GVL-Regeln bei Klassik

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Moskitoo

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Hi!

Vielleicht kann mir einer von euch helfen:

Die GVL-Regeln schreiben vor:

- innerhalb von drei Stunden nicht mehr als drei Titel von einem Album und nicht mehr als zwei direkt aufeinander folgend
- nicht mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend



Ich bin am überlegen, bei einem WebRadio einzusteigen und dort die Sparte "Klassik" zu übernehmen. Da stellen sich mir ein paar Fragen zu den GVL-Regeln:

a) was versteht die GVL bei Klassik unter einem "Künstler"? Den Komponisten? Den Dirigenten? Das Orchester?



b) was versteht die GVL bei Klassik unter einem "Titel"? Das vollständige Musikstück oder einen Teil daraus?


Beispiel:

Die 5. Sinfonie von Beethoven besteht aus vier Sätzen. Sind das jetzt vier Musikstücke oder gelten sie nur zusammenhängend als ein Musikstück?

Gilt Beethoven als Künstler oder Karajan als Dirigent oder die Berliner Philharmoniker?

Was ist, wenn ich zwei Stücke mit den Berliner Philharmonikern gespielt habe - muss ich dann das Orchester wechseln, z.b. zum London Symphony Orchestra? Was ist, wenn das L.S.O. von Karajan dirigiert wird - Verstoß gegen die GVL-Regeln?


Vielleicht ist die Problematik klar geworden. Freue mich über jede Antwort!


Grüße
Moskitoo
 
AW: GVL-Regeln bei Klassik

Wieso rufst du eigentlich nicht direkt bei der GVL an und holst dir eine Auskunft aus erster Hand?
 
AW: GVL-Regeln bei Klassik

Ist Beethoven nicht sogar schon tot? Und brauchst du für Beethoven überhaupt GEMA zahlen?! Da musst du aufpassen. Du musst da unterscheiden....
Weil ab ner bestimmten Zeit nach dem Tod eines Künstlers usw. da gibts anderes noch...
Aber ich würde wie Pegasus schon gesagt hat bei der GEMA anrufen bzw. hinschreiben.
 
AW: GVL-Regeln bei Klassik

Ist Beethoven nicht sogar schon tot?

Was hat das denn mit dem Thema zu tun? Um frei von Verwertungsabgaben zu sein, muss ein Künstler 80 Jahre lang tot sein (ausser das hätte sich geändert)
Und nur weil Beethoven evtl. mittlerweile GEMA/GVL-Frei ist, gibt es, auch wenn du es nicht weisst, auch heute noch Komponisten der klassischen Musik.
 
AW: GVL-Regeln bei Klassik

Wieso rufst du eigentlich nicht direkt bei der GVL an und holst dir eine Auskunft aus erster Hand?


Nun, der Betreiber des WebRadios, wo ich einsteigen möchte, hat das bereits von drei Monaten für mich gemacht und bis heute keine Antwort erhalten. Vermutlich denkt die GVL bei WebRadio nur an Popmusik und hat mit der Klassik ein echtes Problem. Aber ich werde jetzt trotzdem noch eine Anfrage starten.

Schade, hatte mir hier mehr Erfolg versprochen.

Grüße
Moskitoo
 
AW: GVL-Regeln bei Klassik

Naja, das Problem ist, dass die hier keiner eine rechtsverbindliche Aussage geben kann und darf. Daher bist du in so einem Fall am besten beraten Herrn Abraham anzurufen dein Problem zu schildern und dir anschliessend seine Aussage schriftlich geben zu lassen.
 
AW: GVL-Regeln bei Klassik

- innerhalb von drei Stunden nicht mehr als drei Titel von einem Album und nicht mehr als zwei direkt aufeinander folgend
- nicht mehr als vier verschiedene Titel eines bestimmten Künstlers oder einer Compilation von Musiktiteln, davon nicht mehr als drei aufeinanderfolgend

Das lässt sich aus der Menge, der durchschnittlichen Länge eines Titels und der Wahrscheinlichkeit bei zufälliger Verteilung errechnen.


Damit ist bspw. ein Orchester gemeint.

b) was versteht die GVL bei Klassik unter einem "Titel"? Das vollständige Musikstück oder einen Teil daraus?

Einen Titel des Tonträgers der bspw. Orchesteraufnahme.
 
AW: GVL-Regeln bei Klassik

Damit ist bspw. ein Orchester gemeint.

Exakt so etwas hatte ich vermutet. Demzufolge ist eine Playlist nach folgendem Schema nicht spielbar:

Beethoven - 5.Sinfonie, 1.Satz (Karajan, Berliner Philharmoniker)
Tschaikovski - Klavierkonzert Nr.1 (Abbado, Berliner Philharmoniker)
Mozart - Kleine Nachtmusik, 1.Satz (Böhm, Berliner Philharmoniker)
Wagner- Ouvertüre Tannhäuser (Furtwängler, Berliner Philharmoniker)

Wäre auch diese Playlist unzulässig (weil stets der gleiche Dirigent)?

Beethoven - 5.Sinfonie, 1.Satz (Solti, Berliner Philharmoniker)
Tschaikovski - Klavierkonzert Nr.1 (Solti, Wiener Philharmoniker)
Mozart - Kleine Nachtmusik, 1.Satz (Solti, Chicago Symphony)
Wagner- Ouvertüre Tannhäuser (Solti, London Symphony)

Und wie sieht es mit unterschiedlichen Dirigenten und Orchestern, aber gleichem Solo-Interpreten aus?

Tschaikovski - Klavierkonzert Nr.1 (Mehta, Wiener Philharmoniker, Solist: Lang Lang)
Beethoven - Klavierkonzert Nr. 1 (Eschenbach, Orchestre de Paris, Solist: Lang Lang)
Rachmaninoff - Klavierkonzert Nr. 2 (Gergiev, Marinskij-Orchester, Solist: Lang Lang)
Mendelssohn - Klavierkonzert g-moll (Barenboim, Chicago Symphony, Solist: Lang Lang)


Ich vermute mal, keine der genannten Playlists ist gemäß der GVL-Richtlinien zulässig.


Ganz nebenbei: Gilt gleiches nicht auch für Pop-/RockmusikStücke, wenn man Songs von Bands spielt, wo ein Gastmusiker auftritt bzw. wo sich in der Besetzung der Band identische Mitglieder befinden? Nehmen wir folgende Playlist an:

Deep Purple - Smoke On The Water
Deep Purple - Highway Star
Rainbow - Long Live Rock'n'Roll
Blackmore's Night - Streets Of London

Unzulässig, weil vier Mal der Künstler Ritchie Blackmore spielt?


Einen Titel des Tonträgers der bspw. Orchesteraufnahme.

Was bedeutet, dass in einer Sendung niemals eine mehrsätzige Sinfonie gespielt werden kann. Richtig?


Grüße
Moskitoo
 
AW: GVL-Regeln bei Klassik

Du stellst Fragen, aber zu Recht.

Ich denke, dass wenn immer du eine Musikaufnahme spielst, ein entsprechender Tonträgervorhanden sein muss, bzw. glaube ich, dass von einem solchen ausgegangen wird.

Denn was ist mit Interpreten, die mehrere Synonyme haben.

Beispiel Matthew Herbert:

Matthew Herbert | Herbert | M Herbert | M. Herbert | Mathew "Herbert" Herbert | Matt 'Herbert' Herbert | Matt Herbert | Matthew "2" Herbert | Matthew "Avebury" Herbert | Matthew "BB" Herbert | Matthew "Bodybuilding" Herbert | Matthew "Booty" Herbert | Matthew "Boyish" Herbert | Matthew "Bubbles"Herbert | Matthew "Chive" Herbert | Matthew "Done That" Herbert | Matthew "Ferench" Herbert | Matthew "Flights" Herbert | Matthew "Grippe" Herbert | Matthew "Haircut" Herbert | Matthew "Herbert" Herbert | Matthew "J+M" Herbert | Matthew "Milkman" Herbert | Matthew "Mistaken" Herbert | Matthew "Mixing" Herbert | Matthew "Never Enough Time" Herbert | Matthew "ny" Herbert | Matthew "On The Move" Herbert | Matthew "On Tour" Herbert | Matthew "Peace" Herbert | Matthew "Perfect" Herbert | Matthew "Pigeon Shit" Herbert | Matthew "Right-Handed" Herbert | Matthew "Seaway" Herbert | Matthew "Solutions" Herbert | Matthew "Tired" Herbert | Matthew "Top Hat" Herbert | Matthew "Travelling" Herbert | Matthew "Unevolved" Herbert | Matthew "Unhappy About This"Herbert | Matthew "Virtual" Herbert | Matthew "What Have You Done" Herbert | Matthew "Wild Front Ear" Herbert | Matthew '171' Herbert | Matthew 'Bad Ankle' Herbert | Matthew 'Cactus' Herbert | Matthew 'Never Enough Time' Herbert | Matthew 'On Tour' Herbert | Matthew 'Stale' Herbert | Matthew 'Sven' Herbert | Matthey 'July 5th' Herbert


??? ;)

Ich denke dass damit gemeint ist, dass bei einem Radiomitschnitt verhindert werden soll, den Kauf einer CD überflüssig zu machen. Bzw. es schwer zu machen, einen kompletten Tonträger mitzuschneiden.

Dennoch: grundlegend muss man erstmal herausfinden, ob das Orchester oder das Label der Aufnahme bei Gema und GVL ist. Ähnlich den Weblabels kann es sein, dass bspw. ein Orchester den Vertrieb selbst übernimmt. In jedem Falle liegt das geistige Eigentum beim Verfasser. Daher kann es sein, dass du das Aufführungsrecht im einzelnen aushandeln musst. Dann gelten auch die seperat abgemachten "Spielregeln". Und du könntest von einem Orchester, das es dir direkt erlaubt, auch einen Tonträger am Stück spielen. Mit dieser Frage hast du bei Netlabels am meisten Erfolg.

Ich kenne mich in der "Klassikszene" nicht aus. Kann mir aber vorstellen, dass es ähnlich zugeht wie mit Comedy: der Aufführungswert (performen) ist größer als bei Pop-Musik. Daher kann es sein, dass ein Orchester es maximal Deutschlandfunk erlaubt ;) Und die Leute lieber ins Opernhaus gehen sollen, als sich das aus Konserve anzuhören.

Wenn dich das genauer interessiert, frage ich gerne ein Familienmitglied, das selbst als Musiker in einem Orchester tätig ist...

Gruß
 
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