Hallo liebe Community,
mal angenommen, man produziert eine 60-Minütige Radiosendung mit Moderation und einem DJ-Mix, also einer Collage aus verschiedenen Songs. Diese Sendung wird bei verschiedenen Webradios gesendet.
Wer muss für GEMA und andere Gebühren aufkommen? Der Autor der Sendung oder der Betreiber des Webradios? Kann man die Haftung des Autors vollständig ausschliessen, wenn ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird?
Wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße!
mal angenommen, man produziert eine 60-Minütige Radiosendung mit Moderation und einem DJ-Mix, also einer Collage aus verschiedenen Songs. Diese Sendung wird bei verschiedenen Webradios gesendet.
Wer muss für GEMA und andere Gebühren aufkommen? Der Autor der Sendung oder der Betreiber des Webradios? Kann man die Haftung des Autors vollständig ausschliessen, wenn ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird?
Wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße!