GVL-Abrechnung, MPN

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andreas79

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Hallo zusammen,

folgender Fall:
Wir haben im Jahr 2008 zwei Singles über das MPN bei den Sendern bemustert.
Dort werden für die Bemusterung sämtliche Daten angeben, also EAN, ISRC, LC, Firmenname, Cover usw.
Es wurden also nie physikalische Tonträger versendet, was bei einer Bemusterung durch das MPN auch, schon wegen der Kosten, überflüssig ist.

Der Labelcode kam von unserer Firma, der Erstinhaberschlüssel und der EAN kam vom Vertrieb.
Durch die Pflichtbemusterung bei den Deutschen Archiven hab ich dann gesehen, dass die Promo-CD per EAN registriert wurde und logischerweise die Frimenkennung des Vertriebs hatte.

Unsere Titel wurden also letztendlich auch gesendet.
Dann habe ich gewartet...und gewartet...mal im TRISYS nach den Sendeminuten geschaut - war noch nix...wieder gewartet...

Dann im Juni 2009 mal die GVL angerufen. Die haben mir dann bestätigt, dass der Sender für 2008 schon abgerechnet hat/wurde.
Nach einer Reklamtion beim Sender durch die GVL habe ich dann erfahren,
dass der Sender den Labelcode des Vertriebs angegeben hatte :confused:
Danach wurde dann auch abgerechnet, was, nebenbei, einige hundert € ausmacht.

Meine Frage ist jetzt, nach welchen Kriterien der Sender den Labelcode in diesem Fall ermittelt hat, zumal unser eigener Labelcode im MPN eingetragen und übertragen wurde?

Ich hatte die Vermutung, dass der "echte" Labelcode anhand des ISRC oder des EANs ermittelt wurde, oder so ähnlich.

Es wäre halt extrem hilfreich, wenn mir jemand weiterhelfen könnte,
der mit dem Thema direkt vertraut ist.

Dank euch schon mal

vg
Andreas
 
AW: GVL-Abrechnung, MPN

Ich hatte die Vermutung, dass der "echte" Labelcode anhand des ISRC oder des EANs ermittelt wurde, oder so ähnlich.

Das vermute ich nach deiner Beschreibung auch. Wenn die Bemusterung über den MPN Server der ARD gelaufen ist dann wurde das per Filetransfer zum Sender übertragen und dort ins Wellensystem importiert.
Je nach Wellensystem (David, VCS etc.) kann es dann sein daß nicht alle Felder der Metadaten 1:1 vorhanden sind. Das hängt von den Datenbankmasken und dem Importprozess ab.

Nach einer Reklamtion beim Sender durch die GVL habe ich dann erfahren, dass der Sender den Labelcode des Vertriebs angegeben hatte
Danach wurde dann auch abgerechnet, was, nebenbei, einige hundert € ausmacht.

Wäre der Vertrieb nicht verpflichtet dieses Geld an euch weiterzugeben? Da würde ich mal nachhaken.
 
AW: GVL-Abrechnung, MPN

Vielleicht kann da der "Umweg" über die GEMA auch weiterhelfen.
Einzelverrechnung beantragen, und eventuell Deinen Fall schildern. Wenn Du sogar einen Zeitraum eingrenzen kannst und eh hinreichend "Beweise" hast dass Deine Musik gelaufen ist, müssten die das relativ einfach und schnell rauskriegen können.
Denn normalerweise wird ja ein elektronisches Sendeprotokoll erzeugt, das mehr oder weniger direkt an die GEMA geht.
 
AW: GVL-Abrechnung, MPN

Erstmal danke für die Antworten und sorry für die verspätete Antwort meinerseits.

Es sieht folgendermaßen aus:

Zitat von einem Mitarbeiter der ZSK (Zentrale Schallplattenkatalogisierung):
"...da die beiden uns bemusterten CDs leider keinen LC-Aufdruck enthielten, haben wir uns bei der Erfassung der Daten am Vertrieb orientiert...."
Also am ISRC oder EAN oder beidem.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich auf der CD selbst (noch) keinen LC.
Für mich war das erstmal erledigt, weil ich natürlich dachte, dass auch ARD den Labelcode aus dem MPN nimmt. War in diesem Fall doppelt Pech, weil ja nicht jeder Vertrieb auch gleichzeit ein Label ist und einen LC besitzt.:wall:

@dira:
Das Problem ist dabei, dass auch deren ISRC verwendet wurde, was dann aus "rechtlicher" Sicht auch "ihre" Aufnahme wäre. Da wird es vermutlich schwierig, irgendwas geltend zu machen.
Ich werd trotzdem mal versuchen, die Einahmen vom Vertrieb zu bekommen.

vg
Andreas
 
AW: GVL-Abrechnung, MPN

O.a. Fall ist eine sehr wichtige Information für Label-Inhaber. Das Vorhandensein eines LC auf dem Tonträger legt den Berechtigten fest. Fehlt er, tritt genau der beschriebe Fall ein, sofern die physische Bemusterung (vor MPN) an die ZSK erfolgt. Erfolgt sie nicht, zieht sich die ZSK die Angaben aus dem MPN.

Da Du, andreas79, mit Sicherheit aber einen Vertrag Deines Labels mit der Vertriebsfirma hast, kannst Du m.E. Deine Ansprüche auf die GVL-Vergütung erfolgreich geltend machen.

Unabhängig davon frage doch bitte mal den BMI (ehemals IFPI), ob auch Deine Bemusterung über MPN mit 3,80 Euro pro Track an Dein Label rückvergütet wird. Sollte es nämlich. Vielleicht keine größere Summe, aber vielleicht könnte 'ne warme Suppe dabei herausspringen.
 
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