Hallo zusammen,
ich weiss, ich weiss...es ist kein Rechtsforum hier, aber vielleicht hat von Euch einer mein Problem bereits einmal selbst erlebt und kann mir einfach den entscheidenen Tipp geben.
Ich betreibe ein kommerzielles Webradio was bei mir als eingetragene Firma läuft. Meine Moderatoren führen mit mir einen Arbeitsvertrag wo ebenfalls geregelt ist das nach Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältniss sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Daten gelöscht werden müssen, u.a. natürlich die Musik. Im Normalfall wird bei uns über SAM3 eine Verbindung zum Server hergestellt, so das die Moderatoren die Musik lediglich über die Download Verbindung greifen können, die Tracks aber nicht physikalisch besitzen.
Manchmal kommt es allerdings vor das Moderatoren von mir aber Musik auch bekommen, weil sie als Beispiel Schwierigkeiten bei dem OnlineDownload besitzen etc.
Einer dieser Moderatoren wurde von mir nun gekündigt und ist zu einem anderen Webradio gegangen wo er gestern seine erste Sendung hatte. Seine angebotenen Musiktitel waren komplett unser Bestand. Selbst vor bemusterten Alben oder gemafreien uns zur Verfügung gestellten Realese etc. wurde beim ausstrahlen nicht Halt gemacht.
Wir haben daher heute Anzeige wegen Verletzung des Urheberrechts erstattet, nun meine Frage, ist nicht ebenfalls der Straftatbestand Diebstahl von Firmeneigentum erfüllt?
Ich danke bereits im voraus für "Input".
Liebe Grüsse
Jane
ich weiss, ich weiss...es ist kein Rechtsforum hier, aber vielleicht hat von Euch einer mein Problem bereits einmal selbst erlebt und kann mir einfach den entscheidenen Tipp geben.
Ich betreibe ein kommerzielles Webradio was bei mir als eingetragene Firma läuft. Meine Moderatoren führen mit mir einen Arbeitsvertrag wo ebenfalls geregelt ist das nach Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältniss sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Daten gelöscht werden müssen, u.a. natürlich die Musik. Im Normalfall wird bei uns über SAM3 eine Verbindung zum Server hergestellt, so das die Moderatoren die Musik lediglich über die Download Verbindung greifen können, die Tracks aber nicht physikalisch besitzen.
Manchmal kommt es allerdings vor das Moderatoren von mir aber Musik auch bekommen, weil sie als Beispiel Schwierigkeiten bei dem OnlineDownload besitzen etc.
Einer dieser Moderatoren wurde von mir nun gekündigt und ist zu einem anderen Webradio gegangen wo er gestern seine erste Sendung hatte. Seine angebotenen Musiktitel waren komplett unser Bestand. Selbst vor bemusterten Alben oder gemafreien uns zur Verfügung gestellten Realese etc. wurde beim ausstrahlen nicht Halt gemacht.
Wir haben daher heute Anzeige wegen Verletzung des Urheberrechts erstattet, nun meine Frage, ist nicht ebenfalls der Straftatbestand Diebstahl von Firmeneigentum erfüllt?
Ich danke bereits im voraus für "Input".
Liebe Grüsse
Jane