4. Rundfunkurteil: Anforderungen an Privaten Rundfunk

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Tom2000

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Zitat:
"Solange und soweit die Wahrnehmung der genannten Aufgaben durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirksam gesichert ist, erscheint es gerechtfertigt, an die Breite des Programmangebots und die Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfunk nicht gleich hohe Anforderungen zu stellen wie im öffentlich- rechtlichen Rundfunk."
http://www.mdr.de/kultur/mirag/1214598-hintergrund-1226234.html

Eine gewisse Vielfalt und Breite des Angebotes müssen Private also leisten.
Was heisst das konkret?
 
AW: 4. Rundfunkurteil: Anforderungen an Privaten Rundfunk

Da steht nur, dass die Anforderungen, die an die Privaten gestellt werden, nicht so hoch sind, wie die, die an die Öffis gestellt werden. Das betrifft wohl weniger die "Vielfalt und Breite des Angebots", als viel mehr die Auflagen (Wortanteil, Verkehrsservice, Sponsoring etc.). Dadurch, dass sie an gewisse Anforderungen nicht gebunden sind, erhofft man sich wohl insgesamt ein größeres Angebotsspektrum (Vielfalt, womöglich in Hinsicht auf die Formate).
Wie das funktionieren soll, wenn schon die örtliche öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kaum dazu beiträgt, ist freilich die andere Frage. Gruß an den MDR.
 
AW: 4. Rundfunkurteil: Anforderungen an Privaten Rundfunk

Da kann ich Dir in fast allem folgen.

Nur das hier verstehe ich nicht:
Klotzkopf schrieb:
...Das betrifft wohl weniger die "Vielfalt und Breite des Angebots"...

Denn im Urteil steht doch deutlich, "Vielfalt und Breite des Angebots" der Privaten unterliegen (gewissen) Anforderungen.
 
AW: 4. Rundfunkurteil: Anforderungen an Privaten Rundfunk

Entschuldigung, ich muss den Text im Eifer der Gefechts etwas falsch verstanden haben. Natürlich unterliegen "Vielfalt und Breite des Angebots" der Privaten gewissen Anforderungen. Mit den "höheren" Anforderungen, die ein öffentlich-rechtlicher Rundfunkanbieter zu erfüllen hat, ist wohl die Grundversorgung gemeint. Selbstverständlich werden gewisse Dinge auch von privaten Rundfunkveranstaltern verlangt. Ob diesen tatsächlich gerecht geworden wird, liegt wohl im Ermessen der LMAs, und die drücken in letzter Zeit gerne auch mal beide Augen zu. Nicht zuletzt deshalb klingt deutscher Privatfunk so, wie er klingt (allerdings eher auf inhaltliche Aspekte als auf die Musik bezogen).
 
AW: 4. Rundfunkurteil: Anforderungen an Privaten Rundfunk

Klotzkopf schrieb:
Entschuldigung, ich muss den Text im Eifer der Gefechts etwas falsch verstanden haben. Natürlich unterliegen "Vielfalt und Breite des Angebots" der Privaten gewissen Anforderungen. Mit den "höheren" Anforderungen, die ein öffentlich-rechtlicher Rundfunkanbieter zu erfüllen hat, ist wohl die Grundversorgung gemeint. Selbstverständlich werden gewisse Dinge auch von privaten Rundfunkveranstaltern verlangt. Ob diesen tatsächlich gerecht geworden wird, liegt wohl im Ermessen der LMAs, und die drücken in letzter Zeit gerne auch mal beide Augen zu. Nicht zuletzt deshalb klingt deutscher Privatfunk so, wie er klingt (allerdings eher auf inhaltliche Aspekte als auf die Musik bezogen).

Macht doch nichts. Bin ja sehr froh, in Dir auf einen ernsthaften, kenntnisreichen Mitdiskutanten gestossen zu sein.

Also, die LMA´s müssten das richterliche Urteil durchsetzen, tun es aber nicht. Somit müssten die Landtage als Landesgesetzgeber aktiv werden?
 
AW: 4. Rundfunkurteil: Anforderungen an Privaten Rundfunk

Tom2000 schrieb:
Also, die LMA´s müssten das richterliche Urteil durchsetzen, tun es aber nicht. Somit müssten die Landtage als Landesgesetzgeber aktiv werden?
Müssten, ja. Hier drängt sich mir aber der Verdacht auf, dass sich in den Landtagen niemand so wirklich für das Thema Rundfunk verantwortlich fühlt, zumal diejenigen, die irgendeine Interessensgruppe, für die der Rundfunk nicht ganz uninteressant ist, sowieso fast alle in den LMAs sitzen dürften.
 
AW: 4. Rundfunkurteil: Anforderungen an Privaten Rundfunk

Bin ja sehr froh, in Dir auf einen ernsthaften, kenntnisreichen Mitdiskutanten gestossen zu sein.

Ich gehe davon aus, für Klotzkopf zu sprechen. Wenn nicht, dann schon mal sorry. Aber er diskutiert mit dir nicht, sondern hat nur deine Fragen beantwortet.
Und: Ich habe den Artikel nicht gelesen, aber ich erkenne aus deinem Posting heraus kein Urteil, das die LMA dursetzen müssten. Außer dem, was ihnen per Gesetz eh auferlegt wurde.
Und beaufsichtigt werden sie von Medienräten, die ähnlich wie die Rundfunkräte in den Öffis nach Mehrheitsverhältnissen im Landtag und nach gesellschaftl. Gruppen, wie den Kirchen, zusammengesetzt sind. Genaueres müsste ich nachlesen. Aber ich gehe davon aus, du kannst das auch.
 
AW: 4. Rundfunkurteil: Anforderungen an Privaten Rundfunk

Sachsenradio2 schrieb:
Ich gehe davon aus, für Klotzkopf zu sprechen. Wenn nicht, dann schon mal sorry. Aber er diskutiert mit dir nicht, sondern hat nur deine Fragen beantwortet.
Worauf willst Du hinaus?

Sachsenradio2 schrieb:
Und beaufsichtigt werden sie (die LMA) von Medienräten, die ähnlich wie die Rundfunkräte in den Öffis nach Mehrheitsverhältnissen im Landtag und nach gesellschaftl. Gruppen, wie den Kirchen, zusammengesetzt sind. Genaueres müsste ich nachlesen.
Danke für den Hinweis.
 
AW: 4. Rundfunkurteil: Anforderungen an Privaten Rundfunk

Sachsenradio2 schrieb:
Ich gehe davon aus, für Klotzkopf zu sprechen. Wenn nicht, dann schon mal sorry. Aber er diskutiert mit dir nicht, sondern hat nur deine Fragen beantwortet.
Damit liegst du nicht ganz falsch.
 
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