Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier im Forum, also bitte ich um Nachsicht. Habe gerae auch schon hier viel gesucht und gelesen, wurde allerdings leider nicht fündig.
Ich frage mich, wie es derzeit bzgl. der Programmmeldungen eines Internetradios für die GVL aussieht? Müssen diese erfolgen oder ist die entsprechende Passage des Artikel 6 immernoch ausgehebelt? Wenn diese Meldungen erfolgen müssen: In welchem Format?
Und: Wie sieht es aus mit der Vergütung der zur Vervielfältigung gespeicherten Titel von 0,125 € / Jahr und Titel? Muss hierfür einfach nur eine Anzahl an die GVL gesendet werden oder möchten die eine genaue Auflistung haben? Und was genau bedeutet diese Vergütung eigentlich? Ich meine, wenn ich in meinem Internetradio nur Titel spiele, die ich von meinen CDs auf den PC überspielt hab zu ursprünglich privaten Zwecken - muss ich diese Vergütung dann für die Titel überhaupt bezahlen?
Dankeschön im Voraus,
zettelbox
ich bin ganz neu hier im Forum, also bitte ich um Nachsicht. Habe gerae auch schon hier viel gesucht und gelesen, wurde allerdings leider nicht fündig.
Ich frage mich, wie es derzeit bzgl. der Programmmeldungen eines Internetradios für die GVL aussieht? Müssen diese erfolgen oder ist die entsprechende Passage des Artikel 6 immernoch ausgehebelt? Wenn diese Meldungen erfolgen müssen: In welchem Format?
Und: Wie sieht es aus mit der Vergütung der zur Vervielfältigung gespeicherten Titel von 0,125 € / Jahr und Titel? Muss hierfür einfach nur eine Anzahl an die GVL gesendet werden oder möchten die eine genaue Auflistung haben? Und was genau bedeutet diese Vergütung eigentlich? Ich meine, wenn ich in meinem Internetradio nur Titel spiele, die ich von meinen CDs auf den PC überspielt hab zu ursprünglich privaten Zwecken - muss ich diese Vergütung dann für die Titel überhaupt bezahlen?
Dankeschön im Voraus,
zettelbox