AW: Regeln für Radiogewinnspiele: Was bringt die neue Satzung der Landesmedienanstalt
Sorry für das unterschlagene Wort "unter" und die wohl kryptische Darstellung.
Ich meinte:
Man sollte die Gewinnspiele nicht nur unter dem Jugendschutz diskutieren.
Es ist vielleicht auch das Strafrecht zu berücksichtigen. Der §284 StGB (Strafgesetzbuch) stellt die illegale Durchführung von Glücksspielen unter Strafe.
Selbst der Entwurf der Landesmedienanstalten könnte hier nur bedingt Rechtsunsicherheit herstellen, denn im Entwurf heißt es unter §8
(4) Der Anbieter hat bei Gewinnspielen / Gewinnspielsendungen durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass eine übersteigerte Mehrfachteilnahme ausgeschlossen wird. 2Er hat bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen sicherzustellen, dass je Nutzerinnen- und Nutzeranschluss bzw. vergleichbarer technischer Kontaktmöglichkeit pro Stunde insgesamt nicht mehr als 10,00 Euro und pro Tag insgesamt nicht
mehr als 30,00 Euro an Entgelt entstehen können.
Es stellt sich die Frage, ob ein Gericht 30€ am Tag bzw. 900€ pro Monat als unerheblichen Spieleinsatz ansieht. Wenn nicht, dann könnte ein Strafgericht einen Sender wegen des Betreibens eines illegalen Glücksspiels verurteilen. Eine zweite Folge wären die Regressforderungen der Mitspieler, die ihren Schaden mit ihren Telefonrechnungen belegen.
Prinzipiell würde ich es begrüßen, wenn die Sender neben den Werbeeinnahmen prinzipiell auch über Glücksspiele eine zweite Einnahmequelle aufbauen können. Eine stärkere Unabhängigkeit von der Wirtschaft könnte mittelfristig auch zu einem unabhängigeren Programm bei den Privaten führen.
Wenn die Gewinnspiele durch Glückspiele ersetzt werden würden, dann könnte man den Hörer auch Gewinnquoten zusichern. Welche Gewinnquoten haben die heutigen Gewinnspiele der Sender? 1%, 5%, 10%, 20%. das die Gewinnspiele die Gewinnquote von 50% (Gewinnquote beim Lotto) erreichen, halte ich für unwahrscheinlich.
Padina