Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

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Radiokult

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Sie liest sich ja gar nicht mal so schlecht die PM betreffs digitalen Rundfunk und dessen Zukunft. "Die APR wiederholt Ihre Einschätzung, dass das neue digitale terrestrische Radio eine Chance für die Gattung Hörfunk im Wettbewerb zu digitalen Angeboten etwa des Mobilfunks oder des Internets sei. Die Investitionen in Sendernetze liegen im Interesse der öffentlichen Hand: "Auch den deutschen Autobauern hat man nie abverlangt, dass sie zunächst einmal Autobahnen und Landstraßen gebaut hätten, bevor sie Autos verkaufen konnten" zieht Felix Kovac, APR-Vorsitzender, einen pointierten Vergleich." usw. usw. Quelle
"Vorreiter" rbb schießt sich gerade selbst ab bei der ach so tollen Innovation DAB. Radio1 ist per DAB dank Frequenzverlegung nur noch in und um Berlin zu empfangen und die Datenraten sind teils schmerzlich reduziert worden. Wenn so die Zukunft des digitalen Rundfunks aussehen soll, braucht sich eigentlich niemand darüber zu wundern, dass sich ausser einer Handvoll Freaks niemand für diesen digitalen Rundfunk interessiert.
Wenn ich meine Programme schon digital anbiete, dann müssen sie auch einen Mehrwert darstellen! Das aber alleine der nun reichlich matschig wirkende DAB-Sound der rbb-Programme, die an den Klang irgendwelcher Webradios erinnern, den Hörer umgehend dazu bewegen, auf UKW zurückzukehren, hat man beim rbb aber offenbar noch nicht bemerkt.
Vielleicht hat das Ganze aber auch System, um das ach so innovative DAB endgültig zu Grabe tragen zu können. Genaues weiß man nicht...
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Vielleicht hat das Ganze aber auch System, um das ach so innovative DAB endgültig zu Grabe tragen zu können.

Das wäre die vernünftigste Lösung. Etwa 1 Mio. DAB-Empfängern stehen etwa 250 Mio. (oder mehr) UKW-Radios (vom Brüllwürfel bis zum HiEnd-Tuner) entgegen. DAB ist überholt.



BTW: Ist ein alter VHS-Videorekorder bzw. altes Fernsehgerät nach der Abschaltung des analogen Fernsehens eigentlich noch GEZ-pflichtig? (Mal abgesehen davon, wenn man einen analogen Kabelanschluß oder Sat-Empfänger hat.) Der in diesen Geräten "vorgehaltene" analoge Empfänger ist ja völlig unbrauchbar und man besitzt damit ja nur ein Aufzeichnungsgerät für Fernsehsignale bzw. einen Monitor.


vg Zwerg#8
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Ob das stimmt, kann ich jetzt nicht sagen. Der eingebaute Tuner ist aber eigentlich entscheidend. Oder nicht? Es ist zwar leicht OT in diesem Thread, das Thema hat aber durchaus eine gewisse Relevanz.

Angenommen:
Mieter bestellt analogen Kabelanschluß ab. (Begründung: Kommt eh nur Mist)
Mieter besitzt altes (prä-DVB-T-Ära) Fernsehgerät + normales Küchenradio mit Antenne
Mieter kauft DVD-Player und leiht sich fortan nur noch DVDs aus.

GEZ-Gebühr 17,03 Euro oder 5,52 EUR?

vg Zwerg#8
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Empfangsgerät ist Empfangsgerät. Mit Nebensächlichkeiten wie analog oder digital beschäftigt man sich nicht. Jedenfalls bei klassischen Rundfunkgeräten. Bei den sogenannten Neuartigen Empfangsgeräten sieht es anders aus, die müssen dem schwammigen Kriterium 'internetfähig' standhalten.
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Empfangsgerät ist Empfangsgerät.

Aber Fernsehgerät != Fernsehgerät

gez.de schrieb:
12. Fernsehgerät

Fernsehgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Fernsehgeräte, PCs mit TV-Karte, DVD-/Videorekorder und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Fernsehgeräte sind auch Monitore, wenn sie als gesonderte Sehstellen betrieben werden. Grundsätzlich sind für jedes Fernsehgerät eine Grund- und eine Fernsehgebühr zu zahlen.

Da man mit einem "alten" Fernsehgerät nach der DVB-T Umstellung absolut keine Fernsehprogramme mehr empfangen kann, ist ein "altes Fernsehgerät" eigentlich auch kein "Fernsehgerät" im Sinne der GEZ mehr. Ein DVD-PLAYER ist auch kein Empfangsgerät.

Wer will da widersprechen?

Da nun ein "altes Fernsehgerät" nur noch als "Monitor" zu gebrauchen ist, könnte der Satz:

Fernsehgeräte sind auch Monitore, wenn sie als gesonderte Sehstellen betrieben werden.

"ziehen". Ein an ein einen DVD-Player angeschlossener Monitor (früher "Fernsehgerät") ist keine "gesonderte Sehstelle". Ob das alles vor einem Gericht im Ernstfall Bestand hätte?

vg Zwerg#8
 
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Entschuldigung, das VHS-Rekorder einen Tuner haben ist ja durchaus bekannt. Aber um die Empfangssignale dieses Tuners auch umzusetzen, benötige ich einen Bildschirm. Und diesen haben VHS-Rekorder alleine nunmal nicht (von einer Handvoll TV-Rekorder-Konbis mal abgesehen). Folglich kann ein VHS-Rekorder alleine auch nicht GEZ-pflichtig sein.

Und was die Digitalissierung angeht: rein theoretisch würden TV-Geräte mit analogem Tuner natürlich aus der GEZ-Pflicht rausfallen, sobald das analoge TV überall abgeschaltet ist, denn die eingebauten Tuner können die zu empfangenden Signale ja nicht mehr verarbeiten. Problem: Im Kabel gibt es die wichtigsten TV-Programme noch immer analog und daran wird sich wohl so schnell auch nichts ändern. Und selbst wenn, müßte erst wieder jemand gegen die GEZ klagen, denn von alleine ändern die ihre Regeln sowieso nicht. Eher bekommen die aus der Politik noch Rückenwind für ihre unsinnigen Ideen.
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Unsere Postings haben sich leider überschnitten. ;)

Ich bleib aber dabei: Der Mieter hat seinen Kabelanschluß gekündigt und könnte - meinetwegen als Berliner - gegenüber der GEZ nachweisen, daß er nur noch UKW empfangen kann, obwohl er ein "Fernsehgerät" alter Bauart besitzt. 5,52 Euro.

Grüßle Zwerg#8
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Da man mit einem "alten" Fernsehgerät nach der DVB-T Umstellung absolut keine Fernsehprogramme mehr empfangen kann, ist ein "altes Fernsehgerät" eigentlich auch kein "Fernsehgerät" im Sinne der GEZ mehr. Ein DVD-PLAYER ist auch kein Empfangsgerät.

Wer will da widersprechen?

Meines Wissens die GEZ. :D

Ich muss die Quelle schuldig bleiben, erinnere mich aber, gelesen zu haben, dass der Wegfall des analogen TV-Emfpangs explizit KEIN Grund für den Entfall der TV-Gebührenpflicht ist.
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Was für zahlungsunwillige GEZ-Kunden sehr plausibel erscheint und auch vielen anderen Bürgern so einleuchten dürfte wird von Juristen gänzlich anders bewertet. Denn laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag muss zahlen, wer ein »empfangsbereites Gerät bereithält«. Diese Formulierung wurde laut Andreas Gall, Juristischer Referent beim Bayerischen Rundfunk, bereits vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet. Der Einwand, der alte Fernseher sei doch gar nicht mehr empfangsbereit, zählt nicht. Denn laut Gall ist er »ohne erheblichen technischen Aufwand« dazu zu bewegen, doch wieder Sender zu empfangen.

Auch die GEZ selbst vertritt diesen Standpunkt. So heißt es auf deren Homepage: »Die Installation einer Set-top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.« Doch nur ein besonderer technischer Aufwand wäre ein akzeptabler Kündigungsgrund.

http://www.testticker.de/praxis/2005/07/07/20050703010.aspx/2
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Ich glaube hier wird stark vom Thema abgewichen.:eek:

Interessanter finde ich da diese einige Tage alte Nachricht:
Bayern 4 Klassik möchte die öffentlichen Wahrnehmung beim Thema Surround im Radio verbessern und wird deshalb am Sonntag den 28. Dezember sein Programm in Mehrkanalton aussenden (DVB-S). Bereits 2004 fanden während der Medientage München in Zusammenarbeit mit dem Erlanger Fraunhofer Institut erste Mehrkanal-Testsendungen über Digital Radio (DAB) statt. Mehr dazu erfahren Sie auf dem BR-Stand bei den Medientage München vom 29.-31. Oktober 2008. Auf der Messe können Besucher auch DAB Surround in einem BMW des Fraunhofer Institutes testen.

Surround Sound über DAB - wer kann den so etwas testen - ausser im Messe BMW! :wall:

Ach übrigens ich mag DAB, weil ich nun DLF und DKultur überhaupt in der Wohnung empfangen kann! Ein echter Mehrwert.
 
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Zu #10: Selbstverständlich würde eine DVB-T Box (oder was auch immer) ein "altes Fernsehgerät" wieder zum vollwertigen "Fernsehgerät", im Sinne der GEZ machen.


Der Jurist vom BR vertritt dabei aber ohne rot zu werden die Meinung, daß ein Besitzer eines "alten Fernsehgerätes" grundsätzlich ungesetzlich handeln würde und daher automatisch zur vollen Gebühr "veranlagt" werden muß.

Genau solche Urteile (falls sie gefällt wurden) und Meinungen sind IMHO eine Schande für den vermeintlichen "Rechtsstaat" DE.

vg Zwerg#8
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Okay. Aber wir hier im Forum setzen doch zunächst einmal gesunden Menschenverstand voraus. ;)
Leider schreiben hiesige Forenmitglieder nicht die Rundfunkstaatsverträge. :)

Dass der ganze geräteabhängige Gebührenkram auf den Müllhaufen gehört, weil er mit der modernen Realität nix mehr zu tun hat, wurde hier schon desöfteren erörtert.

Surround Sound über DAB - wer kann den so etwas testen - ausser im Messe BMW!

Das ist ein exzellentes Beispiel von technischer Selbstbefriedigung auf Gebührenzahlerkosten. Surround im Auto :D ... wieder eine teure Antwort auf eine nie gestellte Frage.
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Mieter besitzt altes (prä-DVB-T-Ära) Fernsehgerät
Das reicht aus, um fernsehgebührenpflichtig zu sein. Ich hab vor einiger Zeit von einem Fall in Hessen gelesen, in dem eine alte Frau ihren Fernseher abgemeldet hatte, weil sie kein Signal mehr empfangen konnte (kein DVB-T-Receiver im Haushalt; Dorf außerdem nachweislich DVB-T-unversorgt; Kabel- und Satellitenschüssel sowieso nicht vorhanden). Der GEZ war dies egal.
 
AW: Die Mär vom digitalen Rundfunk (rbb)

Basierend auf ein eiligst gekauftes Gerichtsurteil aus Anbach, das besagt, dass selbst der, der nichts mehr empfangen (bzw. auswerten) kann, dennoch die Radiosteuer zu zahlen hat. Begründung: Er könne ja doch etwas empfangen, rein theoretisch natürlich.
 
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