[OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Neulich, in einer Diskussion mit anderen Internetradio-Moderatoren, kam eine interessante Frage auf, die ich spontan gar nicht beantworten konnte und mich ins Grübeln brachte:

Dürfen die Informationen, die im Internet frei und öffentlich zugänglich sind, unmittelbar weiter verwertet werden oder unterliegen diese selbst dann dem Urheberrecht mit all' seinen Einschränkungen, wenn die Weiterverbreitung nicht explizit untersagt ist?

Auf einer website habe ich mal den Hinweis gefunden, dass die auf der Internetpräsenz zu findenden Informationen nur mit schriftlicher Genehmigung des Erstellers weiter verbreitet werden dürfen. So weit, so klar, aber: Wie verhält es sich mit websites, die das nicht ausdrücklich untersagen? Ist das dann automatisch Allgemeingut?

Hintergrund: Viele Internetradio-Moderatoren glauben, dass alles, was im Netz steht und nicht indiziert ist, auch fröhlich über den Sender gepostet werden darf. Ich sehe das etwas anders.
Darf ein Internetmoderator eine website 1:1 ablesen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen? Reicht die Angabe des links als Quelle?

Mal ganz abgesehen davon, dass "Recherche" ein wenig anders aussieht und man sich seine Texte anders zusammen schreiben sollte - was wäre, wenn meine einzige Quelle nur eine website ist?
Wie ist es mit tagesschau.de und anderen (Spiegel, Stern, FAZ, SZ, NZZ)?
Was ist mit Pressemitteilungen, die auf websites hinterlegt sind (hier wäre das UrhG imho ad absurdum), was ist mit Mitteilungen und Dokumenten von öffentlichen Stellen (bundesregierung.de)?

Das soll hier nicht in eine Rechtsberatung ausarten; wenn diese Frage an anderer Stelle (auch außerhalb de Forums) schon behandelt wurde, bitte ich um einen Querverweis.

Bitte schlachtet mich nicht ob vermeintlich mangelnden journalistischen Wissens; ich bin ein Internetradio-Moderator, der sich über so etwas wenigstens mal Gedanken macht.... und zu seiner Unsicherheit steht.

Gruß, Uli
 
AW: [OT] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Hi Rebstock,

das UrhG nennt als Grundvoraussetzungen eine sog. Schöpfungshöhe. Das Problem ist, dem Laien ist es eigentlich fast unmöglich diese Schöpfungshöhe richtig zu erfassen - wie du selbst erwähnst glauben die meisten das Internet sei ALLEN und es gibt dort keinen Urheberschutz.

Redaktionell aufbereitete Texte sind natürlich Eigentum des Verfassers, bzw. des Verlags und dürfen theoretisch ohne Freigabe nicht weiterverbreitet werden. Pressemitteilungen sind auch nicht frei von Rechten, denn sie werden meist nur an die dafür vorgesehenen Stellen geschickt oder zur Privatinformation freigegeben. Wer mal auf www.presseportal.de in den Footer schaut bekommt eine recht verwirrende Aussage über die Nutzung.

Diese Inhalte dienen ausschließlich zur redaktionellen Nutzung und zur individuellen Information des Nutzers. Eine Speicherung in Datenbanken sowie jegliche Weitergabe an Dritte im Rahmen gewerblicher Nutzung oder zur gewerblichen Nutzung sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch news aktuell GmbH gestattet.

Also darf ich das nun senden oder darf ich es nicht? Am besten ist es in der heutigen Anwaltsgeilen Zeit sich für alles und jeden eine Erlaubnis einzuholen - alles andere wäre gefährlich.

Eine Quellenangabe reicht nicht aus um sich rechtlich abzusichern, dazu gab es bereits Urteile die mir gerade nicht vorliegen. Bei Shortnews.de werden z.B. Artikel die zu nah am Original sind sofort gelöscht/nicht freigegeben und dass obwohl man genaue Quellenangaben haben muss bevor man den Text in start geänderter Form einstellen darf.

Für die mitlesenden Abmahnanwälte:
Diese Auskunft ist meine laienhafte Aussage und stellt keine Beratung im Sinne des Rechtsberatungsgesetz dar.
 
AW: [OT] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Ich würde es mal Laienhaft so ausdrücken: Alles, bei dem es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist ein Kopieren auf die eigene Webseite nicht erlaubt.

Oder kurz: Alles, was nicht erlaubt ist, ist verboten.

Ob die Erlaubnis nun über die genutzte Lizenz, einer Anmerkung im Script, Bild oder sonstwo auf der Webseite oder durch eine einzelne Bestätigung erfolgt, dürfte dann weniger relevant sein.
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Selbst wenn es nicht explizit auf der Website angegeben ist und selbst wenn es erlaubt wäre, gehört es meiner Meinung nach zu den Selbstverständlichkeiten die jeder drauf haben sollte, daß man VORHER einfach den jeweiligen Webmaster/Redakteur/Urheber um Erlaubnis fragt.
Das ist einfach das Mindeste, was dazugehört.

Im Zweifelsfalle, wie Pegasus richtig schreibt, sollte man eher davon ausgehen, daß es nicht gestattet ist. Ich darf allerdings, wie das auch für andere Medien gilt, das entsprechende Werk - in diesem Falle einen Artikel auf einer Website, unter Angabe des Urhebers und der Quelle sinngemäß, aber eben nicht wortwörtlich) zitieren.

Gruß,
Croydon
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

sinngemäß, aber eben nicht wortwörtlich zitieren
Sry, das is jetzt aber verwirrend. Zitieren ist immer woertlich, sonst waers ja kein Zitat. Ich meine im Uebrigen, dass das Zitieren nicht unter das UrhG faellt, allerdings ist es fragwuerdig, wenn einer 2 Seiten "zitiert".
Was das Vorlesen aus m Web angeht, so kommts wohl tatsaechlich auf die Schoepfungshoehe an, sonst duerften ja wir Chatradiomoderatoren streng genommen auch nicht aus dem Chat vorlesen (welch interessante Sichtweise!). Aber ein hingeschissenes Blubb hat wahrscheinlich wenig zu schuetzenden Wert. Und so ist das sicher mit den meisten Websites auch, aus nem Blog kann man sicher eher mal was vorlesen als von $zeitung.de. Persoenlich mach ich so was allerdings schon deswegen nicht, weil man mir das Vorlesen anmerkt.
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Ein Satz im Chat wird selten die Schöpfungshöhe erreichen, die ihn schützenswert macht. Wenn allerdings im Chat z.B. ein Sketch oder ein Gedicht vorgetragen wird, ist die entsprechende Schöpfungshöhe durchaus erreicht.

Ist also immer Ermessenssache.
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Das allergrößte Problem was ich hier allerdings sehe.....
Wir haben auch hier wieder mal NULL Rechtssicherheit um bei Rechtssituationen sagen zu können "Das ist SO und das is SO".

Richter und Staatsanwälte scheinen ihre Urteile anhand der Formel:

if anklage=true then goto judges_decision

:judges_decision
do random things without proper knowledge of substance

zu entscheiden und das macht die Sache leider unsicher und mitunter gefährlich.

Im Ernstfall entscheidet immer die dickere Lobby.
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Das einzig wirklich Sichere ist eine schriftliche Genehmigung vom Rechteinhaber. Denn selbst wenn etwas duch eine Lizenz kopiert werden darf, kann sich die Lizenz ändern. Z.B. wenn sich der Inhaber der Nutzungsrechte ändert oder der Urheber aus div. Gründen seine verbreitungsmöglichkeiten ändert.

Ja, es ist fast ein Glücksspiel.
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Also meine Meinung dazu ist sobald irgendwo auf so einer Website ob nun im Impressum oder im Footer ein © steht ist es doch klar, dass da Urheberrechte dabei sind die einzuhalten sind und wo nach Erlaubnis gefragt werden muß ob man die Texte, Bilder oder Audiobeiträge/Videobeiträge nutzen darf.

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Gut, das deine Meinung völlig unerheblich ist. (Das es völliger Unsinn ist, war ja zu erwarten)
Denn auch ohne ein © existiert ein Urheberrecht. Und das "Copyright", das von diesem © symbolisiert wird, gibt es in Deutschland gar nicht.
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

sobald irgendwo auf so einer Website ob nun im Impressum oder im Footer ein © steht ist es doch klar, dass da Urheberrechte dabei sind

Im deutschen Recht gibt es kein Copyright (c), sondern ein Urheberschutz. Juristisch hat das (c) also keinerlei Bedeutung. Jede Veröffentlichung, sofern sie der Schöpfungshöhe entspricht, ist auch ohne jeglichen Hinweis automatisch urheberrechtlich geschützt. Und auch hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Nicht schützenswert sind reine Informationen, wie z. B. "Über Paris ist ein Flugzeug abgestürzt". Hier haben die Gesetzgeber aber nicht etwa geschlafen. Vielmehr liegt diese vermeindliche Gesetzeslücke in der deutschen Geschichte begründet.
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Hallo Ihrs :)

Mal zum mitmeiseln und zum Verständnis meinerseits des hieße ja wenn ich jetzt ein Gedicht verfasse (mal so als Beispiel) und ich setze dieses auf meine Homepage und hab da nur das Copyrightzeichen dabei, dass das Gedicht dann nicht Urheberechtlich geschützt wäre. Richtig?

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Man DJ_Roxy, lies doch die zig Einträge hier zu dem Thema. Wenn du ein Gedicht verfasst hast hat das Urheberrecht es bereits geschützt. Ohne dass du dafür eine grüne Nase dranmalst oder ein dümmliches (C) Zeichen dranklebst.

Wenn ich mit meiner Band einen Song kreiert habe früher wurde das aufgenommen, in nen Briefumschlag gesteckt und dann an mich selbst per Post verschickt. Somit hatte man einen 1A-Beweis dass man auch wirklich der Urheber des Werkes war. Ganz ohne (C) Zeichen auf dem Briefchen ach und das sogar ohne GEMA und GVL :D
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

hab da nur das Copyrightzeichen dabei, dass das Gedicht dann nicht Urheberechtlich geschützt wäre. Richtig?

Falsch! Bist du der Urheber eines Werkes, so ist dieses automatisch urheberrechtlich geschützt. Es bedarf hierzu keinerlei Hinweis.

Das (c) ist in Deutschland ohne juristische Bedeutung. Ob es unter einer Veröffentlichung steht oder nicht, dies interessiert in einem Rechtsstreit so viel wie ein in China umgefallener Sack Reis.
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Mal zum mitmeiseln und zum Verständnis meinerseits des hieße ja wenn ich jetzt ein Gedicht verfasse (mal so als Beispiel) und ich setze dieses auf meine Homepage und hab da nur das Copyrightzeichen dabei, dass das Gedicht dann nicht Urheberechtlich geschützt wäre. Richtig?

Was ist an einem Satz mit 7 Wörtern (und einem Symbol) eigentlich so schwer zu kapieren? Das versteht sogar ein mittelmässiges intelligentes Kind in der zweiten Klasse. Wieso du eigentlich nicht?

Denn auch ohne ein © existiert ein Urheberrech
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Du musst die Quelle angeben, das wars (bei mündlichen Nachrichten).

Bebildert sieht das anders aus, ist aber eh klar.

Ich könnt da Beispiele bringen wo sich Pro7 auf die Bild beruft, wo sich RTL auf die ARD beruft, etc etc. Die Quelle muss aber angegeben werden. Dann ist alles sauber. Bei Wortmeldungen zumindest.
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Du musst die Quelle angeben, das wars (bei mündlichen Nachrichten).
Auch wenn 1:1 zitiert wird, u.U. eine ganze website? Oder beziehst Du Dich auf die Quelle als Grundlage der eigenen Recherche und des daraufhin von Dir selber verfassten Textes?

Die Quelle muss aber angegeben werden. Dann ist alles sauber. Bei Wortmeldungen zumindest.
Hmmmmm ....... da komme ich doch schwer ins Grübeln. Kannst Du das, was Du hier schreibst, belegen, gibt es dafür selber eine Quelle, auf die man sich beziehen kann?
Ich habe da nämlich schon ganz andere Lizenzierungen erlebt. Vielleicht waren die rechtlich nicht haltbar und nur untaugliche Versuche, aber: Bitte nicht übel nehmen, wenn ich in einer möglichen Auseinandersetzung "lt. 'bon_bon' in radioforen.de reicht die Angabe der Quelle" nicht gerade als bestes Argument sehe.....

Gruß, Uli ;)
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Ich könnt da Beispiele bringen wo sich Pro7 auf die Bild beruft, wo sich RTL auf die ARD beruft, etc etc.

Und mit wieviel Kohle die jeweils rüberkommen, weisst du auch, wenn (Teil)Beiträge übernommen werden? Nur weil die sich drauf berufen, ist es ein wenig an der Realität vorbei geglaubt, dass solche beiträge kein geld kosten umeine Lizenz zur Weiterverwertung zu bekommen.
 
AW: [OT:] Wie "frei" ist das Internet? (UrhG)

Du musst die Quelle angeben, das wars

So einen Unsinn liest man selbst hier nicht jeden Tag. Man darf zitieren und nennt die Quelle: Der Sportler XY gegenüber der BUNT-Zeitung: "Ich beende meine sportliche Karriere." Ferner kann man ein Thema aufgreifen, über das bereits anderswo berichtet wurde. Man verweist fairerweise auf das Medium, welches das Thema zuerst aufgriff, recherchiert aber selbst und schafft ein eigenes geschütztes Werk. Oder man übernimmt einen (Teil-)Beitrag unter Nennung der Quelle und zahlt für die nichtexklusiven Rechte.

Würde die Angabe der Quelle nämlich genügen, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu umgehen, so würde jede Meldung in den Nachrichten mit den Worten beginnen: Wie die Deutsche Presse Agentur berichtet... :wow:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben