Hookpromotion – Regelungen zu GEMA-Abgaben

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DS

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Gleich vorweg: die Suchfunktion habe ich bereits benutzt.

Zu meiner Frage: Ich produziere eine Hookpromotion mit Hooks á max. 10 Sekunden. Was ist bei der Vergütung der Gebühren zu beachten? Hat da jemand konkrete Infos?
 
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Wenn ich mich recht entsinne gab es das hier schonmal und der Tenor war wohl dass es nicht mehr Sache der Gema allein, sondern auch der des Rechteinhabers ist ob er sein Liedgut für sowas hergeben möchte. Aber dazu keine 100pro angabe :)
 
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nicht mehr Sache der Gema allein, sondern auch der des Rechteinhabers
Was? Ja, nee, klar.

Fakt ist: ob überhaupt Gebühren fällig werden und falls ja, in welcher Höhe, hängt vom Ausstrahlungsradius ab. Kleine Sender zahlen i. d. R. eine GEMA-Pauschale, da ist es dann komplett egal, ob Du Hooks sendest oder nicht. Bei größeren geht die Abrechnung der Musik sekundenweise, so daß nach meinem Kenntnisstand streng genommen hier schon Gebühren fällig werden.
Um Deine Frage eindeutig beantworten zu können, müßte man indiskret werden und nach dem Sender fragen, bei dem das ganze dann laufen soll. Möglicherweise könnte aber auch eine Anfrage bei der GEMA oder der Landesmedienanstalt weiterhelfen.
 
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Um Deine Frage eindeutig beantworten zu können, müßte man indiskret werden und nach dem Sender fragen, bei dem das ganze dann laufen soll.

Danke für die Antwort! Der Radius ist relativ überschaubar ;)

Ich werde mich mal bei der GEMA erkundigen, da ist man dann doch auf der sicheren Seite.

Vielen Grüße,

Daniel
 
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Daniel das ist eine gute Idee, die Dame, die Dir bei der Gema weiterhelfen kann ist momentan im Urlaub.

Sie ist ab dem 8.10.2007 wieder im Hause.

LG und gutes Nächtle

AJ
 
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Ich meine gehört zu haben, dass bis 8 Sekunden GEMA-frei sind.
Bin mir aber nicht mehr sicher, wie allgemein diese Regelung ist.

CU BB
 
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Und ich habe mal gehört, dass alles "bis x-Sekunden ist GEMA-frei" unzutreffend sein soll ;)
 
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Ich meine gehört zu haben, dass bis 8 Sekunden GEMA-frei sind.
Bin mir aber nicht mehr sicher, wie allgemein diese Regelung ist.

CU BB

Das betrifft zum Beispiel Webseiten auf denen Beiträge in einem Podcast veröffentlicht werden. Hier darf bis 8 Sekunden Musik "stand alone" eingepielt werden. Jedoch betrifft dies nur Anfang und Ende eines Titels.
Beispiel: Der Moderator spricht auf eine Ramp und dies soll, zu einem Beitrag zugehörig, im Internet veröffentlicht werden.
(jedoch darf der Musikanteil 25% nicht überschreiten)
 
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Müsste man bei einem Hook dann den ganzen Song oder nur die Länge des Ausschnitts bezahlen?
 
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Hallo Daniel,

ich sage nur dazu:
Wissen ist Macht; kein Wissen macht nichts :wall:........

Das Beste ist wirklich bei der GEMA anzurufen, wenn du aus deren Informationen auf der Homepage deine Fragen nicht beantwortet bekommst.


So schwer dürfte es doch nicht sein, mal selber dort anzurufen.

Kannst uns dann informieren, wie es sich in deiner Sache verhält.

Gutes Nächtle

AJ
 
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Ganz einfach: Wenn keine Pauschale verhandelt wurde, die Länge des Ausschnittes. Mehr Infos findest du auch auf http://gema.de
Genau das ist die Kernaussage. Ist eine Pauschale vereinbart, wird eben nicht jeder Song einzeln "bezahlt", sondern es wird entsprechend der vom Sender an die Gema gemeldete, wirklich gesendete Spiellänge von der Gema an die Berechtigten Autoren vergütet. Müssen vom Sender keine Titellisten an die Gema gemeldet werden, muss aber die Pauschale bezahlt werden, so verteilt die Gema diese Einkünfte nicht nach Vorkommen, sie weiß es ja nicht, was der betreffende Sender tatsächlich gespielt hat.

Wie Gema bezahlt wird, wenn keine Pauschale bezahlt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
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