• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Lizenz zum Senden von Musik?

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richardk

Benutzer
Hallo,
wenn ich in einem normalen Radio (UKW und so) als Moderator Musik spielen möchte, welche Rechte benötige ich dann. Ich spreche ganz bewusst von 'ich', denn ich will meine eigene Musik spielen - Musik die ich mitbringe. Über den Sender spreche ich jetzt nicht, die Idee der Aktion ist allerdings von der dortigen Geschäftsführung bisher wohlwollend aufgenommen worden. Nur um die Rechtefrage muss ich mich vorher kümmern.

Muss ich meine CD mitnehmen? Wenn ich die Musik nur als Datei habe, reicht da als Nachweis der Kauf der MP3 bei Itunes (de, usa, uk), Amazon (com, de), cdbaby, etc. aus? Ich dachte, ich frage erst einmal hier bevor ich Gema oder GVL mit der Frage aufwecke.

Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Danke.
Richard
 
AW: Musiklizenz zum Senden

Hier eine frühere Antwort von count down zur Frage nach den anfallenden Gebühren; darin wird auch auf das Thema Genehmigung eingegangen:

count down schrieb:
1. Jeder Sender, der Musik spielt, muss eine jährliche Summe Gema-Abgaben zahlen, deren Höhe sich nach Werbeeinkünften, Reichweiten und prozentualem Musikanteil richtet. Hier beantwortet sich die Frage, dass natürlich große Privatsender mit hohen Werbeeinkünften weit mehr Gema (pro Jahr) zahlen müssen als kleine Sender mit geringen Werbeeinnahmen. Bei null Werbekohle wird die Reichweite angesetzt.

2. Demzufolge ist es völlig Wurst, ob ein Sender Titel von Künstler X oder Y und von welchem Tonträger (Server, CD, Vinyl, Band) auch immer spielt. Er hat ja die Jahressumme bezahlt.

3. Alle Senderzahlungen fließen in den großen Gema-Topf und ergeben durch Division aller gemeldeten Musikzeiten aller Sender den Wert der "Gema-Minute".

4. Prinzipiell meldet jeder Sender die gespielten Titel inklusive der Spiellänge an die Gema. Diese - und nicht der Sender! - verteilt dann die eingenommenen Gelder an die Berechtigten (Komponist, Textdichter, Verleger. Nicht an die Label, nicht an die Sänger)

5. Zahlt ein Sender jährlich so wenig Gema-Gebühren, dass die Auswertung der Titellisten und die Verteilung an die Berechtigten durch die Gema teurer wäre als diese Einkünfte, so wird nicht "nach Vorkommen" verteilt, sondern die Pauschalsumme wandert in den großen Gema-Topf, erhöht lediglich den Wert der "Gema-Minute".

6. Titellisten an die Gema werden von den ÖRs inzwischen ausnahmslos digital übertragen. Inwieweit die Gema von Privatsendern noch papierene Listen akzeptiert, vermag ich nicht zu sagen.

7. DJ-Mixe müssen nur die richtigen Spielzeiten aufweisen, dann kann jeder Titel von der Gema entsprechend an die Berechtigten abgerechnet werden. Wird ein Titel beispielsweise nur 30 Sekunden gespielt und gemeldet, erlösen die Berechtigten dafür halt nur das Geld für eine halbe Gema-Minute.

8. Die Gema reicht die Meldungen und ein Teil der Einnahmen von den Sendern inklusive des Labelcodes an die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL) weiter. Diese beteiligt die Labels an der Erlösen für die Einräumung der Senderechte. Von (z.B. ausländischen) Labels, die keine Senderechte vergeben haben und keinen Labelcode aufweisen, darf also im Prinzip nicht gesendet werden.

9. Die Aussage, dass der Labelcode etwas mit "gemafrei" oder "nicht gemafrei" zu tun hat, ist falsch! Wird ein gemafreier Titel gesendet und gemeldet, ändert das nichts an der jährlich zu bezahlenden Gemagebühr. Die an dem Werk Beteiligten bekommen nur kein Geld von der Gema.

Genauer gesagt hat ein Sender exakt dann die Senderechte zur Aufführung eines Titels erworben, wenn er diesen Titel mit deutschem Labelcode veröffentlicht vorfindet und ihn korrekt melden kann. Von welchem gegständlichen Tonträger er ihn sendet, ist dabei unerheblich. Und ich wiederhole: Im Prinzip (!) dürfen Titel ohne vorhandenen LC nicht gesendet werden. Ob sich gewisse Sender daran halten oder nicht, ändert nichts am Tatbestand. Ich will damit sagen, dass man bei nicht vorhandenem LC nicht auf "gemafreie" oder "nicht gemafreie" Musik auf dem Tonträger schließen kann. Hier gibt es keinen Zusammenhang! Vorhandene und nicht vorhandene LCs weisen auf den Status der Senderechte hin, nicht aber, wie die Berechtigten eines darauf befindlichen Titels von der Gema beteiligt werden.
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Sooo viel Text und dabei keine Antwort auf die eigentliche Frage :)

Die Antwort muss lauten: Beide Male Ja!

(Das Getue um den Labelcode kann hier eigentlich ganz wegfallen: Deine Musikquellen weisen ihn sicherlich oftmals nicht aus, was sie aber nicht von Abgaben befreit, die Dein Arbeitgeber aber mit Sicherheit pauschal bezahlt.)
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Wenn er Musik von CDs spielen würde, die die Künstler über ihre Website vertreiben und diese aus dem Ausland importiert hat, ist es unwahrscheinlich, daß ein Labelcode drauf ist.

@chapri: Wäre es wirklich möglich, diese Sachen zu senden, nur wenn der Sender eine pauschale Abgabe an die GEMA bezahlt, die diese Songs mit Sicherheit nicht abdeckt. Oder müßte sich der Sender dann auf Post von Abmahn-Anwälten einstellen?
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Du kannst alles von Deinen mitgebrachten Musikquellen senden, was der Sender auch in seinem Eigentum hat und was einen deutschen LC trägt.

chapri, das war jetzt wenig Text und eine eineindeutige Antwort. ;)
 
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Danke fuer wenig Text, aber der Hype um den Labelcode ist WIRKLICH Unsinn.
Es muss nur GEMA - oder ein BIEM-Organisationskuerzel draufstehen!

Ist bei MP3s von Musikdownloadanbietern nix von GEMA zu sehen, kann es sein,
dass die Downloadbedingungen eine oeffentliche Ausstrahlung verbieten.
[(Aber der Nachweis von Boeswilligkeit duerfte schwer zu fuehren sein...)]
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

@chapri: Wäre es wirklich möglich, diese Sachen zu senden, nur wenn der Sender eine pauschale Abgabe an die GEMA bezahlt, die diese Songs mit Sicherheit nicht abdeckt. Oder müßte sich der Sender dann auf Post von Abmahn-Anwälten einstellen?

@webster: Ob die Songs damit abgedeckt sind, sagt das Kuerzel auf dem Tontraeger oder der Hinweis auf dem Downloadportal.
Ist bei alledem nix zu finden, muss er sich im Ernstfall hoechstens auf EINEN Abmahnanwalt einstellen :)
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Das ist eben kein Kriterium!

Eigentlich gings mir speziell um den LC...

Jedenfalls ist es grenzenloser Unsinn, zu behaupten, der Sender muesste die Tontraeger sein Eigen nennen.
Ich bin diverse Male bei einem Öffentlich-Rechtlichen Sendeunternehmen mit eigenen Platten 'rein und wieder 'raus gegangen, nachdem ich meine Tontraeger zu Gehoer gebracht hatte - egal, ob LC oder nicht, aber nicht egal, ob Kuerzelaufdruck oder nicht...
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Lieber chapri, lass uns das hier nicht vertiefen, ich habe schon so viel in der Sache gepostet. Selbst wenn Du noch so viele Male in die Sender spaziert bist und Dein Material gesendet hast - was neben Dir auch noch viele andere tun -, so ändert es nichts an den in den Sendeverträgen Rechten und Pflichten des Senders. Und da hat er nun mal nicht das Senderecht an Musikmaterial, das keinen Labelcode trägt. Wird es dennoch gesendet, hat schon mehr als einmal die GVL den Sender ermahnt.

Hast Du schon mal versucht, in die Gemaliste Deiner Sendung LC-lose Titel in die EDV einzugeben?
 
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Ich muss ein bisschen zurueckrudern, nachdem ich gerade noch mal die Playlists durchwuehlt habe:
Platten, deren LC auch nach ausgiebiger Suche nicht recherchierbar war, haben wir vor der Sendung/
EDV-Eingabe rausgeschmissen.
Auf weitere Details oder Presswerk-LCs sollten wir wirklich nicht naeher eingehen...
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Du kannst alles von Deinen mitgebrachten Musikquellen senden, was der Sender auch in seinem Eigentum hat

Galt das auch schon in den 70ern und 80ern, als DJ-Sendungen aufkamen und die Musikredakteure Sendungen mit ihren eigenen Platten, die der Sender selbst nicht besaß, im Selbstfahrbetrieb abwickelten? Oder änderte sich die rechtliche Situation irgendwann in dieser besagten Zeit?
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Ich sag doch: Schwachfug!
Diese DJ-Sendungen gibts doch bis in die heutigen Tage (DAS DING etc.) -
und da wird vorher keine Konferenz abgehalten, welche LC der DJ jetzt im Gepaeck haben muss!
Labelcodefindung ist KEINE Wissenschaft - und BIEM-Recherche genauso wenig!
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Galt das auch schon in den 70ern und 80ern, als DJ-Sendungen aufkamen und die Musikredakteure Sendungen mit ihren eigenen Platten, die der Sender selbst nicht besaß, im Selbstfahrbetrieb abwickelten? Oder änderte sich die rechtliche Situation irgendwann in dieser besagten Zeit?

In den 70er und 80er Jahren, als erstmalig von Vinyl gesendet wurde, haben die Musikredakteure nicht von ihren eigenen Platten gesendet, sondern haben die Vinyl-Bemusterung genommen, die an sie im Sender gerichtet war. Ich kenne keinen Radiomann, der im Handel Platten gekauft hätte, um sie dann zu senden. Das taten die prinzipiell nicht.
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Sicherlich nicht im "normalen" Handel; ich weiß aber von Leuten, die Platten aus ihren England- und Frankreich-Urlauben mitbrachten, sich später darüber wunderten, daß diese nicht in Deutschland erschienen und sie dann in ihren Sendungen auflegten. Keine Ahnung, wie die dann abgerechnet wurden, aber sie liefen definitiv.
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Das taten die prinzipiell nicht.
Etwas vorschnell, diese Antwort...
Allein die Moderatoren mit englischen Namen taten dies regelmaessig: Platten vom Heimaturlaub mitgebracht, Platten in deutschen Importlaeden gekauft, Platten von Freunden oder gar Hoerern geschickt und Platten aus Heimatsender-Bemusterung.
 
AW: Lizenz zum Senden von Musik?

Das will ich doch gar nicht bestreiten. Es laufen auch immer noch Fußgänger bei Rot über die Ampel.
 
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