Copyright an Sendungen und Jingles

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Pingu

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Moin, wir sind uns aktuell beim Urheberrecht an Sendungen und Jingles nicht ganz sicher und hoffe hier auf Hilfe. ;)

Wir betreiben als Privatleute ein Fanradio mit dem Primärziel von Sport Live-Übertragungen. Die Übertragungen werden von unterschiedlichen Moderatoren ohne persönlichen finanziellen Ausgleich absolviert, wir stellen hingegen das Equipment vor Ort, Server, Betriebskosten und Fahrtkostenbeteiligung. Die Jingles werden extern von einem Profi gestaltet. Die Live-Übertragungen werden aufgezeichnet und können auf unserer Webseite als Wiederholung angehört werden. Das als Facts.

Wie verhält sich das nun mit dem Urheberrecht? Könnte uns einer der Moderatoren auffordern alle Tondokumente, bei denen seine Stimme zu hören ist, zu entfernen?
 
AW: Copyright an Sendungen und Jingles

Ich würde da mal ne ganz andere Nummer anstreben, die von Euch beabsichtigten Sport - Live Übertragungen verstossen gegen Urheberrechte und dazu gibt es hier unter dem Begriff Suche eine ganze Reihe an Informationen.

Es gibt mehrere Stufen von Verwerterrechten, da seit ihr aber lange außen vor oder ihr könnt es Euch Leisten, was ich aber nicht glaube.

Daher dürfte sich die Frage erübrigen. Grundsätzlich sind jedoch erbrachte Leistungen für ein Unternehmen auch dessen Eigentum, es sei denn ihr habt da was anderes schriftlich aufgesetzt.
 
AW: Copyright an Sendungen und Jingles

die von Euch beabsichtigten Sport - Live Übertragungen verstossen gegen Urheberrechte
Nicht beabsichtigt, sondern seit langem praktiziert und durch die Akkreditierung vom jeweiligen Veranstalter, sowie von der Dachorganisation abgesegnet. Da brauchen wir uns keine Sorgen zu machen.

Grundsätzlich sind jedoch erbrachte Leistungen für ein Unternehmen auch dessen Eigentum, es sei denn ihr habt da was anderes schriftlich aufgesetzt.
Schon mal Danke aber das ist ja einer der Punkte, bei denen wir uns nicht sicher sind, denn wie erwähnt, sind wir kein Unternehmen, sondern ein Zusammenschluß von Privatleuten, ohne Vertragswerk unseren Moderatoren gegenüber und da stellt sich die Frage, läßt sich das, was Unternehmen betrifft, auch auf unser Konzept adaptieren?
 
AW: Copyright an Sendungen und Jingles

(...) sind wir kein Unternehmen, sondern ein Zusammenschluß von Privatleuten, ohne Vertragswerk unseren Moderatoren gegenüber (...)
Formaljuristisch würde ich euch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einstufen, was schon genügend Rechte und Pflichten mit sich bringt. Den Rest liest Du Dir bitte aus dem BGB selber an.

Was das Vertragswerk angeht: Verträge ("übereinstimmende Willenserklärungen") können ja auch mündlich zustande kommen - da ist die Beweislage dann schwierig - oder aber, viel besser, durch eine konkludente Handlung.
Soll heißen: Du sagst dem Moderator x "Mache diese Sendung für uns da und dort mit unserer Ausrüstung für unseren Sender" und er macht das genau so, dann ist da ein entsprechender Vertrag zustande gekommen.

Das Urheberrecht betreffend - da muss wirklich ein Fachanwalt ran. Praxisnah würde ich aber sagen: Ausstrahlungsrecht beim Sender, Recht zur Weitergabe von Airchecks (keine vollständige Sendung!) beim Moderator. Solange keiner dem anderen etwas untersagt, dürfte es friedlich bleiben.
Schwierig wird es erst dann, wenn ein Moderator das vollständige Material einem anderen Sender ohne Deine Zustimmung anbieten möchte. Hier schlagen wiederum die GbR-Bestimmungen über die Geschäftsführung zu.
 
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