Radio-Name geschützt?

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PeterHH

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Hallo Ihr Lieben !!
Ich habe diesen Link von einem Freund, er meinte hier sind helle köpfe:D

Ich habe eine Frage oder eine bitte.
Kann ein web Radio seinen namen schützen lassen ??

und wenn ja, wie kann ich herausfinden ob dieser geschützt ist ??

zum beispiel: muster-radio.de

wenn dieser name geschützt ist, darf ich dann musterradio24.de dann nicht nehmen ??
wäre klasse wenn sich jemand auskennt und mir helfen würde.
liebe grüße
peter
 
AW: Radio Name geschützt ??

Die Rechte an einem Namen, einem Produkt und an einem Solgan kann man schützen lassen.
Mir ist nicht bekannt ob du im Internet irgendwo kostenlos einsehen kannst ob ein Name, ein Produkt, eine Marke oder ein Slogan geschützt ist.

Ob du einen ähnlichen Wortlaut verwenden kannst, kann ich dir nicht sagen. Da fragst du am besten direkt bei "muster-radio.de" nach ob die dir die Nutzung für ein anderes Internetradio gestatten. Meist haben die jedoch da was dagegen.
 
AW: Radio-Name geschützt?

Kann ein web Radio seinen namen schützen lassen ??
Ja, auf jeden Fall. Man muss allerdings etwas Geld in die Hand nehmen (soweit ich weiß, mindestens 300 Euro zzgl. eventueller Anwaltskosten). Es gibt Internetradios, die das gemacht haben.
Ausführlich zu prüfen ist, ob man nur eine Wortmarke oder auch eine Bildmarke, einen Slogan etc. schützen lässt.

und wenn ja, wie kann ich herausfinden ob dieser geschützt ist ??
Deutsches Patent- und Markenamt: www.dpma.de
Richtig, wobei die Markenrecherche neuerdings hier zu finden ist, konkret: Schnellsuche. ;)

wenn dieser name geschützt ist, darf ich dann musterradio24.de dann nicht nehmen ??
Jein. :D
Zusätzlich zu einer Marke bedarf es auch einer bzw. mehrerer Schutzklasse(n), die definiert werden muss (so ziemlich jede Klasse schützen zu lassen, ist unsinnig).
Ist der Name Deines Radios also identisch mit der eines Blumenladens, dürfte es keine Probleme geben, weil die Schutzklassen vollkommen unterschiedlich definiert sind und die verschiedenen Geschäftstätigkeiten kaum zu einer Verwechslung führen.
Spätestens hier müssen allerdings die Volljuristen ran.

Es gibt bei radioforen.de öffentlich diskutierte Situationen, die Internetradios und Namensrechte betreffen - negativ wie positiv.
  1. Das jeweils betroffene Internetradio musste seinen Namen (und mitunter auch seine Existenz) aufgeben, weil ...

    • ... ein Sender seine Namensrechte verletzt sah und eine "Verwechslungsgefahr durch maßgebliche Verkehrskreise" geltend machte.
      War damals zwar eine ziemliche Lachnummer, zeigte aber auf, dass UKW-Stationen da mitunter sehr empfindlich reagieren können.

    • ... es sich des Namens eines ehemaligen UKW-Senders mit Kult-Charakter bediente, nicht aber in dessen Tradition weiter machte. Die Namensrechte des ehemaligen Senders waren nicht erloschen, sondern von dessen Rechtsnachfolger fortgeführt worden. In diesem konkreten Fall waren Mitglieder von radioforen.de nicht ganz unschuldig daran, dass der Fortgang des Verfahrens beschleunigt wurde. Der Namensklau war einfach zu dreist.
      Im übrigen heißt es nicht umsonst "die lesen alle hier mit", auch wenn es niemand zugibt, aber es ist schon erstaunlich, wie schnell Dinge in Bewegung kommen können , wenn die Radioszene sie laut im Forum diskutiert. ;)

  2. Umgekehrt ist mir ein Fall bekannt, bei dem die Gemeinde einhellig aufschrie "Vorsicht, Verwechslungsgefahr, Namensrechte!" und der Radiobetreiber kalt lächelnd ein Schreiben aus der Tasche zog, aus dem hervorging, dass er bereits vorher beim Namensinhaber (auch wenn die Schutzklassen nichts mit Radio zu tun hatten) angefragt hatte und eine Freigabe bzw. Zusage vorweisen konnte.
    Wie sinnvoll es ist, den gleichen Namen wie eine große Firma mit geschütztem Namen (oder eben auch nur des Blumenladens) zu haben, ist eine andere Frage... man wird dann eben doch als Firmenradio angesehen und irgendeiner bastelt Dir da den Trittbrettfahrer draus.
Einen Aspekt solltet ihr auch noch berücksichtigen: Der Schutz des Namens setzt ja berechtigte Interessen voraus, was möglicherweise auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt. Bitte bedenkt die Folgen in Hinblick auf Gewerbebetrieb, IHK, Finanzamt und GVL (andere Tarifierung!).
 
AW: Radio-Name geschützt?

Schützen lassen kannst Du das entweder als Marke oder im Titelschutzanzeiger. Ich hoffen ich habe dir hiermit weitergeholfen.

Es kommt darauf an, ob Verwechslungsgefahr mit einer anderen Station besteht. Du kannst zum Beispiel nicht hergehen und dich statt "Radio Schniddelwutz FM" dich "Radio Schniddelwutz AM" nennen. Da würde dir höchstwahrscheinlich Radio Schniddelwutz FM mal so richtig den Arsch aufreißen und das auch noch erfolgreich. Wer also glaubt, es kommt auf einen Bindestrich oder Punkt mehr oder weniger an, der irrt. Es ist anerkannt, daß die klanglich identische Wiedergabe einer Marke Verwechslungsgefahr begründen kann. In diesem Falle wäre "FM" oder "AM" zu vernachlässigen, da "FM" nur die Abkürzung für "Frequenzmodulation" und "AM" für "Amplitudenmodulation" ist. Also zum Beispiel: "Radio Schniddelwutz FM" statt dessen schreibst Du "Radioschniddelwutz.fm" nützt dir nichts und wenn der dann gegen dich vorgeht, dann kannst Du gleich einen Kredit beantragen.

Gleiches wäre wenn Du hergehst und einen kleinen Lebensmittelladen aufmachst und "Aldis" draufschreibst. Da würde Aldi dir mal zeigen, daß es die Hölle auch auf Erden gibt.
 
AW: Radio-Name geschützt?

Hallo,

ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte, verrät dir dieser Thread.

Also sollte man sein Radio nach Möglichkeit nicht "Sunshine-Radio" nennen, da "Sunshine-Live" das gar nicht lustig findet. Solche Ähnlichkeiten also tunlichst vermeiden. Wobei dieses Beispiel hier natürlich besonders dumm-dreist erscheint, da ja schon davor ein anderes Radio namens "Sunshine" ob der Markenrechte geklagt wurde. Aber wer nicht hören kann ... :rolleyes:
 
AW: Radio-Name geschützt?

Tja, wer nicht hören will muß fühlen wie Du schon richtig sagst. Wir haben auch eine Marke und finden es garnicht witzig, wenn einer meint ein Komma, Punkt, Augen, Nase oder Mund hinzuzufügen und damit wäre keine Verwechslungsgefahr. Das wird regelmäßig ein teurer Spaß für die Antragsgegner im einstweiligen Verfügungsverfahren. Zwar gibt es wirklich hartnäckige Schlaumeier, die sich dann Anwalt24 nehmen und machen Probleme, aber da kommt nur Diddeldaddeldei in der Widerspruchsbegründung, hier von wegen: Wir sind doch nur ein nichtkommerzielles Internetradio und Du hast aber einen Bindestrich drin und wir nicht.

Also die Anwälte freuen sich egal ob Antragstellerseite oder Antraggegnerseite und mir ist es wurscht, weil der Antragsgegner die Kosten zu tragen hat.
 
AW: Radio-Name geschützt?

Neben Marken- und Titelschutz-Rechten gibt es noch Namenrechte (Familiennamen, Firmennamen). Letzteres bietet auch Schutz für Produkt/Dienstleistungsnamen sobald diese im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Ein Zusatz "24" reicht in keinem Fall aus um eine Verwechslungsgefahr und damit eine Abmahnung zu vermeiden!

Tipp: Anderen Namen für das Radio suchen!
 
AW: Radio-Name geschützt?

(...) um eine Verwechslungsgefahr und damit eine Abmahnung zu vermeiden!
Tipp: Anderen Namen für das Radio suchen!
Das gilt im übrigen auch für die Namen einzelner Sendungen und - gerne übersehen - für Claims, solange sie nicht allgemein gehalten sind damit nicht schützenswert genug sind.

Bestes Beispiel für eine entsprechende Fantasielosigkeit ist der Rückgriff auf den Claim eines bekannten Sport-Fernsehsenders. ;)
Wie es sich mit dem sehr allgemein gehaltenen Satz verhält, bei dem man etwas auf die Ohren bekommt (in allen Variationen), weiß ich nicht, finde es aber ziemlich bescheiden, wenn man sich selbst da wie so viele andere Sender anhört und sich so fast gar nicht unterscheiden will.
 
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