Radioplanung

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MaxDet

Gesperrter Benutzer
Hallo Leute,
ich plane zurzeit einen Jugendradiosender für unseren Ort. Wir haben schon Sponsoren usw und wir möchten dann mit mAirList senden.

Ich habe schon 3 Jahre professionelle Radioerfahrung und habe zur Planung ein paar Fragen:

- gibt es eine Plattform auf der ich für einen Betrag im Monat immer die komplette Musik im Bereich Mainstream zur Verfügung habe? Wir brauchen schnell viel Musik, die wir LEGAL runterladen wollen und das ist nicht so einfach.

- Shoutcast oder Icecast? Was ist der Unterrschied und wo kann ich einen ,,Stream´´ kaufen (Ich weiß, dass ich den Sender bei der GEMA&GVL anmelden muss)
Wegen dem Stream: Es reichen ca maximal 500 Hörer

- Wir haben ein Buget von 4000 Euro, das Mischpult wird wahrscheinlich das Airlite, habt ihr sonst noch Equipmentvorschläge?
- Sonstige Tipps zur Planung auch gerne an mich, danke!


Schönen Abend und grüße aus Nürnberg
Max
 
Hallo @MaxDet,

schön, dass Du auf Uli Nobbe im mAirlist Support Forum gehört hast. Aber auch hier hast Du einen ähnlichen Fehler gemacht: Thema "Copy & Paste", anstatt erstmal zu lesen. Auch wenn der verlinkte Thread schon ein wenig veraltet ist, wird er Dir erstmal einige Antworten liefern. Die restlichen Antworten liefern Dir die weiteren Bereiche hier aus dem Bereich Internetradio.

Ansonsten gelten die Fragen:
Weshalb willst Du
schnell viel Musik, die wir LEGAL runterladen wollen
wobei die Betonung auf "schnell, viel" liegt. (klick mich (etwas veraltet))

Einen
,,Stream´´ kaufen
wirst Du ohnehin nicht können, sondern maximal ein Angebot nutzen, also einen Server mieten, oder anders: Einen fertigen Streamserver anmieten.

Es reichen ca maximal 500 Hörer
Ähh, ein bisschen Größenwahnsinnig bist Du aber nicht, oder?

- Sonstige Tipps zur Planung auch gerne an mich, danke!
Lesen, lesen und nochmal lesen!

Und vor allem, solltest Du wirklich schon mal, wie Du schriebst (mit - laut Profil - 18 Jahren?)
schon 3 Jahre professionelle Radioerfahrung
haben, vergiss sie und fang ganz neu an. Zumindest mit den Vorstellungen, die Du hier geäußert hast. Denn die lassen sich auch mit 50 Jahren professioneller Radioerfahrung nicht unter einen Hut bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte noch ergänzen, bis 500 Hörer(gleichzeitig im Stream) muss ein Internet-Radio nur bei der entsprechenden Landesmedienanstalt nur angemeldet werden, ab 500 Hörer ist es genehmigungspflichtig.
 
Ab 500 Slots/Ports besteht für Webcaster eine "Anzeigepflicht" - mehr nicht. Das ist übrigens nicht nur bei der LPR in Hessen so.

Eine "Genehmigungspflicht" ist wieder 'ne komplett andere Baustelle.
 
Hallo,

Ich habe schon 3 Jahre professionelle Radioerfahrung und habe zur Planung ein paar Fragen:

- gibt es eine Plattform auf der ich für einen Betrag im Monat immer die komplette Musik im Bereich Mainstream zur Verfügung habe? Wir brauchen schnell viel Musik, die wir LEGAL runterladen wollen und das ist nicht so einfach.

Max

wenn Du schon so lange Erfahrung hast dann dürftest Du die Regeln von GEMA/GVL kennen. GVL schreibt vor dass alle Musik im Webradio auf originalen Tonträgern vorhanden sein muss. Gekaufte Musik von Downloadportalen wie Amazon, iTunes und wie sie alle heisen kann man nicht verwenden da die AGB (ja es heist nicht AGBs oder wie manche es schreiben AGB's mit Deppenapostroph) von denen eine öffentliche Aufführung nicht zulassen.

SCNR

baerle
 
GVL schreibt vor dass alle Musik im Webradio auf originalen Tonträgern vorhanden sein muss. Gekaufte Musik von Downloadportalen wie Amazon, iTunes und wie sie alle heisen kann man nicht verwenden da die AGB (ja es heist nicht AGBs oder wie manche es schreiben AGB's mit Deppenapostroph) von denen eine öffentliche Aufführung nicht zulassen.
Ach, und das lässt sich so generalisieren? Wie sieht es denn beispielsweise mit Portalen wie Jamendo & Co. aus? Das sind ebenfalls Downloadportale (also: "wie sie alle heisen" (wie Du schriebst)). Was sagen AGB und GVL dazu?
 
Zuletzt bearbeitet:
Gekaufte Musik von Downloadportalen wie Amazon, iTunes und wie sie alle heisen kann man nicht verwenden da die AGB (ja es heist nicht AGBs oder wie manche es schreiben AGB's mit Deppenapostroph) von denen eine öffentliche Aufführung nicht zulassen.
Auch die physischen Tonträger lassen eine öffentliche Aufführung nicht zu. Die dazugehörigen Rechte erwirbt man ja erst mit der GEMA/GVL-Vereinbarung.

Man kommt heutzutage auch gar nicht mehr richtig um die ganzen Downloads/mp3-Geschichten rum, wenn man ein ordentliches Programm gestalten will, denn der Markt in Sachen physische Tonträger, gerade im Bereich der Singles, ist schon arg löchrig geworden, und bemustert wird man von vielen Labels oder Künstlern auch nur noch via Download-Link oder Stream. Nach meinem Dafürhalten ist eine runtergeladene Datei ein virtueller Tonträger und widerspricht (sofern legal erworben) daher nicht der GEMA/GVL-Vereinbarung. Dieser Absatz ist allerdings Meinung eines Nicht-Juristen, der zwar beruflich einige Berührungspunkte mit Patent- und Urheberrecht hat, aber nicht sämtliche AGB durchgeackert hat und auch die Meinung der Verwertungsgesellschaften zu diesem Thema nicht kennt. Das dürfte sich aber sicher herausfinden lassen.

Gruß
Skywise
 
Ach, und das lässt sich so generalisieren? Wie sieht es denn beispielsweise mit Portalen wie Jamendo & Co. aus? Das sind ebenfalls Downloadportale (also: "wie sie alle heisen" (wie Du schriebst)). Was sagen AGB und GVL dazu?

bei Jamendo ist es so dass die dort veröffentlichen Musiker nicht durch Verwertungsgesellschaften vertreten werden, ergo kann GEMA und GVL nichts dazu sagen. Da muss man genau auf die Lizenz schauen unter der die Musik veröffentlicht wurde. Gibt da Einschränkungen in den Lizenzen. Lesen hat noch keinem geschadet. Normalerweise ist es eine Formsache die Urheber zu kontaktieren um die Genehmigung zu erhalten deren Werke im Webradio zu spielen.

@ Skywise, ich empfehle Dir mal dort zu schauen

http://radioregentrude.de.www291.your-server.de/smf/forum/index.php?topic=51.msg890#msg890


SCNR

baerle
 
Danke sehr, aber.

Für mich iTunes die absolut falsche Adresse, bei der ich nachfragen würde. Und leider hat iTunes dieses auch bestätigt, indem sie einen Allgemeinplatz formuliert hat und nicht auf die eigentliche Fragestellung eingegangen ist.
Ich möchte Ihnen bestätigen, dass die Nutzung der Musiktitel ausschliesslich privat ist. Das bedeutet, dass eine öffentliche Wiedergabe gegen die Nutzungsbedingungen verstosst.
Das ist eine absolut korrekte Aussage. Nur - das ist auch mit jedem physischen Tonträger so. Ich erwerbe mit einem Tonträger ausschließlich die Rechte, diesen privat zu nutzen, oder anders gesagt "Keine Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe, Sendung [...]." Jede Form der öffentlichen Wiedergabe widerspricht den Konditionen, zu denen ich diesen Tonträger erworben habe. Die Lizenz, die ich für eine öffentliche Wiedergabe benötige, kann mir iTunes genauso wenig einräumen wie der Plattenhändler meines Vertrauens. Das macht die GEMA/GVL mit einem entsprechenden Vertrag und seinen Konditionen. Daher sitzt dort für mich der Ansprechpartner und an keiner anderen Stelle.

Ich sollte das vielleicht mal machen.

Gruß
Skywise
 
Danke sehr, aber.

Die Lizenz, die ich für eine öffentliche Wiedergabe benötige, kann mir iTunes genauso wenig einräumen wie der Plattenhändler meines Vertrauens.

Stimmt, die Lizenz erwirbst Du bei den Verwertungsgesellschaften. Die Musikindustrie hat mit den Downloadportalen Verträge und können dort bestimmen dass gewisse Regeln gelten. Bei iTunes, Amazon und dergleichen muss ich expliziet deren AGB zustimmen, sonst kann ich die Musik nicht downloaden. Ebenfalls mit den Plattenläden, wo die AGB irgendwo in einer dunklen Ecke (oder erst ausserhalb des Kassenbereichs wie beim Blödmarkt) hängen und somit meist nicht rechtskräftig in den Kaufvertrag eingebunden wurden. Wenn ein örtlicher Händler diese an den Kunden weitergeben will so muss er dem Käufer vor Vertragschluss auf seine AGB hinweisen, dem Käufer die Gelegenheit bieten diese vorher einzusehen. Sei mal ehrlich, wann geschieht denn das wirklich?

Das macht die GEMA/GVL mit einem entsprechenden Vertrag und seinen Konditionen. Daher sitzt dort für mich der Ansprechpartner und an keiner anderen Stelle.

Ich sollte das vielleicht mal machen.

Gruß
Skywise

Ja, die sind die Ansprechpartner was das angeht wenn Musik öffentlich aufgeführt wird.

Also lässt sich das Ganze (Thema: MP3-Download vs. Original Tonträger) doch nicht generalisieren?

Es ist davon auzugehen dass aufgrund der Vorschriften der Verwertungsgesellschaften die öffentliche Aufführung daran geknüpft ist dass man die originalen Tonträger vorliegen haben muss. Die Urheber können bestimmen zu welchen Konditionen ihre Werke benutzt oder verkauft werden können. Sind die durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten so gelten deren Regelungen, ansonsten kann der Urheber seine Bedingungen selbst formulieren. Er könnte zum Beispiel in die Bedingungen schreiben dass Du im Kopfstand den Titel ansagen muss oder andere Bedingungen stellen.


Gruss

baerle
 
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