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Als Verpackung darfst Du schon Teile verwenden, es ist nur wichtig, daß die Musik dabei nicht "umgestaltet" wird, wie es in § 23 UrhG heißt. Also - Ein- und Ausblenden ist gar kein Ding, Drübersprechen auch nicht. Aber bitte halt kein Remix, sicherheitshalber keine Änderung von Pitch oder Geschwindigkeit (da gab's auch mal Prozesse), keinen (neuen) Text an die Melodie tackern oder einen vorhandenen Text so günstig umschneiden, daß der Sinn entstellt wird. Für solche Sachen braucht's die Einwilligung des Urhebers. Es sollte halt kein neues - erst recht kein mit kommerziellem Hintergrund entstandenes - Werk mit einer eigenen Schöpfungshöhe entstehen, sonst könnt's Knatsch geben. Alles Andere dürfte über den Vertrag mit der GEMA/GVL abgedeckt sein.Mir stellt sich eine Frage als Radiomacher. Darf ich geschützte Musik oder Teile davon als "Verpackung" bzw. Opener für eine Sendungs-Serie gebrauchen? Oder braucht es dazu bestimmte Rechte? Bei kommerzieller Werbung ist mir der Fall ja z.b. klar.
Als Verpackung darfst Du schon Teile verwenden, es ist nur wichtig, daß die Musik dabei nicht "umgestaltet" wird, wie es in § 23 UrhG heißt. Also - Ein- und Ausblenden ist gar kein Ding, Drübersprechen auch nicht.
Danke dir für die Infos. Wie sieht es aus wenn man über den Song drüber einen Sendungssponsor nennt (Sendung XY wird präsentiert von..)?
Womit dann auch die bisherigen Lizenzen hinfällig würden. Die gelten nämlich, wenn nicht vor Vertragsabschluss anders angegeben, für einen "Nichtkommerziellen Webcaster".Ein Sponsoring ist eine von vielen Formen der Werbung, somit also kommerzielle Nutzung.
Richtig, Kobi, obwohl der/die @NicolaM laut #1 einiges klar zu sein vorgibt, dies augenscheinlich nicht.Womit dann auch die bisherigen Lizenzen hinfällig würden.