[OT:] Gemafreier Autor findet seine Komposition im GEMA-Katalog

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belfegore

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Dies ist mein erster beitrag, ich weiss nicht ob es angebracht fuer den themen bereich dieses forums, aber ich versuchs' einfach mal :)

Ich habe weit und breit im internet nach der antwort auf mein problem gesucht (und selbst die GEMA angerufen) - ohne erfolg. Ich habe aber hier auf dem forum sehr viele interessante beitraege gefunden das ich glaube das es vielleicht hier jemanden gibt der mir helfen kann.

Ich habe vor 30 jahren ein paar lieder komponiert die von meiner gruppe von unserem eigenen label - ohne GEMA mitgliedschaft - herausgegeben wurden. Der verkauf der (damals noch alleinig Vinyl) deckte die produktions kosten und daher waren wir zufrieden.

Allerdings habe ich jetzt herausgefunden das eines meiner lieder mindestens zweimal ge-covered worden ist und zumindest eine version ist, den regelungen entsprechend, bei der GEMA angemeldet worden und auf der GEMA web seite aufsuchbar ist. Die zweite version ist nicht bei der GEMA angemeldet.

Ich glaube das fuer die erst-genannte cover version die vollen gebuehren fuer die pressungen an die GEMA entrichtet wurden, aber wie komme ich an diese zahlungen heran?

Ich moechte absolut kein GEMA mitglied werden.

Meines wissens wuerde die GEMA unter bekanntgabe der GEMA-freiheit des stueckes die gebuehren an das entsprechende label zurueck zahlen und ich muesste meine ansprueche direkt an das label richten.

Aber wieviel wuerde ich verlangen? Ich bekomme doch sicher keine information wieviel geld die GEMA eingesammelt hat? Und das label hat ja kein interesse die auflage, oder andere einkuenfte, bekannt zu geben.

Ich habe mit dem Verlag der band gesprochen und die waren sehr hilfreich, und haben angeboten das stueck unter einem administrativen vertrag angeboten unter diesem der Verlag fuer eine beteiligung von 10% die GEMA gelder fuer mich kassieren, da dieser Verlag GEMA kunde ist. Das klingt gut fuer mich aber ich habe trotzdem bedenken ob das meine rechte in folge dieser GEMA verbindung,in irgendeiner weise beeintraechtigen wuerden, besonders bei einer neu-aufnahme des betroffenen liedes durch meiner selbst.

Darf ich noch sagen das ich keine negativen gefuehle gegen die GEMA habe, ich moechte nur nicht mitglied werden. Ich habe auch nichts dagegen das eines meiner lieder ge-covered wurde, im gegenteil, ich fuehle mich hochgeehrt

Ich wuerde nur gerne die paar Euro, die mir zustehen, in der hand halten als beweis das 30 Jahre musiker dasein letztlich doch finanzielle fruechte getragen haben :)

Ich weis das dies kein rechts beratungs forum ist, aber hilfreiche kommentare oder verweise an andere quellen wuerde ich dankbar entgegennehmen.
 
AW: OT? Gemafreier author findet seine komposition im Gema katalog

Mein Tipp : Wende dich dringend an einen guten Anwalt.

Die Pseudo-Rechtshilfe hier im Forum kann allenfalls eine Richtung anzeigen, mehr jedoch nicht. Wende dich mal per PIN an mich.
 
AW: [OT:] Gemafreier Autor findet seine Komposition im GEMA-Katalog

Ich kann die Vorbehalte verstehen, auch wenn ich selber gleiche nicht hege und sowohl bei GEMA als auch VG Wort Mitglied bin.

Im Bereich Autorenschaft für Bücher wären 10% vom LVP als anteiliges Honorar in Ordnung.

Schönen Sonntag!
 
AW: [OT:] Gemafreier Autor findet seine Komposition im GEMA-Katalog

Ich schlag vor, dass Du Deine Frage hier nochmal stellst und nach Erfahrungen anderer fragst:

http://www.musiker-board.de/vb/f131-musikbusiness-recht/

bzw. wie es sich als guter Forenuser gehört, dort erstmal die Forensuche anwerfen! ;)

Warum denn eigentlich nicht ? Das würde die Sache zumindest sicher erheblich vereinfachen.

Was sich aber finanziell nicht unbedingt lohnt... erstmal gut 50 Euro Anmeldegebühr, dann Jahr für Jahr gut 25 Euro...

Solange man nicht Urheber von Werken ist, die regelmäßig aufgeführt werden (live oder im Radio), lohnt sich das nicht. Da würde ich eher einzeln verhandeln statt die Rechte von der GEMA wahrnehmen zu lassen.
 
AW: [OT:] Gemafreier Autor findet seine Komposition im GEMA-Katalog

Vielen dank fuer die beitraege (insbesondere die empfehlung von musiker-board.de), ich wollte nur noch kurz die GEMA frage ein wenig klarstellen:

Wir haben als autoren und eigen label nie mit der GEMA zu tun haben wollen weil die vorauszahlungspflicht uns die ausgabe unserer tontraeger unmoeglich gemacht haette.
Diese unflexible handlungsweise eines monopolinhabers hat uns natuerlich nie zu fanatischen GEMA anhaengern gemacht.

Wie gesagt, ich habe nichts gegen die institution der GEMA, aber solange sie verhindert das ich meine eigenen werke kostenlos weitergeben und veroeffentlichen kann, ist sie fuer mich im ganzen nur hinderlich.
 
AW: [OT:] Gemafreier Autor findet seine Komposition im GEMA-Katalog

Was sich aber finanziell nicht unbedingt lohnt... erstmal gut 50 Euro Anmeldegebühr, dann Jahr für Jahr gut 25 Euro...

Klar, bei zu erwartenden Einnahmen unterhalb dieser Grössenordnung lohnt es sich in der Tat nicht.

Zurück zum Ausgangspunkt: Mir ist nicht ganz klar wie es "den Regelungen entsprechend" sein sein kann , wenn jemand ein fremdes Werk als sein eigenes bei der GEMA anmeldet ? Wenn es jetzt in der GEMA-Repertoire-Datenbank auftaucht, muss wohl eine Werksanmeldung erfolgt sein, oder geht es um die Anmeldung einer Bearbeitung ? Die wäre genehmigungspflichtig gewesen. Wie kann das Werk also angemeldet worden sein ?

Ansonsten - Gebühren für die Veröffentlichung von GEMA-freiem Material fallen jedenfalls keine an, man benötigt lediglich eine GEMA-Freistellung.
Sollte etwas gezahlt worden sein, müsste das Geld wieder zurückfliessen und derjenige hat direkt mit dem Urheber zu verhandeln.
Je nach Dimension der ganzen Sache könnten gute Anwälte (oder zumindest urheberrechtskundige Berater) auf beiden Seiten im Zweifel nichts schaden ;)
 
AW: [OT:] Gemafreier Autor findet seine Komposition im GEMA-Katalog

aber solange sie verhindert das ich meine eigenen werke kostenlos weitergeben und veroeffentlichen kann, ist sie fuer mich im ganzen nur hinderlich.

Noch was dazu - wie sollte die GEMA dies tun ?
Du gehst davon aus, dass Werke von GEMA-Mitgliedern immer automatisch GEMA-pflichtig sind ?
Nur wenn das Mitglied sie anmeldet.
Nichtangemeldete Werke von GEMA-Mitgliedern gehören nicht zum GEMA-Repertoire.
Damit kann der Komponist - auch als GEMA-Mitglied - tun und lassen was er will.
Er tritt der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag die Wahrnehmung der Rechte an den Werken ab, die er bei der GEMA anmeldet.
 
AW: [OT:] Gemafreier Autor findet seine Komposition im GEMA-Katalog

Noch was dazu - wie sollte die GEMA dies tun ?
Du gehst davon aus, dass Werke von GEMA-Mitgliedern immer automatisch GEMA-pflichtig sind ?
Nur wenn das Mitglied sie anmeldet.
Nichtangemeldete Werke von GEMA-Mitgliedern gehören nicht zum GEMA-Repertoire.
Damit kann der Komponist - auch als GEMA-Mitglied - tun und lassen was er will.
Er tritt der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag die Wahrnehmung der Rechte an den Werken ab, die er bei der GEMA anmeldet.

Gemaess der GEMA web seite (http://www.gema.de/urheber/aktuelles/faqs/)

quote:
Ist man als GEMA-Mitglied verpflichtet, alle Werke anzumelden?

Ja, allerdings sollten grundsätzlich nur Werke bei der GEMA angemeldet werden, für die auch ein Aufkommen zu erwarten ist.
Das scheint mir recht eindeutig zu sein...
 
AW: [OT:] Gemafreier Autor findet seine Komposition im GEMA-Katalog

Nun ja , und im Berechtigungsvertag - §5 steht auch drin, was ihm droht, sollte er ein Werk nicht anmelden:
"Für Werke, die der Berechtigte nicht ordnungsgemäß anmeldet, verliert er gegenüber der GEMA den Anspruch auf Verrechnung bis zur
ordnungsgemäßen Anmeldung. "

http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/urheber/formulare/gema_berechtigungsvertrag.pdf

Ist jemandem ein Fall bekannt, in welchem ein Urheber als GEMA-Mitglied Probleme mit der GEMA bekam, weil er zusätzlich gemafrei komponiert hat ?
Würde mich mal interessieren.
Es macht natürlich einerseits keinen Sinn, in die GEMA einzutreten und dann überhaupt keine Werke anzumelden, dann kann man sich den Mitgliedsbeitrag auch sparen. Andererseits kann aber häufig der Fall eintreten, dass ein Auftraggeber aus bestimmten Gründen gerne Musik hätte, die nicht gemapflichtig ist.
 
AW: [OT:] Gemafreier Autor findet seine Komposition im GEMA-Katalog

Was das "kostenlos weitergeben und veroeffentlichen" der eigenen Werke betrifft: Ich denke, der Threaderöffner meint damit, dass die GEMA zum Beispiel Gebühren für das Pressen einer eigenen CD verlangt oder einen sehr eng gefassten Tarif für die Eigenpräsentation auf Webseiten hat.

Das sollte man schon aufpassen, ob eine GEMA-Anmeldung für die eigenen Pläne sinnvoll ist bzw. welche Rechte genau man der GEMA überträgt (möglich ist zum Beispiel auch, physikalische Tonträger oder das Internet vom Berechtigungsvertrag auszunehmen).
 
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