Regeln für Radiogewinnspiele: Was bringt die neue Satzung der Landesmedienanstalten?

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AW: Regeln für Radiogewinnspiele. Was bringt die neue Satzung der Landesmedienanstalt

Im Grundsatz nicht schlecht, es richtet sich aber eher an den Jugendschutz und soll auf Spielsuchtgefahr hinweisen, wie neuerdings bei Lottospielen und ähnlichem.

Die geforderte Transparenz finde ich sehr löblich, wobei da nicht klar ist, wie weit diese Transparenz gehen soll/muss.

Diese Satzung richtet sich an Sender, deren Inhalt Gewinnspiele sind, das dürften über 80% in Deutschland sein, auch TV-Sender werden hier angesprochen.

Diese Gewinnspiele werden dadurch nicht weniger, es wird (im Radio) wohl noch mehr drumherum gesprochen, wie z.B. die Teilnahmebedingungen und die Kosten.

Es geht hier wohl auch um Verbraucherschutz. Ab Oktober diesen Jahres müssen z.B. Billigairlines den Endpreis bei der Internetbuchung anzeigen, nicht etwa 9€ ohne alle Gebühren.

Mal sehen, ob die Sender einwilligen. Aber Gewinnspiele werden uns künftig weiterhin einlullen... :D
 
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Gesetztestexte sind wohl nicht so dein Fall, lieber HeavyRotation. Der Schutz der Minderjährigen ist bereits Gesetz. Desweiteren haben bei der Verabschiedung eines Gesetzes die Sender am allerwenigsten mitzusprechen und müssen nicht einwilligen.
Das wesentliche und meiner Meinung nach wichtigste sind die folgenden Aussagen:
§8 Schutz der Nutzerinnen und Nutzer vor übermässiger Teilnahme schrieb:
(1) Die Aufforderung zu wiederholter Teilnahme ist unzulässig.
(2) Es darf kein besonderer Anreiz zu wiederholter Teilnahme gesetzt werden. Insbesondere unzulässig sind:
1. der Vergleich zwischen Teilnahmeentgelt und Gewinnsumme,
2. Hinweise auf erhöhte Gewinnmöglichkeiten bei Mehrfachteilnahme,
3. die Darstellung des Gewinns als Lösung für persönliche Notsituation.
(3)Vergünstigungen, die einen Anreiz zur Mehrfachteilnahme, sind unzulässig.

§6 Irreführungsverbot schrieb:
(2) Eine Abrechnung von Entgelten für die Teilnahme an Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen ist unzulässig, wenn die Nutzerinnen und Nutzer nicht tatsächlich am protokollierten Auswahlverfahren teilgenommen haben. Bei der telefonischen Teilnahme dürfen beim Schalten des üblichen Besetztzeichens keine Entgelte bei den Nutzerinnen und Nutzern abgerechnet werden.
 
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@Wichtel:

Muss man Jura studiert haben, um hier mitreden zu dürfen?? Natürlich ist mir das Jugendschutzgesetz ein Begriff! Ich schrieb in meinem Beitrag, dass es in der Satzung nochmal gesondert angesprochen wurde. Mehr nicht.
 
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Folgenreich könnte auch diese Regelung sein - derzeit §10(2):


Bei Gewinnspielsendungen ist zudem das eingesetzte Auswahlverfahren einschließlich etwaiger
Spielvarianten deutlich wahrnehmbar und allgemein verständlich zu Beginn und während des Spielverlaufs zu
erläutern.
Hierbei ist insbesondere genau darzulegen, wie die konkrete Auswahl der Nutzerinnen und -Nutzer
erfolgt.

Der Hinweis auf einen von Dritten betriebenen Auswahlmechanismus ist unzureichend.



Denn die Auswahlmechanismen bei Hörspielrätseln sind neuerdings doch oft extrem kompliziert. Beispiel: DAS RPR1-Sommergeräusch. Siehe Punkt 4 der Teilnahmebedinungen. http://www5.rpr1.de/de/content/view/9968/1577/

Würde mich ja interessieren, wie man das verständlich auf Sendung erklären soll?
 
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Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass §3, Absatz (3):

Besonders kinder- und jugendaffine Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen, insbesondere die Auslobung von Waren und Produkten als Gewinn, die vor allem auf Minderjährige einen großen Anreiz zur Teilnahme ausüben, sowie Gewinnfragen, die vor allem Kinder und Jugendliche ansprechen, sind unzulässig.

eine Gummiparagraph ist.

Bitte für mich Nichtjuristen: Was ist, wenn das Gewinnspiel durch "andere Programmelemente" unterbrochen wird? Was ist, wenn eine Gewinnspielsendung weniger als drei Minuten Länge hat? Gilt dann das Gewinnspiel nicht mehr als Gewinnspiel in Sinne dieser Satzung? Außerdem finde ich in einem Satzungstext den Begriff der "Unentgeltlichkeit" bis 0,14 € pro Teilnahme unseriös.
 
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Man sollte die Gewinnspiele nicht nur den Jugendschutz diskutieren.
§284 StGB

oder siehe offener Brief an FFN

Fraglich ist, ob die Satzung Rechtssicherheit verschafft, wenn ein Gericht die Gewinnspiele als Glücksspiele wertet, wenn zum Beispiel ein Verlierer Strafanzeige erstattet.
30€ Einsatz pro Tag sind ein erheblicher Betrag, denn man kann bei länger laufenden Gewinnspielen 900€ im Monat verzocken.

Padina
 
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§6 Irreführungsverbot schrieb:
(2) Eine Abrechnung von Entgelten für die Teilnahme an Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen ist unzulässig, wenn die Nutzerinnen und Nutzer nicht tatsächlich am protokollierten Auswahlverfahren teilgenommen haben. Bei der telefonischen Teilnahme dürfen beim Schalten des üblichen Besetztzeichens keine Entgelte bei den Nutzerinnen und Nutzern abgerechnet werden.
Ist ja schoen und gut, aber sind wir uns doch mal ehrlich, wann hoert man denn schon das Besetztzeichen wenn man nicht durchkommt?

Bitte kreuzen Sie an:
[_]Immer
[_]Selten
[X]Nie

Denn standartmaeßig kommt eine Ansage gemaeß
Leider haben Sie dieses Mal kein Glueck gehabt, aber versuchen Sie es doch ein anderes Mal wieder. Vielleicht haben Sie dann mehr Glueck!

Ihr XYZ-Team
Oder dgl.

Also, somit waere dieser Paragraph auch schon umgangen.
Wo ist dann noch das Problem? - Denn das wird bereits heute schon so gehandhabt.
 
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Sorry für das unterschlagene Wort "unter" und die wohl kryptische Darstellung.
Ich meinte:
Man sollte die Gewinnspiele nicht nur unter dem Jugendschutz diskutieren.
Es ist vielleicht auch das Strafrecht zu berücksichtigen. Der §284 StGB (Strafgesetzbuch) stellt die illegale Durchführung von Glücksspielen unter Strafe.

Selbst der Entwurf der Landesmedienanstalten könnte hier nur bedingt Rechtsunsicherheit herstellen, denn im Entwurf heißt es unter §8
(4) Der Anbieter hat bei Gewinnspielen / Gewinnspielsendungen durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass eine übersteigerte Mehrfachteilnahme ausgeschlossen wird. 2Er hat bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen sicherzustellen, dass je Nutzerinnen- und Nutzeranschluss bzw. vergleichbarer technischer Kontaktmöglichkeit pro Stunde insgesamt nicht mehr als 10,00 Euro und pro Tag insgesamt nicht
mehr als 30,00 Euro an Entgelt entstehen können.
Es stellt sich die Frage, ob ein Gericht 30€ am Tag bzw. 900€ pro Monat als unerheblichen Spieleinsatz ansieht. Wenn nicht, dann könnte ein Strafgericht einen Sender wegen des Betreibens eines illegalen Glücksspiels verurteilen. Eine zweite Folge wären die Regressforderungen der Mitspieler, die ihren Schaden mit ihren Telefonrechnungen belegen.

Prinzipiell würde ich es begrüßen, wenn die Sender neben den Werbeeinnahmen prinzipiell auch über Glücksspiele eine zweite Einnahmequelle aufbauen können. Eine stärkere Unabhängigkeit von der Wirtschaft könnte mittelfristig auch zu einem unabhängigeren Programm bei den Privaten führen.

Wenn die Gewinnspiele durch Glückspiele ersetzt werden würden, dann könnte man den Hörer auch Gewinnquoten zusichern. Welche Gewinnquoten haben die heutigen Gewinnspiele der Sender? 1%, 5%, 10%, 20%. das die Gewinnspiele die Gewinnquote von 50% (Gewinnquote beim Lotto) erreichen, halte ich für unwahrscheinlich.

Padina
 
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Jetzt ist es beschlossen....

Ergebnis aus der Sondersitzung des Medienrates

Der Medienrat der Landesmedienanstalt Saarland hat gestern der Satzung über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele (Gewinnspielsatzung) zugestimmt. Ziel der Satzung ist es, ausufernde Gewinnspielsendungen im Fernsehen zu begrenzen und insgesamt für klarere Regeln und Transparenz bei Gewinnspielen im Rundfunk und im Internet zu sorgen. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zum Verbraucher- und Jugendschutz.

Wesentliche Inhalte der Satzung sind:
* Belange des Jugendschutzes: Minderjährigen darf die Teilnahme an Gewinnspielsendungen nicht gestattet werden. Kindern (unter 14 Jahren) darf auch die Teilnahme an Einzel- Gewinnspielen nicht gestattet werden.
* Regelungen zum Spielablauf, zur Spielgestaltung und zur Spielauflösung sowie zu den maximalen Kosten für einen Telefonanruf
* Hinweise zu Geboten der Transparenz: Gewinnspiele müssen in Zukunft nach klaren, für die Nutzer nachvollziehbaren und verständlichen Regeln ablaufen. Irreführung ist untersagt.
* Informationspflicht der Veranstalter zu den Teilnahmebedingungen

Die Satzung beruht auf einer Beschlussfassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht und der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten. Nachdem bisher eine Regulierung im Bereich der Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele mangels ausreichender gesetzlicher Ermächtigung auf der Grundlage freiwilliger Übereinkünfte erfolgte, wurden die Landesmedienanstalten mit Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ermächtigt, rechtsverbindliche Regeln für Gewinnspiele im privaten Rundfunk festzulegen. Die Gewinnspielsatzung tritt in Kraft, wenn alle 14 Landesmedienanstalten übereinstimmende Satzungen erlassen haben.

Hoffentlich gibts dann bald keine Cash Calls, Geburtstagsdrehs und so weiter mehr....
 
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Das Übel muss an der Wurzel gepackt werden:

Abschaffung der Nummerngassen 0137, 0138 und 0180 inklusive deren Tarife durch die BNetzA.

Die Nummern dieser Vorwahlen sind nichts anderes als Relikte aus einer Zeit, als das Wort "Flatrate" science fiction war. Eigentlich darf es dort keine Ausschüttungen der Telekommunikationsnabieter an die Contentprovider geben; dieses Prinzip wird allerdings schon regulär durch "Werbungskostenerstattung" etc. unterlaufen.

Dann wären alle Anbieter, welche Umsätze durch Call-Ins erwirtschaften wollen, auf die 0900er-Nummern angewiesen, wo (zumindest bei meinen Providern O2 und Freenet) die Gesprächskosten zu Beginn des Gesprächs angesagt werden.

Für den Verbraucher wird das so viel transparenter, und die Anbsiter können sich "Handykosten können abweichen" künftig sparen.
 
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Hallo!

Wie Heise gestern abend berichtete, kommt man mit freiwilligen Vereinbarungen wohl doch nicht weiter.


vg Zwerg#8

OT: Daß der Autor bei der Wiedergabe einer Meldung des Evangelischen Pressedienstes das Wort "Sünder(n)" verwendet hat, entlockte mir trotzdem ein Lächeln.


EDIT: Richtigstellung
 
Leider viel zu wenig

Die neuen Richtlinien sind wirklich notwendig, nur leider viel zu verbraucherfeindlich ausgefallen. Tatsächlich werden Lotterien nach dubiosen Regeln veranstaltet und die Gewinnchancen werden manipuliert. Nicht nur in UK wurde manipuliert.

Es gibt doch in etlichen Sendern kaum ein Feld wo soviel vorgekommen ist wie bei Gewinnspielen, Preise wurde gar nicht erst verlost, ein Freund oder Freundin gewann zu fällig etc. pp. Das sind und waren doch offene Geheimnisse in vielen Sendern. Mit der Hebel der kostenpflichtigen Nummer wurde daraus ein "professionelles" Geschäft und eine zusätzliche Erlösquelle. Die Dummen sterben eben nicht aus und i.d.R. werden sind es doch gerade eher materiell schlecht gestellte Menschen, die sich eine Scheibe vom Glück abschneiden wollen.
Mein Vorschlag: noch striktere Regeln, Privathaftung des Management und empfindliche Strafen für die Sender. Aber, die Medienanstalten verwalten sich selbst und ihre selbstzufriedenen satten Gremien und sind in der jetzigen Struktur überflüssig wie ein Kropf.

Ansonsten, an meine Augen und Ohren lasse ich kein Neun Live & Co. und im Radio gibt es die Stationstasten oder den Ausschalter. Es gibt zum Beispiel einen berechtigten Grund an der Annahme, dass ein "Hauptäter" in Sachen Telefonabzocke eklatant an Reichweite verloren hat. Mein Mitleid hält sich da schon in Grenzen.
 
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Gewinspielsatzung ist seit einigen Tagen aktuell, wie man mir heute per Email von der NLM mitteilte.
http://www.alm.de/fileadmin/forschungsprojekte/GSPWM/Gewinnspielsatzung_23.02.2009.pdf

@Unterstützer
Danke für den Hinweis - Ich hatte den alten thread nicht gefunden
Meinen Beitrag (http://www.radioforen.de/showthread.php?t=41331)werde ich hier aber nicht nochmals posten. Double-Postings gehören sich nicht, finde ich.


Padina
 
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