Radioleitung

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DjSunshine

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Hallo,

eine Frage an Euch hier.

Wie alt muss ein Radioleiter sein?

Da es immer häufiger vorkommt, das man auf Webradios trifft wo Jugendliche in der Radioleitung sind. Gibt es da eine Richtlinie oder eine Vorschrift wie alt man Mindestens sein muss?
 
AW: Radioleitung

Ganz spontan und aus der Hand raus geantwortet: mindestens 18 Jahre.

Warum?

Erst mit 18 Jahren ist man voll geschäftsfähig, kann also Verträge u.ä. abschließen, die über den sog. "Taschengeldparagraph" hinausgehen. Die Kosten für Gema/GVL/Stream/Domains etc. übersteigen das "übliche Taschengeld", welches ein Jugendlicher/Heranwachsender zur Verfügung hat, bei weitem und somit auch seine Geschäftsfähigkeit.

Somit: ein Vertrag mit einem Jugendlichen ist immer "schwebend ungültig", wenn die Kosten, die damit verbunden sind, über das normale hinaus gehen und kann im schlimmsten Falle von den Eltern rückgängig gemacht werden.

Zu beachten jedoch:
Der letzte Absatz schützt jedoch nicht vor Schaden, wenn ein Jugendlicher illegale Handlungen vorgenommen hat - z.B. illegal (ohne Lizenzen) ein Webradio betrieb, illegal Musik gesaugt hat etc.

LG, Biggi
 
AW: Radioleitung

1. Ist, wie von Biggi bereits gesagt jeder unter 18 nicht voll geschäftsfähig, jedoch kann natürlich ein Vormund die Geschäftsführung an einen Minderjährigen übertragen, bzw. Verträge unterzeichnen.

2. Der Taschengeldparagraf muss mit Vorsicht genossen werden. Wenn jemand jobbt und Zeitungen austrägt oder sonstige Einkünfte hat kann er sich das doch locker leisten. Dann ist auch so ein Serververtrag schnell vollkommen in Ordnung.

3. Radioleitung ist so dehnbar wie ein Kaugummi - es ist ja eigentlich eher Größenwahnsinn als eine richtige Berufsbezeichnung. Es ist ja zumeist nicht mal eine Firma vorhanden.
 
AW: Radioleitung

Gute Antworten doch was wenn dieser Jugendliche alle nötigen Lizenzen gesponsert bekommt. Er geht ja dadurch keine Verträge ein.

Ich selbst habe was davon gehört, das man mindestens 16 Jahre alt sein müsste.
 
AW: Radioleitung

Wenn der Jugendliche die Lizenzen gesponsort bekommt, hat das erst mal nix zu sagen ... Vertragspartner(!) ist dann immer noch der Erwachsene, und dieser ist rechtlich haftbar für alles, was Ihr anstellt.

In so fern ist der Radio"leiter" in meinen Augen immer noch derjenige, der die Lizenzen und Verträge inne hat.

Er kann natürlich Verantwortliche benennen, die in seinem Namen Tätigkeiten ausführen dürfen ... aber trotzdem ist der Leiter immer der, der die rechtliche Kappe auf hat (so seh ich das jedenfalls).

Warum auch "Radioleiter"? Was hast du von der Bezeichnung? Nenn dich doch "Ansprechpartner" oder sowas ... kommt dann auch viel schöner rüber als wenn da steht "Radioleitung" und beim Betrachten des Bildes kommt ein Babyface zum Vorschein. Auch das gilt es zu bedenken.


Keen, die Server- bzw. Domainkosten sind doch eigentlich das Billigste an der Sache .. ich zielte am ehesten auf die GVL ab ;) - die (wenn man einen entsprechenden Vertrag zur Sicherung der Legalität = 24 Std. senden und sozusagen pauschal eine Summe von X "erreichten" IP's abschließt) schnell in die 100e pro Monat gehen. Dann kommen die Kleckerbeträge Gema, Server etc. natürlich dazu.

Dafür muss man dann schon ne Menge Zeitungen austragen ;)

Was diesen Begriff "Radioleitung", "Radioinhaber" etc. angeht - vollkommen d'accord! In 99% der Fälle handelt es sich hier um reine verbale Selbstbefriedigung (in meinen Augen). ENDLICH mal JEMAND sein :wall:

Wie ist das Motto? ;) "NIMM - MICH - WAHR"

Es grüßt fröhlich die noch nicht ins Bett gekommene Biggi
 
AW: Radioleitung

Wie alt muss ein Radioleiter sein?
Wenn es um einen Radiobetreiber geht und er das alleine macht, ist ein Alter von 18 Jahren dringend anzuraten.
Ein Radioleiter (was auch immer das ist), der das als Teil der Führung macht, darf m.E. auch unter 18 sein.

Wenn der Jugendliche die Lizenzen gesponsort bekommt, hat das erst mal nix zu sagen ... Vertragspartner(!) ist dann immer noch der Erwachsene, und dieser ist rechtlich haftbar für alles, was Ihr anstellt.
Im Sinne der Vertragsverletzung, ja - er hat für den geschlossenen Vertrag geradezustehen, das stimmt.

In so fern ist der Radio"leiter" in meinen Augen immer noch derjenige, der die Lizenzen und Verträge inne hat.

Er kann natürlich Verantwortliche benennen, die in seinem Namen Tätigkeiten ausführen dürfen ... aber trotzdem ist der Leiter immer der, der die rechtliche Kappe auf hat (so seh ich das jedenfalls).
Ähm ... nein.
Beispiel: Ein Kapitalgeber / Mitinhaber (Gemeinschaft!) kann immer noch einen Geschäftsführer bestellen, der z.B. eingeschränkt, d.h. nur nach Zustimmung, die Geschäfte führen darf.
- Siehe dazu auch das GbR-Modell (verdorri, da wollte ich ja auch noch was zu schreiben). -

Bitte hier Inhaberschaft und Geschäftsführung unterscheiden: Sie können in einer Hand liegen, müssen es aber nicht. Der Geschäftsführer kann das Kapital des Inhabers vernichten, ohne selbst Inhaber zu sein. Das wird das Geschäft, das zur Kapitalvernichtung geführt hat, nicht zwingend unwirksam machen.
Die Stichworte hierzu sind Außen- und Innenverhältnis. - Auch wieder ein schöner Hinweis im Hinblick auf die GbR.

Warum auch "Radioleiter"? Was hast du von der Bezeichnung? Nenn dich doch "Ansprechpartner" oder sowas ... kommt dann auch viel schöner rüber als wenn da steht "Radioleitung" und beim Betrachten des Bildes kommt ein Babyface zum Vorschein. Auch das gilt es zu bedenken.
Die Antwort gibst Du doch selbst:

Was diesen Begriff "Radioleitung", "Radioinhaber" etc. angeht - vollkommen d'accord! In 99% der Fälle handelt es sich hier um reine verbale Selbstbefriedigung (in meinen Augen). ENDLICH mal JEMAND sein :wall:

Wie ist das Motto? ;) "NIMM - MICH - WAHR"
Allen Ernstes: Ich verfolge gerade eine Diskussion, in der der "Chef" eines Radios mit Jahrgang 1997 ob irgendwelcher rechtlicher Probleme etwas ratlos da steht.
"Radio spielen" wollen sie alle.
 
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"Radioleitung" "Sendeleitung" sind die Pöstchens der Profiljäger.

Ist es nicht Ratsam V.i.s.d.P. zu sein ?
 
AW: Radioleitung

Einmal das - und wir reden hier ja auch über die Bezeichnung, die sich in den Teamlisten so findet ....

Und wenn ich mal ganz gemein sein darf ... darf ich? ;) ..

Mir ist aufgefallen, daß die "Rechtschreibkünste" der "Radiobetreiber" sich im Allgemeinen mit denen der Hörer messen können und umgekehrt (man lese einfach mal die Gästebücher / Shoutboxen derjenigen Stations, die hier durch krasses Nichtvorhandensein jeglicher orthographischer Regeln auffallen, durch und man sehe: Gleich und Gleich gesellt sich gern).

Daraus folgernd: Will man wirklich verlangen, daß das Vakuum da oben drin durch etwas wie "V.i.s.d.P." möglicherweise überlastet wird?

Radioleitung oder Sendeleitung oder einfach "ME BOSS - YOU NOT!" ist da doch viel einfacher zu verstehen ;)

LG, Biggi
 
AW: Radioleitung

Radioleitung oder Sendeleitung oder einfach "ME BOSS - YOU NOT!" ist da doch viel einfacher zu verstehen ;)
Wie, was?
Was heißt das?
:D

Und selbst das ist fuer die meisten, mit ihrem "supertoll-Kindergarten-Denglish" noch viel zu schwer zu verstehen - geschweige denn auszusprechen.
Da solltest du schon wesentlich einfachere Formulierungen nutzen, wie beispielsweise
Ich Chef! - Du nix!
 
AW: Radioleitung

Mir ist aufgefallen, daß die "Rechtschreibkünste" der "Radiobetreiber" sich im Allgemeinen mit denen der Hörer messen können...

;) Und sehr wahrscheinlich ist es, dass dort krasser "Prollo-Techno" zu hören ist. Handzup, Schranz und so... :) 12er Oscillator-Lead, Triolen? was sind Triolen? Am besten finde ich aber, wenn Clueso von von Scooter abgelöst wird... grandios!
 
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die rechtliche Seite wurde ja geschrieben.
Ansonsten sollte ein Radiobetreiber soweit älter sein, daß schon etwas Erfahrung da ist.
Sprich, Ausbildung und Weiterbildung, welche ihm helfen, ein Radio aufzubauen.

Gefühlte "Ü30" schreibe ich einfach mal hin.
 
AW: Radioleitung

Man sollte -so interpretiere ich die Anfrage von DJsunshine- vielleicht unterscheiden zwischen Radiobetreiber und Radio(programm)leiter. Braucht nicht beides identisch zu sein- siehe
Herausgeber/Firmengruppe und Chefredakteur bei der Presse oder auch
Inhaber der website/des streams und derjenige, der das Programm darauf veranstaltet.
Im Extremfall kann es also sein, daß Muttern für den Sohnemann den stream anmeldet, betreibt und im Impressum steht, das Programm aber vom Sprößling kommt.

Wenn alles -und rechtsfähig- in einer Hand sein soll: 18 Jahre, DJsunshine.

von inselkobi: Und selbst das ist fuer die meisten, mit ihrem "supertoll-Kindergarten-Denglish" noch viel zu schwer zu verstehen - geschweige denn auszusprechen.
Da solltest du schon wesentlich einfachere Formulierungen nutzen, wie beispielsweise Zitat: Ich Chef! - Du nix!

Genau.... dem ist nichts hinzuzufügen.

Und, DJsunshine: Nach den Tragödien, die wir hier gerade erleben (Schliessung des Internetradio-Unterforums) würde ich die Deinige Frage nicht nur hinsichtlich des Alters beantworten wollen.
Sondern dafür plädieren, daß sich die führenden (....) Internetradios in DL zusammensetzen und einen Führerschein für Mikrofonneulinge und frische Internetradiobetreiber entwickeln. U.a. mit folgenden Prüfungspunkten:
- Klare deutliche Aussprache
- verständliches Englisch mit der korrekten pronounciation
- wichtiger: korrektes Deutsch ohne dümmliche Hilfsworte wie "ja" und "es geht weiter" und "also" usw.
- Grundregeln der Formatierung, Ladung, Rotation
- Was ist ein Sendeplan?
usw
usw
usw
Ich träume gerade.... Ganz heftig.
:D
 
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Hinzuzufügen : Grundlagen der Projektplanung und -durchführung.

Greetz aus Bonn, ich geh jetzt ins Bett ;)
 
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RV: Das spricht doch für das Uertreffen im Nachbarthema, damit häten wir schon einen zweiten Workshop neben dem Webdesign/Entwicklungs WS.
Wobei die Sache mit dem Radioführerschein hatten wir schon öfter hier, aber vielleicht kommts ja zusammen mit der Lizensierungspflicht für Webradios...
 
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