• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

Namensrechte bei Bands/Künstlern?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Zwerg#8

Benutzer
Hallo!

Der bekannteste Fall in dieser Beziehung dürfte wohl die zwangsweise Umbenennung der Gruppe "Smokey" in "Smokie" Mitte der 70er sein, weil der Sänger Smokey Robinson meinte, daß die junge Band aus England nicht seinen Künstlernamen tragen dürfe.

Vor ein paar Tagen hörte ich in der Schweiz den Titel "Summertime" der schweizer Formation "Joy" aus dem Jahr 2012 im Radio. Nun, bekanntlich gab es in den Achtzigern eine Band aus Österreich gleichen Namens, die mit ihren Titeln (z.B. "Touch by Touch"...) international erfolgreich war. Und wie man nachlesen kann, ist "Joy" (Österreich) auch noch heute aktiv und veröffentlichte im Juli 2011 ihr letztes Album.

Es gibt also durchaus Namenskonflikte. Wie geht das also?

Die Sängerin der schweizer Band heißt wohl "Joy Wittwer". Ob sie wirklich so heißt, weiß ich nicht. Das könnte wie bei "Joy Fleming" auch nur ein "echter" Künstlername sein. Aber "Joy Fleming" verkauft ihre Platten nunmal nicht unter dem Kürzel "Joy".

Ist das Wort "Joy" einfach zu trivial, um es schützen zu lassen? Weiterhin müßte man wohl den Markenschutz in vielen Ländern (weltweit) beantragen (und dann auch bezahlen). Musik ist heute aber immer und voll automatisch "weltweit"... Andererseits käme nicht einmal eine Schülerband auf die glorreiche Idee, sich "The Rolling Stones" zu nennen. ;)


http://de.wikipedia.org/wiki/Smokie
http://www.radioswisspop.ch/de/musiker/song/111987d7cd9cf75e625d085865759558b0266
http://de.wikipedia.org/wiki/Joy_(Band)
http://de.wikipedia.org/wiki/Joy_Fleming
 
Es gibt also durchaus Namenskonflikte. Wie geht das also?
Grundsätzlich ist jeder Name schutzfähig. Im Idealfall läßt man ihn sich als Marke eintragen, weil es dann mit dem Nachweis weniger Probleme gibt, daß man tatsächlich die Namensrechte inne hat. Kommt nämlich ein anderer Interpret auf die Idee, unter diesem Namen aufzutreten, dann kann man von ihm fordern, das zu unterlassen, notfalls mit Klage, und da sind solche Nachweise meistens Gold wert. Wenn man den Bandnamen nicht eintragen läßt, endet der Namensschutz mit der Auflösung der Band.

Die Sängerin der schweizer Band heißt wohl "Joy Wittwer". Ob sie wirklich so heißt, weiß ich nicht. Das könnte wie bei "Joy Fleming" auch nur ein "echter" Künstlername sein. Aber "Joy Fleming" verkauft ihre Platten nunmal nicht unter dem Kürzel "Joy".
Nö, aber Joy Fleming hat sich den Namen zugelegt, als sie aus ihrer alten Band Joy Unlimited ausstieg. Auf dieselbe kreative Idee ist auch zu anderer Zeit ein gewisser Alice Cooper gekommen. Also ... nicht, sich Joy zu nennen, sondern ... ähm ... ach, wurscht.

Ist das Wort "Joy" einfach zu trivial, um es schützen zu lassen? Weiterhin müßte man wohl den Markenschutz in vielen Ländern (weltweit) beantragen (und dann auch bezahlen).
Jein. Bezahlen - ja. "Weltweit beantragen" geht mit ein bzw. zwei Schritten. Diese heißen HABM (sitzen irgendwo in Spanien, und damit genießt man Markenschutz für den europäischen Raum) und WIPO (weltweiter Schutz).

Musik ist heute aber immer und voll automatisch "weltweit"... Andererseits käme nicht einmal eine Schülerband auf die glorreiche Idee, sich "The Rolling Stones" zu nennen. ;)
Jo ... Im Regelfall ist es so, daß die ganze Geschichte auch unter Künstlern recht liberal gehandhabt wird, sobald sich zwei Interpreten nicht in die Quere kommen. Schwieriger wird's natürlich, wenn der eine meint, der andere wolle ihm etwas wegnehmen oder seinen bislang erspielten Ruf untergraben oder so ... Umgekehrt wird's leichter, wenn der andere plötzlich erfolgreich ist, man selbst aber auf dem Bandnamen sitzt ;) "Sie können's mir auch überweisen ..." :rolleyes:

Gruß
Skywise
 
Grundsätzlich ist jeder Name schutzfähig.
Ob das so und in einfacher Weise richtig ist, bezweifle ich stark. Man kann Logos, bestimmte Schriftzüge ("AC/DC") oder das berühmte "T" in einer bestimmten Schrift und Farbe schützen lassen, aber doch nicht "einfache" Worte, die zum Grundwortschatz gehören. Bezahlst du für die Verwendung für "Stuhl" und "Tisch"? Sicher nicht.

Im Idealfall läßt man ihn sich als Marke eintragen, weil es dann mit dem Nachweis weniger Probleme gibt, daß man tatsächlich die Namensrechte inne hat.
Richtig! Man muß aber auch einige passende "Produktklassen" auswählen - hier meinetwegen "Musikproduktion international", falls es diese Klasse überhaupt gibt. Keine Ahnung - ist jetzt nur ein Beispiel.

Nö, aber Joy Fleming hat sich den Namen zugelegt, als sie aus ihrer alten Band Joy Unlimited ausstieg.
Das steht auch in dem von mir verlinkten Beitrag in der Wiki. Mir ging es ja auch nur darum darauf hinzuweisen, daß "Joy Fleming" ihren Künstlernamen komplett verwendet, "Joy Wittwer" aber nicht und damit der Band "Joy" aus Österreich in die Parade fährt.


Umgekehrt wird's leichter, wenn der andere plötzlich erfolgreich ist, man selbst aber auf dem Bandnamen sitzt ;) "Sie können's mir auch überweisen ..." :rolleyes:

Ha, ha, ha! :D Du meinst, ich könnte durch einen "grundsoliden, weltweit geltenden Markenschutz" durchaus solche Beträge auf meinem Konto verbuchen?:

http://www.spiegel.de/panorama/minijob-zentrale-fordert-4-6-billiarden-euro-von-frau-a-1027518.html

Das ist zwar von der Summe her etwas übertrieben, aber Fehlbuchungen dieser Art gab es ja schon reichlich. Ich bin ehrlich - wenn ich das auf meinem Konto zeitnah bemerken würde, könnte ich diese Kohle weiter überweisen (Ausland) und "verschwinden". Natürlich ist das Spinnerei. Aber rechnet mal aus, was nur an Zinsen auf dem Konto "hängenbleiben" müßten, selbst wenn diese Summe schon nach einer Sekunde von irgendwelchen Computern wieder "zurückgebucht" wird. Angenommener Zinssatz 0,5%/a... Das ist doch überaus fair - oder etwa nicht? :D

Ich fand diese kleine Zinsrechnung jedenfalls witzig. 100 Sekunden "Ruhe" auf meinem Konto wären mir aber natürlich lieber... ;)



Grüßle
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob das so und in einfacher Weise richtig ist, bezweifle ich stark. Man kann Logos, bestimmte Schriftzüge ("AC/DC") oder das berühmte "T" in einer bestimmten Schrift und Farbe schützen lassen, aber doch nicht "einfache" Worte, die zum Grundwortschatz gehören. Bezahlst du für die Verwendung für "Stuhl" und "Tisch"? Sicher nicht.
Du meinst so was wie "Klee", "Selig", "Die höchste Eisenbahn", "City", "Kopfhörer", "Bremen", "Can", "Berlin", "America", "Kansas", "Texas", "Fish", "Sweet", "Arrows", "Basis", "Bird", "Boston" oder "Keine Zähne im Mund aber La Paloma pfeifen" ...? Es gab auch in den 70ern eine Band "Das Fenster" (nicht zu verwechseln mit den "Windows") ... - wenn eine Band unter einem bestimmten Namen auftreten will, dann kann sie das ruhig tun, und wenn sie ihn als Marke eintragen will, ist der rechtliche Spielraum ziemlich groß. Gut, ich habe das schlaue Buch in dieser Hinsicht lange nicht mehr angefaßt, aber die einzige Schranke, die mir in Erinnerung geblieben ist (das war meines Wissens aufgrund eines richterlichen Beschlusses): einzelne Buchstaben sind tabu. Also nennt man seine Band besser nicht "Y" ;)

Ha, ha, ha! :D Du meinst, ich könnte durch einen "grundsoliden, weltweit geltenden Markenschutz" durchaus solche Beträge auf meinem Konto verbuchen?:

http://www.spiegel.de/panorama/minijob-zentrale-fordert-4-6-billiarden-euro-von-frau-a-1027518.html
http://www.spiegel.de/panorama/minijob-zentrale-fordert-4-6-billiarden-euro-von-frau-a-1027518.html
Kannst Du Englisch? Ansonsten übersetz' ich Dir den Absatz ...:
http://en.wikipedia.org/wiki/Nirvana_(British_band)

"The original group had filed a lawsuit in California against the Seattle grunge band in 1992. The matter was settled out of court on undisclosed terms that apparently allowed both bands to continue using the Nirvana name and issuing new recordings without any packaging disclaimers or caveats to distinguish one Nirvana from the other. Music writer Everett True has claimed that Cobain's record label paid $100,000 to the original Nirvana to permit Cobain's band continued use of the name."

;)

Gruß
Skywise
 
Aha - diese Story kannte ich bisher noch nicht. Sie zeigt aber, daß man bei der Wahl des Bandnamens durchaus vorsichtig sein sollte.

Zum Glück gibt es heute im Internet genug Möglichkeiten einen Namenskonflikt schon im Vorfeld zu erkennen (Musikdatenbanken nach Platten-VÖ durchforsten) bzw. einen "kreativen" Namen (einfach nach "bandname generator" googlen) zu finden.

Grüßle
 
So, da können wir auch noch "WAX" nehmen. Da war in den 80ern eine Band, die so hieß - und vor kurzem hatte ein Typ names WAX eine Reggaenummer namens "Rosanna" rausgebracht.
 
Gut, ich habe das schlaue Buch in dieser Hinsicht lange nicht mehr angefaßt, aber die einzige Schranke, die mir in Erinnerung geblieben ist (das war meines Wissens aufgrund eines richterlichen Beschlusses): einzelne Buchstaben sind tabu. Also nennt man seine Band besser nicht "Y" ;)
Beziehst Du das jetzt auf den "Markenschutz"? Denn Bands mit nur einen Buchstaben gibt es: z.B "A" (bekanntester Titel: "Nothing") und "M" (bekanntester Titel: "Popmuzik").
 
Beziehst Du das jetzt auf den "Markenschutz"? Denn Bands mit nur einen Buchstaben gibt es: z.B "A" (bekanntester Titel: "Nothing") und "M" (bekanntester Titel: "Popmuzik").
Auf die Regelungen in Deutschland. Demnach wäre ein Name, der nur aus einem Buchstaben besteht, nicht schutzfähig. Daß es Interpreten gibt, die nur einen Buchstaben haben (Punkband X oder die Johnny-Depp-Band P wären auch noch Beispiele) oder sich sogar völlig vom Alphabet lösen (
15px-Prince_logo.svg.png
), ist klar ;)

Gruß
Skywise
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben