Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Und so werden wir an der Nase herumgeführt, aber ich habe im TopFM-Thread ja bereits ein bischen was dazu gesagt und es ist nur noch eine Frage der Zeit bis die Bombe hochgeht.
naja sag ich doch. Oschmann ist der dominante Player bei den Lokalen, aber nicht bei Antenne Bayern. 7%...
Das ist ja das Problem am bayerischen Filz!!!...Da stimmt doch dann was nicht.
Korrigiert mich bitte, aber irgendwo hab ich mal gehört das Gesellschafter die an Lokale Sender Beteiligt sind nicht am Landesweite Sender in Bayern beteiligt sein dürfen,und umgekehrt genauso. Wenn das so ist, wie kann dann Oschmann oder auch die Studio Gong an Antenne Bayern beteiligt sein? Da stimmt doch dann was nicht.
... es heißt "maßgeblich" beteiligt. Und das ist er -offiziell- nicht. Die Strohmann-Theorie von Advocado wird teilweise wohl wirklich stimmen, aber wohl schwer zu erklennen. Burda oder Springer bei Antenne werden keine Oschmann-Strohmänner sein
VBL: “Tabubruch im bayerischen Medienrecht”
Veröffentlicht am 26. Mrz. 2010 von JB unter Deutschland
BLM genehmigt Beteiligung des landesweiten Programmanbieters
Mit großer Verwunderung haben der Verband Bayerischer Lokalrundfunk (VBL) und die Vereinigung Bayerischer Rundfunk Anbieter (VBRA) die Entscheidung des Medienrates der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zur Neuorganisation des Hörfunks am Standort Freising, Erding und Ebersberg zur Kenntnis genommen. In seiner Sitzung vom 25. März 2010 folgte der Medienrat der Beschlussempfehlung des Hörfunkausschusses und genehmigte eine Beteiligung der Rock Antenne GmbH & Co. KG an der Satelli-Line Medien und Service GmbH, die wiederum zu 69,9% an Radio Hitwelle Erding beteiligt ist.
Mit dieser Entscheidung wird aus Sicht der beiden bayerischen Rundfunkverbände VBL und VBRA die Position des bayerischen Lokalradios im Wettbewerb gegenüber den landesweiten Anbietern perspektivisch geschwächt. Zudem erscheint die Entscheidung auch unter rechtlichen Aspekten fragwürdig: In Art. 25 Abs. 9 des Bayerischen Mediengesetztes ist geregelt, dass ein Anbieter nur entweder an einem landesweiten UKW-Hörfunkprogramm oder an lokalen oder regionalen Hörfunkprogrammen maßgeblich beteiligt sein darf. In Einzelfällen kann die BLM zwar Ausnahmen zulassen, jedoch wurde aus Sicht von VBL und VBRA nicht eingehend genug geprüft, ob die dafür erforderlichen Maßgaben, im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der Meinungsvielfalt an den Standorten Erding, Freising und Ebersberg, erfüllt werden. Der Fall Erding muss nach Ansicht der Verbände als Chance genutzt werden, um über die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des lokalen Rundfunkkonzepts und über die entsprechenden Medienratsentscheidungen zu sprechen.
VBL und VBRA fordern medienpolitische Konsequenzen In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche medienpolitische Entscheidungen zu Lasten des lokalen Hörfunks in Bayern getroffen. “Die Belastungsgrenze für die Lokalradios ist erreicht”, sagt VBL-Vorsitzender Willi Schreiner. “Wir müssen über diese wirtschaftlichen Fragen offen miteinander sprechen, vor allem auch mit Mitgliedern des Medienrates, sonst können manche kleine Radios die wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft nicht bewältigen.” Unterstützt wird Schreiner von seinem VBRA-Kollegen, Felix Kovac: “Das Lokalradio-Konzept der BLM stammt aus den 80er Jahren und muss in manchen Teilen deutlich weiter entwickelt werden. Die BLM sollte gemeinsam mit den Anbietern ein ganzheitliches Konzept entwickeln, statt immer nur dann zu reagieren, wenn ein Hörfunksender wirtschaftlich in Not gerät.”
VBL und VBRA sind sich darüber hinaus einig, dass die enorme Benachteiligung des Lokalfunks gegenüber privaten und vor allem öffentlich-rechtlichen Angeboten bei der Ausstattung mit UKW-Frequenzen umgehend beendet werden muss.
Quelle: Pressemitteilung des VBL vom 26. März 2010