meinung formuliert. Ich fühle mich aber in guter Gesellschaft, seit ich dem Link von Makeitso gefolgt bin.
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Ich bleibe dabei: Weg mit dem derzeitigen Gebührensystem und Einführung einer Rundfunksteuer.


Suuuper Idee! *Daumen hoch*


Schon alleine wegen der Arbeitslosen. Diese wären dann automatisch befreit, weil sie keine Steuer zahlen. Jede Menge Verwaltungsaufwand und -gelder könnten dadurch gespart werden.

Fänd ich klasse, wenn sich entsprechende Leute darüber mal Gedanken machen. Besonders, weil Deutschland ja einiges an Schulden hat. Kann man gleich wieder bissel was einsparen... ;)
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Verwaltungsaufwand und -gelder @TSD, hab' ich aber auch hingeschrieben.

Brille reich \O-O/ damit du besser sehen und lesen kannst... :p


Na gut, ergänze ich noch GEZ-Verwaltungsaufwand und-gelder.

Hoffe damit ist es klarer ausgedrückt... :)
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Suuuper Idee! *Daumen hoch*


Schon alleine wegen der Arbeitslosen. Diese wären dann automatisch befreit, weil sie keine Steuer zahlen.

Das sind sie (zumindest auf HartzIV) auch jetzt schon, weil sie von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit sind.

Möchte noch jemand ins populistische Horn stoßen (gern auch ohne faktenbasierte Grundlage)?
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Das sind sie auch jetzt schon, weil sie von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit sind.

Nicht voll automatisch!

Dazu bedarf es erst einiger Anträge, Bewilligungen und keine Ahnung hast du alles nicht gesehen. Das könnte man sich dann alles sparen. Denn jeder Antrag, jede Prüfung und jede Bewilligung muß erst einmal geprüft und bearbeitet und bewilligt werden. Diese Gelder/ Löhne zahlen wir ja auch.

All inclusive... :mad:
 
AW: Verfassungsgericht: Gebührenfestsetzung verfassungswidrig

Natürlich nicht automatisch. Auch Hartz IV bekommst du nicht "automatisch".

Wer Geld von der Gemeinschaft ohne Gegenleistung in Form von Arbeit bekommen will, kriegt das nun mal nicht so eben mit einem Anruf. Das gilt für ALO-Unterstützung allgemein, und das gilt auch, wenn man mangels eigener Finanzen kostenlos Rundfunk hören möchte - ein Produkt, das andere erarbeitet haben.

Du kannst ja auch nicht in den Supermarkt gehen und sagen "Ich kostenlos will nen Wagen voll Lebensmittel, aber dalli".

Und komm mir jetzt bitte nicht mit dem Argument "Aber die Privatsender sind doch auch kostenlos"... für die zahlst Du nämlich über den Umweg der Werbeetats in Form erhöhter Produktpreise im Supermarkt.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben