Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

ForenKater

Benutzer
Laut "Taff" (Pro7) vom heutigen 04.05.05 beabsichtigt die Musikindustrie in Finnland (oder war es Belgien?), eine Abgabe auf gesungene Lieder von Kindern in Kindergärten einzuführen (KEIN Scherz!)...

HUST!

Da würde mich Eure Meinung doch mal interessieren, vor allem: Kann das jemand bestätigen?
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

Dann kommen wir in den Bereich, das jeder nach seiner Geburt sofort eine sechsstellige Summe an die GEMA/GVL zahlen muss, da ja das Gehirn ein riesen Speichermedium ist, das Musik speichert und weiterverbreitet.

Ich finds unverschämt und totale Abzocke. Das hat nichts mehr mit dem Schutz der Rechte von Musikern zu tun.
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

Nein aber die nennen es Öffentliche Aufführung
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

tja, hat sich nicht gerade SONY/BMG (oder wars ein anderes Major?) die Urheberrechte für "Happy Birthday" gesichert??? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt *ggg*

Gruß,
Croydon
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

*hust*

Wie krass *lol*

Mehr solcher Unsinnigkeiten bitte!



oO Wann pflanzt man uns endlich einen DRM Chip ins Hirn? Jeder SOng kann dann nur noch ein Mal gesungen werden, bei weiteren Versuchen erfolgen Stromstöße die die Stimmbänder für 5 Minuten lähmen! Oo
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

Ja, die Kollumne kenne ich - die CT habe ich regelmäßig hier :) Der Komentar erschreckt mich. Das kann alles nur noch bergab gehen. Und wenn man sich Gra(z?)cia anschaut - sollte die MI mal woanders nach den Problemen der Absatzzahlen suchen.
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

Also da bin ich doch mal wieder im Kino... kommt da doch diese schöne Werbung... "Raubkopierer gehören in den Knast"... mal sehen ob euch bei der Beschreibung auch was auffällt *ggg*

Also : Da stehen 3 Kinder mit Mami auf der Straße und singen - naja... singen wäre weit übertrieben - ein bekanntes Geburtstagsliedchen "Hääääpiii bööööörsdäiiii tuuuu juuuuuuuh ... lieber Paaaapaaaaa" und dann schwenkt die Kamera und ein Knast kommt ins Blickfeld... beim Weggehen fragt ein Kind die Mama : "Wie lange ist Papa denn noch fort?" und die Mutter "Noch 4 mal singen..." dann die übliche Aufklärung, Raubkopieren kann 5 Jahre Knast bringen verbunden mit den Webadressen unserer Urheberrechtsschützer....

Was ist nun an dieser Werbung so grottenfalsch ???
...
...
...
...
...
Na habt ihrs rausgefunden ???

Das genannte Lied ist urheberrechtlich geschützt und darf von der Mutter mit den Kindern eigentlich gar nicht öffentlich (auf der Straße) und vor Publikum (jede Menge Knackis) wiedergegeben werden. Selbst wenn die Wiedergabe unentgeltlich stattgefunden hat, hat sich die Mutter samt ihrer Kinder (die allerdings sehr wahrscheinlich strafunmündig sind) also selber strafbar gemacht - was zur Folge haben dürfte, daß sie den Vater doch wesentlich früher wieder sieht als erst in 4 Jahren...

Aber DAS zeigen sie natürlich in der Kino"werbung" nicht....

Gruß,
Croydon
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

Sorry, Leute, aber: Hab ich da was nicht mitbekommen? Soweit ich weiß (o.k., das ist nicht viel, aber wahrscheinlich auch nicht weniger als bei den meisten Postern [hi,hi, nettes Wortspiel] hier in diesem Forum) wird eine Gema- oder sonst irgendgeartete Abgabe erst dann fällig, wenn ich als Musikverbreiter (Radioveranstalter, Künstler, Konzertimpressario) rechtlich geschützte Titel zum Zweck meines eigenen Geldverdienens öffentlich aufführe. Heißt also: Die Mutti mit den Kids macht sich nicht belangbar, da sie für ihr "Happy Birthday" keinen Eintritt nimmt. Stellt sie einen Hut vor ihren kleinen Familienchor und führt keine Gema-Gebühren ab, dann könnte es allerdings wirklich ernst für sie werden.
Denn stellt euch folgendes Szenario vor: Ein Handlanger der Film- und/oder Musikindustrie zieht sich den neuen Star-Wars-Film aus dem Netz, den ein Handkameramann im Kino mitgeschossen hat; natürlich samt Raubkopierer-sind-Verbrecher-Spot. Und unser Handlanger sieht, wie die vier einfach, ohne Gebühren abzuführen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zur Aufführung bringen. Da kann es sehr schnell sehr eng werden für eine allein erziehende Familienmutter. ;)
Allerdings ist nicht sicher, ob sie nicht doch regelmäßig ihre Gema-Formulare ausfüllt. Da ist der Kinospot etwas ungenau - die entsprechende Szene ist wohl dem Schnitt zum Opfer gefallen (vielleicht im Extended-Director´s-Cut, natürlich dann auch aus dem Netz zu ziehen). :p
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

scardanelli schrieb:
... wird eine Gema- oder sonst irgendgeartete Abgabe erst dann fällig, wenn ich als Musikverbreiter (Radioveranstalter, Künstler, Konzertimpressario) rechtlich geschützte Titel zum Zweck meines eigenen Geldverdienens öffentlich aufführe.

Das wäre zwar sehr nett von der GEMA, aber leider ist es in der Realität nicht so, denn ansonsten müssten 90% der Webradios ja wohl keine GEMA Gebühren entrichten, da sie nichtkommerziell arbeiten....

Gruß,
Croydon
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

denn ansonsten müssten 90% der Webradios ja wohl keine GEMA Gebühren entrichten, da sie nichtkommerziell arbeiten....

oh: war mir nicht bewusst. Hm: Wieso ist das so? Weiß jemand eine Antwort?
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

Nun ganz einfach - Du nutzt anderer Leute Arbeit, also werden diese dafür entlohnt... so funktioniert das halt in der Marktwirtschaft ;)

Gruß,
Croydon
 
AW: Abgaben auf GESUNGENE Kinderlieder in Kindergärten?

Ich finde solche Regelungen einfach nur noch krank. Ich finde nach wie vor die Idee der "Musikflatrate" am besten. Außerdem zu diesem Thema noch ein interessanter E-Book-Tip: www.mixburnrip.de.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben