Quartalsmeldung an die GVL

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witti00

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Hallo zusammen,

leider bin ich weder in der Suche noch in der FAQ fündig geworden.

Wir planen den Aufbau eines nicht kommerziellen Internetradios. Nun schreckt mich eine Sache in den GVL Nutzungsbedingungen ab: Jedes Quartal ist eine Meldung an die GVL zu machen die Labelcode-Nummer / Marke, Katalognummer oder EAN, Titel und Interpret enthält sowie die gespielte Dauer.

Ist dies nicht ziemlich aufwendig?

Ich stell mir das jetzt grad so vor, dass ich von jedem Moderator diese Angaben einsammeln muss und dann in einer Auflistung an die GVL senden muss, was er wie, wann und wo gespielt hat? Was ist z. B: mit den auf Amazon erworbenen Downloads wo es ja keine Cover gibt?

Wie macht ihr so etwas Erfahrungsgemäss? Müsst ihr so etwas überhaupt machen?

Danke schonmal.
 
Bei Amazon erworbene Downloads dürfen nicht gesendet werden. Siehe Nutzungsbedingungen 2.2.

Da ich doch aber an die GEMA und GVL zahle müsste es doch aber ok sein?
Wo soll man schliesslich sonst legale Musik herbekommen, wenn nicht von Amazon, Musicload, ect. wenn man nicht im Laden ganze Alben kaufen will oder tausende Singles.
 

[Als Amazon-Partner verdient radioforen.de an qualifizierten Verkäufen.]
Da ich doch aber an die GEMA und GVL zahle müsste es doch aber ok sein?

Nein, ist es nicht.

Wo soll man schliesslich sonst legale Musik herbekommen, wenn nicht von Amazon, Musicload, ect. wenn man nicht im Laden ganze Alben kaufen will oder tausende Singles.

Es bleibt euch wohl nichts anderes übrig, sofern du und deine Mitstreiter nicht schon mit einer ordentlichen Plattensammlung aufwarten könnt. Ansonsten empfehle ich Internetauktionshäuser, dort kann man ganze Sammlungen vergleichsweise preisgünstig ergattern.
 
Ich wäre für Aussagekräftige Antworten dankbar. Ausserdem ist deine Frage bereits im Eingangspost beantwortet.
Ich gab Dir eine eben solche. Und nein, Dort scheinst Du nicht gesucht zu haben, denn:
Wenn du natürlich einen Link zu meinem Fall hast immer her damit. :)
Sieht Dich mal exakt 16 Fäden weiter unter Deinem um. Er geht sogar außerdem auf die Frage ein, die Du gerade mit Plattenschrank besprichst.
 
Dein Link führt leider lediglich zur Suchfunktion.
Den Link mit der bosnischen / serbischen / ect Musik hatte ich gesehen, passt aber nicht so ganz zu meinem Problem der Umsetzung und zu der Frage ob man generell befreit ist.
 
Da hier ja gerne von allen Unklares verbreitet wird hier mal Klartext(nach Korrespondez mit Herrn Abraham):
Lieder dürfen sehr wohl von Downloadportalen wie Itunes etc. verwendet werden, sofern diese nicht DRM geschützt werden. Da dies bei den heutigen Anbietern sowieso schon lange nicht mehr der Fall ist, kann also jeder beruhigt auf legal gedownloadete Musik zurückgreifen.
Bei Amazon findest du aber auch immer eine Angabe mit dem Label, dann musst du in der Labelliste einfach nachschauen und das eintragen.
 
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