Rechtliche Frage zu Webradio-Syndication

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Hallo liebe Community,

mal angenommen, man produziert eine 60-Minütige Radiosendung mit Moderation und einem DJ-Mix, also einer Collage aus verschiedenen Songs. Diese Sendung wird bei verschiedenen Webradios gesendet.

Wer muss für GEMA und andere Gebühren aufkommen? Der Autor der Sendung oder der Betreiber des Webradios? Kann man die Haftung des Autors vollständig ausschliessen, wenn ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird?

Wie ist die Rechtslage?

Viele Grüße!
 
AW: Rechtliche Frage zu Webradio-Syndication

Wer muss für GEMA und andere Gebühren aufkommen? Der Autor der Sendung oder der Betreiber des Webradios?
Meines Erachtens der Betreiber der einzelnen Webradios, da die 'Sendung' entsprechende (deiner Fragestellung nach) Titel aus deren Repertoire enthaelt.
Kann man die Haftung des Autors vollständig ausschliessen, wenn ein entsprechender Vertrag aufgesetzt wird?
Haftung wem gegenueber und fuer was? Haftung dafuer dass der Produzent der Sendung irgendwelchen Mist quatscht und die potentiellen Hoerer beleidigt?
Dem Produzenten? Wenn ein Moderator/DJ einen Stream/Sendung faehrt, steht er auch fuer die Zeit in der Haftung. Egal ob mit oder ohne Vertrag!
 
AW: Rechtliche Frage zu Webradio-Syndication

Danke für die schnelle Antwort. Mit "Haftung" meinte ich die GEMA-Zahlung.

Ein Beispiel aus einem anderen Bereich:

Ich miete eine Disco und veranstalte dort ne Party. Im Mietvertrag steht, dass die Disco für GEMA etc. aufkommt. Nun geht der Disco-Betreiber Pleite, dann hafte ich trotzdem für die angefallenen GEMA-Gebühren.

Lässt sich das auch aufs Webradio übertragen?
 
AW: Rechtliche Frage zu Webradio-Syndication

Gegenueber der GEMA & GVL ist IMMER der Vertragspartner, also der Webradio-BETREIBER!

Wenn du nun aber einen Podcast auf deiner Website anbieten wuerdest, saehe das ganze schon wieder komplett anders aus.
Hier gaelten auch wieder komplett andere Regeln/Vertraege gegenueber Gema/GVL.
 
AW: Rechtliche Frage zu Webradio-Syndication

Ein Beispiel aus einem anderen Bereich:

Ich miete eine Disco und veranstalte dort ne Party. Im Mietvertrag steht, dass die Disco für GEMA etc. aufkommt. Nun geht der Disco-Betreiber Pleite, dann hafte ich trotzdem für die angefallenen GEMA-Gebühren.
Der Veranstalter - also Du - wäre in dem Fall GEMA-pflichtig. Das ist IMMER so. Wenn die Disco das übernimmt, klingt das zwar nobel, die werden sich das aber über die Miete zurückholen. Geht der Betreiber pleite, kommt die GEMA sowieso zu Dir, keine Sorge.

Beim Webradio ist der Betreiber (er ist der Veranstalter aller Sendungen, auch wenn andere Moderatoren - bei der Disco: DJs - die Sendungen fahren) verantwortlich gegenüber der GEMA. Der GVL gegenüber natürlich auch.
 
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