GEMA/GVL verlangen horrende (Nach-)Zahlungen von Radionomy-Usern

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Der Radiotor

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GEMA/GVL haben nun begonnen User der Streaming-Plattform Radionomy anzuschreiben. Man fordert sie zur Anmeldung auf, außerdem werden Gebühren rückwirkend erhoben. Wer z.B. zehn Streams auf der Plattform hostet, darf über 12.000 Euro pro Jahr nachzahlen. GEMA/GVL verweisen darauf, dass nur belgische User der Plattform von den Gebühren befreit sind. Wird der Stream von mehr als neun Quellen im Netz oder Aggregatoren-Portalen angeboten, können die Gebühren noch steigen.

Radionomy antwortet dagegen betroffenen Usern, dass in Deutschland KEINE Gebühren anfallen. Ein Rechtsstreit muss wohl klären wer hier recht hat. Offenbar gibt es aber zwischen Radionomy/Belgien und GEMA/GVL/Deutschland kein Abkommen. Somit werden deutsche User wohl rechtens zur Kasse gebeten.
 
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Die GEMA ist einfach unersättlich.
Die wissen schon gar nicht mehr, wo sie noch Gebühren erheben sollen.

Wenn ich nur an den Schwachsinn mit den gesperrten YouTube-Videos denke: Da werden inzwischen sogar Aufnahmen von FM-Bandscans gesperrt, weil für ein paar Sekunden ein paar Musikfetzen in einer unterirdischen Klangqualität zu hören sind. :wall:

Am besten einfach mittels eines VPN-Dienstes eine ausländische Identität vortäuschen und denen die rote Karte zeigen. ;)
 
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@IRF
Halt Dich doch einfach mal raus, wenn Du zum Thema nix Produktives beitragen kannst.
Ich würde auf das Übliche pochen: Radionomy ist der SABAM verpflichtet - andere Verwerter haben sich rauszuhalten.
 
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enn ich nur an den Schwachsinn mit den gesperrten YouTube-Videos denke: Da werden inzwischen sogar Aufnahmen von FM-Bandscans gesperrt, weil für ein paar Sekunden ein paar Musikfetzen in einer unterirdischen Klangqualität zu hören sind. :wall:
Wenn das Dingens angeklickt wird - isses eine öffentliche Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes oder isses keine? Klar, is' eine. Allen Einschränkungen zum Trotz von wegen Scheiß-Qualität, nur Auszüge etc. - es ist und bleibt eine öffentliche Wiedergabe, und mehr Ursache verlangt das Urheberrecht nicht. Also steht den Urhebern ein entsprechender Obolus zu. Also hat youtube Recht, wenn sie das Video sperren, immerhin können sie von allen Seiten mit Klagen und Forderungen überzogen werden, ob vonseiten der Interpreten, der Urheber, der Verlage, der Plattenfirmen, ... das eigentliche Krachpotential geht hier nicht von der GEMA aus.

@topic:
Ich gestehe, daß ich schon lange nicht mehr auf der Radionomy-Seite war, aber vor einigen Monaten lasen sich die AGBs so, als ob Radionomy nur dann die Verwertungsgesellschaften aus eigener Tasche glücklich machen würde, wenn eine gewisse Höreranzahl erreicht würde. Ich habe keine Ahnung, ob oder wann das geändert wurde (den Passus habe ich jedenfalls spontan nicht mehr auf der Seite gefunden). Könnte es sein, daß sich die Nachforderung auf die Zeit bezieht, in der die andere Regelung noch galt?

Gruß
Skywise
 
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Meines Wissens gilt der Passus noch. Aber das der Radator mit seinem Posting zugibt, zuwenig Hörer zu haben, steht auf einem anderen Blatt :D
 
Es ist etwas anders: Wer nach neun Monaten nicht ausreichend Hörer erreicht, für den übernimmt Radionomy keine Vergütung mehr. Das Unternehmen stellt die User vor die Wahl: Entweder sie verpflichten sich die Abgaben an die SABAM selbst zu zahlen oder die Station wird von der Plattform gelöscht. Die GEMA hat sich in beden Fällen jedoch nicht einzuschalten, weil nach EU-Recht die Abgaben nur einmal gezahlt werden müssen.

Ganz davon abgesehen werde ich morgen erst einmal bei der GEMA abklären ob der Inhalt der Mail ggbf. gefälscht ist. Wie ich von anderen Radionomy-Usern erfuhr sei so etwas schon öfter passiert, evtl. versucht ein Betrüger auf die Art und Weise an Geld zu kommen. Man weiß ja nie...

Hier mal der Wortlaut:

Sehr geehrter Herr...,

auf Ihrer Website....behaupten Sie, dass Radionomy die Gebühren für ihr Internetradio-Projekt übernimmt. Das ist leider nicht richtig. Radionomy übernimmt lediglich die Gebühren für Radios mit Sitz in Belgien. Daher müssen Sie für ihr Radio eine Lizenz bei uns erwerben. Die nichtlizenzierten Zeiträume in der Vergangenheit müssen zudem nachlizenziert werden. Bitte füllen Sie das Formular im Anhang aus und schicken Sie es unterschrieben per Post oder Fax - E-Mail ist nicht ausreichend - zurück. Ich erwarte ihre Rückmeldung bis zum 04.05.2015.


Folgend noch allgemeine Informationen zru Lizenzierung Ihres Webradios:


Möchten Sie Webradio mit Musik veranstalten, so erhalten Sie die Urheberrechte dafür von der GEMA ohne großen Aufwand. Auch wenn Sie ein privates Projekt verwirklichen wollen, ist es erforderlich die entsprechenden Rechte zu erwerben, da bei einer Verbreitung über das Internet die Musik immer einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.

Im GEMA-Lizenzshop können Sie schnell, einfach und günstig - für € 30,- zzgl. USt monatlich - eine Lizenz für Ihr Webradio erwerben. Der Lizenzshop steht allen Webradios zur Verfügung,

· die nicht mehr als 3 URLs haben,

· die auf nicht mehr als 9 Kanälen senden,

· die keine Einnahmen oder nicht mehr als € 430 Einnahmen (netto) pro Monat erzielen,

· die nicht mehr als 2.700 unterschiedliche Hörer in einem Monat erreichen und

· bei denen jeder dasselbe hört, d. h. die weder interaktiv noch personalisiert sind, noch den Zugriff auf einen bestimmten Song erlauben.

Wenn Ihr geplantes Webradio diese Voraussetzungen erfüllt, steht Ihnen das Online-Lizenzierungssystem rund um die Uhr zur Verfügung. Geht Ihr Webradio über die genannten Kriterien hinaus, wenden Sie sich bitte an webradio@gema.de.

Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Webseite.

Zusätzlich benötigen sie eine Lizenz der GVL. Informationen hierzu finden Sie unter www.gvl.de

Mit freundlichen Grüßen,

GEMA GeneraldirektionDirektion Sendung und Online (S/O)Postfach 800767, 81607 München

Telefon +49 89 48003-216 (Mo, Do & Fr 08:30 – 10:30)

Telefax +49 89 48003-239
E-Mail webradio@gema.de

Internet www.gema.de
 
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Nur mal am Rande und OT:
"Möchten Sie Webradio mit Musik veranstalten, so erhalten Sie die Urheberrechte dafür von der GEMA ohne großen Aufwand"

Was redet denn GEMA da für einen Schwamm? Urheberrechte gehören den Urhebern und werden allenfalls einer Verwertungsgesellschaft (z.B. der GEMA) zur Vertretung (!) der Rechte gegenüber Dritten übertragen. Eine weitere, darüber hinaus gehende Weiterreichung dieser Rechte ist niemals vereinbart, sie wäre sogar ungesetzlich.

GEMA erteilt in allen Einzelfällen gemeinsam mit der GVL die Senderechte. Der Webradioveranstalter erhält also im positiven Fall die Senderechte, nicht die Urheberrechte.

Offenbar gibt es auch bei der GEMA Schwachmaten in Hinblick auf deutsche Sprache.
 
Die GEMA hat sich in beden Fällen jedoch nicht einzuschalten, weil nach EU-Recht die Abgaben nur einmal gezahlt werden müssen.
Hmnjahein ... oder juristisch korrekt: es kommt drauf an.
Saublöde Frage, aber ich stell' sie mal: hast Du den Radionomy-Stream eventuell auf Deiner Homepage eingebunden? Dann könnte ich mir nämlich vorstellen, was die GEMA stört ...

Gruß
Skywise
 
Guten morgen ;)

Hört sich ja fast so an wie die Sache mit Sonixblabla aus Kanada.
Dort war/ist ja das gleiche Thema. Angeblich Legal da lizenziert und so.

Aber das Problem ist ja das in den Land wo die Hörer herkommen nun mal ja auch eine Lizenz benötigt wird.
Na klar sind beide auch "Legal" wenn man nur Hörer hätte aus den Land wo es lizenziert wäre.
Aber viele Verwerter haben ja glaub ich ne Klausel das ab nen bestimmten % Anteil Hörer aus dem Land auch dort dann angemeldet werden muss.
 
Mit SABAM wirds einen GEMA-Vertrag geben, also ist das ganze Ding eine Fälschung. Hätte Radiator den Text mal eher gepostet...
 
Mit SABAM wirds einen GEMA-Vertrag geben, also ist das ganze Ding eine Fälschung. Hätte Radiator den Text mal eher gepostet...
Na, mal nicht so hastig.
Sicher gibt's einen Gegenseitigkeitsvertrag zwischen GEMA und SABAM. Aber es ist die Frage, wie das mit eingebetteten Streams auf Drittseiten aussieht. Da bin ich mir nämlich gar nicht mal so sicher, ob das so ohne weiteres rechtlich möglich ist.

Gruß
Skywise
 
So, inzwischen bin ich einen Schrtitt weiter. Das Schreiben war keine Fälschung, ich habe von einem anderen Mailaccount die GEMA angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr****,


vielen Dank für Ihre E-Mail.


Wie bereits dargestellt, lizenziert die SABAM seit dem 01.01.2015 nur Radios mit Sitz in Belgien. Radios aus anderen Ländern müssen bei den jeweiligen Verwertungsgesellschaften die entsprechenden Lizenzen erwerben. Gerne können Sie sich das von der SABAM bestätigen lassen. Wenn Radionomy das anders darstellt, ist diese Information falsch.

Deshalb muss ich Sie auch erneut bitten, den Antrag auf Nachlizenzierung für Nutzungen in der Vergangenheit auszufüllen und mir zukommen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen
 
So, und nun das Ergebnis meiner Recherche:

Wer auf der Plattform von Radionomy einen Stream betreibt und dabei diesen Stream nirgendwo mit seinem Namen bewirbt, bleibt anonym. Jeder User erhält eine Website, dessen Impressum auf Radionomy in Belgien verweist. Eigentlich wäre auch hier der User seit 1.1. zur Zahlung in Deutschland verpflichtet, aber, wie gesagt: Man bleibt ja anonym, die GEMA weiß nur, dass der Betreiber XY Radio heißt, aber nicht wer dahinter steht und aus welchem land er kommt.

Sobald man diesen Stream jedoch von einer deutschen .de-Adresse anbietet oder irgendwo auf einer deutschen Website verlinkt, gilt man zumindest laut GEMA als deutscher Betreiber, da die SABAM seit 1.1. nur noch Radios mti Sitz in Belgien lizenziert. Ebenso ist es wichtig den Stream bei Aggregatoren wie radio.de oder TuneIn nicht als deutschen, sondern als belgischen zu registrieren!

Ich bleibe aber am Ball, spannendes Thema!
 
Ich bleibe aber am Ball, spannendes Thema!
Ist es. Toi toi toi. *daumendrück*

Und immerhin fühle ich mich in meiner Einschätzung bestätigt.
*juristisches fingerspitzengefühl - check*

Theoretisch würde ich jetzt weitersagen: es wäre vielleicht hilfreich, den Stream nicht mehr direkt einzubetten, sondern stattdessen auf den Stream von Radionomy einen Link zu setzen.

Gruß
Skywise
 
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Wer nach neun Monaten nicht ausreichend Hörer erreicht, für den übernimmt Radionomy keine Vergütung mehr. Das Unternehmen stellt die User vor die Wahl: Entweder sie verpflichten sich die Abgaben an die SABAM selbst zu zahlen oder die Station wird von der Plattform gelöscht.

Ich werde auf der Radionomy-Homepage nicht fündig, aber wahrscheinlich sind diese Hörerzahlen so hoch, dass sie kein normales Webradio erreicht. Hinter dem Sender 674.fm steckt ein rund 40-köpfiges Team, er wurde schon in einem großen Artikel in der Welt-Zeitung vorgestellt (bessere Werbung geht kaum) und erreicht tagsüber gerade mal um die 10 Hörer - http://5.9.254.166:8560/index.html?sid=1 - die meisten davon dürften aus eigenen Reihen - Mitarbeiter und enge Freunde - kommen.
Kleinere Kanäle erreichen selbst nach jahrelangem intensiven Marketing kaum mehr als 10 Hörer über den Tag verteilt:
http://91.121.169.121:8010/
Populärere Genres wurden immer schon von den entsprechenden Sendern abgedeckt - da hätte ein neues Schlager- oder Salsa-Radio kaum eine Chance, sich gegen die bereits etablierten Kanäle durchzusetzen. Und für bislang wenig abgedeckte Genres wie Internet-Underground, Amateurmusik etc. gibt es einfach kaum Interessenten.

Über Shoutcast hören in dieser Minute 912.296 Leute Radio, die sich auf 56.816 Sender teilen. Macht ziemlich genau 16 Hörer pro Sender. Und da sind alle diejenigen "Hörer" mit drin, die mehrfach gezählt werden (passiert z. B. wenn ein langsamerer Online-Zugang für häufiges Buffering sorgt), oder Leute, die ihr Radio einfach laufen lassen, auch wenn sie gar nicht anwesend sind. Ein Sender, der zeitweise 2-4 echte Hörer hat, ist also schon gut im Geschäft dabei.
 
Die besagte Stufe ist 130 Std/Tag nach dem neunten Monat. Die Wahlmöglichkeit, die Gebühren selbst zu zahlen gibt es nicht. Entweder man schafft die 130 Std. oder die Station wird gelöscht.

Grundsätzlich hat jeder rn-Pruduzent einen "Producers Pact" mit rn, der beiderseitig einzuhalten ist. Die Frage ist, wie man rn belangen kann, wenn von deren Seite der Pact nicht eingehalten wird.
 
Nicht wirklich. Ist absolut machbar. Das sind dich gerade mal durchschnittlich 5,4 Dauerhörer.

Die GEMA schreibt ja in dem Brief von "Ihr Radio muss lizensiert werden".
Ich würde da aber mit einer anderen Sichtweise herangehen. Der Radiobetreiber ist rn. Wir/Du/Ich sind lediglich Produzenten. Letztendlich kann jedoch rn auf deinem Channel schalten und walten, wie es will.
 
1. Satellifax schreibt nur von hier ab - das sagt nix aus.
2. Ich bin davon ausgegangen, dass Widgets mit dem Stream von Radionomy verbreitet wurden - dann wäre SABAM hauptsächlich Ansprechpartner. Wenn es überhaupt stimmt, dass SABAM seit 1.1. geändert vorgeht, ist SABAM der Informationspflicht nicht nachgekommen. Ich habe keinerlei Info irgendwo gesehen!!!
Fall für einen belgischen Rechtsanwalt, denn Radionomy verbreitet für eine belgische Site hergestellte Produkte.
3. Wenn das Ganze eine neue Abmachung zwischen GEMA und SABAM sein sollte, ist auch die GEMA Ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachgekommen und alles ein Fall für einen deutschen Rechtsanwalt - denn was können die (zwar deutschen) Produzenten dafür, wenn deutsche Hörer ein für Belgien hergestelltes Produkt in Deutschland weiterverbreiten?

Marktlücke: Rechtschutz für Onlineanbieter?
 
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Nicht wirklich. Ist absolut machbar. Das sind dich gerade mal durchschnittlich 5,4 Dauerhörer

Die meisten Shoutcast-Sender z. B. erreichen diesen Wert bei weitem nicht. Wenn man auf Nummer Sicher gehen will, muss man als Betreiber ein paar einfache W-LAN-Radios kaufen und den eigenen Stream 24/7 dudeln lassen.
 
Ich hätte da Frage an diejenigen, die Post von der GEMA/GLV bekommen haben (z.B. "Der Radiotor"):

Woher kennt die GEMA/GVL Eure Postadresse? Die kann ja nur aus einem Impressum stammen (zu der ja deutsche Webseiteninhaber verpflichtet sind), auf der nicht nur die Radiostation verlinkt ist, sondern von der auch hervorgeht, dass man Betreiber der Radiostation ist.

Die GEMA/GVL wird ja wohl schlecht in die Profile der Radionomy-Betreiber schauen können. Und selbst wenn: Dort muss man zwar Adressdaten hinterlegen, aber die prüft ja keiner nach. Allgemein stell ich mir da die Frage: Wie definiert GEMA/GVL, was eine "deutsche" Radiostation ist? Die Angabe des Landes im Profil der Radiostation? Eine deutsche IP-Adresse (und wie kriegt die GEMA/GVL das raus, ohne derzeitige Vorratsdatenspeicherung in Deutschland)?

Hintergrund der Frage: Wer "nur" die Standard-Radioseite von Radionomy - diese Seite mit der Domain "playtheradio", also z.B. www.meinradio.playtheradio.com - als Webseite nutzt, wird kaum Gefahr laufen, Post von der GEMA/GVL zu bekommen - oder doch? Einträge von Radiostationen auf Seiten wie TuneIn oder radio.de sind auch von Dritten möglich, und da kann der Dritte halt das Land auswählen, wozu er gerade Lust hat.

Der Radiotor weist in seinem Post von 11:24 Uhr ja auch darauf hin, dass man so lange nicht "gefährdet" ist, so lange man anonym bleibt. Meiner Meinung nach ist man auch nicht "gefährdet", wenn ich als Dritter das deutsche Radio in meine deutsche Seite einbaue - ich bin ja schließlich nicht der Betreiber des Radios. (Analog Einbettung von YouTube Videos).
 
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