Mindestalter?

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AW: Mindestalter?

Hallo junger Forenbesucher. Das Eintrittsalter is unterschiedlich.
Es gibt Internetradios die ihre eigenen Kids Sendungen haben etc. Oft ist es allerdings ab 16, immer häufiger ab 18 Jahren. Ist von Sender zu Sender verschieden.

Und wenn du keinen Sender findest, dann mach doch einfach selbst einen auf. Tricks und Kniffe gibts hier mehr als genug. Der "Szene" schadet es bestimmt nicht ;)
 
AW: Mindestalter?

Wenn du nur Senden willst, ist das Alter erstmal egal. Zumindest solange, wie du von Zuhause aus sendest. Wenn du in einem festen Studio sendest greift evtl. die Kinder/Jugendarbeit und die Uhrzeit, bei der du, laut Gesetzt und Alter, zuhause zu sein hast.

Als Betreiber musst du natürlich berechtigt sein, Verträge abzuschliessen, wie alt man dafür sein muss, hab ich jetzt nicht im Kopf, ich vermute mal, mindestens 14, wenn nicht sogar 16.
 
AW: Mindestalter?

Viel wichtiger als eine Zahl beim Mindesalter ist, wie ich finde, eine gewisse geistige Reife. Sender mit Kindergarten Niveau gibt es leider viel zu viel.

Gruß,
Marion
 
AW: Mindestalter?

also ich selber bin schon 31 und es geht um einen modi bei uns die erst 15 ist und uns ist halt zu ohren gekommen das wir sie dann nur mit einverständnis der eltern senden lassen dürfen da es sonst ärger geben würde hab aber auch beim googlen nicht wirklich was drüber gefunden deshalb meine frage
gruss markus
 
AW: Mindestalter?

Du hast in 31 Jahren nicht gelernt, Satzzeichen und die Shifttaste zu nutzen und redest von "Modi" (was ist das?) :rolleyes:
 
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klar habe ich das gelernt aber die schulzeit is vorbei und ich schreibe immer so wenns dir zu schwierig is zum lesen tuts mir leid achso modi=moderator
und nu bitte nur noch antworten die hilfreich sind wäre nett
gruss markus
 
AW: Mindestalter?

Als Betreiber musst du natürlich berechtigt sein, Verträge abzuschliessen, wie alt man dafür sein muss, hab ich jetzt nicht im Kopf, ich vermute mal, mindestens 14, wenn nicht sogar 16.

Oh oh ... Verträge können erst mit der Volljährigkeit wirksam abgeschlossen werden. Werden Verträge von Minderjährigen abgeschlossen sind sie schwebend unwirksam und es bedarf nur eines Fingerschnippen der Eltern schon ist es nie geschehen. (Ausnahme = Taschengeldparagraph)
 
AW: Mindestalter?

Hallo Markus,

willkommen im Forum.
Die Belehrungen haben nichts mit der Schulzeit zu tun, sondern damit, dass zum einen gerade in diesem Forum eine gewisse Form und auch Rechtschreibung erwartet wird und zum anderen die Chat-Kiddie-lol-Sprache - dazu gehört auch eine Schreibweise wie in einem Chat - hier einfach nicht gut ankommt.
Abgesehen davon erhöht es die Verständlichkeit Deiner Beiträge.

Betrachte das einfach als gut gemeinten Tipp. ;) Schließlich bist Du ja erst seit heute dabei.

Zum Thema: Du hast in Google nichts gefunden, bist aber - so vermute ich mal - über diese Schiene auf das Forum hier gestoßen.
Zugegeben, auch ich wüsste spontan keine Vorschrift, die da greift, aber hast Du Dich schon mal der Suchfunktion hier bedient?

Das mit der Einverständniserklärung ist sicher immer eine gute Sache. Für beide Seiten.
Werden Verträge abgeschlossen (z.B. Überlassung von Seat-Lizenzen bei SAM oder Auflagen betreffend Verbote von Sendungen mit illegalem Material etc.), müssen die Eltern mit ins Boot.

Gruß, Uli
 
AW: Mindestalter?

Hallo
Ja habe schon die suchfunktion benutzt,aber leider nix gefunden.
Deshalb habe ich dieses thema ja eröffnet.Es geht ums senden in einem flatcast radio,wo mir die rechtlage nicht bekannt is.Deshalb hab ich mir gedacht lieber mal nachfragen bevor es ärger mit Gema,Glv gibt. Weil man muss sich ja nicht unnötige Strafen einhandeln.
Um weitere Hilfreiche Antworten wäre ich also sehr dankbar
Gruss Markus
 
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Als Betreiber übernimmt man ja eigentlich eine gewisse journalistische Verantwortung. Da das zur Konsequenz hat, dass man bei der Verletzung von Pflichten, die aus dieser journalistischen Verantwortung erwachsen, zur Rechenschaft gezogen werden können muss, ist Volljährigkeit meiner Meinung nach notwendig (so kann man auch als politischer Abgeordneter, der immun gegenüber justizieller Verfolgung ist, auch nicht verantwortlicher für ein redaktionelles Angebot sein).
Eine Außnahme machen hier die Presserechte (sind Sache der Bundesländer, ich weis es nur für Bayern), wenn du ein redaktionelles Angebot machst, das von Schülern für Schüler gedacht ist. Dann kann man zumindest bei Druckmedien als Verantwortlicher auch als nicht Volljähriger auftreten.

In wie weit sich das auf ein Schüler- oder Jugendradio übertragen lässt, ist fraglich. Ich kenne Sender, die das über einen Lehrer oder jemanden aus der Jugendarbeit als Verantwortlichen gelöst haben, dass ist sicher ein gangbarer Weg.

Für die Mitarbeit an einem Sender sehe ich bis auf die oben gennanten Sachen zu Kinder- und Jugendarebeit sowie zur Sache mit der Fähigkeit, wirksam Veträge abzuschliesen, keine rein gesetzlichen Einschränkungen. Ich rede hierbei nicht von der geistigen Reife, die man meiner Meinung nach vom Alter gelöst betrachten muss.

[Achtung: Dieser Beitrag spiegelt jediglich meine alltägliche Arbeitspraxis wieder und stellt keine Rechtsberatung dar!]
 
AW: Mindestalter?

Weil man muss sich ja nicht unnötige Strafen einhandeln.

Dich sollte man allein schon dafür bestrafen, dass du so einen sprachlichen Müll hier ablädts und versuchst, deine Unfähigkeit auch noch mit "Schulzeit ist vorbei" zu rechtfertigen. Bei dir hat sie offenbar nicht lange genug gedauert. Typisch, dass ausgerechnet so jemand, der nicht einen halben Satz fehlerfrei schreiben kann, ein Webradio betreibt.
 
AW: Mindestalter?

Es geht ums senden in einem flatcast radio,wo mir die rechtlage nicht bekannt is.
Der Übertragungsweg - flatcast, shoutcast, wasweissichcast - dürfte damit eigentlich nichts zu tun haben. Wenn Du meinst, dass flatcast da Einschränkungen machen könnte, empfehle ich Dir, die entsprechenden AGB zu lesen bzw. im dortigen Forum (so es so etwas gibt) nachzulesen.
Wir hatten hier mal eine Benutzerin, die von flatcast stets wie von einer großen Community schrieb, die mir wie die Insel der Glückseligkeit vorkommt. Im Grunde müsste sich Dein Problem dann ja auch dort lösen lassen.

Deshalb hab ich mir gedacht lieber mal nachfragen bevor es ärger mit Gema,Glv gibt.
GVL, nehme ich mal an. Auch Gema und die GVL haben Bestimmungen, die Du sicher bereits gelesen hast. Es sind Vertreter von Rechteinhabern. Einen Bezug zum Alter des Rechtenutzers (abgesehen von der Wirksamkeit des Vertrages) kann ich nicht erkennen. Wenn Du der Radiobetreiber bist, hängt DEIN A.... im freien, egal, ob der Moderator, der Mist baut, erwachsen oder minderjährig ist. Primär bist sowieso erst mal Du der Depp.

Weil man muss sich ja nicht unnötige Strafen einhandeln.
Stimmt. Aber ich darf mal davon ausgehen, dass es bei Dir, wie bei so anderen vielen auch (nicht :D), Moderatorenvereinbarungen mit Vertragscharakter gibt. Wie schon geschrieben, das geht nicht ohne Eltern.

[Randbemerkung]
Eigentlich schade, dass die Schulzeit vorbei ist.
[/Randbemerkung]

Gruß, Uli

Nachtrag: JP war schneller, stimme voll zu.
 
AW: Mindestalter?

ersetze politischer Abgeordneter durch Diplomat, Junge, du kennst ja nicht mal die deutsche Judikative :wall::wall::wall: dänga

Oh, ich muss um Entschudigung bitten. Ich habe versucht, das, was im Bayerischen Pressegesetz (BayPrG) unter Artikel 5 (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts), Absatz 3 in kurze Worte zu bringen. Da ich beim Nachschlagen drauf gestoßen bin, dass das nur für den Verantwortlichen des politischen Teils gilt, denkt euch bitte die beanstandete Klammer komplett weg.
 
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