Moderatoren dürfen nicht mehr auf Facebook und Twitter verweisen?!

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AW: Moderatoren dürfen nicht mehr auf Facebook und Twitter verweisen?!

Die Blöd-Zeitung ist schon krass drauf...

In Deutschland fügen zum Beispiel die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF in ihre TV-Nachrichten regelmäßig Hinweise auf ihre Nachrichtenwebsites ein.

Achso, die Privaten also nicht?
 
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Dann müsste man aber konsequenterweise auch die Sport- und Veranstaltungsstätten, die den Namen eines Unternehmens tragen, in den Nachrichten anders bezeichnen. Das ist mir sowieso schon länger ein Dorn im Auge. Denn die Sender kriegen ja nichts für diese Art von Werbung durch Namensnennung. Davon profitiert nur der Eigentümer der jeweiligen Halle oder des jeweiligen Stadions, der den Namen verkauft hat. Denkbar wäre auch eine Verballhornung wie zum Beispiel "Nach einem Konzert in der Berliner Nullzweiwelt kam es zu Ausschreitungen"...

Matthias
 
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Davon mal abgesehen ein Gedanke an den Wettbewerb:

Der Name eines bestimmten Videoportals fällt ja auch immer wieder, bisweilen beziehen sich sogar Inhalte im Radio auf Inhalte dort. Dann müsste das Nennen solch etablierter Netzmarken ja ebenfalls verboten werden, denn es gibt schließlich noch andere, die genau das selbe tun, während die erwähnten Communities ja durchaus verschiedene Ansprüche erfüllen.

Dass sie dennoch in gewissem Wettbewerb zueinander stehen, mag sein, allerdings gewinnt eben derjenige mit dem günstigeren Konzept und der besseren Geschäftsidee. Ironisch: Facebook kann eigentlich gar nichts dafür, dass es so populär ist, alle Welt darüber spricht und es nicht mehr ohne ihm zu gehen scheint. Andere, die sogar zeitlichen Vorlauf hatten, haben das in dem Ausmaß nicht geschafft.
 
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Drei Merkwürdigkeiten fallen hier auf: Die deutschen Medien hinken deutlich hinterher (die Veröffentlichung beim CSA war schon am 27. Mai), die Wiedergabe der Entscheidung ist nicht ganz korrekt und der CSA nimmt Bezug auf ein Dekret aus dem Jahr 1992, als das Internet in der Öffentlichkeit noch so gut wie keine Rolle spielte. Es ist das auch bei uns bekannte, alte Lied: Regeln aus der Welt von vorgestern sollen auf die Welt von heute angewandt werden. Das kann nicht funktionieren.

Frankreich nimmt hier allerdings auch eine Sonderstellung ein, denn dort ist die staatliche Gängelung der Medien (siehe "Radioquote") erheblich umfassender als bei uns. Das beantwortet eigentlich auch die Frage des Thread-Starters: Nein, das deutsche Recht gibt das, was die CSA will (nicht das, was teils in den deutschen Medien veröffentlicht wurde), nicht her.

Die Formulierung aus dem oben verlinkten Bild.de-Beitrag: In Deutschland fügen zum Beispiel die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF in ihre TV-Nachrichten regelmäßig Hinweise auf ihre Nachrichtenwebsites ein. hat mit dem Thema übrigens nichts zu tun. Auf sendereigene Websites kann und darf in Frankreich auch weiterhin verwiesen werden.
 
AW: Moderatoren dürfen nicht mehr auf Facebook und Twitter verweisen?!

Die Formulierung aus dem oben verlinkten Bild.de-Beitrag: In Deutschland fügen zum Beispiel die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF in ihre TV-Nachrichten regelmäßig Hinweise auf ihre Nachrichtenwebsites ein. hat mit dem Thema übrigens nichts zu tun.
Ach, das macht nichts, die Bild-Zeitung lässt doch keine Gelegenheit aus, gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu hetzen.

Matthias
 
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Verboooten, verbooooten, alles verbooooten....langsam nimmts echt krasse Züge an. Auch das andere, was man in dem verlinkten Spiegel-Artikel so lesen muss.
Irgendwann werden Raumfahrer, die mit einem Teleskop gen Erde blicken, nicht mehr den blauen Planeten entdecken, sondern nur noch den Hinweis: "ZENSIERT"
 
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Dann müsste man aber konsequenterweise auch die Sport- und Veranstaltungsstätten, die den Namen eines Unternehmens tragen, in den Nachrichten anders bezeichnen. Das ist mir sowieso schon länger ein Dorn im Auge. Denn die Sender kriegen ja nichts für diese Art von Werbung durch Namensnennung. Davon profitiert nur der Eigentümer der jeweiligen Halle oder des jeweiligen Stadions, der den Namen verkauft hat. Denkbar wäre auch eine Verballhornung wie zum Beispiel "Nach einem Konzert in der Berliner Nullzweiwelt kam es zu Ausschreitungen"...

Matthias
Fairerweise sollten dann aber Firmen, über die Negatives berichtet wird, auch das Recht haben, dagegen juristisch vorzugehen und auf Unterlassung zu klagen. Was da zurzeit über einen großen japanischen Energielieferanten berichtet wird, ist ja ganz eindeutig geschäftsschädigend.
 
AW: Moderatoren dürfen nicht mehr auf Facebook und Twitter verweisen?!

... Denkbar wäre auch eine Verballhornung wie zum Beispiel "Nach einem Konzert in der Berliner Nullzweiwelt kam es zu Ausschreitungen"...
Du wirst lachen, aber der RBB macht das teilweise so. Es wird selten 'O2-Arena Berlin' (oder 'O2-World Berlin') gesagt oder geschrieben, sondern fast immer 'Arena am Postbahnhof Berlin' oder 'Arena Berlin am Postbahnhof' o.ä. . Ist mir schon mehrmals aufgefallen und jedes mal überlege ich neu welche Arena die wohl meinen. ;) Ciao
 
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Wenn die Medien (Print, Fernsehen und Rundfunk) so vorgehen, wie von Pianist_Berlin empfohlen und von 0915XXL beschrieben, dann entfällt für die großen Namenssponsoren natürlich jegliche Motivation, ihr Sponsoring aufrecht zu erhalten. Wer muss es büßen? Der jeweilige Fußballverein, dem ein Sponsor wegbricht. Es ist deshalb etwas kurz gedacht und gehandelt, wenn man als Medium meint, man müsse durch Verballhornung oder eigene Umtaufe ein Namenssponsoring konterkarieren.
 
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Wenn die Medien (Print, Fernsehen und Rundfunk) so vorgehen, wie von Pianist_Berlin empfohlen und von 0915XXL beschrieben, dann entfällt für die großen Namenssponsoren natürlich jegliche Motivation, ihr Sponsoring aufrecht zu erhalten. Wer muss es büßen? Der jeweilige Fußballverein, dem ein Sponsor wegbricht. Es ist deshalb etwas kurz gedacht und gehandelt, wenn man als Medium meint, man müsse durch Verballhornung oder eigene Umtaufe ein Namenssponsoring konterkarieren.
Aber wenn die Unternehmen das Geld für das Namenssponsering einsparen würden, könnten sie den Endkunden ihre Leistungen entsprechend günstiger verkaufen. Genau dieses Geld, was die dafür ausgeben, zahlen doch wir alle als Verbraucher. Und was die Sportvereine angeht: Die müssen sich eben über den Verkauf von Eintrittskarten finanzieren. Warum soll ich durch den Kauf einer Bahnfahrkarte Hertha BSC unterstützen? Oder warum soll ein O2-Kunde (bin ich nicht) eine Veranstaltungsstätte unterstützen, in der Musikstars auftreten, die Millionen verdienen?

Matthias
 
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Ein bisschen Betriebs- und Volkswirtschaftskunde könnte nichts schaden.
 
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Das Problem besteht nicht erst seit Facebook und Twitter. Achtet mal darauf, wie oft im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen von "googeln" die Rede ist, wenn es ums Thema Internet geht. Als wenn es keine anderen Suchmaschinen gäbe. Das ist doch eigentlich wie mit Cola, da darf man den Namen des Marktführers auch nicht nennen, warum sollten bei den neuen Medien plötzlich andere Grundsätze gelten?
 
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@Dagobert Duck: Das spezielle (französische) Problem bei dieser Angelegenheit ist aber nicht der beliebig mögliche Ersatz eines Markennamens durch einen Gattungsbegriff (Tempo/Papiertaschentuch), sondern der konkrete Hinweis auf ein Angebot des Senders. Wenn etwa "Radio Sud" einen Twitter-Account und eine Facebook-Seite hat, sonst aber in keinem Mikroblogging-Dienst oder einem anderen sozialen Netzwerk vertreten ist, darf "Radio Sud" trotzdem in seinen Sendungen nicht mehr dezidiert auf seine Twitter- oder Facebook-Accounts verweisen, sondern muss einen übergeordneten Gattungsbegriff verwenden. Mit der "Coca Cola"/"Google"-Problematik und den entsprechenden Anti-Schleichwerbungsrichtlinien in Deutschland hat das französische Dekret also nichts zu tun.
 
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Interessant, danke für die Hintergrunderläuterungen. Dennoch würde mich mal interessieren, wie die rechtliche Lage bei uns ist, wir sind hier ja schließlich im Forum "Radioszene Deutschland". Besonders für Google machen die deutschen Sender doch ganz massiv Schleichwerbung. Vielleicht oder wahrscheinlich ungewollt, aber das macht es auch nicht viel besser.
 
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Besonders für Google machen die deutschen Sender doch ganz massiv Schleichwerbung. Vielleicht oder wahrscheinlich ungewollt, aber das macht es auch nicht viel besser.
Ja und woran liegt das? Weil es immer wieder passiert, dass sich in der Gesellschaft ein Markenname für ein Erzeugnis durchsetzt, das andere auch anbieten.
Unter den Suchmaschinen waren ja auch früher andere populär (Yahoo, Altavista). Irgendwie hat es Google aber nunmal geschafft, dass sogar der Vorgang des Suchens per Suchmaschine im Web einen Namen bekam: googeln.
Es wird schwer werden, Medien nachzuweisen, das forciert zu haben.
Auch andere Produkte kennen das: "Jeans" steht seit ewiger Zeit mehr für eine bestimmte Hose als deren Stoff an sich. Wenn jemand von einer Jeans spricht, weiß jeder sofort, was gemeint ist. Wenn er keine Jeans meint, sagt er garantiert "Hose".
Sonys Walkman ist auch ein eingetragenes Warenzeichen. Niemand anders darf seinen Portable Cassette Player Walkman nennen. Und? Wenn jemand "Walkman" sagt, spricht er von einer ganz bestimmten Geräteklasse der Unterhaltungselektronik, egal wer dessen Hersteller war.
iPod - gleiches Phänomen. MP3-Player klingt heute in den Ohren der Leute doch schon doof. "Mal eben was auf den iPod laden" ist vollkommen normal, selbst wenn es keine Apple-Möhre ist. Weder ist Sony des Namensmissbrauchs wegen pleite gegangen, noch wird das Apple je passieren.

Herrgott im Himmel, die Reglementswut nimmt schon bisweilen seltsame Ausmaße an.
 
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@Dagobert Duck: In der Regel setzt bei uns der Begriff "Schleichwerbung" eine Gegenleistung voraus. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist es sinngemäß die Nennung von Produkten "eines Herstellers oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann."

Bei unabsichtlichem Einsatz (und darum geht es ja meistens) ohne Werbezweck und ohne Irreführung des Zuhörers (lt. Vertrag muss offenbar beides gleichzeitig erfüllt sein, sonst stände da oder) wird also keine "Schleichwerbung" nachzuweisen sein.
 
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Man kann wirklich meinen viele Sender haben eine Werbevertrag mit Facebook. Auf meine Frage an SWR3, warum man auf deren Website nur auf Facebook und auch Twitter verweist und dort eine Seite hat und nicht auch bei wer-kennt-wen.de (immerhin auch 9 Millionen Mitglieder) antwortete man mir, weil wkw zur RTL-Gruppe gehört...

Was soll das heißen, Facebook gehört zwar nicht zu RTL, aber ist nunmal auch kommerziell:confused:
 
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Man kann wirklich meinen viele Sender haben eine Werbevertrag mit Facebook.
Durch den Rücken ins Auge geschossen könnte das treffen. Im Grunde ist Facebook eine reine Werbeplattform und es erscheint wie ein stillschweigendes Einvernehmen: Jeder wirbt für seinen Krempel - äußerst wirksam und auf engstem Raum. Das ist äußerst effektiv und es ist schwer, sich dem zu entziehen, wenn man eigentlich nur auf sinnvolle Kommunikation aus ist.

Genau deshalb und weil das Gesichterbuch wohl weitgehend konkurrenzlos ist, finde ich ein solches Verbot oder schon den Gedanken daran einen absoluten Witz. Aber wer weiß, was die Lobby im Hintergrund noch alles zaubert.

Wenn irgend ein Medienmogul mit guten Beziehungen nach Berlin sich ein tragfähiges Konkurrenzprodukt ausgedacht hat, wird er schon für entsprechende Aktivitäten sorgen. Mit Anti-Terror-Kampf und Energiewende ließe sich der Aktioninmus dann sicher nicht begründen, aber da fällt den Personalien in unserem Bundestag und -nacht sicher auch was ein.

Ansonsten: Ruhe bewahren.
 
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@Dagobert Duck: In der Regel setzt bei uns der Begriff "Schleichwerbung" eine Gegenleistung voraus. Laut Rundfunkstaatsvertrag ist es sinngemäß die Nennung von Produkten "eines Herstellers oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Programmen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zwecks dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann."

Jetzt verstehe ich, es muss also schon so offensichtlich sein wie die bezahlten Werbepausen bei Wetten dass, wo Tommy minutenlang die Vorzüge des neuen Daimler, Audi, T-Mobile Tarifs oder der Haribo-Goldbären anpreist.

@dea: Das mit Tempo, Jeans und Walkman ist ein gutes Argument. Oder auch Föhn, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Ihr habt sicher recht, dass Google, Facebook und Twitter innerhalb kürzester Zeit den gleichen Status erreicht haben. Auch wenn man das nicht unbedingt gut finden muss, ist es kaum zu ändern. Werbung hin oder her, es ist schließlich jedem selbst überlassen, diese Produkte zu kaufen/nutzen oder auch nicht.
 
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Auch wenn Frankreich und seine Abneigung gegen die USA immer ein Sonderfall sein mag.
Und auch wenn es ein Kampf gegen Windmühlen scheint, gegen facebook und twitter das Schleichwerber-Argument ins Feld zu führen.

Das es sich lohnen könnte, über Alternativen nachzudenken, ist hier ganz schön beschrieben, finde ich.
 
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