Änderung Artikel 111a der Bayerischen Verfassung

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Zunächst der Wortlaut (aus www.verfassungen.de):

Durch Gesetz vom 19. Juli 1973 wurde nach dem Artikel 111 folgender Artikel neu eingefügt:

„Art. 111a. (1) Die Freiheit des Rundfunks wird gewährleistet. Der Rundfunk dient der Information durch wahrheitsgemäße, umfassende und unparteiische Berichterstattung sowie durch die Verbreitung von Meinungen. Er trägt zur Bildung und Unterhaltung bei. Der Rundfunk hat die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Menschenwürde, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu achten. Die Verherrlichung von Gewalt sowie Darbietungen, die das allgemeine Sittlichkeitsgefühl grob verletzen, sind unzulässig. Meinungsfreiheit, Sachlichkeit, gegenseitige Achtung, Schutz vor Verunglimpfung sowie die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms sind zu gewährleisten.
(2) Rundfunk wird in öffentlicher Verantwortung und in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben. An der Kontrolle des Rundfunks sind die in Betracht kommenden bedeutsamen politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen angemessen zu beteiligen. Der Anteil der von der Staatsregierung, dem Landtag und dem Senat in die Kontrollorgane entsandten Vertreter darf ein Drittel nicht übersteigen. Die weltanschaulichen und gesellschaftlichen Gruppen wählen oder berufen ihre Vertreter selbst.
(3) Das Nähere regelt ein Gesetz

Diese Ergänzung ist 1973 http://www.statistik.bayern.de/wahlen/volksentscheide/voe.html zufolge durch einen Volksentscheid entstanden.

Und hier ist zu lesen, warum es zu dieser Ergänzung kam (1. Absatz): www.blm.de/apps/documentbase/data/pdf1/30-31_art111.pdf

Hier wollte also die CSU eindeutig mehr über das, was im Äther gesendet wird, bestimmen.
Um also dies zu umgehen, schaffte man in den 80ern die BLM als öffentlich-rechtlichen Träger, um so doch "scheinbar" private Stationen zuzulassen...

In Wirklichkeit sind das doch nichts anderes, als verschiedene Programme einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, die noch dazu mittlerweile fast alle den gleichen Brei spielen - also vielleicht doch eher schon eine groooße Landesweite Kette?

Wäre es also nicht jetzt Zeit, in diesem doch mittlerweile modernen und "erwachsenen" Medienzeitalter den Artikel 111a der Bayer. Verfassung wieder zu entfernen?

Dadurch könnte die BLM zum großen Teil verschlankt werden, da diese Trägerschaft wegfallen würde.
Weiterhin hätte dann die BLM dadurch nicht mehr so viel Einfluß auf Programminhalte, sondern lediglich die Aufsicht über Verletzungen von Jugendschutz, Ethik, etc...

Meine Frage also:

Wie könnte man einen Volksentscheid aufrufen, der genau zur Entfernung des Artikels 111a aufrufen könnte?
 
AW: Änderung Artikel 111a der Bayerischen Verfassung

@Ammerlaender:

Vielleicht präzisiere ich mal die Frage, die ich zuvor am Schluß stellte:

Nicht wie mache ich einen Volksentscheid, sondern wie sollte er am besten formuliert sein, damit dieser möglichst das Volk zu dieser (gewünschten) Unterschrift bringt?
 
AW: Änderung Artikel 111a der Bayerischen Verfassung

Wenn es, wie oben geschrieben, in Bayern
nichts anderes, als verschiedene Programme einer öffentlich-rechtlichen Anstalt
ist, was die Sendeanlagen des Freistaates verbreiten, so kann dir empfohlen werden, dich von deinem FDP-Abgeordneten des Vertrauens helfen zu lassen.
Im Wahlprogramm von denen zu eurer letzten Landtagswahl steht doch etwas über
eine klare Trennung zwischen dem öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk.
Fordere diesen Abgeordneten doch einfach auf, bei einem winzigen Schritt zur Schaffung von "privaten Rundfunk" (entweder im Landtag oder über Bürgerentscheid) behilflich zu sein. 16 von 187 (mehr oder weniger) einflussreiche Personen hast du dann hinter dir.
 
AW: Änderung Artikel 111a der Bayerischen Verfassung

Dann sollten sie vielleicht was auf Bundesebene schaffen, wenn die schon so groß dahertun.
Meine Partei ist es jedenfalls nicht - und ich werde "meine" Partei nicht ändern wegen diesem Punkt...
 
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