Rundfunkstaatsvertrag beschlossen – Öffi-Beiträge max. sieben Tage im Netz

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freiwild

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Die Ministerpräsidenten haben sich heute auf einen neuen Rundfunkstaatsvertrag geeinigt. Wichtigste Entscheidung ist m.E., dass künftig alle Film-Beiträge nach sieben Tagen aus dem Angebot wieder gelöscht werden müssen (Sport schon nach 24 Stunden). Eine Ausnahmeregel für journalistische Angebote, die bislang im Gespräch war, wird es damit nicht geben. Damit hat die die Verlegerlobby praktisch vollständig durchgesetzt.

Ich halte diese Sieben-Tage-Regel für völligen Schwachsinn.

- Wenn die (hauptsächlich konservativen) Politiker meinen, private Nachrichtenangebote müssten geschützt werden, dann müssten sie doch gerade die aktuellen Seiten wie tagesschau.de oder heute.de eingrenzen (gerade weil sie, m.E. nach nur begrenzt sendungsbezogen sind) aber doch die Mediatheken mit den Beiträgen, die auch im regulären Programm liefen. Entsprechend scheinheilig sind auch die Begründungen der Befürworter. Weder entstehen durch die hournalistischen Beiträge zusätzliche Rechtekosten, wie z.B. Herr Wulff anführt. Und dass die Beiträge nach sieben Tagen ohnehin nicht mehr abgerufen werden würden (wie auch argumentiert wird), kann nur jemand, der von der Materie nichts versteht. (Abgesehen davon, dass die Beiträge, wenn sie tatsächlich nicht abgerufen werden würden, auch keine Kosten mehr verursachen würden).

Auch aus den EU-Vorgaben heraus lässt sich diese Sieben-Tages-Regel nicht begründen.

Diese Maßnahmen werden nur dazu führen, dass die Beiträge dann eben willkürlich auf Videoseiten wie Youtube auftauchen, in Briefmarkengröße, unsortiert und ohne Gewissheit, ob der Einsteller nicht irgendetwas manipuliert hat. Ob wenigstens "offizielle Youtube-Kanäle", wie z.B. ZDF, BBC oder das Schweizer Fernsehen sie betreiben oder wie sie der SWR sie betreiben will, davon ausgenommen sein werden, ist noch dahingestellt.

Ach ja, dort, wo wirklich Handlungsbedarf bestünde, z.B. bei der Programmgestaltung der meisten Hörfunkprogramm, wurde natürlich nichts beschlossen. Felix Foederalismus!
 
AW: Rundfunkstaatsvertrag beschlossen – Öffi-Beiträge max. sieben Tage im Netz

Hier sollten wir als mündige Bürger gegenüber dem Abgeordneten unseres Vertrauens unser Missfallen zum Ausdruck bringen und uns nicht von der Politik vorschreiben lassen wie lange ich einen Beitrag im Internet noch mal sehen darf. Ich sehe in dieser Vorschrift eine Form von Zensur gegenüber der Informationsfreiheit des Bürgers.
Denn letzt endlich ist die zweit Auswertung von Beiträge im Internet ja mit den GEZ Gebühren bereits bezahlt.

Meint Olliver
 
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RTL & Co stellen ihre, auf herkömmlichen Wege versendeten Filmchen auch auf ewig ins Netz. Erkläre mir also jemand nachvollziehbar, warum das ARD & ZDF nicht tun dürften? Völlig absurd das Ganze!

Andere, nicht programmkonforme (Web-)Angebote der ÖR, insbesondere unsinnige Webchannels zur musikalischen Berieselung, wären wieder ein ganz anderes Thema. Da hätte man mal drüber diskutieren sollen.
 
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Soweit ich das eben verfolgen konnte, geht es auch um die Kosten der Beiträge und der Internetseiten. So richtig verstand ich die Diskussion nie; Private Anbieter dürfen ihre Internetseiten uneingeschränkt einsetzen, die ÖR-Seiten werden kontrolliert. Wozu?
 
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Es scheint, du hast so einiges nicht verstanden. Selbstverständlich dürfen die Privaten machen, was sie wollen. Denn es kostet ihr Geld. Das Weiterdenken überlasse ich dir.
 
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Ich halte diese Sieben-Tage-Regel für völligen Schwachsinn.

Ich allerdings auch. Wozu soll das gut sein? Ein Zugeständnis um des Zugeständnisses willen? Dem Zuschauer und Gebührenzahler hilft es jedenfalls nicht.

Apropos: Verschwinden dann auch die guten Podcasts, z.B. 'hr2-Der Tag' auf Bürokratengeheiß nach einer Woche vom Server?
 
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Es scheint, du hast so einiges nicht verstanden. Selbstverständlich dürfen die Privaten machen, was sie wollen. Denn es kostet ihr Geld. Das Weiterdenken überlasse ich dir.

Hälst du Radiokult auch für blöd, weil er weiter oben auch nicht so ganz durchblickt? Oder gehen deine persönlichen Angriffe nur noch gegen mich? :wall:
 
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Apropos: Verschwinden dann auch die guten Podcasts, z.B. 'hr2-Der Tag' auf Bürokratengeheiß nach einer Woche vom Server?

Natürlich. Um die geht es doch gerade.

Der Staatsvertrag ist mal wieder ein typisches Beispiel wie unsere Politiker ohne Sinn und Verstand am Volk vorbei entschließen.
 
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@heavy...: Nicht alles persönlich nehmen. Dickeres Fell zulegen, Helm hast Du ja schon :D Klotzkopf hat es bestimmt nicht SO gemeint.

freiwild hat vollkommen Recht: Diese Regelung ist nicht nur Schwachsinn, sondern auch eine Benachteiligung der ÖR gegenüber den Privaten. Mir ist noch unklar, welche "Lobby" dahintersteckt. Retourkutsche der Zeitungsfront, weil da ja die Attacke von wegen "machen Radio/TV im Internet" läuft? Oder in Hinblick auf die Gebühren, wie heavy durchklingen ließ? Wer weiß mehr, wie es (ohne Not?) jetzt plötzlich zustande kam? Die "Urheberrechte" können es allein nicht gewesen sein...
 
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rv01 schrieb:
Diese Regelung ist nicht nur Schwachsinn, sondern auch eine Benachteiligung der ÖR gegenüber den Privaten.
Von einer Benachteiligung könnte man bestenfalls sprechen, wenn den Öffis gleichzeitig ihre sieben Milliarden Gebühren pro Jahr weggenommen würden. Solange sie die haben (und zu nicht geringen Teilen dazu nutzen, den Privaten auf niedrigem Niveau Konkurrenz zu machen), wird man eine Benachteiligung nicht ernsthaft behaupten können.
 
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Von einer Benachteiligung könnte man bestenfalls sprechen, wenn den Öffis gleichzeitig ihre sieben Milliarden Gebühren pro Jahr weggenommen würden. Solange sie die haben [...] wird man eine Benachteiligung nicht ernsthaft behaupten können.
Es geht hier um die Auftritte im Netz, und genau hier wird einer Seite willkürlich eine Benachteiligung auferlegt. Immer auf die Gebühren zu verweisen lenkt hier von der Kerndiskussion ab. Sonst könnte man auch sagen, dass die Privaten strukturell im Vorteil seien, weil Bertelsmann und Springer ihre ganze Gruppenstruktur und den ganzen Unternehmenscontent im Hintergrund haben, und die Öffis bloß ihre Radio- und Fernsehbeiträge.

und zu nicht geringen Teilen dazu nutzen, den Privaten auf niedrigem Niveau Konkurrenz zu machen
Dass nicht alles glänzt, was die Öffentlich-Rechtlichen über Antenne und Satellit versenden, ist zwar richtig, hat mit der Problematik hier überhaupt nichts zu tun.
 
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@ machesso....: Kreuze die Klinge gerne auf hohem Niveau. So ganz stimmt es aber nicht... Wenn man den Öffis die Gebühren streichen würde, müssten sie gleichzeitig ihren Werbeetat nach oben fahren und Sperren wie "nach 20 h keine Werbung" -im TV- fallen (obwohl es da kunstvoll noch genug "sponsoring" gibt.
Und auch dem Argument "und zu nicht geringen Teilen dazu nutzen, den Privaten auf niedrigem Niveau Konkurrenz zu machen" kann ich so nicht folgen. Das meiste an "Experimentier-Formatiererei" ist hausgemachter (billiger) Murks (sorry). Und wenn die Öffis tatsächlich mal radikal runterformatieren würden, würden sie kurz- und mittelfristig Geld einsparen - von einem evtl. Honorar für Mister X (sofern sie den überhaupt holen) abgesehen. Was, hoffe ich, keiner von uns beiden will. Insofern mal d'accord :)
p.s. : Die Justierung von hr1, heftig diskutiert, sehe ich noch lange nicht als "Formatiererei auf niedrigem Niveau".... Und bei hr3 würde es eher gut tun (meine Meinung eben- ETWAS Format!). Weiß nicht, wie es um Dunstkreis Bundeshauptstadt aussieht?
Steckt der rbb dahinter :D?
 
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Hälst du Radiokult auch für blöd, weil er weiter oben auch nicht so ganz durchblickt? Oder gehen deine persönlichen Angriffe nur noch gegen mich? :wall:
Weder halse noch halte ich den werten Radiokult für blöd. Seine Frage ist berechtigt: Wenn ohnehin schon fertig produzierte Filmchen erst mal im Netz stehen, warum sollten sie dann nach sieben Tagen wieder rausgenommen werden? Hier stellt sich die Kostenfrage nicht, solange das Material nicht exklusiv fürs Internet produziert wird. Das riecht nach faulen Kompromiss, der keinem nützt. Auf Wiedersehen nach einer Woche bei YouTube...
Dir hingegen scheint es schon an der Kenntnis des Unterschieds zwischen privat und öffentlich-rechtlich zu fehlen. Ach doch: Privat ist schlecht und öffentlich-rechtlich ist gut. Vor allem SWR3.

Klotzkopf hat es bestimmt nicht SO gemeint.
Doch.

Es geht hier um die Auftritte im Netz, und genau hier wird einer Seite willkürlich eine Benachteiligung auferlegt.
Recht hat er. Ich begrüße es, die öffentlich-rechtlichen Internetauftritte einzuschrenken. Hieß es nicht einmal, sie sollen programmbegleitend sein? Sind Video-/Podcasts nicht programmbegleitend? Zu verhindern wäre doch eher, dass jede ARD-Anstalt ein eigenes umfangreiches Nachrichtenportal aus dem Boden stampft. Zum Beispiel.
 
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Nette Anekdote am Rande: Im aktuellen tagesschau.de-Bericht ist ein schriftliches Interview mit dem ARD-Vorsitzenden Raff aus dem Juni verlinkt, in dieses wiederum ist ein Tagesthemen-Interview mit Kurz Beck vom selben Tag eingebunden. Die Abschrift kann man sich weiter durchlesen, doch will man das Video sehen, so kommt die Fehlermeldung "Dieses Video ist leider nicht mehr im Archiv." Absicht der tagesschau.de-Redaktion, um so schon eine Zukunftsahnung zu verbreiten?

Das ist vor allem deshalb merkwürdig, weil das Beck-Interview in Wirklichkeit durchaus noch online abrufbar ist.
 
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Nette Anekdote am Rande

Ich hab auch noch eine kleine:

Gestern nachmittag auf WDR 2, Heike Knispsel im Gespräch mit Intendantin Monika Piel (aus dem Gedächtnis zitiert):

HK, gut aufgelegt: „Guten Tag, Frau Piel; dann ist ja alles bestens, grünes Licht für die ÖR-Anstalten also?“

MP, leicht verwirrt: „Also, ich weiß ja nicht, welche Pressemitteilung Sie gelesen haben, aber ich bin da völlig anderer Meinung.“
 
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Ich halte die 7 Tage Regel für nicht gesetzeskonform und sogar verfassungswidrig!

Vor wenigen Tagen wurde die D-NB mit einem neuen Archivgesetz ausgestattet, welches Ihr nun auch erlaubt, Internetinhalte einzufordern. (http://www.heise.de/newsticker/Vero...publikationen-tritt-in-Kraft--/meldung/117817)

Für mich wurde zudem der §5 des GG mit Füßen getreten.
Zur Erinnerung:
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Wenn Inhalte aufgrund von Verträgen nach 7 Tagen gelöscht werden müssen, sehe ich da einen Konflikt.

Den Politikern ist es natürlich recht. Die interessiert heute das Geschwätz von gestern halt nur noch 6 Tage....
Wahlversprechen sind nun noch einfacher!
 
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Im Kern geht es darum: Öffentlich finanzierte Online-Zeitungen soll es nicht geben - das ist eine wesentliche Konsequenz des neuen Rundfunkstaatsvertrages. Die Ministerpräsidenten haben einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der den Internet-Angeboten von ARD und ZDF Grenzen setzt.
Ob die "Sieben-Tage-Regelung", die ein Teil dieses rechtlichen Rahmens ist, ein besonders kluges und zielführendes Instrument ist, sei dahingestellt, das ändert aber nichts daran, dass das Ziel der Regelung vernünftig ist. Wer immer noch Probleme mit der Grundsatzfrage hat, dem hilft vielleicht folgender Link:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,586104,00.html

Im Übrigen müssten die Öffis eigentlich triumphieren. Denn mit diesem Staatsvertrag erhalten sie zwar Fesseln hinsichtlich neuer und künftiger Aktivitäten, gleichzeitig aber auch Bestandsschutz für die Konstruktion ihrer bisherigen Existenz, an deren Berechtigung und Zeitgemäßheit Zweifel ja durchaus auch angebracht sind.
 
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Klotzkopf schrieb:
Weder halse noch halte ich den werten Radiokult für blöd. Seine Frage ist berechtigt: Wenn ohnehin schon fertig produzierte Filmchen erst mal im Netz stehen, warum sollten sie dann nach sieben Tagen wieder rausgenommen werden? Hier stellt sich die Kostenfrage nicht, solange das Material nicht exklusiv fürs Internet produziert wird. Das riecht nach faulen Kompromiss, der keinem nützt.
Danke Klotzkopf, genau so wollte ich es verstanden wissen. Es nützt in der Tat niemanden. Ganz im Gegenteil, es verursacht eher noch mehr Aufwand, denn irgendein Administrator muß sich schließlich hinsetzen und alle 7 Tage die einmal ins Netz gestellten Filme wieder entfernen. Irgendwann werden wir uns in diesem Lande nochmal zu Tode bürokratisiert haben...

Ach ja, wie ermittelt man denn bitte ob etwas vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist? Solange es irgendjemanden gibt, der sich dafür interessiert, ist ALLES vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt, denn der ÖR hat die Aufgabe, ALLE Gruppierungen etc. dieser Republik zu berücksichtigen, um ein gesamtheitliches Bild darzustellen. Er hat übrigens auch gar keine andere Wahl, denn letztlich müßen ja auch ALLE, sofern sie TV und/oder Radio besitzen, Rundfunkgebühren entrichten.
 
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Danke Klotzkopf, genau so wollte ich es verstanden wissen. Es nützt in der Tat niemanden. Ganz im Gegenteil, es verursacht eher noch mehr Aufwand, denn irgendein Administrator muß sich schließlich hinsetzen und alle 7 Tage die einmal ins Netz gestellten Filme wieder entfernen. Irgendwann werden wir uns in diesem Lande nochmal zu Tode bürokratisiert haben...
Gibt da nicht einen Selbstzerstörungsautomatismus?

STOP Tagesthemen von 17. Oktober 2008 STOP Tom Buhrow, Das ist heute passiert und noch was zum schmunzeln STOP Das Wetter STOP Dieser Beitrag zerstört sich nach 168 Stunden automatisch selbst. Bitte treten Sie von Ihrem Bildschirm zur........................................404
 
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Der Loeschbefehl muss gestoppt werden!

Die Buerokratenschmiede der EU ist nicht zu bremsen.

Teuro, Lissabon Agenda 2010, Dienstleistungsfreiheit fuer Billigimmigranten.
Und jetzt noch Beschneidung der Informationsfreiheit:

Information, Recherchen nur noch fuer Besserverdienende gegen Bezahlung?

Der Gebuehrenzahler hat fuer die redaktionelle Arbeit bezahlt, diese Arbeit wird nun nach 1 Woche vernichtet. Frust beim Publikum und den Redakteuren.

Was tun? Welche Strategien lassen sich entwickeln, diese Zwangskastration zu beenden?

Wenn nichts mehr geht, dann: Raus aus der EU!

Welche kreativen juristischen Moeglichkeiten bestehen fuer die Zwischenzeit?
Z.B. Verkauf der Verwertungsrechte an Dritte, welche als gemeinnuetzige Veranstalter diese Inhalte ueber die 7-Tage-Frist hinaus im Internet bereithalten? Diese Veranstalter koennten ggfs. vom nicht-europaeischen Ausland aus operieren. Krimi-Reihen des ZDF waren schon weltweite Verkaufsschlager – warum nicht auch Infosendungen an Dritte weitergeben?
 
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Man könnte ja eine Firma gründen ("à la Degeto"), welche die fraglichen Inhalte der ÖR-Webseiten werbefinanziert ab dem vertraglich geforderten Zeitpunkt in Lizenz ins Netz stellt. So würden die Inhalte nicht verloren gehen, aber auch nicht auf einer "Staatswebsite" landen. Und meine Mutter würde sich weiterhin über Rezepte-Archive von Kochsendungen und sowas freuen.
Der Umzug der Inhalte nach 1 Woche auf den anderen Server und evtl. eine geringfügig andere Optik ist automatisierbar.
War nur so eine Idee ...
 
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Ich denke, Youtube wäre dafür eine gute Adresse. Aus unerfindlichen Gründen landen die Beiträge plötzlich dort..
 
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Wenn die x-te Wiederholung einer Null-acht-fuffzehn-Vorabendserie nach etlichen Jahren noch immer ihre Quote bringt, dann müssen selbstverständlich auch die öffentlich-rechtlichen Internetangebote bis zum Nimmerleinstag online vorgehalten werden.:D
 
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limberg schrieb:
Der Gebuehrenzahler hat fuer die redaktionelle Arbeit bezahlt, diese Arbeit wird nun nach 1 Woche vernichtet. Frust beim Publikum und den Redakteuren.
Wie groß muß der Frust erst gewesen sein, damals in grauer Vorzeit vor circa zwei Jahren, als Beiträge und Sendungen noch gar nicht im Netz abgerufen werden konnten... :rolleyes:


Und jetzt noch Beschneidung der Informationsfreiheit
Ja nee, is' klar. Zum besseren (anscheinend dringend erforderlichen) Verständnis: Das Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten" (Art. 5 GG) bedeutet noch lange nicht, daß sämtliche Quellen für unbegrenzte Zeit allgemein zugänglich bleiben müssen. Daher auf gut Berlinisch die Frage: Hamse's nich 'ne Numma kleena?


Welche Strategien lassen sich entwickeln, diese Zwangskastration zu beenden? Wenn nichts mehr geht, dann: Raus aus der EU!
Offenbar nicht. :wall:
 
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