Man widerspricht noch nicht einmal direkt der Unitymedia-Behauptung, man habe die Ausspeisung selbst nachgefragt.
Wenn man beim Hörerservice anruft, gibt es eine Ansage zu diesem Thema, in der es IIRC hieß, die Abschaltung sei „einseitig“ gewesen und man prüfe das weitere Vorgehen.
Ich habe weiter gegraben, und nach meinen Informationen stimmt die Darstellung von Unitymedia: DLR hatte gekündigt, und UM hat daraufhin angekündigt, die Programme abzuschalten. Beide bedauern das und bekunden Gesprächsbereitschaft – weil sie dazu verpflichtet sind: Sowohl das DLR als auch UM müssen schließlich die Grundversorgung sicherstellen.
Das wäre auch schlüssig, denn auch in den früheren Fällen waren es die Rundfunkanstalten, die die Einspeiseverträge gekündigt hatten. Früher war es aber der Kabelbetreiber, der die Versorgung aufrecht erhielt und die Anstalten auf Vertragsschluss verklagte. Ergebnis: Kein Kontrahierungszwang aus irgendeinem Rechtsgrund. Aber Vergütung kann verlangt werden. Wenn die Vergütung, die der Kabelbetreiber damals ursprünglich verlangt hatte, durchsetzbar gewesen wäre, wäre es nachträglich teuer geworden.
Die Landesmedienanstalten werden sich wahrscheinlich aus dem Konflikt heraushalten. Sie regulieren die Frequenzvergabe, aber nicht die tatsächliche Einspeisung. Man kann vertreten, dass das ein Einvernehmen der Parteien voraussetze und also auf dem ordentlichen Rechtsweg durchzusetzen sei, sofern gewünscht.
Der nächste Schritt wäre dann ein Eilantrag des DLR gegen UM, um die Grundversorgung wieder herzustellen. Der kann immer noch kommen, hätte aber, da gebe ich
@freiwild Recht, eigentlich doch unmittelbar folgen müssen, denn es war ja eine Abschaltung mit Ansage. Das DLR hat damit begonnen, UKW abzuschalten, beim Kabelradio könnte man weitermachen, zumal die drei betroffenen Bundesländer eigentlich ganz gut versorgt sind. Reicht doch, oder? Hörer werden nicht auf Grundversorgung per Kabel gegen das DLR vorgehen (können).
Andererseits ist das ein klassischer Hänger, denn die Frequenzen sind für das Deutschlandradio reserviert, sie können also auch nicht anderweitig vergeben oder sonst genutzt werden. UM hat also auch von der aktuellen Lage auf Dauer keinen Nutzen. Und die Dauerschleife, die sie da laufen lassen, ist ja auch auf Dauer eher peinlich, nicht wahr? Wenn keine Programme eingespeist werden, kann UM auch keine Entgelte nachträglich vom DLR verlangen, außerdem ganz wenig Berichterstattung, nicht nur beim DLR selbst, auch die Verleger halten den Ball flach, die Zeit läuft also für das DLR.
Ich gehe davon aus, dass wir irgendwann eine Einigung erleben werden. Welche Summen gezahlt werden – es handelt sich jedenfalls um Millionen-Beträge –, wird man nicht erfahren, das war auch bei der Einigung von ARD und ZDF vergangenes Jahr so gewesen. Das DLR hatte sich diesem Deal nicht angeschlossen. Und bis dahin gilt die Ansage auf der Website des DLR: „Änderungen bei der Verbreitung der Deutschlandradio-Programme in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen“ mit ein paar technischen Tipps ohne den eigenen Rechtsstandpunkt dazu näher auszuführen. Pokerface.