• Wie aus den radioforen.de-Nutzungsbedingungen hervorgeht, darf kein urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlicht werden. Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) dürfen jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden. Was darüber hinausgeht, können wir nicht tolerieren.

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daniel2086

Benutzer
Hi zusammen,

falls das jetzt hier nicht so ganz reinpasst, bitte ich um Entschuldigung.

Kann mir bitte jemand von Euch sagen, was das im Anhang für ein Lied ist? Also Interpret + Titel? Anscheinend ist das noch ziemlich neu, da über Shazam nicht mal etwas erkannt wird...

Wer kann helfen?

Vielen Dank!
 
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1.) Bitte Musik-Kategorie für solche Fragen verwenden (inzwischen verschoben).

2.) Bitte Hinweis am Seitenanfang beachten (Anhang gelöscht).
 
Wie bei YouTube, wo mehrere FM-Bandscans für deutsche Zuschauer gesperrt wird, weil ein paar Sekunden lang Musik von irgendeiner Band zu hören ist, mit der man sich nicht über die Höhe der Urheberrechtsabgaben einigen konnte.

In keinem anderen Land gibt es so einen Schwachsinn.
 
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Was müssen das doch für glückliche Menschen sein, die sich sich darüber aufregen, daß man sich Videos von FM-Bandscans nicht anschauen kann ...

Gruß
Skywise
 
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@Internetradiofan Du kannst ja Thomas Wollert einen Vertrag anbieten, in dem du ihm die entsprechende Verantwortung für das Forum abnimmst. Dann kannst du deine Vorstellungen ausleben (für eine kurze Zeit).
 
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Ich finde es auch Schwachsinn, für Konzertkarten Geld ausgeben zu müssen.
Der Vergleich ist sowas von unzutreffend: Mit fast jeder ausländischen IP-Adresse kann ich nahezu das komplette Angebot auf YouTube nutzen. Warum geht das mit einer deutschen IP nicht?

Und das heißt, wegen 12 Sekunden mehr wurde jetzt die Datei gelöscht?
Das hast Du sehr gut erkannt.
Wieso schreibt ihr dann zu Anfang:
Zur Identifizierung von Interpret und Titel (o.ä.) können jedoch Hörproben bis zu 30 Sekunden angehängt werden.
Wenn das Beispiel nur 12 Sekunden lang ist, hat der Threadsteller doch diese Bedingung eingehalten.
 
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Wenn das Beispiel nur 12 Sekunden lang ist, hat der Threadsteller doch diese Bedingung eingehalten.
Ja, wenn das Beispiel allerdings 42 Sekunden lang war, nicht.

Der Vergleich ist sowas von unzutreffend: Mit fast jeder ausländischen IP-Adresse kann ich nahezu das komplette Angebot auf YouTube nutzen. Warum geht das mit einer deutschen IP nicht?
Vor zweieinhalb Jahren hat sich ein youtube-Sprecher in die Presse gestellt und darüber gemeckert, daß man sich in "über vierzig Ländern weltweit" mit den jeweiligen Verwertungsgesellschaften einigen konnte, mit der GEMA allerdings nicht. Preisfrage: wenn sich youtube in vierzig Ländern weltweit mit den Verwertungsgesellschaften einigen konnte ... warum zum Teufel legen dann in den restlichen 160 Ländern der Welt die Verwertungsgesellschaften oder ihre Urheber nicht so viel Wert auf eine faire Einigung mit youtube und gehen konsequenter gegen den Ausverkauf der Werke ihrer Kulturschaffenden vor?

Wenn sich youtube in vierzig Ländern mit den jeweiligen Verwertungsgesellschaften einigen konnte - warum haben dann einige von denen Gewehr bei Fuß bereit gestanden und der GEMA auf ihrem juristischen Kriegszug gegen youtube ihre Unterstützung ausgesprochen? Sieht so ein harmonisches Vertragsverhältnis aus?

Wenn youtube mit einer deutschen IP nicht hundertprozentig funktioniert - warum schaffen es dann trotzdem noch genügend Video- und Audioangebote, sich auf dem deutschen Markt zu etablieren?

Man kann die Fragen ruhig noch ein bißchen weiter stellen, und das sollte man auch tun, gerade wenn kommerzielle Absicht (youtube/Google) auf Treuhandgesellschaft (GEMA) trifft ... man könnte den Falschen an den Pranger stellen.

Gruß
Skywise
 
So ganz richtig verstehe Deine Ausführungen nicht, @Skywise. Klar ist aber: die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA, die - sehr richtig - treuhändisch die Interessen ihrer Urheber vertritt, hat für beide Seiten akzeptiere Verträge mit anderen Video-Plattformen geschlossen. Die Urheberabgaben bei youtube-Klicks, die als solche unstrittig sind, sind bis heute nicht einvernehmlich und vertraglich zu einer fairen Beteiligung der Urheber geregelt worden. Und so lange ist eben Schwarzbild.

Um den unzutreffenden Vergleich zu strapazieren: vielleicht gelingt es mir ja mit einem ausländischen Pass oder durch andere Keller-, Dach- oder Hintertüren, mir kostenfreien Zutritt zum Konzertsaal zu verschaffen.

Warum stellt eigentlich @daniel2086 nicht nochmal einen 30-Sekünder mit dem Suchtitel hier ein? Wahrscheinlich ist er ebenso verschreckt wie wir vom Thema abgekommen. Für diesen Abweg aufgrund meines Einwurfs bin ich aber gern Übeltäter.
 
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