Umsatzsteuergesetz – Wie rechne ich als freier Mitarbeiter ab?

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Kai

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Hallo,
ich bin leider kein Steuerexperte und brauch mal einen Rat.
Ich arbeite seit August als freier Journalist im Radio und weiß nicht, ob ich meine Rechnungen mit Umatzsteuer stellen muss, oder ohne.
Ich habe gehört es hängt von dem Umsatz ab (§19 Abs. 1 USTG). Dann würde ich nicht darunter fallen, weil ich weniger verdiene.
Aber ein Kollege meint, es sei besser die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen um später Kosten für Computer, Aufnahmegerät etc überhaupt von der Steuer absetzen zu können.

Ich habe leider erst im September einen Termin beim Steuerberater. Deshalb wäre ich für eure Tipps bzw. Erfahrungen dankbar.

Kai








hier das USTG im Wortlaut
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html
 
AW: Umsatzsteuergesetz – Wie rechne ich als freier Mitarbeiter ab?

Da ich kein Steuerberater bin, kann ich dir keine verbindliche Antwort geben.

Mein Finanzamt sagte mir, dass man bis 16000 (nicht schlagen, wenn es nicht genau stimmt!) unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt und daher nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Du kannst aber -lt. Finanzamt- freiwillig die Ausweisung der Mehrwehrtsteuer beantragen und dir somit Abschreibungsvorteile sichern. Allerdings musst du das dann konsequent durchziehen. Das ganze dann auch für 5 (?) Jahre.

Aber da kann dir wohl am besten dein Sachbearbeiter beim Finanzamt weiterhelfen.

[Das alles hat aber keinen direkten Anspruch auf Richtigkeit, da ich das nur aus meiner Erinnerung geschrieben habe.]
 
AW: Umsatzsteuergesetz – Wie rechne ich als freier Mitarbeiter ab?

Arbeite bis Sptember auf Rechnung ohne MwSt.* und dann höre auf deinen Steuerberater...

Rechnungen und Belege schön beim FA einreichen!
 
AW: Umsatzsteuergesetz – Wie rechne ich als freier Mitarbeiter ab?

Das hier ist zwar kein Steuerberater-Forum, aber grundsätzlich läuft das so ab:
Wenn du jetzt im August mit deiner freiberuflichen Tätigkeit beginnst, musst du abschätzen, wieviel du dieses Jahr noch an Umsatz machst, und das dann hochrechnen auf 12 Monate (Bsp: 5.000 € Umsatz : 5 Monate (Aug-Dez) x 12 = 12.000 €). Damit wärst du unter der Grenze von 17.500 € und nicht zum Ausweis von USt verpflichtet. Mit der Abschreibung hat das ganze im Grunde nichts zu tun, denn die einkommensteuerliche Beurteilung steht auf einem anderen Blatt. Wenn du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellst, darfst du dir im Gegenzug auch keine Vorsteuer anrechnen, die zu bezahlst (z. B. für Schreibtisch, Büromaterial etc.). Was nun besser ist, Kleinunternehmerregelung oder nicht, musst du selbst entscheiden bzw. dem Rat deines Steuerberaters vertrauen ;)
 
AW: Umsatzsteuergesetz – Wie rechne ich als freier Mitarbeiter ab?

Die Kleinunternehmerregelung muss man ziehen, soweit ich weiß, heißt, man beruft sich nicht später darauf, wenn die Steuererklärung ansteht, man gibt sie vorher an, möglichst, wenn man sich beim Finanzamt die Steuernummer holt.

Die Frage ist immer, welchen Vorteil man davon hat, als Kleinunternehmer aufzutreten. Ich sehe im Moment keinen - vor allem dann nicht, wenn man mit Umsatzsteuerpflichtigen im Geschäft ist.

Wie sieht denn der Auftraggeber seine Honorare? Sagt er, "um die Versteuerung musst Du Dich kümmern", betrachtet er das Honorar also als inkl. Umsatzsteuer oder ohne?
 
AW: Umsatzsteuergesetz – Wie rechne ich als freier Mitarbeiter ab?

Ich kenne es so (bin selber allerdings ganz normaler Arbeitnehmer): Du kannst (bis zu einem Höchstbetrag X pro Jahr, Höhe entfallen) wählen, ob Du Kleinunternehmer sein möchtest (darfst dann keine MwSt ausweisen, und keine Vorsteuer abziehen) oder ob Du (egal wie hoch deine Einnahmen ausfallen) gleich MwSt ausweisen können möchtest.

Wenn man viel mit Firmen oder Auftraggebern zu tun hat, die selber vorsteuerabzugsberechtigte Gewerbetreibende sind, ist es nur konsequent, selbst auch MwSt auszuweisen. Anders sieht es aus, wenn Du Deine Waren und Dienstleistungen hauptsächlich Privatpersonen gegenüber erbringst. Sie können die Umsatzsteuer nicht ziehen und Du musst sie auf Deine Produkte draufschlagen. Das verteuert Deine Angebote um 19% gegenüber Privatpersonen, Firmenkunden ist das egal, sie können sich die Vorsteuer ziehen.

Da Radiosender für gewöhnlich vorsteuerabzugsberechtigt sind, macht es also keinen Sinn, die Kleinunternehmerregelung zu fahren. Um die Versteuerung musst Du Dich als Selbständiger ohnehin im Zweifel selbst kümmern, ebenso wie um Krankenversicherung, Rentenversicherung etc.
 
AW: Umsatzsteuergesetz – Wie rechne ich als freier Mitarbeiter ab?

aufpassen musst nur, wenn du mit den öffis zu tun hast. die verlangen in der regel, dass, wenn du rechungen mit mwst. stellst, du 7%, anstatt 19% märchensteuer berechnest, denn dort gilst du als künstler. (siehe ermäßigter steuersatz für leistungen eines rundfunkmoderators - finanzgericht köln, 4-K-3006/04, urteil vom 18.10.2006 - rechtskräftig)
bei den privaten gilst du als dienstleister. da sinds dann 19%. klingt komisch - ist aber so. :rolleyes:
 
AW: Umsatzsteuergesetz – Wie rechne ich als freier Mitarbeiter ab?

Einnahmen unterhalb einer Grenze von 17.500,- € im Jahr würde ich generell ohne Umsatzsteuer abrechnen und das auch von vornherein beim Finanzamt so klar stellen.

Natürlich kann ich dann keine Umsatzsteuer bei den Ausgaben geltend machen. Brauche ich aber auch nicht, da ich die Ausgaben, die meine Selbständigkeit betreffen sowieso komplett in meiner Einnahme- / Überschussrechnung (also inkl. MwSt) berücksichtige. Damit verringern sich meine Einnahmen um den jeweiligen Gesamtbetrag einer Rechnung.

Die Abrechnung ohne Umsatzsteuer kann vorteilhaft sein, da die Fianzämter i. d. R. bei Vorsteuerabzugsberechtigten (die also zzgl. MwSt. abrechnen) mindestens eine vierteljährliche, wenn nicht gar monatliche Steuererklärung erwarten.

Rechnest Du ohne Umsatzsteuer ab, muss dies auf jeder Rechnung ausgewiesen werden (z. B. im Kleingedruckten, ganz unten auf der Rechnung):

Abrechnung nach §19 UStG für Kleingwerbetreibende ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Außerdem ist auf jeder Rechnung - das gilt aber für jeden - die Angabe der Steuernummer und des zuständigen Finanzamtes Pflicht.

... und noch ein Tipp am Rande:
Mindestens ein Drittel der Einnahmen würde ich zur Seite legen, falls mal eine Steuernachzahlung kommt. ;)
 
AW: Umsatzsteuergesetz – Wie rechne ich als freier Mitarbeiter ab?

... klingt komisch - ist aber so. :rolleyes:


... weil ein öffentlich - rechtlicher Sender keine Umsatzsteuer geltend machen kann. Das macht dann besonders Spaß, wenn man mit einem Redakteur ein Honorar ausgehandelt hat, dieses dann (netto) in Rechnung stellt und zwei Monate später (wenn die Rechnung in der Holi bearbeitet wurde) einen Anruf bekommt mit der Bitte, besagte Rechnung neu zu stellen. In diesen Fällen logischerweise mit 7 Prozent.
 
AW: Umsatzsteuergesetz – Wie rechne ich als freier Mitarbeiter ab?

Kenne ich nur andersrum. Stelle Rechnung mit MwSt (bei journalistischen, sprich urheberrechtlich relevanten Leistungen übrigens immer mit 7%, auch bei Privaten). ÖR bezahlt dann nur den Nettobetrag und ich muß die MwSt abführen. Daher arbeite ich lieber nicht für ÖR, wenn es nur sehr gelegentlich ist. Bringt steuerlich nur Nachteile - und die Vorteile habe ich erst, wenn ich regelmäßig für die tätig bin.

Zur ursprünglichen Frage: Immer mit Umsatzsteuer sonst kannste keine Vorsteuer abziehen. Außer du arbeitest ausschließlich für ÖR - dann lieber ohne. Wenn du als Berufsanfänger unter 17.500 jährlich liegst, beantragt dein Steuerberater für dich die Umsatzsteuerpflicht.

Und die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung wird gerade abgeschafft - vierteljährlich ist keine große Sache; kann man ganz fix selbst am PC mit Elster machen.
 
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