GEMA/GVL via ausländischer Streamingplattform

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Wir senden seit ein paar Monaten ein Kooperationsprogramm bei uns. Im Normalfall haben wir jeden musikalischen Content bei uns im Remix, aber wenn wir aufschalten spielen die in ihrem Programm die Originalversionen der Songs. Das sind aktuelle Charthits und das Beste aus den 80igern/90gern.

Nun machen wir uns hier Gedanken ob da nicht mal jemand was meldet oder entdeckt, denn wir sind vermutlich mit die einzigen Großen aus Deutschland die ihr Programm via SPREAKER senden. Spreaker sitzt aber in den USA UND Berlin und von daher die Frage:

Haben wir was zu befürchten wenn wir in Deutschland geschützte Musik über einen US Amerikanischen Anbieter (?) senden? Gehört werden wir wiederum auch nur in Deutschland.

LG und vielen Dank
 
Wir senden seit ein paar Monaten ein Kooperationsprogramm bei uns. Im Normalfall haben wir jeden musikalischen Content bei uns im Remix, aber wenn wir aufschalten spielen die in ihrem Programm die Originalversionen der Songs. Das sind aktuelle Charthits und das Beste aus den 80igern/90gern.
Ich interpretiere das mal als "das wahrscheinlich Totgedudeldste aus den 80ern/90ern" ...

Haben wir was zu befürchten wenn wir in Deutschland geschützte Musik über einen US Amerikanischen Anbieter (?) senden? Gehört werden wir wiederum auch nur in Deutschland.
Nun ja, was heißt "befürchten"? Grundsätzlich würde ich sagen, daß die GEMA/GVL durchaus ein Thema sein sollte, immerhin scheint ihr ja aus Deutschland für ein deutsches Publikum zu senden, sprich: es werden urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich wiedergegeben; da kann ich mir schon vorstellen, daß es Dudu geben kann von diversen Rechteinhabern (von den Rechteinhabern - nicht von der GEMA oder der GVL!).
Jetzt aber mal anders gefragt: ich dachte bislang, Spreaker sei für Podcasts optimiert ... bastelt ihr die Stücke in die Podcasts ein als Untermalung oder was treibt ihr da?

Gruß
Skywise
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Grundsatz kann man Spreaker ja als das YouTube der Podcaster interpretieren. Wir allerdings nutzen es nur als Plattform für unser ganz normal moderiertes Programm und spielen halt auch - wie jeder andere Sender - Musik. UNSERE ist aber immer im Remix. Wenn wir aber zu unseren Partnern schalten und die innerhalb ihrer eigenen Sendung immer wieder geschützte Musik spielen, machen wir uns schon Gedanken.

Aber um auf Spreaker zurückzukommen: Wir senden nicht 24/7, sondern im Normalfall 5x die Woche ein paar Stunden. Unsere Zuhörer bekommen - sofern sie uns geliket haben - eine Benachrichtigung wenn wir auf Sendung sind. Das klappt auch sehr gut soweit. Die Player-Widgets sind ebenfalls auf unserer Seite eingebettet, der Hörer hat also viele Möglichkeiten uns zu verfolgen..
 
Okay ...
Nebenbei: Remixes sind Bearbeitungen, insofern unterliegen die grundsätzlich auch dem Urheberrecht, erweitert um die Rechte des Remixers als Bearbeiter. Mir ist allerdings bewußt, daß das Thema von einigen Urhebern/Bearbeitern im Techno/Dancefloor-Genre recht liberal gehandhabt wird, dennoch - von Remixes bekannterer Titel würde ich da ebenfalls die Finger lassen, solange die Geschichte mit der GEMA/GVL nicht geklärt ist.

Ich weiß, daß Spreaker von einigen deutschen Seiten ebenfalls als Informations-Anbieter oder als Podcast-Plattform verlinkt wird, insofern ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich groß, daß es da Regelungen oder Verträge hinsichtlich des Urheberrechts gibt.

Was ich vorschlagen würde:
a) es gibt doch bestimmt einen Vertrag zwischen euch und Spreaker ... steht da mehr drin als die 08/15-Rahmenbedingungen, die auf der Spreaker-Seite zu finden sind? Gerade bei internationalen Podcasts sind die Informationen über den rechtlichen Status nach meinem Dafürhalten extrem dürftig; die GEMA scheint Spreaker nicht als "Radio" einzustufen und die Definition, die dem "Podcast"-Tarif zugrunde liegt, ist nach meinem eher oberflächlichen Wissen im Fall von Spreaker auch nicht zutreffend.

b) Wenn im Vertrag nix geregelt ist, würde ich vorschlagen, einmal den dortigen Support nach dem aktuellen rechtlichen Status in Deutschland bzw. gegebenenfalls nach Erfahrungen mit deutschen Podcast-Anbietern zu fragen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Spreaker wirklich große Probleme verursachen wird.

Die GEMA bzw. die GVL dürfte ebenfalls auskunftsfreudig sein, allerdings ... ähm ... ja, fragt mal bei Spreaker an; wenn was Schriftliches von denen kommt, werdet ihr euch darauf tausendmal mehr beziehen können als auf irgendein Geschreibsel bei radioforen.de ;)

Gruß
Skywise
 
Okay, sorry, dass ich so lange nicht geantwortet habe. Dankeschön!

Habe mit Spreaker in den USA geschrieben und die meinten so viel wie: "Der Inhalt den du hier publizierst muss deiner sein." Punkt.

Nun denn: Mittlerweile sind wir bei Radio.de - und insofern sind meine Adresse und meine kompletten Kontaktdaten bei denen hinterlegt. Sende ich ab heute nur noch gemafreie Indie-Musik vom FreeMusicArchive?

Radio.de speist deren Stream über Spreaker, also die Stream-URL ist von Spreaker. Radio.de hat aber auch unsere Website verlinkt.

Wenn ich nicht live sende schaltet Radio.de automatisch auf den letzten on-demand verfügbaren Beitrag auf unserer Spreaker-Seite.

Desweiteren interessiert mich: Wenn das Studio aus dem der geschützte Content gesendet wird GEMA/GVL-Gebühren zahlen muss, ich aber nur aufgeschaltet habe - ist dann egal ob ich zahle oder nicht? Eigentlich läuft die mp3 doch bei denen aus dem Sender und nur ÜBER mein Studio.
 
Läuft die Bananenbiegerei jetzt darauf hinaus: "Wir zahlen nicht für diese Platten, weil Radio Schlagmichtot ja schon dafür bezahlt hat"?
Dann gute Nacht!
 
Wenn wir gerade dabei sind: Wie sieht es mit Musik in Podcasts aus, wenn ein Titel nicht voll ausgespielt wird?
Kommt drauf an.
Wenn Passagen über den Äther geschickt werden, die über eine entsprechende Schaffenshöhe verfügen, dann würde ich behaupten wollen, daß hier die GEMA durchaus das Händchen aufhalten darf, sprich: die äquivalente Regelung wie bei der Nutzung von Samples.

Gruß
Skywise
 
Wenn wir gerade dabei sind: Wie sieht es mit Musik in Podcasts aus, wenn ein Titel nicht voll ausgespielt wird?
Kann man ganz einfach nachlesen. Auszug:
Der Lizenzshop steht allen Podcastern zur Verfügung,
(...)
  • die in jedes Musikwerk in ihrem Podcast in der Weise hineinmoderieren (sog. "talk over") und die jeden Song in der Weise ein- und ausblenden, dass er nicht isoliert werden kann,
  • die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen,
  • die in ihrem Podcast Musikwerke zu maximal 50% ausspielen,
    die in den Episoden ihres Podcasts nicht mehr Musik verwenden als zu 75% der Gesamtlänge der einzelnen Episode
(...)
Erfüllt Ihr Podcast diese Kriterien nicht, wenden Sie sich zur Lizenzierung bitte an podcasting@gema.de.
Quelle: https://online.gema.de/lipo/produkte/podcast/index.hsp
 
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