Bundesnetzagentur vermindert Pluralität?

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Programmveranstalter kritisieren Sendernetzbetreiber Mugler

Im Sommer 2011 hat mit der MUGLER AG ein weiterer Sendernetzbereiber den Zuschlag für den Betrieb einer UKW-Frequenz erhalten. Im gleichen Atemzug erhielt die MUGLER AG im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens der Bundesnetzagentur die Frequenzzuweisungen für die DVB-T-Versorgung in den 4 Regionen Dresden, Chemnitz, Zwickau und Görlitz. Bisher ist die MUGLER AG als Betreiber eines DVB-T-Pilotprojektes in Leipzig und Halle in Erscheinung getreten.

Wie es auf der Homepage der MUGLER AG heißt verzichtet man, anders als bisher üblich, auf die Errichtung hoher Antennenstandorte. "Stattdessen entsteht unter Mitnutzung vorhandener Gebäude ein kleinzelliges Netz mit mehreren Sendestandorten, die über Richtfunk ausfallsicher vernetzt werden. Der Playout-Multiplex des Programmbouquets erfolgt direkt vor Ort an einem zentralen Senderstandort, die anschließende Programmzuführung zu den Sendern kann ebenfalls über Richtfunk erfolgen. Das Lokalnetz wird als GPS-synchronisiertes Gleichwellennetz betrieben, was zu einem verbesserten Empfang insbesondere für mobile Nutzer führt".

Bei einem Treffen des Verbands Sächsischer Lokalrundfunkanbieter (VSL) wurde erstmals Unmut laut: "Die Verhandlungen der Fernsehveranstalter mit der MUGLER AG, dem von der Bundesnetzagentur lizenzierten technischen Betreiber der DVB-T-Übertragungskapazitäten, sind schon seit einiger Zeit ins Stocken geraten. Soweit derzeit überhaupt schriftliche Angebote der MUGLER AG vorliegen, würden sich die Sendekosten der Veranstalter bei einer Umstellung auf DVB-T in etwa verdoppeln".

Elsterwelle-Chef Hans-Peter Schreiber geht sogar einen Schritt weiter. Er klagt gegen die Vergabe an die MUGLER AG durch die Bundesnetzagentur. Gerne wäre er selbst als Sendernetzbetreiber aufgetreten. Genügend Erfahrung hat er jedenfalls mit dem Senderbetrieb, so betreibt er aktuell einen analogen Fernsehumsetzer in Dessau für das Fernsehprogramm RAN 1 und zwei UKW-Frequenzen für sein eigenes Hörfunkprogramm Elsterwelle. Außerdem tritt Schreiber auch als dienstleistender Sendernetzbetreiber für andere Programme auf.

In die gleiche Kerbe schlägt nun auch der Programm-Lizenzinhaber der Potsdamer UKW-Frequenz Thomas Thimme. Thimme hatte im März diesen Jahres die UKW-Frequenz 102,1 MHz mit 1 kW Sendeleistung für sein Programm Power Radio von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) zugewiesen bekommen. Gesendet werden soll von einem Postdamer Hochhaus in der Nuthestraße / Kreuzung Humboldtring.

Laut Thomas Thimme gibt es seitdem nur Ärger mit der MUGLER AG. Nach Thimmes Schilderungen fordert die MUGLER AG laut Vertragsentwurf eine Kaution, ein höherer fünfstelliger Eurobetrag, damit die Senderinstallation gedeckt sei. Ebenfalls gebe es höhere Monatspreise und einen schlechteren Haverieservice als beim Monopolisten Media Broadcast. Ein Vertrag, den Thimme so nicht unterschreiben will. Er bemüht sich derzeit um einen Ausweg aus dieser Situation.

Nach Auskunft der Bundesnetzagentur bleibt ihm derzeit nur die Möglichkeit zu warten. Denn sollte die MUGLER AG den Sender nicht ein Jahr nach Erteilung der BNetzA in Betrieb nehmen, gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Dann könnte Thimme den Sender beispielsweise selbst betreiben. So lange will er jedoch nicht warten und sucht nun mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nach einem Ausweg. Eine Möglichkeit wäre die vorübergehende Zulassung auf einer anderen UKW-Frequenz für Potsdam für ein Jahr, bis sich die Probleme mit Mugler geklärt haben.

In Zukunft soll es solche Probleme übrigens nicht mehr geben. Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass sich der Programmveranstalter künftig selbst seinen Sendernetzbetreiber auswählen kann. In Kraft ist das neue Telekommunikationsgesetz allerdings noch nicht. Wie es heißt fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Für Thomas Thimme und die sächsischen Lokalfernsehveranstalter kommt die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes allerdings zu spät.



Veröffentlicht am 04.05.2012 / radiowoche.de
 
In Zukunft soll es solche Probleme übrigens nicht mehr geben. Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass sich der Programmveranstalter künftig selbst seinen Sendernetzbetreiber auswählen kann. In Kraft ist das neue Telekommunikationsgesetz allerdings noch nicht. Wie es heißt fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten. Für Thomas Thimme und die sächsischen Lokalfernsehveranstalter kommt die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes allerdings zu spät.
Gibt es bereits ein konkretes Datum?
Häufig ist von einem Inkrafttreten der Änderungen 2015 die Rede. Das wäre in der Tat reichlich spät.
 
" Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sieht vor, dass sich der Programmveranstalter künftig selbst seinen Sendernetzbetreiber auswählen kann."
Was? Soll jetzt etwa tatsächlich die Vernunft in der BRD (Bürokratenrepublik Deutschland) Einzug halten? Tsetsetse...
 
mitglied ag wirtschaft piratenpartei ...


Ist aber schon recht apart, wie das Feindbild zwar noch intakt („Monopolist“), die Media Broadcast ansonsten aber auf einmal die bessere Firma ist.

Wer betreibt eigentlich den Sender des Bauernradio in Neuruppin oder, das ist vielleicht die richtige Frage, dessen Zuführung? Das MPEG-Geschwurbel dort zieht einem ja die Schuhe aus. Fräulein, geben Sie mir endlich eine richtige Leitung!!
 
also wenn ich Thomas Thimme lese, dann würde ich auch eine Kaution verlangen. Ich erinnere mal an Hundert,6 was dieser Mann sich schon alles geleistet hat....
 
Zweifelhafte persönliche Verleumdungen sollte man hier nicht austragen, es geht darum, ob das TKG und Bundesnetzagentur nicht gerade die kleinen Programmveranstalter, wie LokalTV oder Elsterwelle u.a., zusätzlich benachteiligt!
 
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